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-   -   Unfallschaden - Was zahlt die gegnerische Versicherung? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=14074)

Nordexpress 26.05.2010 09:13

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 394873)
Und die Klamotten nicht vergessen, die du dir wahrscheinlich auch neu anschaffen darfst.
Auch hier beisst du ab, wenn die Fummel von ALDI waren und du keine Belege mehr hast.

Danke für die Tipps.
Klamotten ist klar, da ist aber nur ein kleines Loch in einer ähhm ebenfalls fast 9 Jahre alten Windjacke zu beklagen.
Display der Pulsuhr ist voll verkratzt. Die geb ich auf alle Fälle mal an.
Neuen Helm halte ich auch für angemessen.

NBer 26.05.2010 09:18

hatte letztes jahr auch einen unverschuldeten unfall. da wurde von einem sachverständigen der zeitwert des autos geschätzt, und das war es. da es auch shcon etwas älter war, bekam ich gerade so mit ach und krach 1000 euro. damit durfte ich mich dann auf die suche nach ersatz machen. leider ist es so, das bei älteren sachen (autos, räder) der gebrauchswert meist deutlich höher als der zeitwert ist, man aber eben nur den zeitwert bekommt. ich hatte jedenfalls keine chance so viel geld herauszubekommen, um es etwas gleichwertiges zu bekommen.

wieczorek 26.05.2010 09:23

Ich kann mich dem Wurzi nur anschliessen. Der "Geschädigte" bringt sein Velo zum Händler und erklärt was passiert ist. Der Händler wird sich den Schaden genau anschauen und ein KVA machen. Wenn dieser der Versicherung zu hoch erscheint, dann schicken die jemanden vorbei, oder rufen zumindest mal an.

Wenns um einen Totalschaden geht, dann ist immer die erste Frage der Versicherung: was kostet es, genau so ein Velo heute zu kaufen. Wohl gemerkt, nicht NEU ZU KAUFEN. also Zeitwert. Wir hatten mal den Fall mit einem 25Jahre altem Bianchi, ein wirklich taumhaft schönes Teil, der Kunde war immer bei mir im Service. Dann wurde der von der Strasse gedrängt und der Rahmen war hinüber. Ich hab die Versicherung rund eine Woche lang bearbeitet, mit Oldtimer und so Zeug, hat alles nix genützt. Wir haben erreicht, das der Kunde den Originalpreis bekommen hat. Aber wer sich schon vor 25 Jahren mal ein Fahrrad gekauft hat, der weiss, das selbst schöne Stücke nicht teuer waren.

Deshalb zumidnest alles mit angeben, was evtl. Schaden genommen haben könnte. Und immer daran denken, das man einen Helm nach einem Unfall nicht mehr benutzen sollte. Das wird dir jeder Fahrradhändler bestätigen.

Edit sagt noch: in der Schweiz reicht es, die kaputten Klamotten zu zeigen, dann kann man im nächsten Geschäft "gleichwertigen" Ersatz kaufen. Wenigstens da sind die Versicherer unkompliziert.

Nordexpress 26.05.2010 09:28

Zitat:

Zitat von wieczorek (Beitrag 394887)
Ich kann mich dem Wurzi nur anschliessen. Der "Geschädigte" bringt sein Velo zum Händler und erklärt was passiert ist. Der Händler wird sich den Schaden genau anschauen und ein KVA machen. Wenn dieser der Versicherung zu hoch erscheint, dann schicken die jemanden vorbei, oder rufen zumindest mal an.

Wenns um einen Totalschaden geht, dann ist immer die erste Frage der Versicherung: was kostet es, genau so ein Velo heute zu kaufen. Wohl gemerkt, nicht NEU ZU KAUFEN. also Zeitwert. Wir hatten mal den Fall mit einem 25Jahre altem Bianchi, ein wirklich taumhaft schönes Teil, der Kunde war immer bei mir im Service. Dann wurde der von der Strasse gedrängt und der Rahmen war hinüber. Ich hab die Versicherung rund eine Woche lang bearbeitet, mit Oldtimer und so Zeug, hat alles nix genützt. Wir haben erreicht, das der Kunde den Originalpreis bekommen hat. Aber wer sich schon vor 25 Jahren mal ein Fahrrad gekauft hat, der weiss, das selbst schöne Stücke nicht teuer waren.

Deshalb zumidnest alles mit angeben, was evtl. Schaden genommen haben könnte. Und immer daran denken, das man einen Helm nach einem Unfall nicht mehr benutzen sollte. Das wird dir jeder Fahrradhändler bestätigen.

Danke.
Neuer Helm ist schon unterwegs, bin ja nicht wahnsinnig.

Thommy 26.05.2010 09:30

Hi Michael

nimm dir einen Anwalt . Wenn das ein Haftpflichtschaden ist (und so liest sich das ) Hast du als Geschädigter alle möglichen Rechte auf wiederherstellung des "Materials" und deiner Person ..Will sagen : Der Unfallverursacher muss sogar deinen Anwalt bezahlen (interessant wenn du z Bsp keine Rechtschutzversicherung hast )
Du bist zu Schaden gekommen , warum sollst du da auf irgendwas verzichten .

NBer 26.05.2010 09:35

Zitat:

Zitat von Thommy (Beitrag 394900)
.....Der Unfallverursacher muss sogar deinen Anwalt bezahlen ......

ja, sogar den sachverständigen. bei nem autoschaden auch den ersatzwagen. beim schaden aber trotzdem nur den zeitwert.

Nordexpress 26.05.2010 09:35

Zitat:

Zitat von Thommy (Beitrag 394900)
Hi Michael
warum sollst du da auf irgendwas verzichten .

Möchte ich nicht.
Aber ich glaube immernoch an gesunden Menschenverstand und möchte die Kirche wenn möglich im Dorf lassen.

Die Unfallverursacherin hat sich bisher absolut fair verhalten, da komm ich mir komisch vor, gleich mit nem Anwalt daherzukommen.
Sie hat am Stoppschild gehalten, das hab ich gesehen und mich dann beim Überqueren der Kreuzung leider übersehen. Absicht oder gar grob fahrlässig war das sicher nicht. Wenn sie das Stoppschild misachtet hätte, hätte ich sicher eine andere Geisteshaltung.

wieczorek 26.05.2010 09:37

gesunde Einstellung, danke dir... es sollte mehr solche Leute geben, dann wäre die Gesellschaft weniger verkorkst.


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