| DragAttack |
16.04.2009 01:57 |
Zitat:
Zitat von dude
(Beitrag 213922)
Es war muendlich womit Du zuallermindest ein Beweislastproblem haettest, einen versuchten Betrug nachzuweisen.
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Die Frage war nicht, ob dargelegter Sachverhalt gerichtsfest beweisbar ist, sonder ob dargelegter Sachverhalt den 263er Tatbestand erfüllt.
Da du ungestellt auf erste Frage antwortest, darf ich davon ausgehen dass dir zu zweiter kein Gegenargument einfällt?
Zitat:
M.E. spielst Du hier den nicht muendlichen Verbraucher.
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ME spiele ich den Verbraucher, der kein Bock hat sich anlügen zu lassen. Natürlich - Trommeln gehört zu Geschäft. Aber zumindest bei Sachaussagen mit eindeutig entscheitbarem Wahrheitswert (Produkt A ist billiger als Produkt B) erwarte ich nicht angelogen zu werden.
Wenn das deine Definition von unmündigkeit ist, dann werde ich kämpfen, mir diese Unmündigkeit möglichst lange zu erhalten :Huhu:
Außerdem meine ich als langjähriger Mathenachhilfelehrer das durchschnittliche Mathematische Bildungsniveau einschätzen zu können. Nach meiner einschätzung hätte eine durchschnittliche mathematische Bildung nicht gereicht, um die Tatsächlichen Kosten errechnen zu können. Diesen Wissensvorsprung derart auszunutzen und aus dem gezielt herbeigeführten Irrtum anderer Geld zumachen halte ich für Betrug im reinsten Sinne.
Zitat:
Aber fremdes Geld leihen wollen!
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Zitat:
Zitat von dude
(Beitrag 213953)
Ach, das Schoene ist doch, dass es freiwillig ist. Wenn man denn unbedingt Geld leihen muss... :Huhu:
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Ich befinde mich auf halber Strecke des vereinbarten Disporahmens mit deutlicher Tendenz zur Null und zahle dafür die vereinbarten Zinsen. Nicht ich bin es, der einen weiteren Kredit aufnehmen wollte sondern meine "Berater"in hat unaufgefordert angerufen, versucht mir einen Kredit anzudienen - und mich bei der Gelegenheit um ein betrachtliches Sümmchen versteckter Kosten zu bescheißen.
Gruß Torsten
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