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Doch, aber halt angepasst und dementsprechend langsamer fahren.
Immer daran denken: Fahrradwege sind nicht Wege für Fahrräder, sondern Wege für Autos, damit das "Fahrrad weg" ist. Das erklärt, warum das meiste so ist, wie es ist. |
Hab da mal ne Frage, wenns die Diskussion gerade schon gibt.
Sind Vorfahrt-Achten-Schilder an einem Radweg zulässig, der parallel zu einer Vorfahrtsstraße entlang führt. Also konkret: Die Autos neben dir haben an der Einmündung Vorfahrt, du als Radfahrere allerdings net, weil am Radweg ein Vorfahrt Achten Schild montiert ist. Grüße Dolly-2k |
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Soviel zum Thema " halt angepasst und dementsprechend langsamer fahren" |
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Auch hat ein Kumpel sich mal mit einem Polizisten gestritten, ob der Radweg nun mit einem blauen Schild gekennzeichnet ist oder nicht. Ja, wenn ein Schild da steht, dann steht da ein Schild. Wann wird die Kennzeichnung aber aufgehoben??? Mein Kumpel fuhr auf der Straße, Radweg war vorhanden, und ein paar Meter weiter hinten auch ein blaues Radschild. In dem Teil wo er "erwischt" wurde, hat er aber eine Seitenstraße, also eine T-Kreuzung passiert und ist weiter gerade aus gefahren, und war darum der Meinung, dass das blaue Schild aufgehoben wurde, da nach der T-Kreuzung keine weiteres Schild aufgestellt wurde. Zwar ging das nicht vor Gericht, aber letzten Endes hat der Polizist keine Lust mehr auf die Diskussion gehabt, und hat meinen Kumpel auf der Straße weiter fahren lassen. Mit anderen Worten: selbst die Polizei weißt das nicht so genau! :Cheese: |
Ob ein Radweg unzumutbar ist, entscheidest nicht Du oder der Polizist, sondern im Zweifelsfall der Richter.
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Es gibt im Endeffekt nur vier Lösungmöglichkeiten: 1. Es vor Gericht bringen, sollte man von der Rennleitung angehalten werden. 2. Gegen die konkrete Radwegsbeschilderung vorgehen. 3. Gegen die aktuelle Gesetzeslage demokratisch vorgehen. dies halte ich für unmöglich, da die meisten Fahrradwegnutzer es einfach anders sehen ("Was, Du bist gegen Radwege?") 4. Es sportlich nehmen und die 10 Euro zahlen, wenn man erwischt wird. |
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