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drullse 01.10.2007 16:36

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 42034)
Dabei vorallem Fahrverbot/Führerscheinentzug, denn das trifft alle hart, auch den Grosskopfeten.

Dann aber Führerscheinentzug auch SOFORT und nicht mit Aussuchen.

Unser Vorstand hatte 6 Wochen Sperre, die hat er dann so beim Gericht gelegt, dass er davon 5 Wochen im Urlaub war. Weil er den Schein ja beruflich braucht, da muss man ja Verständnis haben...

:Nee:

Osso 01.10.2007 16:39

@FinP und sybenwurz:

Das Problem auf deutschen Straßen ist sicherlich nicht die Menge derer, die sich "jedes" Bußgeld leisten können und genau deswegen die Delikte begehen. Die Mehrheit der "Rabauken" werden wohl schlucken, wenn sie doppelt so viel zahlen müssen. Da die Abschreckung ein Produkt aus (Wahrscheinlichkeit Kontrolliert zu werden) mit (der zu erwartenden Strafe) darstellt, erzielt eine Erhöhung der Bußgelder wesentlich einfacher die gleiche Wirkung als eine leichte Erhöhung der Kontrolldichte.

sybenwurz 01.10.2007 16:39

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 42036)
Dann aber Führerscheinentzug auch SOFORT und nicht mit Aussuchen.

Unser Vorstand hatte 6 Wochen Sperre, die hat er dann so beim Gericht gelegt, dass er davon 5 Wochen im Urlaub war. Weil er den Schein ja beruflich braucht, da muss man ja Verständnis haben...

:Nee:

Meine Rede. 6 Wochen zu Fuss gibbet ja nicht fürs Nasenbohren beim Ampelstop.
Und wer seinen Lappen fürn Job braucht, muss sich halt an die Regeln halten!

drullse 01.10.2007 16:40

@Osso: ja und ehrlicherweise hätte das auf mich wohl auch Auswirkungen. Ich roller auf der Autobahn auch immer einen Tick zu schnell, aber immer so "dass es bezahlbar bleibt"...

FinP 01.10.2007 16:40

Zitat:

Zitat von Osso (Beitrag 42033)
@FinP: Hast du dir die Liste der Erhöhungen angeschaut? Weil alle aufgeschlüsselten Delikte, bei denen eine Bußgelderhöhung erfolgen soll, gehören zu recht bestraft.

Habe ich mich merkwürdig ausgedrückt? Ich bin nicht gegen die Erhöhung, sondern dafür, dass man so bestraft, dass es wirkt. Alles andere ist doch lächerlich.
Wer auf der Autobahn absichtlich drängelt, 60km/h (!!!) zu schnell fährt oder angetrunken ist, hat mE nichts in einem Kraftfahrzeug zu suchen. ME ist die logische Strafe ein Fahrverbot - nicht ein Bußgeld. Und wenn es doch "nur" ein Bußgeld ist, dann so, dass es gerecht ist: Tagessätze. Das kann dann bei einem Einkommensmillionär ganz schnell über der aktuellen Tabelle liegen.
Über die Höhe des Bußgeldes habe ich keine Aussage gemacht.

powermanpapa 01.10.2007 16:41

grob verstehe ich FinP

fein jedoch nicht

der Strassenverkehr ist doch in Deutschland glasklar geregelt? oder?

Also!

schon seit ich Mofa fahre, WÈISSS Ich, mach ich was das gegen die Vorschriften verstösst, muss ich blechen und wenn ich weniger verdiene als so ein Strafzettel kostet----UMSO MEHR muss ICH dafür sorgen das ich mich so verhalten das ich nix zuzahlen muss

Parkvergehen muss ich zb einkalkulieren, ist mir aber Scheissegal, denn der Kunde möchte das ich zu ihm komme, in der Stadt ists mit nem großen Auto oftmals schwierig----im Zeifelsfalle schreib ichs ihm auf die Rechnung mit drauf

wenn ich jedoch in die Stadt zum Bummel---shoppen tu ich eh net und dann auch---da park ich eben abseits PunkT

und zu schnell fahren? klar, 10 im Ort sind möglich 20 ausserhalb

müsst ich aber 200 dafür abdrücken, würd ich peinlichst drauf achten

DAS wärs mir nämlich nicht wert


und wenn jugendliche Prolls, die sich nur ne halbe Tankfüllung im Monat für den tiefergelegten leisten können, glauben mit 100 durch Ort brettern zu können, dann muss es eben 3xH4 kosten


Wobei ein Gehalts entsprechender Zuschlag durchaus klug wäre, allerdings der Sockelbetrag muss schon richtig wehtun :Peitsche:


Edit: jetzt versteh ich ihn auch fein

outergate 01.10.2007 16:42

Zitat:

Zitat von Osso (Beitrag 42033)
@FinP: Hast du dir die Liste der Erhöhungen angeschaut? Weil alle aufgeschlüsselten Delikte, bei denen eine Bußgelderhöhung erfolgen soll, gehören zu recht bestraft.

das wird ja nicht bestreitet - nur die art der bestrafung ist unter gleichheitsgrundsatzgesichtspunkten diskussionswürdig.
in der schweiz wird das meines wissens "gerechter" gehandhabt. die höhe der bussgelder für diverse verkehrsdelikte wird anhand des einkommens bemessen.

Osso 01.10.2007 16:43

Zitat:

Zitat von Ingo77 (Beitrag 42035)
- einen Mindestbetrag, der mindestens bezahlt werden muss
- darüberhinaus eine einkommensabhängige Strafe nach Tagessätzen. Ein Bußgeld soll schmerzen - und nicht ein müdes Lächeln auslösen.

zu kompliziert und Typisch deutsch. Dazu müsste man das ganze System wie bestraft wird verändern. Denn es müsste bei jedem Bestraften zusätzlich der letzte Steuerbescheid geprüft werden. Und dann wird man sich wieder auf x Ausnahmen und Sonderfälle einigen und das ganze frisst noch mehr Beamte bzw. Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Das gute an den Pauschalpreisen ist doch gerade, das es so simpel ist und so gut wie keinen Weiteren Verwaltungsaufwand erzeugt.

das ist eigentlich auch die antwort auf FinP & outi

Und wer richtig Bockmist baut verliert doch eh schon den Führerschein.


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