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fastrainer 14.03.2010 15:45

Vielen Dank für die Antworten und Genesungswünsche.

Komme gerade aus dem Krankenhaus zurück.

Handgelenk und Kiefer sind zum Glück nur geprellt.

Der Unfall hat sich auf einer eigentlich sehr übersichtlichen Stelle ereignet und wenn ich den Kopf oben gehabt hätte, wäre sicher nichts passiert. Ich trage sicherlich auch eine gewisse Schuld.

Was mich interessiert ist, ob man auf einer Bundesstraße sein Auto anhalten darf um Schilder einzuladen. Es gab ca 100m weiter eine Abzweigung mit Parkmöglichkeit (keine Bundestraße) mehr. Ob ich selber als Fahrer diese Möglichkeit genutzt hätte sei dahingestellt.

Unterm Strich bin ich froh gesundheitlich so glimpflich davon gekommen zu sein.

Gemäß "Das Leben des Brian"

"Always look at the bright sight of life "

sybenwurz 14.03.2010 15:48

Zitat:

Zitat von fastrainer (Beitrag 360906)
Was mich interessiert ist, ob man auf einer Bundesstraße sein Auto anhalten darf um Schilder einzuladen.

Eigentlich nicht, aber wenns einer dennoch tut, darfst du ihm deswegen nicht gleich drauffahren.

NBer 14.03.2010 15:56

Zitat:

Zitat von fastrainer (Beitrag 360906)
....Der Unfall hat sich auf einer eigentlich sehr übersichtlichen Stelle ereignet und wenn ich den Kopf oben gehabt hätte, wäre sicher nichts passiert. Ich trage sicherlich auch eine gewisse Schuld.....

sorry, wenns für dich nicht so ernst wäre, müsste man über diesen absatz lachen.

Zitat:

Zitat von fastrainer (Beitrag 360906)
.......Was mich interessiert ist, ob man auf einer Bundesstraße sein Auto anhalten darf um Schilder einzuladen.......

wenn es erlaubt ist, die schilder dort anzubringen, bin ich mir sehr sicher, dass man sie auch an- und abbauen darf, ohne bei jedem schild hundert meter, hunderte meter oder, wenn kein parkplatz in der nähe wäre, auch kilometerweit laufen zu müssen.

Raimund 14.03.2010 16:15

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 360908)
Eigentlich nicht, aber wenns einer dennoch tut, darfst du ihm deswegen nicht gleich drauffahren.

Ich denke, das trifftst mal wieder!

Trotzdem, am einfachsten wäre vielleicht, wenn man das ohne viel Ärger (vielleicht durfte der Autofahrer gar keine Schilder aufhängen) so regelt:

Jeder bezahlt seinen Schaden.:Huhu:

kury 14.03.2010 16:27

Richtet keiner RTF`s aus? Da werden ja alle paar Meter Schilder aufgehangen. Schön so einen Radmarathon ausschildern Freitags 210km mit einem Sack auf dem Rücken ablaufen und anbringen Montag wieder reture. :Cheese:

Thorsten 14.03.2010 16:33

Zitat:

Zitat von fastrainer (Beitrag 360906)
Was mich interessiert ist, ob man auf einer Bundesstraße sein Auto anhalten darf um Schilder einzuladen.

Die StVO führt kein Halteverbot außerorts auf. Obwohl ich mich auch dunkel an was erinnern kann, was mit Parken außerorts zu tun hatte. Kann aber auch eine der Erinnerungen an typische Fehleinschätzungen sein.

Ganz ehrlich kann ich mir nicht vorstellen, warum man keine oder nur geringe Schuld haben sollte, wenn man an überichtlicher Stelle jemandem, der dort hält, stumpf hinten rein fährt. Wenn ich als Autofahrer 70% schuld dafür bekommen sollte, könnte ich nur mit dem Kopf schütteln, das erinnert an "in die Faust gelaufen".

Zitat:

Zitat von StVO
§12 Halten und Parken

(1) Das Halten ist unzulässig

1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
2. im Bereich von scharfen Kurven,
3. auf Einfädelungsstreifen und auf Ausfädelungsstreifen,
4. auf Bahnübergängen,
5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

(3) Das Parken ist unzulässig

1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
5. vor Bordsteinabsenkungen.


Straik 14.03.2010 17:16

Zitat:

Zitat von fastrainer (Beitrag 360906)
Der Unfall hat sich auf einer eigentlich sehr übersichtlichen Stelle ereignet und wenn ich den Kopf oben gehabt hätte, wäre sicher nichts passiert. Ich trage sicherlich auch eine gewisse Schuld.

Du trägst nicht eine gewisse, sondern gewiss die vollständige Schuld. Das sagt mir mein gesunder Menschenverstand.
Vielleicht gelingt es dir, durch juristische Rumfurzerei dem Opfer eine Teilschuld reinzudrücken, an deiner Schuld wird das nichts ändern.

Rhing 14.03.2010 17:23

Ich glaub, er meinte, 30 % Anteil am Schaden zahlt der Autofahrer. Das hat nix mit Verschulden zu tun. Wer bestimmte Gefahrenquellen eröffnet bzw. dafür verantwortlich ist, haftet unabhängig vom Verschulden automatisch, wenn dadurch ein Schaden eintritt, auch wenn er alles richtig gemacht hat und der Gesetzgeber das so festgelegt hat. Das ist z.B. der Fall bei der Tierhalterhaftung, bei Eisenbahnen und eben praktisch von größter Bedeutung, bei Autos.
Das heißt nun natürlich nicht, daß der Andere nicht mehr haftet, es ist abzuwägen, wobei natürlich der Grad des gegenseitigen Verschuldens besonders zu berücksichtigen ist. Und da muß man einfach mal sehen, dass das Fahrzeug gut zu sehen war, war wohl keine unübersichtliche Stelle, er hatte immerhin die Warnblinkanlage eingeschaltet. Was hätte er denn noch machen sollen? Ein Halteverbot gibt es nach meiner Kenntnis weder auf Bundes- noch auf Landstraßen, auch bei mir "spukt" ein Parkverbot außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn im Kopf rum, aber geparkt hat er wohl nicht, wenn er nur'n paar Schilder eingepackt hat. Im übrigen: stellt Euch mal vor, der Threadersteller hätte die Radstrecke von nem Tria ausgeschildert und ein Kfz wär ihm reingerauscht. Wie hätte Eure Antwort denn da ausgesehen, wenn der "Aufsteller" die Frage gestellt hätte?
Also, wenn der andere ne Quote von 30 % kriegt, mach nen Haken dran, dann bist Du gut bedient und sei froh, dass Dir nix ernstliches passiert ist. Das Auto ist gestanden. Das ist ja nun nicht die Situation, in der von ihm eine besondere Gefahr ausgeht. Die Situation ist ja nicht anders, als wenn da ein Pferdewagen ohne Pferde gestanden hätte, nur das der keine Warnblinkanlage gehabt hätte. Deswegen würde ich eher damit rechnen, dass der andere zum geringeren Teil haftet. Hätt mir übrigens auch passieren können, hab bis jetzt in solchen Situationen immer Glück gehabt.


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