Thorsten |
27.05.2011 11:17 |
Es gibt ja zwei Arten von roter Karte beim Triathlon: Zum einen die Disqualifikation nach Sportordnung E.4, bei der du nach Zeigen der roten Karte den Wettkampf zu Ende führen darfst und später halt als letzter in der Ergebnisliste mit der Platzierung DISQ geführt wirst. Für manche oder auch nur in manchen Fällen mag das für diejenigen ok sein geteu dem Motto "Strecke geschafft und in die Ergebnisliste guck ich eh nicht rein". Dann gibt es noch die rote Karte mit sofortigem Ausschluss nach Sportordnung E.5, die bei grob unsportlichem Verhalten gezeigt wird. Sowas kriegt einer wegen Beleidigungen, Tätlichkeiten oder auch nach einer Disqualifikation wegen Windschattenfahren, wenn er danach lustig weiter lutscht. Wenn du trotz Verbot mit Neo schwimmst, würdest du außerhalb vom tiefsten Afrika schon optisch herausstechen und wohl vor dem Start schon drauf hingewiesen, den Neo auszuziehen. Tust du das nicht oder wirst in der Wechselzone mit dem Neo erwischt, wäre das für mich auch ein Fall für sofortigen Ausschluss, weil die offensichtlichen Regeln grob unsportlich mit Füßen getreten würden. Die Auffassung, dass 1000 Leute um mich herum zu arm wären, sich einen Neo zu leisten und deshalb ohne schwimmen, würde ich nicht gelten lassen :Nee:.
Ich bin aber nicht der EL oder ein KR im Kraichgau, vor mir musst du an dem Tag keine "Angst" haben ;).
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