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Was ist daran den so verkehrt ?
aktuell ist der Drogensüchtige kriminell... dieser ist aber nicht zurechnugnsfähig und wird trotzdem kriminalisiert. Der Verkauf der Drogen läuft aktuell nur über Strukturen ab welche vollständig in krimineller Hand liegen und somit kommt jeder und überall an illegale Drogen heran.... Würden nun der Hauptmarkt des Drogenverkaufs auf Apotheken odere andere kontrollierte Strukturen übergeben würde ein großteil des illegalen Marktes komplett verschwinden und somit auch der unkontrollierte Verkauf.... Nirgendwo wird gefordert das Drogen in Deutschland überall für jeden jederzeit verfügbar zu sein haben... Ich muss einigen aber tatsächlich recht geben... Armes Deutschland wenn man seine Leseschwäche so offen zur schau stellt. |
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Jetzt bitte nicht diese ausgetretene Drogendiskussion.
Seit die ihren Frauenmangel im Vorstand mit "wir sind post-gender" begründet haben, ist das meine Partei! |
Wieso die Aufregung darüber?
Weder der Konsum noch der Erwerb von Drogen zum Zwecke des sofortigen (!) Konsums sind oder waren jemals in Deutschland verboten. Und nein, ich meine damit nicht die Regelung, dass die Staatsanwaltschaft bei dem Besitz von geringfügigen Mengen ein Verfahren einstellen kann. Das ist etwas anderes. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das den Konsum von Drogen überhaupt verbietet. Ob man das jetzt gut oder nicht gut findet, ist natürlich eine andere Sache. |
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Aber das generiert ja eventuell neue Jobs im Bereich Drogenberatung. Da brauchen wir dann jede Menge Leute. |
Die sind wohl noch in der Findungsphase und da wird sich so mancher noch wundern, wen oder was er da eigentlich gewählt hat. Für mich persönlich haben sie sich schon allein mit dem Beschluß zum "bedingungslosen Grundeinkommen" unwählbar gemacht - aber ok.
Andererseits finde ich die Begründung aber durchaus sympathisch: Zitat:
Der Hersteller oder der In-Verkehr-Bringer muß vollständig über alle Inhaltsstoffe und alle (Neben-)Wirkungen informieren. Im Falle von körperlichen Schäden gibt es eine weitreichende Haftung. Diese gilt auch für Spätschäden. Die Ansprüche verjähren nach frühestens 30 Jahren, besser noch später. Muß man halt noch ein bißchen ausformulieren. |
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