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Zum Thema: Man kann meines Wissens einen Unfall bei der Polizei nachmelden und wichtig ist, die Verletzungen genau zu dokumentieren. Denn sollte es Folgeschäden geben, kann man die Schuldige Seite in Regress nehmen. Sei es nur für die Behandlungskosten, sei es für noch weitere Kosten, die aufgrund von Folgeschäden in Zukunft entstehen würden. Alles Gute für den Verunfallten. |
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Bitte einen Anwalt konsultieren. Es gibt einfach zu viele juristische Feinheiten die es zu beachten gilt.
Zum Thema „Wie kann man sich auf sowas einlassen“? Bitte beachten, dass man nach einem Unfall resp. Schockereignis nicht immer rational reagiert. Oftmals will man einfach nur so schnell wie möglich weg und ist froh das es vermeintlich glimpflich ausgegangen ist. Unbedingt auch erwirken, dass festgestellt wird, dass der UG auch die Zukünftigen auf dem Schadensereignis beruhenden Schäden (z.B Spätfolgen) ersetzen muss. Aber das wird ein Anwalt alles erklären |
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Im Nachhinein die Polizei verständigen ist sicher ratsam, problematisch ist aus meiner Sicht dann trotzdem. Ein unfall mit (leicht) Verletzten ist zwar auch für die Polizisten Standard aber im Nachhinein gibt es auch einige Probleme... Z.B: - wo ist der GENAUE Unfallort, dieser wird häufig vermessen, für eine mögliche Rekonstruktion im Streitfall. - welche Verletzungen sind vor Ort dokumentierbar und nachweislich durch diesen Unfall entstanden - welche Schäden sind am Rad entstanden und dokumentiert - welche Schäden sind am Fahrzeug entstanden -wie ist die Beschilderung und war diese korrekt angebracht - Daten des uüUnfallgegners -Daten von Zeugen, sind es ggf. Nur Knallzeugen? Alles mögliche Sachen die am Ende Nachteilig für den verletzten sind... Für mich ist es immer nicht nachvollziehbar warum sooft keine Polizei hinzugezogen wird... und bei Nichtigkeiten immer häufiger. Einen Anwalt im Fachgebiet Verkehrsrecht beauftragen. |
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Wegen zwei Kratzern oder Schürfwunden würde ich jetzt auch nicht dringend Schmerzensgeld brauchen. Ich denke sowohl die Polizei als auch ich können die Zeit besser nutzen wie einen Unfall aufzunehmen bei dem niemand zu Schaden kam. Aber klar wenn dann später doch mehr ist als man gedacht hat wird das natürlich doof. Wie ist das eigentlich rechtlich? Darf man nach einem Unfall überhaupt selbst entscheiden ob man die Unterstützung der Polizei möchte oder muss man die eigentlich immer hinzuziehen? |
Ich hatte im Vorjahr auch einen Unfall. Bin von einem Auto angefahren worde, dass bei einer Stopp Tafel rausgefahren ist. Bei mir war an kein weiterfahren zu denken. Polizei ist gekommen und bin mit der Rettung ins Krankenhaus.
Ich hatte "nur" Prellungen aber das Rad war Totalschaden, da der Rahmen hinüber war obwohl man aus 3m Entfernung kaum etwas gesehen hat. Ich hatte das Glück, dass der Unfallbeteiligte einsichtig war und gleich gesagt hat mich übersehen zu haben. Wichtig war aber das Unfallprotokoll von der Polizei, wo er auch so ausgesagt hatte. Dann war das für mich eigentlich eine ganz einfache Angelegeheit. Anwalt hat ein Schreiben rausgeschickt mit den Forderungen (Schmerzengeld, Sschaden am Rad). Da wurde man sich mit der gegenüberliegenden Partei rasch einig und ich hatte die Kohle. Das Protokoll von der Polizei war sehr wichtig und hat die Sache einfacher gemacht. Deinem Vater gute Besserung und viel Erfolg bei der Sache! |
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