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Im Zweifelsfall mußt du nachweisen, daß der Helm einer Prüfnorm genügt.
Das muß nicht durch Aufkleber geschehen. Wenn nun Dein Aufkleber ab ist, versuch mal im net beim Hersteller etwas zu finden. Aber es ist dann auch schon ein Korinthenkacker, der sowas bemängelt, vor allem, weil er damit beweist, daß er von Helmen generell keine Ahnung hat. Fazit: ein von der Marke und Form her völlig abseitiger Helm, der nichts hat, was ihn ausweist, kann zurückgewiesen werden. Die Methode mit dem Ersatzhelm ist in der neuen SpO verboten. Der Helm, der beim Einchecken vorgezeigt wird, muß auch am Rad liegen. Hier nochmal G 5 der SpO: G.5 Radhelm Bei allen Wettkämpfen ist ein radsportspezifischer Helm mit geschlossenem Kinnriemen zu tragen, dessen Aufbau den Bestimmungen eines anerkannten Prüfinstituts entspricht und der folgende Bedingungen – festzustellen durch eine Sichtprüfung - erfüllt: - korrekter Sitz auf dem Kopf - keine Beschädigungen aufweisen - unbeschädigte, nicht dehnbare Halteriemen, die an mindestens drei Stellen mit der Schale verbunden und die mittels Sicherheitssystem (nicht Klett o. ä.) schließbar sein müssen. @Raimund: Daß das fragwürdig ist, ist doch überhaupt kein Thema. Nach dieser Vorschrift werden MTB Helme mit Kinnschutz (also Vollhelme) zurückgewiesen. Obwohl außer Frage steht, daß ein Vollhelm deutlich mehr Schutz bietet als so ein Styroporkügelchen. Leider ist es nicht erlaubt, über den Verstand derer die sowas entscheiden, die richtige Aussage zu machen. |
Zitat:
Mir wollte mal eine oberpingelige KR bei einer Wald-und Wiesenveranstaltung einen Helm ablehnen, weil Sie an dem (fast neuen) Helm eine Beschädigung zu sehen glaubte. Seitdem ist mir klar, das nicht jeder KR mit dem gegebenen Ermessensspielraum umzugehen weiß (sind ja auch nur Menschen). Diskussionen bringen in der Situation meistens nix und ohne Helm kein Start, daher schleppe ich lieber den Ersatz mit. Zur Ausgangsfrage wäre es m.E. die beste Lösung eine offizielle Bescheinigung des Herstellers dabei zu haben. Werner |
Zitat:
regelmäßig ist die obige Anforderung bei den mir bekannten Vollhelmen nicht erfüllt. Zunächst ist das daher kein Frage des Verstandes derjenigen, die hier eine Entscheidung auf der Basis der gültigen SpO treffen. Auch ein Ermessensspielraum besteht hier -eigentlich- nicht. Wenn du am Sinn dieser Bestimmung zweifelst, wende Dich bitte an die Verfasser dieses Werkes. Zumindest meine Unterstützung für eine Änderung hast Du. |
Andererseits muss man mal sehen, was die "Helmpflicht" mit den durchaus fragwürdigen Bestimmungen gebracht hat:
Jeder von uns hat jetzt so ein Ding zuhause, (fast) jeder von uns empfindet es gar nicht mehr als so schlimm, einen Helm zu tragen und fast alle finden diese Entwicklung gut! Ich muss sagen, da bin ich echt stolz drauf, dass ich so einen Sport betreibe!!!:Blumen: |
Ach Markus,
dann zeig ich dir beim nächsten Check-in (z.B. Mettmann) mal ein paar Helme, danach bist Du garantiert desillusioniert. Und was meinst Du, wieviele "Sportsfreunde" ich schon nach dem Wettkampf auf dem Weg zum Parkplatz mit dem Helm am Lenker gesehen habe. Muss wohl cool oder sonst irgendwas sein, ich weiss es nicht. Ich sehe die Angelegenheit recht entspannt, es ist ja nicht mein Kopf, der darunter sitzt... |
Zitat:
Ein bisschen hats aber schon gebracht, denke ich. Man muss ja nicht gleich immer so vorbildhaft mit geschlossenem Kinnriehmen mit dem Rad in der Hand (schiebend! oder auch ganz ohne) daher laufen, wie mein geschätztes Vorbild aus Buschhütten (wer ihn kennt, weiß, wenn ich meine...) |
1. habe immer noch einen 2ten Helm dabei.
oder 2tens (Tipp nicht von mir) :Lachen2: Zitat:
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Zitat:
Dann sind wir ja schon 2! Das war auch nicht so gemeint, als habe der Schiedsmann vor Ort einen Ermessensspielraum, sondern bezog sich auf die Macher der SpO. Letztlich sind aber eine ganze Reihe von Vorschriften deswegen entstanden, weil sich immer wieder lustige Zeitgenossen einen Spaß daraus machen, die Kampfrichter zu verar*****. Auch daraus resultiert die "Riemen geschlossen" Regelung. Aber is dir ja klar.:Cheese: |
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