Zitat:
Zitat von Badekaeppchen
(Beitrag 555480)
Kann ich jetzt aus der Verordnung nicht direkt rauslesen, aber das ist wahrscheinlich das Juristendeutsch.
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In der Verordnung stehen auch nicht direkt die höheren Grenzwerte (als Zahlen) drin.
Vielmehr gibt es eben eine Verordnung, die die bisherigen Grenzwerte regelt. In dieser (VERORDNUNG 733/2008 DES RATES) stehen die 370 Bq/kg (600 Bq/kg) drin.
Daneben gibt es einen Plan B, der einen höheren Grenzwert beinhaltet, Diese Verordnung (VERORDNUNG 2218/89 DES RATES) enthält den höheren Grenzwert von 400 Bq/kg (1000 bzw. 1250 Bq/kg).
Beide Verordnungen wurden in der Nach-Tschernoby-Zeit erlassen. Plan B dient eigentlich dazu, daß wir nicht verhungern, wenn nicht mehr genug Nahrungsmittel zur Verfügung stehen, die die Grenzwerte von Plan A einhalten.
Die jetzt erlassene Verordnung (DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG 297/2011 DER KOMMISSION) gibt keine neuen Grenzwerte vor, sondern beschließt lediglich das Umschalten von den alten Grenzwerte auf den ebenso alten Plan B.
Ohne in dem Beitrag meine Meinung äußern zu wollen, ob dieser Beschluß gerechtfertigt war oder nicht, hoffe ich, daß nun zumindest klar ist, warum es in der von dir referenzierten Verordnung eben nicht so einfach rauszulesen war.
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