kaihawaii |
18.10.2010 20:52 |
Zitat:
Zitat von Antrag DTU-Präsidium
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Richter dürfen weder der DTU, deren Landesverbänden oder der diesen angeschlossenen Vereine angehören oder in den letzten drei Jahren vor der Wahl angehört haben, noch eine Funktion in diesen Organisationen innehaben oder die letzten drei Jahre vor der Wahl innegehabt haben.
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Zitat:
Zitat von kaihawaii
(Beitrag 472177)
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Noch steht über diesen totalitären Schritt die Unabhängigkeit des DTU-Verbandsgerichts, aber auch Richter sind sicherlich austauschbar.
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Oh, das ging schneller als gedacht, wenngleich Unabhängigkeit sicherlich wünschenswert ist. Hier sollte man eine Karenzzeit von 3-4 Jahren einräumen, weil man sonst wohl noch Teile oder gar alle Richter austauschen muss.
Welche der bestehenden Richter sind denn noch Mitglied in einem Triathlonverein derzeit? Ich denke da z.B: an Ehrenmitgliedschaften, etc.. Sind diese dann unmittelbar nach Beschluss der Änderung neu zu wählen?
Wer zaubert diese neuen Kandidaten für dieses extrem wichtige Organ aus dem Hut? Eine "unabhängige" Richterfindungskommission, wie seinerzeit bei der Findung von Frau Wisser und ihrem Lebenspartner Herr Eckert, der quasi sekundierend wie ein weißes Kaninchen aus dem Hut gezogen wurde? :Lachanfall:
Aktuell in Amt und Würden sind die folgenden von mir geschätzten Herren Mahn, Ehrler, Schatz und Heyden, die ggf. um eine Ersatzliste erweitert werden http://www.dtu-info.de/verbandsgericht.html. Wer erfüllt von den 4 Richtern die oben angeführten Ausschlusskriterien? 1, 2 oder alle 4?
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