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An so etwas kann ich mich auch erinnern. Ein paar Stunden Theorie, ein verkehrssicheres Fahrrad und dann einmal mit dem Rad um den Block. Überall, wo man etwas falsch machen konnte, stand ein Lehrer oder Eltern, die die Fehler notierten. Erstaunlich, an was man sich noch erinnern kann, bei mir müsste das so Mitte der 70er gewesen sein. Der "Führerschein" den man dann bekam, war wohl eher Anreiz, bei der Theorie aufzupassen und sich entsprechend anzustrengen. Die rechtliche Bedeutung ist da eher nicht vorhanden :Weinen: . Volker |
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Angeblich hatte ich dabei auch noch ein Rotlicht überfahren. :Cheese: Alle Verfahren sind eingestellt worden.:Cheese: Das mit dem Rotlicht ist aber irgendwie an mir hängengeblieben, da ich auf dem Weg zur Arbeit jeweils 18 Ampeln habe, bin ich gezwungen, täglich mindestens einmal bei Rot zu fahren.:Maso: Gruss strwd |
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übrigens - hier kann einem auch der Führerschein abgenommen werden, wenn man betrunken auf dem Pferd unterwegs ist :Lachen2:
da ich ja praktisch nie trinke kann mir das zum Glück nicht passieren :cool: |
In Berlin ist mal ein Typ seinen Führerschein losgeworden, weil er besoffen auf nem Aufsitzmäher durch seinen Garten gedüst ist.
Keine Ahnung, wie die Sache ausging :Diskussion: |
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@meggle In deinem Garten darfst du besoffen fahren wie du willst, egal mit Auto oder Rasenmäher. Sowohl der Begriff Straßenverkehr des § 24a StVG, als auch Verkehr aus § 316 StGB verlangen den öffentlichen Verkehrsraum. Wenn du mit dem Mäher im Straßenverkehr fährst, ist der Lappen weg. Volker |
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