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Nein, deine Bank wird das Geld nicht zurückholen. Du magst einen Anspruch darauf haben, das Geld zurück zu bekommen, da dein Vertragspartner seinen Teil nicht erfüllt hat, aber die Bank ist daran völlig unbeteiligt, können nichts machen und werden sich auch hüten, etwas zu machen.
Selbst bei Fehlüberweisungen (Kontonummerndreher, der zufällig die Prüfsumme erfüllt, aber einen abweichenden Kontoinhaber hat) im Onlinebanking ist dir deine Bank keine Hilfe. Du wirst vermutlich um eine Anzeige und alles darauf folgende nicht herumkommen. Auch Arne als Forenbereiber wird dir vermutlich nicht mit der Herausgabe der IP-Adresse helfen müssen/dürfen. Die muss er später dem Staatsanwalt mitteilen. |
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Ist aber schon über 10 Jahre her. Ich persönlich würde sowieso nie privat im Vorraus das Geld überweisen. Bei Firmen, die mir unbekannt sind, bestelle ich online nur zahlen per Nachname. Die Paar Euro Gebühr ist mir die Sicherheit wert. |
Eigentlich nicht, vielleicht lagen da andere Umstände vor (Wertstellungsdatum noch nicht erreicht oder so was?).
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Rückholbar sind nur Lastschriften... Es soll wohl Banken/ Sachbearbeiter geben die das tun, diese könnten dann aber ein Problem bekommen. |
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Klassische Fehlbuchungen sind von der Bank verschuldet... Ach ja, habe auch bei der Bank gelernt, obwohl man das in der heutigen Zeit ja nicht mehr so laut sagen darf. :Lachen2: Der Punkt ist aber das der Zahlungsempfänger zustimmen/ rücküberweisen muss; erfolgt die Stornierung vor Kenntnisnahme durch ihn merkt er ja eh nichts, ansonsten kann es Probleme geben. |
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