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Volkeree 02.03.2011 23:48

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 543185)
Also, hier darfste nicht:


Bei dem Schild kommt man aber ins Radio :Cheese:

Lucy89 02.03.2011 23:50

Danke euch.
Freue mich auf die RTF's, da fahren dann alle wieder auf der Straße und es fällt nicht auf :)
Wie soll man auch auf nem Radweg fahren, der durch und durch mit Rillen und Hubbeln übersäht ist??

powermanpapa 02.03.2011 23:51

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 543187)
Bei dem Schild kommt man aber ins Radio :Cheese:

vor IM FFM waren zwei genau dort unterwegs :-)
aber wenigstens auf der ---Standspur--:Cheese:

ironlollo 02.03.2011 23:55

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 543187)
Bei dem Schild kommt man aber ins Radio :Cheese:

Dann dürfte ich schonmal im Radio gewesen sein :Cheese:

aRa 02.03.2011 23:59

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 543175)
- Autobahnen
- Kraftfahrstraßen (rechteckigs Schild in blau mit Auto drin)
- Verbot für Radfahrer (rundes Schild mit rotem Rand und Fahrrad drin)
- wenn ein Radweg vorhanden ist, die Benutzungspflicht achten

Ansonsten darfst du auf allen Straßen fahren. Ob und wie weit das Sinn macht, musst du für dich entscheiden. Manche Straßen sind halt von ihrer Bauweise für uns recht gefährlich.

Hey,

prinzipiell ist das so richtig. Wobei es hier auch Einschränkungen gibt. Ich glaub es war sogar ein Film von hier, indem die Sache zusammen mit einem Anwalt thematisiert wurde. In diesem Beitrag wurde, soweit ich micht entsinne, gesagt, dass die Nutzpflicht für Rennradfahrer mit sportlicher Ambition nicht verpflichtend ist.
Laut §1 Abs. 1 haebn sihc ide Verkehrsteilnehmer gegenseitig zu berücksichtigen und Abs. 2 besagt, dass man sich so zu verhalten hat, dass kein anderer behindert oder belästigt wird.

Da es für den RR Fahrer aber nicht unbedingt zumutbar ist, auf dem Radweg zu fahren, sei es wegen schlechten Verhältnissen oder Behinderung anderer Radwegnutzer, greift hier die Pflicht nicht!

Kann sihc noch einer an den Beitrag erinnern?!

FinP 03.03.2011 00:01

Zitat:

Zitat von aRa (Beitrag 543201)
Hey,

prinzipiell ist das so richtig. Wobei es hier auch Einschränkungen gibt. Ich glaub es war sogar ein Film von hier, indem die Sache zusammen mit einem Anwalt thematisiert wurde. In diesem Beitrag wurde, soweit ich micht entsinne, gesagt, dass die Nutzpflicht für Rennradfahrer mit sportlicher Ambition nicht verpflichtend ist.
Laut §1 Abs. 1 haebn sihc ide Verkehrsteilnehmer gegenseitig zu berücksichtigen und Abs. 2 besagt, dass man sich so zu verhalten hat, dass kein anderer behindert oder belästigt wird.

Da es für den RR Fahrer aber nicht unbedingt zumutbar ist, auf dem Radweg zu fahren, sei es wegen schlechten Verhältnissen oder Behinderung anderer Radwegnutzer, greift hier die Pflicht nicht!
In Österreich oder der Schweiz mag das anders sein.
Kann sihc noch einer an den Beitrag erinnern?!

Das ist Humbug. Benutzungspflicht heißt Benutzungspflicht.
Auf was für einem Fahrrad Du sitzt, ist in diesem Fall vollkommen egal.

In Österreich oder in der Schweiz mag das anders sein.

Klugschnacker 03.03.2011 00:01

Zitat:

Zitat von Lucy89 (Beitrag 543169)
Bin völlig unwissend...

Gruseliges Posting... Als Teilnehmerin am Straßenverkehr solltest Du wirklich die Verkehrsregeln kennen. Du gefährdest sonst nicht nur Dich selbst, was schlimm genug wäre, sondern unter Umständen auch andere.

Grüße,
Arne

FinP 03.03.2011 00:03

Sie gibt es wenigstens zu. Die meisten Radfahrer haben keine Ahnung von den Verkehrsregeln.


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