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bandon1100 24.01.2012 21:11

Alright. Dann werde ich das gleich morgen mal in Angriff nehmen. Werde dann mal vermelden, was draus geworden ist. Ich hoffe echt, dass die Prellungen bald wieder klar gehen und dass das mit dem Rad/Geld/Verfahren schnell abläuft. Für so etwas habe ich halt echt keinen Nerv. Aber gut, wer hat das schon :)

Ich danke euch für die Antworten und wünsche eine gute Nacht. :Huhu:

MarcusF 25.01.2012 08:33

Hi,

Du hast Dich ja schon entschieden, ich hätte Dir das aber auch geraten. Selbst wenn die Unfallgegenerin sich selbst als Schuldigen sieht, heisst das noch nicht, dass ihre Versicherung das auch tut.
Ich wurde mal beim Training von einem Autofahrer in voller Fahrt erwischt - er hatte ein Stopschild missachtet und mich dann von der Seite getroffen und vom Rad geholt. Die Sache schien also eindeutig.
Nachdem seine Versicherung aber den Schaden nicht bezahlte, habe ich dort mal angerufen. Der Sachbearbeiter meinte dann, ich hätte nach Aussage meines Unfallgegners den Radweg nicht benutzt. Es gab dort aber gar keinen Radweg, und mein Unfallgegner hatte diese Aussage auch abgestritten.
Dein Fall sieht mir auch so aus, als wenn da im Nachhinein noch jemand mit etwas bösem Willen etwas konstruieren könnte (z.B. der Radfahrer hätte ja auch anhalten und Platz machen können o.ä.).
Mit Anwalt bist Du da auf jeden Fall besser beraten.

Gute Besserung!

Hafu 25.01.2012 10:20

Zitat:

Zitat von TomX (Beitrag 703008)
...Ach ja, die Kosten des Anwalts trägt, jedenfalls bei 100%-iger Schuld des Autofahrers, auch die Versicherung.

100%ige Schuld gibt es im Verkehrsrecht aber äußerst selten, daher musst du durchaus damit rechnen, dass dir als erwachsenen Verkehrsteilnehmer zumindest eine Teilschuld von 20 oder 30% zugesprochen wird, wenn die Sache vor Gericht kommt und der gegnerische Anwalt auf die Idee kommt zu argumentieren, dass du an der Engstelle deine Geschwindigkeit vorausschauend hättest reduzieren müssen.

Richter schreiben ungern Urteile (da zeitaufwändig) sondern versuchen solche verfahren immer mit einem Vergleich zu beenden

In dem Fall bleibst du auf einem Teil der Anwaltskosten sitzen und musst auch einen Teil der am Auto der Unfallgegnerin entstandenen Schäden miterstatten, die wahrscheinlich teurer sind als der Restwert deines Fahrrads.

Ich würde auf den Anwalt erstmal verzichten (sofern du keine Rechtschutzversicherung hast), ebenso wie auf Schmerzensgeldansprüche (das ist bei deinen zum Glück Minimalblessuren ohnehin so gut wie nichts) und versuchen die Sache unbürokratisch mit einem selbst verfassten Brief an die Unfallgegnerin zu regeln, in dem du deine Forderungen für die Sachschäden bezifferst.
Wenn sie ein Interesse daran hat, in ihrer Kfz-Haftpflicht nicht höher gestuft zu werden und dann über Jahre höhere Beiträge zu zahlen, wird sie darauf eingehen und du ersparst dir vermutlich einiges an Ärger und Lauferei.
Wenn du aber zuviel forderst und gleich den Anwalt einschaltest (der ja auch einige hundert euro kostet) ist sie quasi gezwungen, den Schaden über ihre Versicherung zu regeln, dann kommt automatisch auch ein gegenerischer Anwalt ins Spiel (und Versicherungen haben immer Anwälte, die sich sehr gut damit auskennen Froderungen zu drücken) und das Ganze wird unnötig kompliziert.

Wenn die schnelle und unbürokratische Abwicklung des Schadens (ohne Anwälte) nicht klappt (was durchaus möglich ist, wenn sie wie von MarcusF beschrieben gleich von vornherein ihrer Kfz-Versicherung den Schaden meldet), kannst du dir immer noch in einem zweiten Schritt Rechtsbeistand holen.

Just my 2 Cents.

bandon1100 25.01.2012 13:13

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 703219)
100%ige Schuld gibt es im Verkehrsrecht aber äußerst selten, daher musst du durchaus damit rechnen, dass dir als erwachsenen Verkehrsteilnehmer zumindest eine Teilschuld von 20 oder 30% zugesprochen wird, wenn die Sache vor Gericht kommt und der gegnerische Anwalt auf die Idee kommt zu argumentieren, dass du an der Engstelle deine Geschwindigkeit vorausschauend hättest reduzieren müssen.

Habe ich, war ca. mit 15km/h unterwegs und auch schon aus der Kurve raus. Es gab keinen Radweg, ich fuhr langsam ganz außen und da kann mir wirklich nur mit ganz viel bösem Willen was angehängt werden.


(...)

Wenn die schnelle und unbürokratische Abwicklung des Schadens (ohne Anwälte) nicht klappt (was durchaus möglich ist, wenn sie wie von MarcusF beschrieben gleich von vornherein ihrer Kfz-Versicherung den Schaden meldet), kannst du dir immer noch in einem zweiten Schritt Rechtsbeistand holen.

Die KfZ Versicherung ist schon eingeschaltet, sodass ich da nichts unbürokratisch klären kann. Ansonsten ist eine Rechtsschutz vorhanden mit zwar einer Eigenbeteiligung, aber ich bin auf eine anständige Regulierung angewiesen, da ich mir als Student einfach nicht mal eben nen neues Rad kaufen kann (Ich denke bei den kaputten Sachen dürfte es sich um ca. 1300€ handeln + Umbau/Reperatur)

Hafu 25.01.2012 13:42

Zitat:

Zitat von bandon1100 (Beitrag 703306)
Die KfZ Versicherung ist schon eingeschaltet, sodass ich da nichts unbürokratisch klären kann. Ansonsten ist eine Rechtsschutz vorhanden mit zwar einer Eigenbeteiligung, aber ich bin auf eine anständige Regulierung angewiesen, da ich mir als Student einfach nicht mal eben nen neues Rad kaufen kann (Ich denke bei den kaputten Sachen dürfte es sich um ca. 1300€ handeln + Umbau/Reperatur)

In dem Fall schließe ich mich den o.g. Ratschlägen an, denn wenn die Gegenseite anwaltlich vertreten ist, dann musst du unbedingt "Waffengleichheit" herstellen.

Halte uns auf dem Laufenden, wie es weitergegangen ist.

gollrich 25.01.2012 15:26

Wieso hast du überhaupt den Fehler gemacht das ganze so in der "Luft" schweben zu lassen,.... liegen bleiben, Polizei und Krankenwagen anfordern... alles gerichtsfest aufnehmen lassen...

jetzt hast du Aussage gegen Aussage und das muss nicht für dich gut ausgehen....

bandon1100 25.01.2012 15:41

Zitat:

Zitat von gollrich (Beitrag 703362)
Wieso hast du überhaupt den Fehler gemacht das ganze so in der "Luft" schweben zu lassen,.... liegen bleiben, Polizei und Krankenwagen anfordern... alles gerichtsfest aufnehmen lassen...

jetzt hast du Aussage gegen Aussage und das muss nicht für dich gut ausgehen....

Zitat:

Zitat von bandon1100 (Beitrag 702997)

Achso: Polizei habe ich erst angerufen und gefragt, ob sie es sinnvoll halten, dass sie vorbeikommen. Der zuständige Polizist meinte auf jeden Fall und somit ist die Sache aufgenommen, Schuldfrage inklusive.

Polizei war da. Krankenwagen war Gott sei Dank nicht nötig.

Rhing 25.01.2012 15:52

Die Versicherungsnehmerin und Unfallgegnerin kann den Schaden trotzdem selbst bezahlen, wenn sie will, und ner Neueinstufung entgehen. Ob das sinnvoll ist, ist natürlich von dessen Höhe abhängig. Wenn's 1500 sind, wohl eher nicht, d.h. die Versicherung bearbeitet die Sache.
Die Versicherung wird Dir was anbieten "zur Abgeltung aller Ansprüche". Das würde ich so nicht unterschreiben. Du weißt nicht, was sich aus den Verletzungen noch entwickelt. Wenn sie allerdings so geringfügig sind, dass Du das Risiko eingehen willst, wäre folgendes möglicherweise erfolgversprechend: Du listest die Schäden auf, die Dir am Rad entstanden sind. Dann schreibst Du, wenn diese bis zum ... (Frist von 2 Wochen) bezahlt sind, wirst Du keinen RA einschalten und keinen Schmerzensgeldanspruch geltend machen. Nach Fristablauf wirst Du einen RA mandatieren. Hat bei mir mal gut funktioniert, wobei ich aber deutlich gemacht habe, dass ich dann kostenpflichtig auf eigenem RA-Briefbogen geschrieben hätte. Du kannst ja schreiben, dass Du Deine Rechtschutzversicherung um Benennung eines guten Fachanwaltes bitten wirst. Dann wissen die gleich, dass die Rechtsverfolgungskosten für dich keine Rolle spielen und wissen, wo der Hammer hängt. Du kannst natürlich versuchen, den Maximalanspruch durchzusetzen, aber dann kannste die Saisonabschlußfahrten vielleicht mitmachen, wenn Du kein Ersatzrad hast und hast noch Glück gehabt. Ein Vereinskamerad ist über 1 Jahr auf'm geliehenen Ersatzrad gefahren.

Zitat:

Zitat von gollrich (Beitrag 703362)
Wieso hast du überhaupt den Fehler gemacht das ganze so in der "Luft" schweben zu lassen,.... liegen bleiben, Polizei und Krankenwagen anfordern... alles gerichtsfest aufnehmen lassen...

jetzt hast du Aussage gegen Aussage und das muss nicht für dich gut ausgehen....

Ouh, ganz schlau. Und was haste dann gewonnen? Liegst Du gern 0,5 Std. auf der Straße rum, holst im Liegen Dein Handy raus, um die Rennleitung anzurufen, und Du weißt noch nicht, was Dir fehlt, weil Du noch liegst? Bisher ist noch niemand von der ursprünglichen Darstellung abgewichen. Und wenn, dann stellt die Unfallgegnerin es anders dar und mit Liegenbleiben ist nix gewonnen. Notfalls hat der eben anders gelegen.


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