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 Seit ich selber Rad fahre, bin ich deutlich gelassener und fahre mit dem Auto halt so lange hinterher, bis ich genug Platz zum Überholen habe. Die meisten Autofahrer können sich halt nicht in die Situation des Radfahrers hineinversetzen. Deshalb denke ich mir meistens: Sollen sie sich doch aufregen. So ein Verhalten wie das des Idioten, der Falko vom Rad geholt hat, ist natürlich durch nichts zu entschuldigen. Hoffentlich bekommt der sein Fett weg!!! :Nee: @Falko: Gute Besserung und alles Gute und viel Erfolg für deine Auseinandersetzung mit deinem Unfallgegner.  | 
	
		
 Gute Besserung! 
	Ich kann deine Wut auf den ...... voll verstehen ich würd den an deiner Stelle auch zerreissen wollen. Aber befolge mal das was die anderen sagen. Auf keinen fall jetzt weitertrainieren erstmal pause auch wenns weh tut. Gruß Kranki  | 
	
		
 Ihr habt Recht. Ich werde es nächste Woche etwas ruhiger angehen ( kein Training, keine Arbeit) und werde mich um die ganzen Gutachten und Anwaltsdinge kümmern. 
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 Drücke dir die Daumen.  
	Auf jeden Fall nen Anwalt nehmen! Ich bin auch schonmal nem Auto über die Motorhaube gesegelt - weshalb ich jetzt außerhalb des Stadtkerns grundsätzlich auf der Straße fahre. Bishier ist aber nichts wieder passiert. Wünsche dir viel Erfolg - berichte bitte mal. Hier gibts noch ein paar Infos: http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#benutzung Und es gab irgendwo mal ein Urteil eines Oberlandesgerichts, da hat ein Radfahrer einen Fußgänger erwischt, der unachtsam die Fahrbahn kreuzte. Dabie hat der Radfahrer eine teilschuld bekommen, da er über 3X km/h gefahren sei und somit mit einem erhöhten Risiko rechnen musste, welches von Ihm ausginge. Finde dies Urteil aber leider gerade nicht wieder - aber evtl könntest deinen Anwalt fragen, ob man in bezug auf o.g. Urteil vorgeben könnte, den ggf. vorhandenen Radweg nicht zu benutzen (falls sich das mit dern Scherben nicht mehr dokumentieren lässt). Aber wie alle anderen schon sagten, der Anwalt ist der Fachmann ;-) Grüße. [Edit] Korrigiere mich: Zitat: 
	
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 Zum Alkohol: wie schon jemand geschrieben hat, würd ich nur sagen, wenn's tatsächlich so war. Da Du "neben" ihm hergefahren bist und er wohl auf der linken Seite im Auto gesessen hat, konntest Du das wahrscheinlich nicht riechen. Zumindest müstest Du das erklären.  
	Zum Schmerzensgeld: da mußt Du genau dokumentieren: wie oft und wie lange beim Arzt, wie lange Beschwerden, wie lange arbeitsunfähig (und natürlich trainingsunfähig) etc. Zum Radweg: Die Dokumentation könnte wichtig werden. Natürlich kann man Dir keine Mit(teil)schuld geben, wenn eine Vorsatztat vorliegt. Der wird sich aber möglicherweise einlassen, er habe Dich lediglich darauf hinweisen wollen, dass Du den Radweg benutzen mußt und sei dann unabsichtlich weiter nach rechts gekommen, weil er sich ja zu Dir rübergebeugt hat. Dann kommt es entscheidend auf die Glaubwürdigkeit Deiner Aussage und die der Nachfolgenden an. Direkt nach dem Unfall wird man Dir adrenalinbedingt die ein oder andere Ungenauigkeit zubilligen, aber später könnte der Schuß nach hinten losgehen. Deshalb lieber bei dem bleiben, was Du tatsächlich wahrgenommen hast. Denn das kannst Du dann auch glaubwürdig vertreten. Fotos vom Radweg sind gut. Deine (Schwieger?)eltern können ja bestätigen, dass sie den Radweg so vorgefunden haben. Dann ist es in Verbindung mit Deiner Aussage schon ziemlich unwahrscheinlich, daß jemand ausgerechnet in der Nacht zwischen Unfall und Aufnahme dort nen Bierkasten zerdeppert hat. Jedenfalls läßt sich die Beschilderung so klären. Zum Sachschaden (Rad): Fotos machen, den Radhändler informieren, so daß die jeweiligen Monteure benannt werden können, die die Richtigkeit der Schäden bestätigen können. Dann sollte der RA die gegnerische Versicherung kontaktieren und mitteilen, daß das Rad dort unverzüglich bis zum ... in Augenschein genommen werden kann, danach wird's repariert. Wenn der Schaden nicht zu riesig ist, schicken die Versicherungen niemand. Muß man aber mit rechnen, also trotz verständlicher Wut im Bauch auf dem Teppich bleiben. Bei meinen 2 Unfällen hab ich mit den Versicherungen keine Probleme gehabt. Allerdings kriegste keinen Neuwert sondern Zeitwert und das kann natürlich ein Problem sein. Denn Laufräder willste vermutlich keine gebrauchten. Wie auch immer die Sache wirtschaftlich läuft, sei trotz allem froh, dass Du keine bleibenden Gesundheitsschäden davongetragen hast. Gute Besserung  | 
	
		
 siehe unten 
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 @rhing 
	Das mit dem Alkohol war nur eine Vermutung meinerseits...aber, dass ich das auf keinen Fall riechen konnte ist mir auch klar und habe den Verdacht darum für mich behalten. Ich habe auch bei der Vernehmung nichts dazugedichtet bzw. dazuvermutet, sondern einfach nur das Erlebte geschildert. Das Thema "rübergebeugt und versehentlich abgedrängt" habe ich mir auch schon durch den Kopf gehen lassen. Da jedoch hinter uns ein Mann mit seinem Sohn ( ca. 50 & 25 Jahre) im Auto fuhr und beide die Sache genau beobachtet haben, glaube ich nicht, dass ein Richter ein Versehen erkennen könnte. Beide Zeugen haben mir direkt nach dem Unfall geschildert was sie gesehen haben und es war wie bereits von mir geschildert: Fahren auf gleicher Höhe mit ca. 70-100cm Abstand, kurze Unterhaltung, während dessen immer weitere Annäherung des Pkw (bis auf ca. 10cm) an mich und plötzlich endgültiges Abdrängen mit anschließendem sofortigen Beschleunigen. Mein Rad bringe ich morgen zu einem Händler, welcher schon für einen Vereinskameraden nach einem Unfall das Schadensgutachten angefertigt hat. Auf Fotos werde ich den Gutachter auch noch einmal gesondert hinweisen. Die Crux an der Sache ist jedoch, dass ich keinerlei Angaben vom Unfallverursacher habe und somit meinem Anwalt nur ein Aktenzeichen der Polizei und ein Kennzeichen geben kann. Bis ein Gericht jedoch die Schuld an diesem Unfall zweifelsfrei geklärt hat, wird die Sache wohl auf Eis liegen und ich kann nur abwarten und hoffen.... Inzwischen habe ich jedoch große Sorgen, dass sich der Typ auch `nen Anwalt genommen hat und einfach behauptet ich hätte ihn angepampt etc. und er wäre im Affekt o.Ä. nach rechts gezogen....man spielt halt im Kopf irgendwie schon alle Eventualitäten durch. Wie funktioniert das mit dem geltendmachen des Trainingsausfalls? Für mein Empfinden ist dies ja mein privates Vergnügen im Gegensatz zu Verdienstausfall etc. Ich könnte halt deswegen echt kotzen, quälst dich den ganzen Winter durch und im ersten großen Radblock fährt dich einer runter und zerlegt dabei noch die Rennmaschine...  | 
	
		
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 Meinen Ex-Schwager in spe hat vorigen Freitag auch ein angetrunkener vom Motorrad geholt. 1,8irgendwas Promille. Da seh ich die kommende Verhandlung schon wieder drauf rauslaufen, dass er mit diesem Alkoholpegel unzurechnungsfähig war und wirklich nicht bemerken konnte, dass er jemanden umgenietet hat, als er nach dem Crash einfach weiterfuhr...  | 
	
		
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 Das ist eine wirklich krasse Geschichte. 
	Den Zeugen dürfte bei einer anstehenden Verhandlung entscheidendes Gewicht zukommen. Denn wenn Du nur allein gewesen wärst, würde Aussage gegen Aussage stehen. So hast Du die Chance, durch die Zeugen den Vorgang so wie Du ihn schilderst und erlebt hast bestätigt zu bekommen. Grundsätzlich haben solche Autofahrer die ihr Auto als potentielles Mordinstrument missbrauchen auf der Straße nichts verloren. Hoffentlich gelangst Du an einen Richter "Gnadenlos", der das ganze mit Vorsatz und Fahrerflucht entsprechend würdigt.  | 
	
		
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 Aber mal sehen was der Anwalt nach Akteneinsicht sagt...vielleicht haben sie ihn ja pusten lassen und er hatte noch etwas Pegel...kann mir einfach nicht vorstellen, dass jemand nüchtern so drauf ist.  | 
	
		
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 Ich bin auch mit 50.000€ Beteiligung zufrieden. :Lachen2: Ahso und noch gute Besserung Falko. :Blumen: Gib alles, dass der Idiot selbst mal für ein paar Tage aus dem Verkehr gezogen wird. ;)  | 
	
		
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 D.h. die Schuld wird zu dem Zeitpunkt bemessen, wenn er das erste Bier ansetzt. Das wird irgendwie damit begründet, dass der Trinkende schon das Risiko eingeht, später mit dem Auto zurückzufahren, wenn er schon mit dem Auto zum Trinken fährt. trainieren oder nicht trainieren: Ich würde weitertrainieren soweit es die Verletzungen zulassen. Könnte mir vorstellen, dass es letztlich höchsten ein paar Euro weniger Schmerzensgeld gibt. Ich möchte auch noch drauf hinweisen, dass der ganze Sachverhalt möglicherweise zwei Gerichte beschäftigen wird. 1. Das Strafverfahren gegen den Unfallverursacher und- flüchter.... 2. Den Zivilprozess zur Erlangung der Forderungen (Sachschaden, Schmerzensgeld, weitere Kosten). Wenn ich das richtig im Kopf habe, gibt es fürs Schmerzensgeld Listen. Dein Anwalt wird dem Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung eine Rechnung präsentieren. Soweit diese akzeptiert wird, ist das Sache erledigt. Erst eine ensprechende Uneinigkeit würde zu einem Zivilprozess führen. Volker  | 
	
		
 Meine Eltern haben den Radweg inzwischen inspiziert und Fotos an mich gesendet: 
	Geteilter Rad/ Fussweg, viele Steine und Scherben, Einmündungen von Wegen und Straßen, so dass ein zügiges & sicheres Fahren mit dem Rennrad nicht möglich gewesenwäre. Morgen habe ich einen Termin bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht; DTU-Versicherung hat Kostenübernahme zugesagt; Fotos der Verletzungen sind gemacht (mit Datum & Name); im Krankenhaus wurde ich auch noch einmal gründlich durchgecheckt; mein Bike ist wohl ein Totalschaden, da ich am Rahmen heute eine tiefe Delle entdeckt habe wo anscheinend der Lenker "eingeschlagen" ist...so, dass ich wohl nur Anbauteile wieder verwenden kann. Bin gespannt was der Anwalt morgen spricht, habe aber nach dem heutigen Telefonat mit ihm ein gutes Gefühl.  | 
	
		
 Da bist Du sicher auf dem richtigen Weg. Das Kennzeichen hast Du ja. Damit kann Dein RA den Halter und die Versicherung ermitteln und dort den Schaden geltend machen und ggfls. auch gerichtlich durchsetzen. Die Reparatur kannst Du also bald beauftragen. Ob jemand anders gefahren ist - wenn das behauptet wird - ist dafür irrelevant, da Halter und Versicherung direkt Dir gegenüber haften.  
	Für "entgangene Trainingsfreuden und -leiden" gibt's nix, kann aber eine untergeordnete Rolle beim Schmerzensgeld spielen. Angepampt oder nicht, das Rüberziehen ist nicht gerechtfertigt und zivilrechtlich müßte er das beweisen. Sollte die Versicherung nicht zahlen bzw. unzureichend zahlen, wird es wohl einige Monate dauern. Hängt von der Belastung des Gerichts ab. Aber wie gesagt, ich hab 2 mal (mit RA-Briefkopf) keine Probleme mit der außergerichtlichen Regulierung gehabt. Das waren allerdings kleinere Beträge < 500 und kein Totalschaden. Du denkst die Sache auch mal von der andern Seite aus durch und das ist gut. Deswegen hab ich ja auch so "blöde" Argumente gebracht. Besser Du stellst Dir die Frage vorher und überlegst Dir die Antworten, als erst im Termin. Der Richter, spätestens der gegnerische RA wird sie Dir stellen. Aber da haben die Zeugen ja auch noch ein Wörtchen mitzureden. Bist Du denn wieder halbwegs auf dem Damm? Mit Deinen "Wetten" scheinst Du ja zumindest den Humor nicht verloren zu haben.  | 
	
		
 Abgesehen von den Schmerzen und leichtem Fieber (vermutlich wegen der Tetanus-Impfung) geht es mir einigermaßen gut. 
	Och...mein Humor: Lache, wenn es nicht zum Weinen reicht. ;) Mein Rad möchte ich natürlich sobald als möglich wieder richten lassen. Wobei, bei einem neuen Rahmen der fällig ist, schon fast von einem neuen Rad gesprochen werden kann. Werde allerdings das Gespräch mit dem Anwalt abwarten, da ich keine Lust habe am Ende doch auf den Kosten sitzen zu bleiben.....lieber hänge ich dann den Triathlonsport an den Nagel, lasse Edith mein Zeug hier verscherbeln und kaufe mir vom Erlös ein neues Schachbrett mit Bierkühler & Bratwursthalter. ;)  | 
	
		
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 Statt mit jemandem zu diskutieren, der einen ohnehin nicht verstehen will, dürfte es effektiver sein, sich durch Bremsen aus der Gefahrenzone zu entfernen - aber natürlich auch nicht so stark, dass man vom nachfolgenden Verkehr geplättet wird. Ob ich in der konkreten Situation auf die Idee gekommen wäre, weiß ich auch nicht. Aber wenn man es sich mal vorher überlegt hat, klappt's vielleicht besser ...  | 
	
		
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 Volker  | 
	
		
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 Ob das jetzt aber hier rein gehört :confused: :Nee:  
	Volker  | 
	
		
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 ach du liebe zeit lübbecke isn steinwurf von daheim entfernt hab gedacht in ostwestfalen wär die welt noch in ordnung 
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 Hm...das ist sie anscheinend nirgends so recht. :( 
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 na dann mal gute besserung, und blechschaden is besser wie gebrochene knochen, auch wenns natuerlich doof is.   
	bei meinem unfall im august (hat mich einer umgenietet, ich aufm radweg er von geradeaus links in die strasse eingebogen and der ich vorbeigefahren bin und volles rohr durch die luft geflogen...) is mehr an mir wie am rad kaputt gegangen leider... aber jetzt is wieder alles in ordnung. trotz rechtesberatung is bei mir nur rausgekommen ein ticket fuer vorfahrt nicht beachten fuer ihn und geld hab ich auch noch nicht gesehen fuer die krankenhausrechenung etc obwohl ich hatte zeugen, polizei und er sogar stoppen musste (ein glueck, weil ich direkt vorm auto gelandet bin...) also ganz schoen bloede situation isses auf jeden fall, deshalb erstmal viel glueck fuers gesund werden und dann fuer den verlauf der klage!!! :Blumen:  | 
	
		
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 Höhere Strafen kommen immer dann dabei raus, wenn der andere Verkehrsteilnehmer vorsätzlich oder zumindest gleichgültig handelt. Aber Schmerzensgeld und die dir entstandenen Kosten muss die Versicherung des anderen wohl noch zahlen. Ist denn bekannt, warum noch nichts gezahlt wurde? Wenn du einen RA hast, ist das schon ungewöhnlich lange. @Falko Was sagt denn dein RA? Volker  | 
	
		
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 In jedem Fall: Das Rad nicht zerlegen oder putzen, damit sich der evtl. von der gegnerischen Seite (Versicherung) eingeschaltete Gutachter ein zutreffendes Bild machen kann. Ja, da kannst Du erstm al nicht radeln, aber sonst hast Du schlechte Karten, was die schadenshöhe angeht! Aber das alles wird der anwalt schon gesagt haben! Übrigens: Fotos der Verletzungen sind schön & gut, wichtiger aber ist der Arztbrief bzw. das Untersuchungsprotokoll des Arztes. AUFHEBEN! Mach dieses A#*§$ fertig!  | 
	
		
 Gute Besserung und viel Erfolg dabei dem Kerl nen Einlauf zu verpassen. 
	Halt uns mal auf dem Laufenden. FuXX  | 
	
		
 Erstmal Gute Besserung und Viel Erfolg bei deinem Streitfall! 
	Wegen Radwege benutzen ja oder nein! In der Triathlon Spezial 1/09 gibt es dazu nen Artikel: Radfahrer sind verpflichtet Radwege zu benutzen wenn sie mit den Blauen Schildern ausgeschildert sind (Zeichen 237,240,241,§2 Abs 4 StVO). Gemalte Zeichen auf der Strasse zählen nicht und sind nicht rechtskräftig. Dies gilt auch für RR Fahrer. Auch wenn OLGs das anders sehen (das is dann Glück bei der Verhandlung). Der Zusatnd muss allerdings zumutbar sein. Bei Scherben, Laub, Schlaglöchern, landwirtsch. Vermutzung, Eis und Schnee darf man auf der Strasse fahren. Achja interessant könnte noch die Geschwindigkeitsbeschränkungen sein: Innerorts gilt für Radfahrer die 50km/h regelung NICHT!!! Denn allgemein gültige Geschw.beschränkungen gelten nur für Kfz. Aber Spezielle Beschränkungen wie Zone 30 oder 3km/h Schilder die gelten natürlich auch für uns. Grüße Daniel  | 
	
		
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 Weiteres Beispiel: Ein Rennradfahrer, der mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h in Rennfahrerhaltung über den Lenker gebeugt auf einer innerörtlichen Straße mit einem Fußgänger kollidierte, der die Fahrbahn überqueren wollte, wurde wegen überhöhter Geschwindigkeit zu einer hälftigen Mithaftung verurteilt (OLG Karlsruhe, Az. 1 U 94/89). Also "gilt" für uns leider faktisch innerorts ein Tempolimit von ~30 km/h. :Nee:  | 
	
		
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 Da muss man zwei Dinge unterscheiden: 
	1. Wie schnell darf man fahren ohne eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. 2. Wie schnell darf man gefahren sein, wenn was passiert ist. Zu erstens: Da ist die Rechtslage klar, wie hier auch schon geschrieben. Zu zweitens: Das ist Ermessen des Gerichts, wenn ein Auto an einer unübersichtlichen, engen Stelle, bei Regen mit 100km/h auf der Landstraße abfliegt, dann kriegt er auch zumindest eine Teilschuld - wenn er nicht der Verkehrslage "angepasst" gefahren ist. Ist ja auch richtig so.  | 
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