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Beim 70.3 in Wiesbaden wurden doch 2008 auch diverse Räder aus der Wechselzone geklaut.
Den Geschädigten wurde damals anstandslos der Neupreis des Rades vom Veranstalter gezahlt. |
Da bin ich mir nicht so sicher, ob der Veranstalter grundsätzlich immer für solche Diebstähle haften muss. Erstens muss man bedenken, dass österreichisches Recht nicht mit deutschem Recht identisch ist und somit die Übertragbarbarkeit dieses Urteils auf andere Länder fraglich. In Österreich wurde ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit abgestellt.
Zum anderen kann man die Haftung vertraglich meines Wissens im deutschen bürgerlichen Recht zwar nicht für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz aussschließen, wohl aber für "normale" Fahrlässigkeit. Welcher Grad an Verletzung einer vertraglichen Pflicht dann bei einem Diebstahl durch den Veranstalter vorliegt, wird wiederum im Einzelfall zu prüfen sein. :Huhu: |
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Wahnsinn, die nehmen es zur Kenntnis. Kohle zahlen sollen die und zwar schnell. Ich weiß auch nicht, was es mit sportlicher Fairness zu tun hat, wenn man was zur Kenntnis nimmt. Im Übrigen liefert der Veranstalter im nächsten Satz gerade die Argumente, derentwegen er in die Haftung genommen wird. Also manche Leute:Nee: |
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Berufsverbot und so was das Argument. |
Ich war von 99 - 01 am Start. Jedesmal wurde die WZ von Sodaten bewacht, die einen Großteil der Helfer bildeten.
Ist das aktuell nicht mehr so? |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:57 Uhr. |
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