Matthias75 |
29.09.2015 16:26 |
Zitat:
Zitat von dasgehtschneller
(Beitrag 1169154)
Ich nehme mal an dass das nicht mal auf ihren eigenen Mist gewachsen ist. Ich schätze sie wurde massiv von diversen Anwälten bedrängt die das für eine kleine Provision von 50% oder so für die verhandeln wollen ;)
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Das Grundproblem ist doch ein Rechtssystem, in dem sowas möglich ist. In jedem anderen Land geht man davon aus, dass jemand, der in der Lage ist, einen Kaffee zu bestellen, auch weiß, dass die Brühe heiß ist und es eine schlechte Idee ist, sich diese über die Hose zu schütten, und das jemand, der den Führerschein erworben hat, den Unterschied zwischen Tempomat und Autopilot kennt.
Nur in den USA muss der Hersteller den Aufkleber draufpappen, das Feuer heiß sein könnte, Messer potentiell scharf sind etc..
Der Porsche hatte vermutlich absichtlich kein Stabilisierungsprogramm an Bord, weil es eben ein Rennwagen mit Straßenzulassung war. Ich würde sogar vermuten, dass der Fahrer das wusste und absichtlich darauf verzichtet hat, weil man vielleicht mit Stabilisierungsprogramm nicht so schön driften kann. Der grundlegende Fehler war aber wohl die nicht angepasste Geschwindigkeit und/oder dass sich der Fahrer überschätzt hat. Porsche kann man also allenfalls, falls dies tatsächlich stimmt, die Sache mit der Tür und der Spritleitung vorhalten, nicht aber, dass das Fahrzeug kein Stabilisierungsprogramm hatte.
M.
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