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-   -   Abblendlicht auf dem Rad (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=21016)

Dieda 26.10.2011 09:11

Zitat:

Zitat von fras13 (Beitrag 662185)
Er kann froh sein, dass er mir nicht begegnet mit meiner hellen Lampe. :Huhu:

Oohr bitte, komm morgen früh mit!! :Cheese:

fras13 26.10.2011 09:29

Die Einladung zum Kiten (am Salzhaff) hätte ich sofort angenommen...:Cheese: :Cheese:

Aber zwischen Elbe und Weinberg ist mir bis morgen früh dann doch zu weit...

Nee, im Ernst - probiere es mit abblenden..

Welche Licht hat der Typ am Rad?

Ich bemerke, dass selbst Radler mit normalen Stadträdern und Nabendynamo samt LED-Lampe ganz schön blenden können.

Da hilft meine Lampe auch nicht viel, da muss ich durch...:)

Aber angebrüllt habe ich deshalb noch niemanden...

pioto 26.10.2011 09:42

Ich mache es genau so wie Hr. Nopogo. Ggf. kann man auf der Landstraße auch den umgekehrten Weg gehen, wenn Autos mit Fernlicht partout nicht abblenden wollen :cool:

Ansonsten kannst du dein Problem vermutlich auch lösen, indem du 5 Minuten früher oder später losfährst. Natürlich nur, wenn das der einzige gewaltbereite Radler im Landkreis Dresden ist ;)

Wassertraeger_HAM 26.10.2011 09:49

Zitat:

Zitat von fras13 (Beitrag 662185)
Der Typ sollte sich daran gewöhnen, schließlich fährst Du mit einer StVZO- zugelassenen Bikelampe.

Nein, sollte er nicht. Schließlich muss bauartlich zugelassene "Bikelampe" auch StVO-konform benutzt werden.
Zitat:

Zitat von fras13 (Beitrag 662185)
Du hast sie sicher gut ausleuchtend auf den Radweg vor Dir und nicht in Augenhöhe des entgegenkommenden Radlers eingestellt?

Seit dem ordentliches Licht am Rad immer populärer wird, blenden mich auch immer wieder Entgegenkommende, deren "Fachhändler" nicht in der Lage war das Licht richtig einzustellen.

Die 40 Lux sind ja nicht wirklich hell und wenn du die Lampe richtig eingestellt hast, sollte es eigentlich nichts geben, was diesen Morgenmuffel stört. Außer seinem eigenen schlechten Licht.


StVO, §67, Abs. 3: ... Der Lichtkegel muß mindestens so geneigt sein, daß seine Mitte in 5*m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der Scheinwerfer muß am Fahrrad so angebracht sein, daß er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. ...


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