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-   -   Startpassversicherung - was kann ich geltend machen? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=13070)

BunterHund 14.03.2010 11:40

Zitat:

Zitat von Dee-M-Cee (Beitrag 360662)
Welche der Schäden kann man bei der Versicherung allgemein geltend machen und in welcher Höhe?

Wahrscheinlich gar keine, aus unserer Erfahrung heraus. Beim Radtraining wird ein solcher Unfall/Schaden innerhalb einer Radgruppe mit einem (sportartypischen) zu geringem Abstand zum Vodermann, zum Radkollegen zu tun haben.
Analog Auffahrunfall: Autofahrer>Schuld ist immer der, der hinten drauf fährt.
Dieses Risiko gehen beide Trainingspartner bewusst ein, erklären sich also damit einverstanden und müssen daher auch mit den Konsequenzen leben.
Die Versicherung soll in erster Linie elementare Schäden wie an Gesundheit oder bei anderen Verkehrsteilnehmern absichern, eine Rundum-Sorglos-Versicherung ist sie nicht.

Helmut S 14.03.2010 11:51

Zitat:

Zitat von Dee-M-Cee (Beitrag 360662)
bei einem Unfall mit einem Vereinskollegen

Wie/was ist denn passiert? Unfall mit nem Kollegen klingt so wie beim Hallervorden-Klassiker: Die Kuh Elsa ist tot. http://www.youtube.com/watch?v=-jRuhwRhRf4

nabenschalter 14.03.2010 17:09

Zur Ausgangsfrage:
Preisfrage: Wie hoch ist der Beitrag für eine Versicherung im Rahmen der Startpassgebühr der DTU? Wenn es viel ist 1 EUR oder 2 EUR pro Jahr.. Wenn man dafür den von Dir angestrebten Versicherungsschutz bekäme (evetnell sogar mit Fahrradschäden, dann wäre das preislich unschlagbar)
Aber zur Sache:

Die DTU Versicherung leistet subsidär, d.h. überhaupt nur dann, wenn keine andere Versicherung greift. Damit ist erst einmal zu fragen, welche Versicherung in Deiner Trainingsgruppe greifen könnte.
Dies ist tatsächlich die Haftpflichtversicherung eines Trainingskollegen, wenn der schuldhaft den Unfall verursacht hat. Allerdings sind in der Tat Trainingsfahrten a al 5 cm am Hinterrad i.d.R. in den Bdingungen ausgeschlossen. Also mal in die Versicherungsbediingungen schauen. Außerdem gibt es, wenn tatsächlich ein schuldhaftes Handeln eines Trainingskollegen vorliegt keinen Neuwert der Sachen, sondern z.B. den Wert einer drei Jahre alten Radhose, wenn die Hose drei Jahre alt war.

Das ist keine Schikane der Versicherung sondern § 823 BGB-Grundlage.

Gruss Nabenschalter

*markus 14.03.2010 17:10

@nabenschalter: Danke, genau die Infos hab ich gebraucht! ;)

nabenschalter 14.03.2010 17:20

Gerne geschehen. Hättte Dir gerne eine günstigere Auskunft gegeben. Aber stell Dich bei der Hotline ruhig mal unwissend.

Gruss Nabenschalter


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