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Thorsten 12.12.2011 09:07

Nein, deine Bank wird das Geld nicht zurückholen. Du magst einen Anspruch darauf haben, das Geld zurück zu bekommen, da dein Vertragspartner seinen Teil nicht erfüllt hat, aber die Bank ist daran völlig unbeteiligt, können nichts machen und werden sich auch hüten, etwas zu machen.

Selbst bei Fehlüberweisungen (Kontonummerndreher, der zufällig die Prüfsumme erfüllt, aber einen abweichenden Kontoinhaber hat) im Onlinebanking ist dir deine Bank keine Hilfe.

Du wirst vermutlich um eine Anzeige und alles darauf folgende nicht herumkommen. Auch Arne als Forenbereiber wird dir vermutlich nicht mit der Herausgabe der IP-Adresse helfen müssen/dürfen. Die muss er später dem Staatsanwalt mitteilen.

flotter3er 12.12.2011 09:12

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 684183)
Nein, deine Bank wird das Geld nicht zurückholen. Du magst einen Anspruch darauf haben, das Geld zurück zu bekommen, da dein Vertragspartner seinen Teil nicht erfüllt hat, aber die Bank ist daran völlig unbeteiligt, können nichts machen und werden sich auch hüten, etwas zu machen.

Selbst bei Fehlüberweisungen (Kontonummerndreher, der zufällig die Prüfsumme erfüllt, aber einen abweichenden Kontoinhaber hat) im Onlinebanking ist dir deine Bank keine Hilfe.

Du wirst vermutlich um eine Anzeige und alles darauf folgende nicht herumkommen. Auch Arne als Forenbereiber wird dir vermutlich nicht mit der Herausgabe der IP-Adresse helfen müssen/dürfen. Die muss er später dem Staatsanwalt mitteilen.

:Danke: for this Information

Lui 13.12.2011 18:17

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 684183)
Nein, deine Bank wird das Geld nicht zurückholen.

Ich dachte das geht. Ein Kumpel von mir hat mal vor Jahren freiberuflich Weihnachtsglückwunschkarten für eine Firma gezeichnet. Die Firma hatte das Geld überwiesen, aber es gab wohl irgendein Problem, worauf die Firma die Überweisung wieder Rückgängig gemacht hat. Mein Kumpel meinte das Geld war auf dem Konto und zwei Tage später auf einmal wieder weg.
Ist aber schon über 10 Jahre her.

Ich persönlich würde sowieso nie privat im Vorraus das Geld überweisen. Bei Firmen, die mir unbekannt sind, bestelle ich online nur zahlen per Nachname. Die Paar Euro Gebühr ist mir die Sicherheit wert.

Thorsten 13.12.2011 19:15

Eigentlich nicht, vielleicht lagen da andere Umstände vor (Wertstellungsdatum noch nicht erreicht oder so was?).

Pluto 13.12.2011 19:31

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 685061)
Eigentlich nicht, vielleicht lagen da andere Umstände vor (Wertstellungsdatum noch nicht erreicht oder so was?).

Nein, fehlerhafte Zahlungen dürfen nur vor Gutschrift auf dem Empfängerkonto aufgehalten werden, danach muss man um Rücküberweisung bitten bzw. klagen falls das nicht passiert.

Rückholbar sind nur Lastschriften...

Es soll wohl Banken/ Sachbearbeiter geben die das tun, diese könnten dann aber ein Problem bekommen.

Nordexpress 14.12.2011 10:24

Zitat:

Zitat von Pluto (Beitrag 685065)
Nein, fehlerhafte Zahlungen dürfen nur vor Gutschrift auf dem Empfängerkonto aufgehalten werden, danach muss man um Rücküberweisung bitten bzw. klagen falls das nicht passiert.

Ich hab mal Bankkaufmann gelernt (1996). Damals hieß es korrekt so: Die Fehlbuchung auf dem Empfängerkonto kann rückgängig gemacht werden, solange der Kontoinhaber noch keinen Kontoauszug darüber erhalten hat. Sprich: was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß. Erst danach, durfte nicht mehr rückgebucht werden. Online-Banking gab's aber damals noch nicht so verbreitet. Hat sich bestimmt was geändert zwischenzeitlich.

Pluto 14.12.2011 13:12

Zitat:

Zitat von Nordexpress (Beitrag 685229)
Ich hab mal Bankkaufmann gelernt (1996). Damals hieß es korrekt so: Die Fehlbuchung auf dem Empfängerkonto kann rückgängig gemacht werden, solange der Kontoinhaber noch keinen Kontoauszug darüber erhalten hat. Sprich: was er nicht weiß, macht ihn nicht heiß. Erst danach, durfte nicht mehr rückgebucht werden. Online-Banking gab's aber damals noch nicht so verbreitet. Hat sich bestimmt was geändert zwischenzeitlich.

Na ja, streng genommen handelt es sich hierbei ja nicht um eine "Fehlbuchung", auch wenn der Auftraggeber einen Fehler gemacht hat.
Klassische Fehlbuchungen sind von der Bank verschuldet...

Ach ja, habe auch bei der Bank gelernt, obwohl man das in der heutigen Zeit ja nicht mehr so laut sagen darf. :Lachen2:

Der Punkt ist aber das der Zahlungsempfänger zustimmen/ rücküberweisen muss; erfolgt die Stornierung vor Kenntnisnahme durch ihn merkt er ja eh nichts, ansonsten kann es Probleme geben.

Nordexpress 14.12.2011 13:19

Zitat:

Zitat von Pluto (Beitrag 685315)
Ach ja, habe auch bei der Bank gelernt, obwohl man das in der heutigen Zeit ja nicht mehr so laut sagen darf. :Lachen2:

Gut, dass ich auf Ing. umgeschult hab :Cheese:


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