kullerich |
07.03.2012 13:37 |
Zitat:
Zitat von RibaldCorello
(Beitrag 722043)
Was für einen Grund gibt es für die Beitragsbemessungsgrenze, im Grunde ist es doch höchst unsozial, das die gut verdienenden Prozentual weniger Sozialabgaben zahlen als die unter dieser Grenze.
M. E. gehört diese Grenze abgeschafft, und wie bei den einkommensteuern zahlt jeder Prozentual. Damit könnte man die Sozialkassen deutlich entlasten.
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Sozialabgaben sind Beiträge und nicht Steuern. An den Rentenbeitrag ist eine Gegenleistung in Abhängigkeit von der Höhe der Beiträge gekoppelt -> ungebremste Rentenbeiträge führen zu "ungebremsten" Renten für mehr-als-Beitragsgrenze-verdient-habende.
Hintergrund findet sich ein wenig hier.
Natürlich kann man all' das ändern, per Gesetz usw.... Allerdings würde es dauern, bis das zieht, da ja die bisher erworbenen Ansprüche vergolten werden müssen....
Wegfall der Grenze bei der Krankenversicherung würde den Sozialkassen grad' gar nix bringen, weil dann durch die Tarife der Privaten definiert wäre, ab wann man dorthin wechselt -> kein 150 TEUR-Einkommmens-Mensch wird in der gesetzlichen KV bleiben.
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