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Vielen Dank für die Antworten und Genesungswünsche.
Komme gerade aus dem Krankenhaus zurück. Handgelenk und Kiefer sind zum Glück nur geprellt. Der Unfall hat sich auf einer eigentlich sehr übersichtlichen Stelle ereignet und wenn ich den Kopf oben gehabt hätte, wäre sicher nichts passiert. Ich trage sicherlich auch eine gewisse Schuld. Was mich interessiert ist, ob man auf einer Bundesstraße sein Auto anhalten darf um Schilder einzuladen. Es gab ca 100m weiter eine Abzweigung mit Parkmöglichkeit (keine Bundestraße) mehr. Ob ich selber als Fahrer diese Möglichkeit genutzt hätte sei dahingestellt. Unterm Strich bin ich froh gesundheitlich so glimpflich davon gekommen zu sein. Gemäß "Das Leben des Brian" "Always look at the bright sight of life " |
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Trotzdem, am einfachsten wäre vielleicht, wenn man das ohne viel Ärger (vielleicht durfte der Autofahrer gar keine Schilder aufhängen) so regelt: Jeder bezahlt seinen Schaden.:Huhu: |
Richtet keiner RTF`s aus? Da werden ja alle paar Meter Schilder aufgehangen. Schön so einen Radmarathon ausschildern Freitags 210km mit einem Sack auf dem Rücken ablaufen und anbringen Montag wieder reture. :Cheese:
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Ganz ehrlich kann ich mir nicht vorstellen, warum man keine oder nur geringe Schuld haben sollte, wenn man an überichtlicher Stelle jemandem, der dort hält, stumpf hinten rein fährt. Wenn ich als Autofahrer 70% schuld dafür bekommen sollte, könnte ich nur mit dem Kopf schütteln, das erinnert an "in die Faust gelaufen". Zitat:
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Vielleicht gelingt es dir, durch juristische Rumfurzerei dem Opfer eine Teilschuld reinzudrücken, an deiner Schuld wird das nichts ändern. |
Ich glaub, er meinte, 30 % Anteil am Schaden zahlt der Autofahrer. Das hat nix mit Verschulden zu tun. Wer bestimmte Gefahrenquellen eröffnet bzw. dafür verantwortlich ist, haftet unabhängig vom Verschulden automatisch, wenn dadurch ein Schaden eintritt, auch wenn er alles richtig gemacht hat und der Gesetzgeber das so festgelegt hat. Das ist z.B. der Fall bei der Tierhalterhaftung, bei Eisenbahnen und eben praktisch von größter Bedeutung, bei Autos.
Das heißt nun natürlich nicht, daß der Andere nicht mehr haftet, es ist abzuwägen, wobei natürlich der Grad des gegenseitigen Verschuldens besonders zu berücksichtigen ist. Und da muß man einfach mal sehen, dass das Fahrzeug gut zu sehen war, war wohl keine unübersichtliche Stelle, er hatte immerhin die Warnblinkanlage eingeschaltet. Was hätte er denn noch machen sollen? Ein Halteverbot gibt es nach meiner Kenntnis weder auf Bundes- noch auf Landstraßen, auch bei mir "spukt" ein Parkverbot außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn im Kopf rum, aber geparkt hat er wohl nicht, wenn er nur'n paar Schilder eingepackt hat. Im übrigen: stellt Euch mal vor, der Threadersteller hätte die Radstrecke von nem Tria ausgeschildert und ein Kfz wär ihm reingerauscht. Wie hätte Eure Antwort denn da ausgesehen, wenn der "Aufsteller" die Frage gestellt hätte? Also, wenn der andere ne Quote von 30 % kriegt, mach nen Haken dran, dann bist Du gut bedient und sei froh, dass Dir nix ernstliches passiert ist. Das Auto ist gestanden. Das ist ja nun nicht die Situation, in der von ihm eine besondere Gefahr ausgeht. Die Situation ist ja nicht anders, als wenn da ein Pferdewagen ohne Pferde gestanden hätte, nur das der keine Warnblinkanlage gehabt hätte. Deswegen würde ich eher damit rechnen, dass der andere zum geringeren Teil haftet. Hätt mir übrigens auch passieren können, hab bis jetzt in solchen Situationen immer Glück gehabt. |
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