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Auch ich hatte mit den Mark 1 einen schwereren Unfall mit ca 40 km/h.
An meinen Laufrädern ist auch nichts dran. Sie scheinen doch sehr stabil zu sein.:) |
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Also normalerweise hat man bei Werkstofftests nicht die großen Möglichkeiten die Werte zu manipulieren, die Tests sind Standardisiert die Auswertung erfolgt meist Computer gesteuert und es werden genug Tests durchgeführt um einen guten statistischen Wert zu bekommen.
Außerdem würde das Prüflabor seine Zertifzierung aufs Spiel setzten wenn man ihm sowas nachweisen würde. |
Hast du das Gutachten zur Verfügung gestellt bekommen?
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Besten Dank schon mal für die Antworten!
Ich bin selbst Rechtsanwalt UND rechtsschutzversichert, die rechtliche und finanzielle Situation (weiterer) Gutachten ist deshalb nicht so sehr mein Problem. Ich weiß halt nur nicht, wie aussagekräftig und sicher die durchgeführten Tests des "öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Fahrräder der IHK Stuttgart" sind. Ich kenne mich nämlich leider nicht mit den Möglichkeiten und Grenzen solcher Testverfahren aus und hoffe deshalb auf entsprechenden technischen Sachverstand aus dem Forum. Ein eigenes (Kurz-)Gutachten hatte ich natürlich zuerst auch schon eingeholt und konnte der Versicherung die Einholung eines eigenen Gutachtens nicht verwehren. Das Problem ist, dass "mein" Gutachter keine umfangreichen Tests ausgeführt hat, weil er von einem Totalschaden ausgeht, während der Versicherungsgutachter eine Reparaturfähigkeit sieht. Die Idee mit Xentis hatte ich auch schon und werde dies möglicherweise noch in Anspruch nehmen. Das Problem ist aber, dass Xentis natürlich ein erhebliches Eigeninteresse hat, einerseits neue Räder zu verkaufen und andererseits nicht in die Produkthaftung für die verunfallten Räder zu laufen. Deshalb ist die Aussage von Xentis vorhersehbar und vermutlich für einen evtl. Prozess wenig aussagekräftig. Also, kennt sich denn jemand mit diesen Testverfahren und deren Aussagekraft aus? Sybenwurz vielleicht?:Huhu: Schöne Grüße Frank |
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Ich behaupte, aus dem Ärmel geschüttelt, nein, er haftet nicht. - vertraglich schon gleich gar nicht, weil er eine Beauftragung nur von der Versicherung hat - dann gibt es da natürlich so etwas wie die Verkehrssicherungspflicht, wonach er haften könnte. Das würde jetzt aber juristisch ziemlich ans Eingemachte gehen. Im Ergebnis glaube ich aber nicht, dass man ihm danach die Haftung aufs Auge drücken kann. Knackpunkt ist nämlich, dass seine Aufgabe lediglich war, die Reparaturkosten zu ermitteln. Nichts weiter. Wie gesagt aus dem Ärmel geschüttelt: Ich glaube, er würde nicht in die Haftung geraten wenn was passieren würde. |
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