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Flow 21.11.2007 22:03

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 51540)
Per Einzugsermächtigung abgebuchte Beträge kann man einfach so zurückbuchen lassen, ohne dass man dafür Gründe angeben muss. Dann holt die Telefongesellschaft sich die Kohle vom Vertragspartner, der immer noch du bist, natürlich plus Rücklastschriftkosten etc. Und du musst sehen, dass du die Kohle von dem wiederbekomst, dem du die Karte gegeben hast.

Ich habe das vor Jahren mit meiner früheren Karte für einen meiner besten Kumpels gemacht, der damals erstmal sehen wollte, ob er ein Handy braucht usw. (ja, darüber hat man früher mal nachgedacht!). Hätte es aber niemals hier in einem Forum der breiten Masse angeboten.

Meine Meinung: Guten Freunden ja, ansonsten lieber die 100 € berappen und in Ruhe auslaufen lassen. Kannst du noch "downgraden" auf einen Tarif mit weniger Grundgebühr?

Würde ich mal ähnlich sehen ...

Wenn du's "irgendjemanden" gibst ... derjenige "fröhlich um die Welt telefoniert" und keinen Cent zahlt, bleibt das erstmal alles an dir hängen ... auch wenn du seine Telefonummer hast ... ;)

Wenn du den Vertrag nicht übertragen kannst, solltest du demjenigen schon wirklich vertrauen können ...


:Huhu:

barbossa 21.11.2007 22:06

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 51523)
Kann man bei den Telefongesellschaften einen Vertrag mal eben so KOMPLETT (also mit allen Pflichten) auf jemand anders übertragen? Oder nur mit Gebühren, die annähernd so hoch wie die Grundgebührs für das Jahr sind?

Wenn nicht, wäre mir das Risiko zu hoch, den Vertrag bzw. die Karte an jemand unbekannten abzugeben und darauf zu hoffen, dass er die Rechnung auch bezahlt.

Ja das geht, allerdings behält sich die TG in der Regel das Recht vor, den "neuen Kunden" abzulehnen. Es ist also ein Risiko. Letztlich tun sies auf freiwilliger Basis.


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