triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Sonstiges (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=32)
-   -   E-Petition: Fahrradhändler (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=18801)

tandem65 20.05.2011 11:44

Zitat:

Zitat von samsam (Beitrag 577837)
Die Personalien werden ausgetauscht, die Polizisten verstehen auch nicht warum der Kunde nicht bezahlen will.

Dem Kunden wird von der Polizei das Rad übergeben :Nee: .

Dienstaufsichtsbeschwerde!? Wenn sich so etwas andeutet ist die Nachfrage der Personalien der Beamten ein hilfreiches Mittel.

samsam 20.05.2011 11:51

Der Richter hat es in seiner Begründung auch als "nicht so dufte" kommentiert.

Es war halt strittig bei den Beamten, weil die Rechnung nur Service Leistungen auswies, nicht die Gabel.

However,

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 577853)
Dienstaufsichtsbeschwerde!? Wenn sich so etwas andeutet ist die Nachfrage der Personalien der Beamten ein hilfreiches Mittel.


FinP 20.05.2011 11:56

Es ist ja auch so, dass dem Kunde ja das Rad gehört. Das darf man nicht einfach einbehalten als Pfand oder als Druckmittel.

Schade, dass es viele bekloppte Leute auf der Welt gibt.
Aber schön, dass es daher viele lustige Geschichten gibt...

samsam 20.05.2011 11:58

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 577862)
Es ist ja auch so, dass dem Kunde ja das Rad gehört. Das darf man nicht einfach einbehalten als Pfand oder als Druckmittel.

Schade, dass es viele bekloppte Leute auf der Welt gibt.
Aber schön, dass es daher viele lustige Geschichten gibt...

Doch darf man, denn die verbauten teile sind ja bis zur Bezahlung Eigentum des Händlers.

FinP 20.05.2011 12:06

Sicher? Die sind ja nicht untrennbar verbunden. Müsstest halt wieder auseinanderbauen, wenn Du Deinen Eigentumsvorbehalt umsetzen möchtest.
Außerdem gibt es den Eigentumsvorbehalt nur bei Herausgabe, also nicht wenn Du es gerade einbehalten möchtest...

Naja, egal.

Flitzetina 20.05.2011 12:13

Ich hab letztens den Traumkunden eines jeden Radhändlers erlebt:

Grosser Kerl von mindestens 1,90m und ordentlich Gewicht (nicht fett, aber einfach ein Ochse) kommt in den Radladen... steuert auf die teuersten Fullys im Geschäft zu und fragt auf Englisch:"Is this bike good for me? Is it ok for my weight?"

Strahlendes Funkeln in den Augen des Händlers:"Of course!"

:Lachanfall:

Null Gespräch über Einsatzzweck oder gewünschte Preisklasse. Der Typ wollte einfach das Beste, was geht. Fertig.
:Cheese:

Rhing 20.05.2011 12:13

Zitat:

Zitat von samsam (Beitrag 577863)
Doch darf man, denn die verbauten teile sind ja bis zur Bezahlung Eigentum des Händlers.

Nöh, wohl nicht, denn das Rad wird wohl Hauptsache sein, so daß Abs. 2 greift:

§ 947 BGB
Verbindung mit beweglichen Sachen (1) 1Werden bewegliche Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die bisherigen Eigentümer Miteigentümer dieser Sache; die Anteile bestimmen sich nach dem Verhältnis des Wertes, den die Sachen zur Zeit der Verbindung haben.
(2) 1Ist eine der Sachen als die Hauptsache anzusehen, so erwirbt ihr Eigentümer das Alleineigentum.

Allerdings hat der Händler ein Werkunternehmerpfandrecht, dass ihn zum Besitz berechtigt. Kommt jetzt natürlich drauf an, wie der Kunde sich bei der Polizei eingelassen hat, denn ne Beweisaufnahme kann man von der Polizei in so ner Situation wohl nicht erwarten.

§ 647 BGB Unternehmerpfandrecht
1Der Unternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.

Rhing 20.05.2011 13:35

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 577853)
Dienstaufsichtsbeschwerde!? ...

Bis auf ganz wenige Ausnahmen das Mittel der 2 F:
fristlos, formlos, fruchtlos!


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:30 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.