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Bis zur Nachfrage hast Du dort also nix angezeigt? |
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Die wollen m.E. deshalb die Mehrwertsteuer ausgewiesen, damit sie diese als Vorsteuer wieder abziehen können.
Mit Einnahmen < 17.500 €/Jahr fällst Du aber unter die sog. Kleinunternehmer-Regelung und damit bist Du nicht berechtigt, Dir Vorsteuerbeträge vom Finanzamt zu holen. Gleichzeitig darfst Du damit aber auch keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen. Sonst würde ja der Rechnungsempfänger die Vorsteuer absetzen, Du aber nicht die Umsatzsteuer an´s Finanzamt zahlen. |
Ne, die haben ne Vorlage geschickt. Ich soll die Steuer nicht gesondert ausweisen.
Der Rechnungsvordruck enthält allerdings einen Hinweis auf §19 Abs. 1 UStG, dass dementsprechend keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird. |
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