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Nepumuk 18.05.2012 13:55

Hm, aus deiner Schilderung Jörg verstehe ich den ganzen Hergang leider auch nicht. Ich verstehe weder warum sie gestürzt ist, noch warum Krankenwagen und Polizei vor Ort war, noch was die Polizei jetzt will. Kann es sein, dass deine Freundin dir einen Teil der Geschichte nicht erzählt hat?

Decke Pitter 18.05.2012 14:01

Zitat:

Zitat von Nepumuk (Beitrag 750758)
Hm, aus deiner Schilderung Jörg verstehe ich den ganzen Hergang leider auch nicht. Ich verstehe weder warum sie gestürzt ist, noch warum Krankenwagen und Polizei vor Ort war, noch was die Polizei jetzt will. Kann es sein, dass deine Freundin dir einen Teil der Geschichte nicht erzählt hat?

Jetzt geht es mit den wilden Spekulationen los...

:Cheese:

TomX 18.05.2012 15:39

Mal den Anhörungsbogen abwarten.

Da steht sicher drauf, was deiner Freundin vorgeworfen wird und sie kann sich kann überlegen, ob das zutreffen kann oder nicht.

Auf jeden Fall den anhörungsbogen nur dann zurückschicken, wenn

a) sich daraus konkret ergibt, was ihr vorgeworfen wird und
b) das nicht stimmt

Sollten nicht beide Alternativen KUMULATIV gegeben sein, den Anhörungsbogen wegwerfen.

Kann ja auch sein, dass das ganze sich durch Verfolgungsverjährung in Wohlgefallen auflöst, ob nun was dran ist oder nicht.

Die beträgt 3 Monate und wird durch die Anhörung unterbrochen. Aber nur einmalig. D.h., wenn die Anhörung am Unfallort schon erfolgt ist, tritt durch den Anhörungsbogen keine weitere Unterbrechung ein.

Das wird bei den Ordnungsämtern gern übersehen :Cheese:

Joerg aus Hattingen 18.05.2012 16:19

Danke schon mal für die Antworten.

Der Anhörungsbogen ist ja Vorgestern bei uns eingetroffen. Daraus ist nur zu entnehmen, dass ein Verfahren nach StVo § 49 gegen sie eingeleitet worden ist. Weiter wird nicht spezifiziert.
Weiterhin steht dort, dass sie sich nicht zu äußern braucht, aber dann ein Bußgeldbescheid ohne weitere Anhörung gegen sie erlassen wird.

Joerg

noam 18.05.2012 16:35

einfach mal anrufen bei der polizei und doof fragen was ihr vorgeworfen wird.

der § 49 StVO ist sozusagen die Ahndungsvorschrift gem. § 24StVG der Fehlverhalten gegen die Verhaltensanweisungen aus §§ 1ff.


Wüsste jetzt ehrlich gesagt aber nicht, was man einem gestürztem Radfahrer ohne Fremdschaden vorwerfen sollte.



Ich würde mal anrufen und nachfragen

amontecc 18.05.2012 16:37

Ist nen Unfall an sich nicht eine Ordnungswidrigkeit?
Ich hatte mal sowas mit meinem Auto ganz allein auf weiter Flur.
Ergab nen Bußgeld, weil ich einen Unfall verursacht habe, keine weiteren Schäden.

noam 18.05.2012 16:41

Ein Unfall ist jedes schädigende Ereignis im Straßenverkehr

Guerillia 18.05.2012 16:47

Zitat:

Zitat von Joerg aus Hattingen (Beitrag 750803)
Weiterhin steht dort, dass sie sich nicht zu äußern braucht, aber dann ein Bußgeldbescheid ohne weitere Anhörung gegen sie erlassen wird.

Wird oder werden kann? ;)

Warte den Bescheid ab (wenn denn überhaupt einer kommt). Gegen den Bescheid kannst Du Einspruch einlegen. (Frist beachten).

Dann kennst Du den genauen Vorwurf und kannst Deine Gegenargumente besser platzieren.


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