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-   -   Haftpflichtversicherung bei Rad-Training und Wettkampf (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=1027)

Rene 12.06.2007 10:34

dazu 2 erklärungen

http://www.dtu-info.de/index.cfm?524...DD27356E051442


http://www.3athlon.de/news/2007/03/1..._startpass.php


wie es scheint ist in der Tat das Individaultraining nicht versichert. Jetzt weis ich auch wieder, warum ich meine Radlizenz haben wollte. Da ist nämlich das Radtraining versichert. Dies sollte günstiger sein, als eine spezielle Versicherung.

Rene 12.06.2007 10:36

Zitat:

Zitat von PeterMuc (Beitrag 25577)
Inhaber eines Startpasses in Bayern sind Unfall- und Haftpflichtversichert während Training und WK. Wie das in anderen LVs aussieht weiss ich nicht, mW nach gibbet das auch in Hessen und NRW.

Vom Verein ausgeschrieben Trainings ? Oder auch individuelles Training?

PeterMuc 12.06.2007 10:53

Zitat:

Zitat von Rene (Beitrag 25584)
Vom Verein ausgeschrieben Trainings ? Oder auch individuelles Training?

Aehhh:confused:

schnell mal nachgeselesen:

Zitat:

1. Umfang des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz erstreckt sich gemäß den nachstehenden Bestimmungen auf Schadenfälle, die
den versicherten Personen bei der privaten Ausübung des Triathlonsports zustoßen. Versichert sind die
Sportarten Schwimmen, Laufen und Radfahren. Mitversichert sind übliche spezifische Trainingsmethoden
wie Nordic-Walking, Nordic-Running, Inlinen, Skilanglauf.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich ausdrücklich nicht auf die Ausübung von weiteren Sportarten,
wie z.B. Tennis, Fußball etc..
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung/Arbeitsstätte und endet mit der
Rückkehr in die Wohnung
/
oder guggstDU hier:

http://www.triathlon-bayern.de/_file...rsicherung.pdf


BTW: Auf der Rolle im Keller bist Du nicht versichert:Cheese:

Rene 12.06.2007 11:11

in meiner HUK steht soetwas drin

Versichert ist – im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
für die Haftpflichtversicherung (AHB) – die gesetzliche
Haftpflicht des Versicherungsnehmers als
Privatperson

als Radfahrer sowie – abweichend von § 4 Ziff. I 4 AHB – die
gesetzliche Haftpflicht für Schäden aus dem Training zu
Radrennen (z. B. Straßenrundfahrten, Triathlon etc.), an
denen der Versicherungsnehmer privat und nicht als Lizenzfahrer
teilnimmt;


dies heißt für mich doch. Ich war so lange versichert wie ich keinen Startpass hatte. Nun frage ich mich was ist mit dem Startpass der HHTV versichert. Auf der Webseite des Hamburger TV konnte ich nichts finden. Da werde ich die Jungs/Mädels doch mal anschreiben.

Gerade von der HUK bestätigt. Ich bin nur versichert, wenn ich keinen Startpass/ Lizenz habe.

Ich hatte gerade einen Verantwortlichen der DTU an der Strippe und der war doch sichtlich überrascht über diese Infos. Zumal er selbst bei der HUK versichert ist. Nur der Vorschlag zu sagen, dass ich keine Lizenz habe sondern einen Startpass und damit sei ich dann ja doch privat versichert leuchtet mir nicht ein und nach Aussage der HUK ist es egal wie dieses Ding heißt, ich bin einfach nicht versichert.

Das ist ja recht gruselig.

btw. Wie ich gerade von der DTU erfahren habe basteln die an einer Zusatzversicherung die einen ähnlichen Umfang hat wie der Versicherungsschutz beim BDR. Dies soll im nächsten Jahr mit den Startpässen, dann richtige Karten, eingeführt werden.

gast27 12.06.2007 12:21

Das wird ja immer undurchsichtiger:(
Ich bin auch bei der HUK und die haben mir schriftlich bestätigt, das Training und Radrennen ausgeschlossen sind :Weinen:
Da ich zur Zeit nur auf der SD unterwegs bin, habe ich also keinen Startpaß und sollte nach deinen Infos versichert sein.
Ab dem nächsten Jahr möchte ich aber auf die OD wechseln und somit, dann habe ich auch einen Startpaß und bin nicht mehr versichert. Nach meinen Infos bietet der HHTV auch keine PH an, oder?
Anscheinend gibt es zu diesem Thema keine klaren Aussagen...

Hendock 12.06.2007 12:48

Das Merkblatt zur privaten Triathlon-Versicherung des NRWTV findet sich HIER.

Auszug:
Zitat:

3. Umfang des Versicherungsschutzes
3.1 Für den Umfang des Versicherungsschutzes gelten die Bestimmungen des Abschnittes A - Unfallversicherung - Ziffer 3.
3.2 Ansprüche von versicherten Personen untereinander
3.2.1 In teilweiser Erweiterung der §§ 4 II. 2. und 7 Ziffer 2. AHB wird bei der privaten Ausübung des Triathlonsports (siehe Abschnitt A Ziffer 3) Versicherungsschutz auch gewährt bei Ansprüchen eines versicherten Mitglieds gegen ein anderes versicher-tes Mitglied des eigenen oder eines anderen Vereins aus Personen- und/oder Sach-schäden.
Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus Schäden an Fahrrädern.
3.2.2 In teilweiser Erweiterung des Sportversicherungsvertrages der Sporthilfe e.V. im LSB NW, gültig ab 01.01.2006, Abschnitt B II. 2.5., sind Ansprüche der versicherten Personen untereinander aus Personen- und Sachschäden mitversichert.

gast27 12.06.2007 12:50

Auszug von der Internetseite des HCM
 
Radsport und Versicherungen sind ein heikles Thema. Die normale Haftpflichtversicherung bietet dem Radrennsportler und Hobbyfahrer keine Absicherung, da der Radrennsport vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Das heißt die Amateursportler fahren im Regelfall bei einem Radrennen ohne Versicherungsschutz. Nach Recherchen der Fachzeitschrift TOUR bietet P & P als einzige Versicherung in Deutschland eine Privathaftpflicht-Versicherung mit Versicherungsschutz bei Radrennen und Trainingsfahrten.

Da Frage ich mich doch, wie diese Aussage zu den Versicherungsbedingungen der HUK paßt :Nee:

Rene 12.06.2007 13:17

Zitat:

Zitat von gast27 (Beitrag 25617)
Radsport und Versicherungen sind ein heikles Thema. Die normale Haftpflichtversicherung bietet dem Radrennsportler und Hobbyfahrer keine Absicherung, da der Radrennsport vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Das heißt die Amateursportler fahren im Regelfall bei einem Radrennen ohne Versicherungsschutz. Nach Recherchen der Fachzeitschrift TOUR bietet P & P als einzige Versicherung in Deutschland eine Privathaftpflicht-Versicherung mit Versicherungsschutz bei Radrennen und Trainingsfahrten.

Da Frage ich mich doch, wie diese Aussage zu den Versicherungsbedingungen der HUK paßt :Nee:

Die Aussage ist in dem Sinne einfach falsch. Nur der lizenzierte Amateur/ Profi ist nicht versichert. Die Privatperson die Spass am Radfahren hat ist über die HUK sehr wohl versichert. Wenn es dann zu einem Rennen geht scheint es auch abgedeckt zu sein, solange es kein Lizenzfahrer ist.


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