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Sollte er nicht froh sein, wenigstens die Hälfte zu bekommen ? :confused:
Immerhin gilt in Deutschland soweit ich weiß die sog. "Radwegbenutzungspflicht". Abweichen davon darf man nur, wenn der Radweg nicht befahrbar ist. Wie so oft bei solchen Meldungen kennt man die genaueren Umstände nicht. Wie war der Zustand des Radweges ? Warum ist der Herr auf der Straße gefahren ? Wie kam der Unfall zustande ? etc. Für mich hört sich das so an, als wenn jemand bei Rot über die Straße läuft und dann den Autofahrer verklagen will, der ihn umgenietet hat. Ich tu was verbotenes und beschwere mich dann auch noch... :Nee: Klar, einige Radwege sind als solche kaum noch zu bezeichnen, da sie eher MTB Trails ähnlen. Deswegen fahren viele von uns lieber auf der Straße. Mache ich auch dort, wo es nicht lebensgefährlich ist. Aber man sollte sich zumindest im klaren sein, das es _eigentlich_ nicht erlaubt ist, so lange ein Radweg parallel läuft. just my 5 cent |
@la_gune: Du sagst es, volle Zustimmung!
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ich benutze oft die Straße, wenn sie mir sicherer erscheint, als ein daneben verlaufender Radweg (z.B. heute morgen, als die Bundesstraße mit Salz gestreut und geräumt war, während der Radweg daneben noch schneebedeckt war), aber trotzdem finde ich das Urteil o.k.
Wäre auch nie auf die Idee gekommen, den Autofahrer in dem geschilderten Fall zu verklagen. Vermutlich hat der ja auch noch angehalten, um den hinter ihm stürzenden Radfahrer zu helfen (so dass seine Identität überhaupt ermittelt werden konnte), denn wenn ich auf einer Straße wegen einer Ölspur stürze wäre das Letzte wozu ich in einer solchen Unfallsituation in der Lage bin, das Merken und Aufschreiben des Nummernschildes des vor mir fahrenden, öl verlierenden Autos! |
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Ausserdem gibts Radwege, die den Namen nicht verdient haben, aber das issn anderes Thema... Zitat:
Da kannste auch gleich deinen Helmhersteller verklagen, wenn du auf die Nuss fällst und das Ding nedd aufhattest, dass er daran schuld sei. Oder es erinnert mich an ein Kind, das Kekse aus ner Dose aufm Schrank klauen will und dabei runterfällt... Andererseits iss so ne Ölspur kein Spass und speziell mitm Motorrad kann das bitterböse enden. Aber letztlich spuckt der Artikel zu wenig Informationen aus, um sich ein Bild zu machen. |
deutsche Rechtsprechung, da wundert mich nichts mehr!
Aber ein lehhreicher Satz, den ich mir immer vor Augen halte: Wer klagt, verliert! Wär der Depp an dem Tag mal inne Kneipe gegangen, dann wär nix passiert! Alkohol ist garnicht so schädlich!:Lachanfall: |
Zitat:
Eine Benutzungspflicht gibt es nur noch für Radwege die durch Verkehrszeichen als solche ausgewiesen sind. Von dieser Pflicht kann dann unter bestimmten Verhältnissen abgewichen werden. In dem speziellen Falle hat la_gune natürlich Recht und darauf wollte er sicher hinweisen, dort hätte der Radfahrer den ausgeschilderten Weg benutzen müssen. Viele Grüße, Frank |
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Ein leidiges Thema... Besonders für Rennradler. :( |
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