triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Andere Distanzen (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=20)
-   -   Swim&Run Cologne 2012 (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=21484)

neonhelm 14.06.2012 12:33

Die Dame von Jeschke & Friends hat mir gerade am Telefon vorgeschlagen, meine dort startenden Athleten möchten doch bitte unter falschem Namen starten...

Sorry, ich find's ja prima, was der Uwe da an Veranstaltungen macht, aber das geht gar nicht. :Nee:

Kelbar 14.06.2012 12:38

LOL, gute Idee. Mache ich auch ... (nicht).
Hab sie angeschrieben sie mögen mir bitte das Startgeld zurückschicken.

Cetacea 14.06.2012 12:48

Was ist denn das Problem?
 
Hallo,

ich würde gerne mal wissen, was es für ein Problem mit den Lizenzen gibt und warum sogar Sperren möglich sind.
Wer entscheidet das und auf welcher Basis?

Vielen Dank und liebe Grüße,
Nadja

neonhelm 14.06.2012 12:57

Zitat:

Zitat von Cetacea (Beitrag 762883)
Hallo,

ich würde gerne mal wissen, was es für ein Problem mit den Lizenzen gibt und warum sogar Sperren möglich sind.
Wer entscheidet das und auf welcher Basis?

Vielen Dank und liebe Grüße,
Nadja

Viele Athleten haben ja, nicht nur aus versicherungstechnischen Gründen, eine Lizenz (Startpass) des Nordrheinwestfälischen Traithlonverbandes, dessen Mitglied sie sind bzw ihr Verein ist. Der NRWTV genehmigt bei entsprechenden Voraussetzungen Veranstaltungen als regelkonform bzw dem aktuellen (Sicherheits-)Standard entsprechend und stellt unter anderen Kampfrichter, die über die Einhaltungen der Regeln/Standards wachen.

Stellt nun eine Veranstaltung keinen Genehmigungsantrag oder wird ihr die Genehmigung verweigert, behält sich der Verband vor, dort, trotz fehlender Genehmigung (also illegal), startende Startpassinhaber für kommende reguläre Wettbewerbe zu sperren.

bellamartha 14.06.2012 13:00

Lieber neonhelm,

ich werde ja auch am Sonntag dort starten und will davon jetzt auch nicht zurück treten. Aus der Diskussion über den Sinn oder Unsinn von Genehmigungen und Sanktionen will ich mich heraus halten.
Meine Frage: Ist sicher mit einer Sanktion bei einem Start zu rechnen? Wie fallen diese aus? Hier war die Rede von einem zweimonatigem Startverbot, was für mich unproblematisch wäre. Was könnte die drakonischste Strafe sein, die verhängt werden könnte?

Viele Grüße und vielen Dank!
J.

TriSG 14.06.2012 13:05

Zitat:

Zitat von bellamartha (Beitrag 762894)
Lieber neonhelm,

ich werde ja auch am Sonntag dort starten und will davon jetzt auch nicht zurück treten. Aus der Diskussion über den Sinn oder Unsinn von Genehmigungen und Sanktionen will ich mich heraus halten.
Meine Frage: Ist sicher mit einer Sanktion bei einem Start zu rechnen? Wie fallen diese aus? Hier war die Rede von einem zweimonatigem Startverbot, was für mich unproblematisch wäre. Was könnte die drakonischste Strafe sein, die verhängt werden könnte?

Viele Grüße und vielen Dank!
J.

Ich bin zwar nicht Neonhelm, aber die schlimmste Strafe könnte eine Sperre von 9 Monaten sein so weit ich weiss

eNTe 14.06.2012 13:05

Zitat:

Zitat von bellamartha (Beitrag 762894)
Lieber neonhelm,

ich werde ja auch am Sonntag dort starten und will davon jetzt auch nicht zurück treten. Aus der Diskussion über den Sinn oder Unsinn von Genehmigungen und Sanktionen will ich mich heraus halten.
Meine Frage: Ist sicher mit einer Sanktion bei einem Start zu rechnen? Wie fallen diese aus? Hier war die Rede von einem zweimonatigem Startverbot, was für mich unproblematisch wäre. Was könnte die drakonischste Strafe sein, die verhängt werden könnte?

Viele Grüße und vielen Dank!
J.

nrwtv.de ->

23.05.2012: Veranstaltungsgenehmigungen/Sperre Startpassinhaber

Bitte beachten Sie, dass Startpassinhaber, die an einer nicht genehmigten Veranstaltung teilnehmen, nach DTU Sportordnung D.2 mit einer Wettkampfsperre bis zu 9 Monaten belegt werden können.
Ob eine Veranstaltung in Nordrhein-Westfalen sportrechtlich genehmigt worden ist, können Sie auf unserer Homepage prüfen (unter „Veranstaltungen“). Alle genehmigten Veranstaltungen werden bei uns aufgeführt und mit einer Genehmigungsnummer versehen. Bitte teilen Sie dies auch Ihren Startpassinhabern mit.

amontecc 14.06.2012 13:06

Die Strafe kann sein: bis zu 9 Monate Startvebot.
Die 9 Monate gelten ab dem Zugang der Sperre, nicht ab dem Vergehen...
(steht so in der Sportordnung)


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:35 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.