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Trimone 28.11.2012 16:46

Auch ich hatte mit den Mark 1 einen schwereren Unfall mit ca 40 km/h.

An meinen Laufrädern ist auch nichts dran. Sie scheinen doch sehr stabil zu sein.:)

kullerich 28.11.2012 16:49

Zitat:

Zitat von stuartog (Beitrag 838523)
Lass die Laufräder doch mal bei Xentis durchchecken...ich denke das Ergebnis sollte klar sein und auch vor Gericht Bestand haben. Wer sollte besser über ein Produkt urteilen können als der Hersteller selbst.

Wer hätte mehr Interesse an einem Neukauf als der Hersteller? :)

Trimone 28.11.2012 16:51

Zitat:

Zitat von TomX (Beitrag 838508)
Hier liegt der Fehler im Detail, der jetzt zu Unstimmigkeiten führt.

Das ist natürlich ein von der Versicherung beauftragter Gutachten, der natürlich auf weitere Aufträge der Versicherung hofft.

Was nicht heißt, dass er ein falsches Gutachten erstellt hat. Aber Versicherungsgutachter arbeiten halt "im Zweifel für den Auftraggeber".

Du hättest selbst ein Gutachten einholen sollen. Das wäre dir ersetzt worden.

Ob die dir das jetzt noch ersetzen, wenn du selbst einen beauftragst, ist fraglich. Wahrscheinlich hast du den Versicherungsgutachter akzeptiert und daher keinen Anspruch auf einen weiteren mehr.

Wenn du rechtschutzversichert bist, würde ich vielleicht dagegen angehen und den Ersatz der Laufräder trotzdem fordern.

Denk aber im Zweifel auch an die Selbstbeteiligung bei der RS-Versicherung.

Du bewegst dich da vom Wert der Laufräder her sicher in einem Bereich, in dem die Selbstbeteiligung ausschlaggebend ist bei der Frage, ob sich das lohnt.

Man hat auch über den Startpass eine Rechtsschutzversicherung Frag mal beider ARAG nach. Du kannst mir bei fragen auch gerne eine private Nachricht schicken. Ich musste mich leider mit dem Thema etwas ausführlicher beschäftigen.

Necon 28.11.2012 16:55

Also normalerweise hat man bei Werkstofftests nicht die großen Möglichkeiten die Werte zu manipulieren, die Tests sind Standardisiert die Auswertung erfolgt meist Computer gesteuert und es werden genug Tests durchgeführt um einen guten statistischen Wert zu bekommen.
Außerdem würde das Prüflabor seine Zertifzierung aufs Spiel setzten wenn man ihm sowas nachweisen würde.

Trimone 28.11.2012 16:58

Hast du das Gutachten zur Verfügung gestellt bekommen?

Frank65 28.11.2012 17:22

Besten Dank schon mal für die Antworten!

Ich bin selbst Rechtsanwalt UND rechtsschutzversichert, die rechtliche und finanzielle Situation (weiterer) Gutachten ist deshalb nicht so sehr mein Problem.

Ich weiß halt nur nicht, wie aussagekräftig und sicher die durchgeführten Tests des "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Fahrräder der IHK Stuttgart" sind.

Ich kenne mich nämlich leider nicht mit den Möglichkeiten und Grenzen solcher Testverfahren aus und hoffe deshalb auf entsprechenden technischen Sachverstand aus dem Forum.

Ein eigenes (Kurz-)Gutachten hatte ich natürlich zuerst auch schon eingeholt und konnte der Versicherung die Einholung eines eigenen Gutachtens nicht verwehren. Das Problem ist, dass "mein" Gutachter keine umfangreichen Tests ausgeführt hat, weil er von einem Totalschaden ausgeht, während der Versicherungsgutachter eine Reparaturfähigkeit sieht.

Die Idee mit Xentis hatte ich auch schon und werde dies möglicherweise noch in Anspruch nehmen. Das Problem ist aber, dass Xentis natürlich ein erhebliches Eigeninteresse hat, einerseits neue Räder zu verkaufen und andererseits nicht in die Produkthaftung für die verunfallten Räder zu laufen. Deshalb ist die Aussage von Xentis vorhersehbar und vermutlich für einen evtl. Prozess wenig aussagekräftig.

Also, kennt sich denn jemand mit diesen Testverfahren und deren Aussagekraft aus? Sybenwurz vielleicht?:Huhu:

Schöne Grüße

Frank

TomX 28.11.2012 17:43

Zitat:

Zitat von gollrich (Beitrag 838522)
Die Frage die hier eigentlich interessant ist und nur von einem Juristen beantwortet werden kann, in wie weit haftet der Gutachter sollte seine Aussage bezüglich der Verkehrssicherheit nicht stimmen und man Schaden kommt.
Haftet er voll, dann würde ich der Aussage glauben, haftet er gar nicht, dann würde ich dagegen angehen.

Die Frage ist durchaus schwierig, ob der Gutachter haften würde oder nicht :Lachen2:

Ich behaupte, aus dem Ärmel geschüttelt, nein, er haftet nicht.

- vertraglich schon gleich gar nicht, weil er eine Beauftragung nur von der Versicherung hat

- dann gibt es da natürlich so etwas wie die Verkehrssicherungspflicht, wonach er haften könnte. Das würde jetzt aber juristisch ziemlich ans Eingemachte gehen. Im Ergebnis glaube ich aber nicht, dass man ihm danach die Haftung aufs Auge drücken kann.

Knackpunkt ist nämlich, dass seine Aufgabe lediglich war, die Reparaturkosten zu ermitteln. Nichts weiter.

Wie gesagt aus dem Ärmel geschüttelt: Ich glaube, er würde nicht in die Haftung geraten wenn was passieren würde.

tandem65 28.11.2012 18:53

Zitat:

Zitat von TomX (Beitrag 838554)
Knackpunkt ist nämlich, dass seine Aufgabe lediglich war, die Reparaturkosten zu ermitteln. Nichts weiter.

Nun, da schon ein Händler, der schreibt, daß die Laufräder in Ordnung sind sofort in der Haftung ist, ist es ein vereidigter Sachverständiger, wie Du zugeben wirst, noch ein wenig sicherer. ;) Die Frage der Reparaturkosten entscheidet sich ja gerade an der Frage, ob z.B. die Laufräder den gleichen Zustand haben wie vor dem Unfall. Da die Laufräder nicht ersetzt werden sind sie folglich 100% nicht durch den Unfall geschädigt! Für diese Aussage haftet der Gutachter eine ganze Weile. Insofern kannst Du Dich "leider" bedenkenlos auf die Laufräder verlassen.


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