Jahangir |
17.05.2011 15:49 |
:confused: Mir ist der Schwarzmarkt wurscht. Es geht um den Erstanmelder und dessen Interessen. A. Polizist und Vater von drei Kinder will beim Ironman starten und meldet sich ein Jahr vorher an. Am 18.5.2011 hat er beim Radtraining einen Unfall und muss die nächsten drei Monaten an Krücken gehen. Das meldet er dem Ironman Veranstalter. Der versendet seinen Textbaustein, welcher von großem Mitleid und den besten Besserungswünschen getragen wird. Kohle gibt's leider keine mehr (ist das am 18.5.2011 schon so?).
A. ärgert sich und erzählt das alles in seinem Verein. Dort meldet sich der B. und sagt, er würde den Platz gerne übernehmen. Das meldet der A. dem Veranstalter. Der meint, sorry geht nicht. Das ist wieder dem A. egal, der sagt, dass er neben dem B. noch drei andere stellt und sein Kohle bis auf eine Gebühr von Euro 30,00 zurück will.
Hier stellt sich die Frage, ob der Veranstalter mit seiner Praxis die Interessen seiner Vertragspartner ausreichend berücksichtigt.
Um diese Frage zu beantworten, braucht man nun kein Studium.
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