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Zitat:
ich kann mir keine psychologische konstellation vorstellen, wo es verteidigung oder staatsanwaltschaft nicht gelingen würde ein gegengutachten zu bekommen, das genau das gegenteil des ursprünglichen gutachtens aussagt. |
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Eine Todesstrafe würde doch jemanden von jahrelangen Qualen der Isoliertheit im Gefängnis befreien, daher fände ich eine lebenslange Haftstrafe gerade für so jemanden heftiger. Zumal jegliche Änderungen an bestehenden Gesetzen doch auch einen Sieg für ihn bedeuten würde, oder nicht (da er annehmen könnte, ER habe was geändert). |
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Ich habe lange als Strafverteidiger gearbeitet, bis ich mich dann anderen Rechtsthemen gewidmet habe. Das würde jetzt hier den Rahmen sprengen, die Fälle zu beschreiben, in denen psychologische Gutachter objektiv und nachweisbar falsch lagen. Kommt besonders bei Glaubwürdigkeitsgutachten häufig vor. Oder glaubt jemand im Ernst, ein Gutachter, der regelmäßig von der Staatsanwaltschaft beauftragt wird, will denen den schönen Fall kaputtmachen? Anders rum natürlich genauso, wenn der Gutachter von der Verteidigung beauftragt ist. Da heißt es denn im Zweifel - und Zweifel wird es in der Psychologie immer geben - im Sinne des Auftraggebers. |
Zitat:
Gutachter, welche das Gericht, der Richter beauftragt (oft mit Rücksprache Staatsanwalt / Verteidigung), müssen hingegen die Fragestellungen unabhängig von den Parteien beantworten, und von deren ähnlichen / gleichlautenden Beurteilungen / Empfehlungen bei der Einstufung psychischer Erkrankungen sprach ich. Es gibt natürlich auch viele Fälle, die unstrittig sind, wie z.B. das Attentat auf Lafontaine, weil sich die Täterin meiner Erinnerung nach im akuten psychotischen Schub und teilweise dekompensierten Zustand befand. Die Beurteilung von Breivik hat auf jeden Fall bedeutsame Implikationen für die Fachwelt und die Beurteilung schizophren, wahnhaft-paranoider Fanatiker ("politischer" Verfolgungswahn).. Vgl. die diesbezügliche Fach-Diskussion über Hitler im nachhinein. -qbz Ps: Glaubwürdigkeitsgutachten sind nochmals ein Extra-Thema und im Hinblick auf die Belegbarkeit und Übereinstimmung zwischen mehreren Gutachtern deutlich unsicherer als die Einstufung psychischer Erkrankungen (und um letzteres ging es mir, ICD 10 Kap. V). |
[quote=triphi;737351]Eine Todesstrafe würde doch jemanden von jahrelangen Qualen der Isoliertheit im Gefängnis befreien, daher fände ich eine lebenslange Haftstrafe gerade für so jemanden heftiger. QUOTE]
Todesstrafe=Gnadenakt? Sorry, da kann ich nur kotzen! Heinrich |
[quote=silbermond;737381]
Zitat:
Jemanden das Leben zu nehmen ist das Schlimmste, was man machen kann. Also eher das Gegenteil von Gnadenakt. |
@triphi
Dank für die Erläuterung und Klarstellung. Heinrich |
Was mich am meisten ankotzt?
Der mehr oder weniger fast öffentliche Prozess gegen ihn. Genau das will der Kerl doch. Sich selber vor der breiten Öffentlichkeit präsentieren und allen zu zeigen was für ein Riesenarschloch er ist. Alle Medien berichten. Auf allen Nachrichteninternetseiten ein großes Bild von ihm mit viel bla bla bla. Genau das genießt der Breivik in vollen Zügen. Dem Kerl gehört der Prozess im kleinsten Hinterzimmer OHNE Öffentlichkeit gemacht. Ich will in ein paar Monaten nur hören: Schuldig und für 1.000 Jahre ab in den Knast. Und wirklich keinen Satz mehr !!! |
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