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sbechtel 07.03.2011 16:17

Zitat:

Zitat von Kinesis (Beitrag 544946)
Ist es denn wirklich freiwillig?

http://de.wikipedia.org/wiki/Determinismus - totale Freiheit existiert sowieso nicht...

Es zwingt dich ja keiner Profisportler zu werden. Wenn ich nicht nass werden möchte, darf ich nicht ins Schwimmbad gehen (übrigens eine Erkenntnis die einige unserer älteren weiblichen Mitmenschen oft noch nicht verinnerlicht haben, ich denke ihr kennt das Problem ;-)).

NBer 07.03.2011 16:38

Zitat:

Zitat von Kinesis (Beitrag 544946)
Ist es denn wirklich freiwillig?
Wenn du Profisportler werden möchtest hast du keine Wahl, du musst dies akzeptieren.
Datenschutz ist laut BVerfG ein Grundrecht.....

sicher. aber profisportler werden ist kein grundrecht. somit hat man die wahl......

beckenrandschwimmer 07.03.2011 16:58

Gibt es neben dem Grundrecht auf Datenschutz denn nicht auch ein Recht, Daten weiterzugeben, wenn man denn will?
(Sollte der Staatsanwalt den Veranstalter anklagen wenn ich mir auf einer LD in die Hosen pinkle? Damit ist doch meine Menschenwürde gefährdet...)

HeinB 07.03.2011 18:00

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 544968)
sicher. aber profisportler werden ist kein grundrecht. somit hat man die wahl......

Berufsfreiheit, anyone?

NBer 07.03.2011 18:10

Zitat:

Zitat von Tobias23 (Beitrag 544997)
Berufsfreiheit, anyone?

aber dann musst du dich den in dem beruf geforderten anforderungen unterwerfen :-)

Voldi 07.03.2011 18:30

Zitat:

Zitat von beckenrandschwimmer (Beitrag 544974)
Gibt es neben dem Grundrecht auf Datenschutz denn nicht auch ein Recht, Daten weiterzugeben, wenn man denn will?
(Sollte der Staatsanwalt den Veranstalter anklagen wenn ich mir auf einer LD in die Hosen pinkle? Damit ist doch meine Menschenwürde gefährdet...)

Natürlich nicht ... ich berufe mich auch immer auf das Grundrecht auf Datenschutz wenn ich meiner frau nicht verraten will wo ich abends hingehe :cool:

T1T2 07.03.2011 19:31

Die Diskussion ist anscheinend schon weitergegangen, siehe hier:
http://www.datenschutz.rlp.de/de/pre...m=pm2010121501

In der Schweiz wird im neuen Sportförderungsgesetz voraussichtlich diese Bestimmung zu finden sein, die den datenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung tragen will:

Art. 20 Dopingkontrollen
1 Wer an Sportwettkämpfen teilnimmt, kann Dopingkontrollen unterzogen werden.
2 Dopingkontrollen können durchführen:
a. die nationalen und internationalen Agenturen zur Bekämpfung von Doping;
b. der nationale und der internationale Sportverband, dem die Sportlerin oder der Sportler angehört, sowie der Dachverband der Schweizer Sportverbände und das Internationale Olympische Komitee;
c. der Veranstalter des Sportanlasses, an dem die Sportlerin oder der Sportler teilnimmt.
3 Die Dopingkontrollstellen nach Absatz 2 sind berechtigt, die im Zusammenhang mit ihrer Kontrolltätigkeit erhobenen Personendaten, einschliesslich besonders schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile zu bearbeiten und an die zuständige Stelle weiterzuleiten für:
a. die Auswertung der Kontrollen;
b. die Sanktionierung der dopenden Sportlerinnen und Sportler.
4 Die Dopingkontrollstellen nach Absatz 2 Buchstabe b und c teilen die Ergebnisse ihrer Kontrollen der für Massnahmen gegen Doping nach Artikel 18 zuständigen Stelle mit.

Hier finden sich dazu mehr Informationen:
http://www.baspo.admin.ch/internet/b...ngsgesetz.html
gruss
t1t2

Kinesis 07.03.2011 22:25

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 544999)
aber dann musst du dich den in dem beruf geforderten anforderungen unterwerfen :-)

Die aber nicht gegen deine Grundrechte oder Gesetze verstoßen dürfen.
Der Vergleich hinkt natürlich aber dann könnte man eine Firma aufmachen. 80 Std Woche, jeden Montag in den Becher pinkeln, 10 Tage Urlaub im Jahr, Krankheitstage werden vom Lohn abgezogen, Kameras und Mikrofone selbst auf der Toilette... es wird ja niemand gezwungen diesen Job zu machen.

@T1T2
In den Links geht es aber eher um die Durchführung der Dopingprobe und den erhoben Daten die hierbei entstehen.


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