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Mirko 17.08.2013 17:35

Zitat:

Zitat von Carlos85 (Beitrag 941838)
Topeak BarXtender - darauf kriegste alles montiert am Zeitfahrrad!

Oha! Das könnte funktionieren! Dann würde endlich die 150 Euro Beleuchtung nicht mehr so viel sinnlos daheim rumliegen!
Das könnte funktionieren!
Vielen dank für die Info!

pioto 17.08.2013 18:36

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 941839)
Ein Vergleich im Texteditor ergab für Paragraph 67 vollkommene Übereinstimmung.

Lies nochmals durch. Absatz 1 ist nicht identisch. Er wurde ja gerade geändert zum 1.8., sodass jetzt KEIN Dynamo mehr Pflicht ist.

Alt:
Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie- Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.

Neu:
Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein.

tandem65 17.08.2013 20:07

Zitat:

Zitat von pioto (Beitrag 941859)
Neu:
Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein.

Übrigens benötigt ein Scheinwerfer & eine Schlußleuchte ein Prüfzeichen des KBA. Der Scheinwerfer sollte übrigens auch entgegenkommende Fahrradfahrer nicht blenden. Das ist bei einer Stirnlampe schlicht und ergreifend unmöglich und ich finde die Blendung selbst von bescheidenen Stirnlampen sehr ätzend.

tandem65 17.08.2013 20:08

Zitat:

Zitat von Mirko (Beitrag 941843)
Oha! Das könnte funktionieren! Dann würde endlich die 150 Euro Beleuchtung nicht mehr so viel sinnlos daheim rumliegen!
Das könnte funktionieren!
Vielen dank für die Info!

Dann lass mal bitte jemand anderen mit Deinem Rad fahren und komme ihm mit einem anderen Rad bei Dunkelheit auf einer Landstraße entgegen. Danach entscheide ob Du das Licht immer noch super findest.

tandem65 17.08.2013 20:13

Zitat:

Zitat von Mirko (Beitrag 941831)
Viel heller und ich kann Kurven frühzeitig ausleuchten und nicht erst wenn ich den Lenker bewege.

Das mit dem viel heller naja, mag sein. Ich fahre mit dem Auto noch schneller in Kurven auch ohne Kurvenfahrlicht. Halte ich dementsprechend auch am Renner für unnötig.

stuartog 17.08.2013 20:19

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 941885)
Übrigens benötigt ein Scheinwerfer & eine Schlußleuchte ein Prüfzeichen des KBA.

Was hat das mit der Befstigung der Lampe am Lenker zu tun?



Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 941892)
Das mit dem viel heller naja, mag sein. Ich fahre mit dem Auto noch schneller in Kurven auch ohne Kurvenfahrlicht. Halte ich dementsprechend auch am Renner für unnötig.

Wo gibts denn noch Autos ohne Kurvenlicht???:Cheese:

Im Ernst...gerade beim Fahrrad macht es Sinn, dass die Kurven gut ausgeleuchtet sind.
Mit dem Auto fährst du halt gegen den Bordstein und die Felge ist kaputt...beim Fahrrad rastest du da schon mit der Nase im Gehweg ein wenn du irgendetwas nicht rechtzeitig siehst.

amontecc 17.08.2013 20:48

Zitat:

Zitat von pioto (Beitrag 941859)
Lies nochmals durch. Absatz 1 ist nicht identisch. Er wurde ja gerade geändert zum 1.8., sodass jetzt KEIN Dynamo mehr Pflicht ist.

Oh mann, kann ich meinen Texteditor nicht bedienen.:Maso:
Aber immerhin ist der Absatz 11 identisch, welcher, denke ich, hier zur Anwendung kommt. (wobei in Absatz 1 der zweite Satz fehlt, auf den sich bezogen wird, da jetzt alles in einem Satz aufgezählt ist, oder irre ich mich?)

tandem65 17.08.2013 21:09

Zitat:

Zitat von stuartog (Beitrag 941894)
Was hat das mit der Befstigung der Lampe am Lenker zu tun?

eben nichts, Einer Lenkerhalterung macht aus einer Lampe keinezugelassene Fahrradbeleuchtung.

Zitat:

Zitat von stuartog (Beitrag 941894)
Mit dem Auto fährst du halt gegen den Bordstein und die Felge ist kaputt...beim Fahrrad rastest du da schon mit der Nase im Gehweg ein wenn du irgendetwas nicht rechtzeitig siehst.

Na also die Kurvenradien, bei denen mein Dynamoscheinwerfer meinen Fahrtweg nicht ausleuchtet, kann ich nicht so schnell fahren, daß ich so stürzen kann wie Du es beschreibst.


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