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Bis auf den - m.E. Blödsinn - mit den linksseitigen Radwegen ein super Artikel, der mir mehr als aus der Seele spricht.
Ich versuche - weil ich ja auch und nicht wenig Autofahrer bin - wann immer es geht, einen vorhandenen Radweg zu benutzen. Vielleicht hatte ich deshalb schon 2 Speichenbrüche ?! Manche Radwege sind wirklich in desaströsem Zustand und dann dazu alle möglichen dahinschleichenden Radler und Ausflügler, Kinder, Hunde etc. Und dann das Beste, alle par 100m ist Schluss mit Radweg, ab auf die Strasse, dann wieder zurück, genau wie im Artikel beschrieben. Und dann natürlich alle paar 100m auch entsprechende Randsteine etc. Da freut sich der LRS... Auch ich sehe mich deshalb zunehmend genötigt, trotz Vorschrift auf der Strasse zu bleiben und eben nicht den Radweg zu nutzen. Die Beschimpfungen der Autofahrer muss man dann eben hinnehmen. Einmal habe ich versucht, einem das mit den Laufrädern zu erklären und das ein RR eben nicht mit MTB oder Klapprad etc. vergleichbar ist, worauf der meinte, dass man sich dann eben kein so ein Sch...rad kaufen soll :Peitsche: |
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In einem freundlichen Brief auf die Gefährdung hinweisen und bitten, an dieser Stelle die Benutzungspflicht aufzuheben. Dann hat die Gemeinde vier verschiedene Möglichkeiten, zu reagieren: a) Nix tun. Wenn was passiert, laufen sie aber Gefahr, verklagt zu werden. Das wollen sie normalerweise vermeiden. b) Reparieren. Werden sie nicht tun, da zu teuer. b) Schild mit "Radwegschäden" drauf aufhängen. Das entbindet dich von der Benutzungspflicht (Zumutbarkeit). Muss die Gemeinde aber ein extra Schild kaufen und anbringen. c) Radwegzeichen abnehmen. Das entbindet dich auch von der Benutzungspflicht. Wo kein Schild, da kein Radweg. Für die Gemeinde der billigste und einfachste Weg. |
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Gruß GrrIngo |
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Gruß GrrIngo |
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Gut, für die meisten innerörtlichen Radwege dürfte die Beschilderung nicht durchführbar sein und auch außerorts fallen mir hier nicht allzu viele Beispiele ein. Sollte die Gemeinde hier sowas planen oder gar durchführen, würden die Kosten der Aktion höchstwahrscheinlich ebenfalls einen Aufschrei auslösen. :Lachen2: |
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Wenn ich mich nicht irre, hat sich doch die Benutzungspflicht für Radwege zum 01.09.09 geändert, und nur noch dort wo es ausdrücklich verlangt ist, wird von der Stadt/Gemeinde wg erhöhter Gefahr für Radfahrer festgesetzt, besteht Benutzungspflicht, ansonsten liegt es im Ermessen des Radfahrers die Strasse zu benutzen.
Grüsse Metronom |
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