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captain hook 11.09.2013 12:35

Zitat:

Zitat von wodu (Beitrag 953253)
Ich hatte zu meiner Motorradstrassenrennenzeit neben zahlreichen Materialsponsoren u.a. auch Bargeldsponsoren. Die Zahlungen gingen ganz normal auf meinem Konto ein. Da die Kosten einer Rennsaison dennoch erheblich über den "Einnahmen" lagen, half es im Grunde nur ein wenig, meine Kosten zu senken.
Die Sponsoren erwarteten für ihre Bücher auch eine Art Rechnung, die ich dann auch ausstellte, allerdings ohne die MwST separat auszuweisen.

Irgendwann kam das Finanzamt dann auf die Idee, ich müsse diese "Einnahmen" mitversteuern.
Da ich auch jeden Kostenbeleg vom Rennsport aufbewahrt hatte, sprach ich mit dem Finanzamt, das ich das ganz toll finde, dann aber auch meine Ausgaben mitangeben wolle.
Ich habe Ihnen dann eine ganze Mappe mit Belegen eingereicht und habe nie wieder diesbezüglich etwas gehört:Cheese:
Die Mappe kam kommentarlos zurück:)

So ähnlich hatte ich es mir vorgestellt.

Bis zur Nachfrage hast Du dort also nix angezeigt?

Wolfgang L. 11.09.2013 12:37

Zitat:

Zitat von sutje (Beitrag 953254)
Wieso, kann man die Liebelei steuermindernd geltend machen? :Cheese:

frag mal Flavio Briatone

kullerich 11.09.2013 12:38

Zitat:

Zitat von sutje (Beitrag 953254)
Wieso, kann man die Liebelei steuermindernd geltend machen? :Cheese:

Nachdem bisherigen Thread zu urteilen, nur in dem Falle, dass du eine Rechnung vorweisen kannst, mit Steuer-ID des Liebeleianbieters....

captain hook 11.09.2013 12:46

Zitat:

Zitat von Wolfgang L. (Beitrag 953260)
frag mal Flavio Briatone

Du meinst Flavio Briatore? Aber da handelte es sich nicht um marginale Beträge. :Cheese:

Duafüxin 11.09.2013 12:52

Zitat:

Zitat von Wolfgang L. (Beitrag 953260)
frag mal Flavio Briatone

Ist das ne Nespresso Café-Sorte?

wodu 11.09.2013 12:55

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 953258)
So ähnlich hatte ich es mir vorgestellt.

Bis zur Nachfrage hast Du dort also nix angezeigt?

genau, nix angezeigt.

su.pa 11.09.2013 13:05

Die wollen m.E. deshalb die Mehrwertsteuer ausgewiesen, damit sie diese als Vorsteuer wieder abziehen können.

Mit Einnahmen < 17.500 €/Jahr fällst Du aber unter die sog. Kleinunternehmer-Regelung und damit bist Du nicht berechtigt, Dir Vorsteuerbeträge vom Finanzamt zu holen. Gleichzeitig darfst Du damit aber auch keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen. Sonst würde ja der Rechnungsempfänger die Vorsteuer absetzen, Du aber nicht die Umsatzsteuer an´s Finanzamt zahlen.

captain hook 11.09.2013 13:17

Ne, die haben ne Vorlage geschickt. Ich soll die Steuer nicht gesondert ausweisen.

Der Rechnungsvordruck enthält allerdings einen Hinweis auf §19 Abs. 1 UStG, dass dementsprechend keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.


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