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runner96 11.10.2012 19:23

tempo 15 ist eben für mache Triathleten Schrittgeschwindigkeit :cool:

Meik 11.10.2012 19:28

Zitat:

Zitat von runner96 (Beitrag 815017)
tempo 15 ist eben für mache Triathleten Schrittgeschwindigkeit :cool:

Nicht? :confused:

Pascal 11.10.2012 19:36

Zitat:

Zitat von Vinoman (Beitrag 815007)
Das Problem bei der Argumentation ist mE, dass Du als Radler praktisch keine Chance hast, wenn Du das Rad nicht quasi schiebst. Was ist denn, wenn Du an jemanden in Schrittgeschwindigkeit vorbeifährst und er plötzlich eine Bewegung in deinen Weg macht. Mit Pech kann auch das noch ordentlich Bruch erzeugen und Rufen hilft bei Stöpselträgern schon mal garnicht und wenn's schlecht läuft rennen sie dir erst recht ins Rad.

Das ist ein nicht aufzulösendes Dilemma, denn Omas und Kleinkinder mit 0-4 km/h passen einfach nicht zusammen auf einen Weg mit Radfahrern mit 15-40 km/h. Hier differieren Geschwindigkeitsunterschiede um den Faktor 10. Das ist als würde auf einer Landstraße ein PKW mit 40 km/h und ein anderer mit 400 km/h unterwegs sein. Völlig unvorstellbar.

Das Problem ist nun, dass die Alternative die Straße auch für die Radfahrer zusammen mit den Kraftfahrzeugen nutzbar zu machen (Stichwort Radwegbenutzungspflicht) auf keinerlei Verständnis der Autofahrer Fraktion trifft. So ist der Radfahrer gewungen sich entweder stets mit Autofahrern anzulegen oder aber, wie im dargelegten Fall, einem nicht unbeträchtlichen Risiko für die eigene Gesundheit, aber auch die Gesundheit dritter unbeteiligter auszusetzen.

dickermichel 11.10.2012 19:54

"Aber der Radfahrer darf sein Rad nur so schnell bewegen, dass er es jederzeit beherrscht und abbremsen kann. Soweit erforderlich, muss Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Das wäre in diesem Fall angemessen gewesen. Der Radler ist zur besonderen Rücksichtnahme angehalten."

Finde ich absolut korrekt - das sollte zwar auch für alle PKW- und LKW-Fahrer gelten, denn die verringern ihr Tempo auch meist nicht um ein km/h, wenn sie an einem auf einer kleinen Straße vorbeischießen - aber gerade bei Rad- UND Gehwegen ist der schnellere in der Pflicht, also der Radler.
Da muß man halt eine andere Route wählen oder sich gedulden.

Und ich habe mich selbst als Fußgänger schon oft genug über Radler geärgert, die mit unverminderter Geschwindigkeit an einem vorbeipreschen und darauf setzen, daß der Fußgänger keinen falschen Schritt macht - das ist unverantwortlich.

Und das sagt der Michel, der sehr gerne mit dem Rad rast, aber halt nur, wenn die Straße es erlaubt.

PT1 11.10.2012 20:00

ich teile die Ansicht des dicken Michaels.
Da muss man auch gar nicht lamentieren.
Fährst du mit dem Auto auf eine Ampelkreuzung zu und jemand betritt die Straße: 50% Teilschuld als Autofahrer - ohne jegliche Diskussion, auch wenn man Grün hatte.
Fährt ein Radfahrer mit MP3 - ist auch hier die Versicherung fein vor. Mit Recht.

Das Problem ist aber bisher auch gewesen: Fährt ein Radfahrer bei ausgewiesenem Radweg auf der Straße und kommt es zu einem Unfall: Der Radfahrer hat zu 50% Teilschuld (wenigstens), weil er den vorgeschrieben Radweg nicht genutzt hat.
Hier tut sich seit Kurzem etwas: Die Radwegbenutzungspflicht scheint nun auf der Kippe, es gibt Städte, die schildern ab, weil die Benutzungspflicht eine zwingende Notwendigkeit ergeben muss.

Ich persönlich fahre bei Landstraßen gerne auf dem Radweg, so er ordentlich ausgebaut ist. Fußgängern kündige ich mich mit einem laut gesprochenem "Klingeling" an.
Innerstädtisch ist es besser, die Straße zu nutzen, vereinzelt aber ist mir das zu gefährlich. Dann Radweg - aber nur, wenn getrennt vom Fußweg.
Denn andernfalls hat der Fußgänger immer Vorrang.

Lecker Nudelsalat 11.10.2012 20:01

Zitat:

Zitat von Carlos85 (Beitrag 814996)
Der Artikel ist doch ein einziger Witz...

...

Der Witz bist Du, das war ein kombinierter Fuß/Radweg, da hat der Schwächere, sprich Fußgänger, absolute Vorfahrt. Notfalls muss man zum Überholen sogar absteigen. :bussi:

Thorsten 11.10.2012 20:34

Die Verteilung finde ich etwas hart, da die Oma den Radfahrer gesehen hat und trotzdem alles falsch gemacht hat, was man falsch machen konnte.

Aber die 15 km/h würde ich dem Radfahrer bei diesen Verletzungen nicht unbedingt abnehmen. Vielleicht war er zumindest gedanklich schon so langsam.

Und wird das automatisch zu einem "Grundsatzurteil", weil das der Anwalt der Geschädigten gegenüber der Zeitung sagt :confused:?

Im "Notfall" brüll ich einfach, was das Zeug hält, wenn andere Verkehrsteilnehmer nicht wirklich am Verkehr teilnehmen, sondern nur auf sich bezogen im Verkehr rumeiern. Für deren großen Schrecken kann ich dann halt auch nichts.

sybenwurz 11.10.2012 20:48

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 815049)
Die Verteilung finde ich etwas hart, ...

+1
Hart und unverständlich.

Auch wenn ich unbenommen der Tatsache, dasses nicht widerlegbar sein dürfte, die 15km/h nicht glaube, halte ich es auf nem für Fussgänger und Radler gleichberechtigt zu nutzenden Weg für notwendig, dass auch die Oma Sorge trägt und sich verhält, dass niemand anders zu Schaden kommt.
Hätte sie das in dem masse wie der Radfahrer, wäre es zu dem Unfall sicherlich nicht gekommen.

Ich rufe jedenfalls nicht lange und brems auch nicht ab, sondern seh zu, dass ich vorbeikomme, ehe ich bemerkt werde...:Cheese:


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