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Cupofmilk 06.05.2013 09:15

Zitat:

Zitat von kullerich (Beitrag 899068)
Zusätzlich zur steuerlichen Geschichte (Spendenquittung) ist doch auch sehr fraglich, wie die Auszahlung an das Mitglied überhaupt verbucht wurde, das klingt in erster Näherung auch schon wie eine "Luftbuchung", die durchaus juristische Konsequenzen haben könnte. Gegebenenfalls kann sowas auch dazu führen, dass die Entlastung des Vorstandes für das entsprechende Geschäftsjahr unwirksam ist. Was wurde denn da gebucht, als das Geld ausbezahlt wurde?

Das Mitglied überwies den Betrag X auf das Vereinskonto.
Anschliesend kaufte der Verein über das Vereinskonto ein Fahrrad.

kullerich 06.05.2013 09:24

Zitat:

Zitat von Cupofmilk (Beitrag 899071)
Danke für die vielen schnellen Antworten,
wie ich leider befürchtet habe, würde diese Angelegenheit herauskommen könnte das Konsequenzen für den Verein haben :-(
Wie könnte ich jetzt vorgehen um das "krumme" Vorgehen wieder gerade zu biegen? Sodas der Verein keinen Schaden davon trägt?

Empören: Ich finde es eine sauerei das auf Kosten des Vereins solch eine Geschichte abgelaufen ist. Und das ich mich jetzt mit solchen widrigen Altlasten rumschlagen muss. Das ist ziemlich ätzend und macht echt keinen Spass

Du brauchst zwei Ansprechpartner - einen Buchhalter/Steuerprüfer, der dir raten kann, wie die fraglichen Buchungen sauber nachgezogen werden können und einen Steueranwalt, der dir raten kann, ob wegen der nicht korrekten Spendenbescheinigung eine Anzeige/Selbstanzeige angebracht ist. Und, es würde nicht "der Verein beschädigt", sondern die Leute, die sich nicht korrekt verhalten haben, d.h. der Vorstand, der da gemauschelt hat.....

Viel Glück!

qbz 06.05.2013 09:37

Aufgrund dieser Vereinsinfos darf ein gemeinnütziger Verein Darlehen an Mitglieder vergeben, solange es u.a. im Rahmen seiner Zweckbestimmung erfolgt u. keine Gewinne durch überhöhte Zinsen erzielt werden. Im Falle nicht zweckbestimmter Darlehen gibt es noch ein paar Sonderregeln.

http://www.iww.de/vb/archiv/gemeinnu...vereine-f18109

silbermond 06.05.2013 09:49

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 899085)
Aufgrund dieser Vereinsinfos darf ein gemeinnütziger Verein Darlehen an Mitglieder vergeben, solange es im Rahmen seiner Zweckbestimmung erfolgt, keine Gewinne durch überhöhte Zinsen erzielt werden und die Rückzahlung ausreichend schnell erfolgt.

http://www.iww.de/vb/archiv/gemeinnu...vereine-f18109

Das steht ausser Frage.

Dann erfolgt aber auch eine korrekte Verbuchung der Darlehensvergabe und der Rückzahlung (Tilgung und Zins).

Dafür können aber keine steuermindernden Spendenbescheinigungen an der Darlehensnehmer ausgestellt werden.

Heinrich

NBer 06.05.2013 11:20

wäre folgender sachverhalt ein anderer?: der verein stellt dem mitglied material zur verfügung. das mitglied spendet in höhe der kosten, die dem verein durch die beschaffung des materials entstanden sind. das wäre sicherlich ein unproblematisches plus/minus null geschäft. was wäre, wenn da jetzt eine spendenquittung ins spiel käme?

kullerich 06.05.2013 11:55

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 899117)
wäre folgender sachverhalt ein anderer?: der verein stellt dem mitglied material zur verfügung. das mitglied spendet in höhe der kosten, die dem verein durch die beschaffung des materials entstanden sind. das wäre sicherlich ein unproblematisches plus/minus null geschäft. was wäre, wenn da jetzt eine spendenquittung ins spiel käme?

Dann würde aber dem Verein das Material gehören und müsste bei ihm abgeschrieben usw. werden. Kann man machen, scheint hier aber nicht der Fall zu sein...

Matthias75 06.05.2013 13:53

Rein formal hat der Kollege also seinen Kredit noch nicht zurückbezahlt aber dafür dem Verein eine großzügige Spende zukommen lassen?

Sehr seltsam.....

Klingt nach einer phantasiereichen Buchführung....

Matthias

Frank65 06.05.2013 15:13

Zitat:

Zitat von Cupofmilk (Beitrag 899071)
Danke für die vielen schnellen Antworten,
wie ich leider befürchtet habe, würde diese Angelegenheit herauskommen könnte das Konsequenzen für den Verein haben :-(
Wie könnte ich jetzt vorgehen um das "krumme" Vorgehen wieder gerade zu biegen? Sodas der Verein keinen Schaden davon trägt?

Empören: Ich finde es eine sauerei das auf Kosten des Vereins solch eine Geschichte abgelaufen ist. Und das ich mich jetzt mit solchen widrigen Altlasten rumschlagen muss. Das ist ziemlich ätzend und macht echt keinen Spass


Du solltest Dich auf jeden Fall anwaltlich - am besten von einem Anwalt der Ahnung vom Steuer- und Strafrecht hat - beraten lassen, weil in der Sache eine ganze Reihe juristischer Probleme liegen, nicht nur für die "Spender" und den Verein, sondern auch für den ehemaligen Vorstand und ggf. sogar für Dich als aktuellem Vorstand.

Die bisherigen Antworten sind zwar alle mehr oder weniger zutreffend, aber das ist kein Fall, den man hier im Forum lösen kann (und sollte)!!!


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