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Willi 23.10.2008 19:21

Zitat:

Zitat von Pascal (Beitrag 145515)
Interessant ist auch stets die Argumentation der "Raser", das ganze sei doch nur Abzocke vom Staat. Auf die Frage wer um alles in der Welt sie persönlich dazu gezwungen hat gegen die geltenden Verkehrsregeln zu verstossen, habe ich leider bisher noch nie eine stichhaltige Antwort erhalten.

Es bedarf wohl keiner Diskussion, dass eine erhebliche Anzahl von Verkehrskontrollen primär dazu dient, Einnahmen zu erzielen und weniger Verkehrserziehung zu betreiben. Unterhalte Dich diesbezüglich mal privat mit Verkehrspolizisten, welche "Fangquoten" man von ihnen verlangt.

FinP 23.10.2008 19:25

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 145527)
Für das Bußgeldverfahren gilt die stopo, § 46 OWiG. Verlobte, Ehe- oder Lebenspartner, Verwandte oder Verschwägerte haben das Recht, das Zeugnis zu verweigern, § 52 StPO. Der Betroffene handelt also völlig rechtmäßig.
Das Fahrtenbuch dient der Gedächtnisunterstützung und stellt keine Sanktion dar. Der Beschuldigte erinnert sich ja sehr wohl, daß ein Verwandter gefahren ist, hat aber ein gesetztlich festgelegtes Zeugnisverweigerungsrecht. Wird Einsicht ins Fahrtenbuch genommen, wird dieses gesetzliche Zeugnisverweigerungsrecht unterlaufen. Wie die Rechtsprechung in diesem Bereich ist, weiß ich aber nicht. Nur mit "Sch... gebaut, dazu stehen" hat das nix zu tun. Das Gesetz erlaubt, den Bruder nicht zu verpfeifen.
Die Abzocke-Diskussion ist ne ganz andere Baustelle. Die so argumentieren haben den Knall 2 X nicht gehört: zum einen, weil zu schnell fahren täglich Menschenleben fordert und zum anderen weil die Sanktionen in allen Nachbarländern weit schärfer sind. In D ist zu schnell fahren billig. Die sollen mal in F zu schnell fahren. Nach meiner Kenntnis gibt's dort ab 50 zu schnell, d.h. auf Autobahnen 180 Knast!

Ja, aber doch nur wenn tatsächlich der Bruder etc. beschuldigt wird. Wenn mein Kumpel gefahren ist, dann darf ich mich nur auf Vergesslichkeit (Folge: Fahrtenbuch) "berufen".

Wenn ich also gefragt würde, dann müsste ich sagen: Ein enger Verwandter ist gefahren, aber wer genau sag ich Euch nicht?

Danksta 23.10.2008 19:25

Häufig wird nicht da geblitzt, wo's gefährlich ist, sondern da, wo es sich lohnt. Ist ja okay, Regel ist Regel, aber Abzocke ist es trotzdem. Ausnahme: Festblitzen - die tragen häufig zur Sicherheit bei.

Danksta,
neulich an zwei Tagen zweimal geblitzt - und beides war Pech und Abzocke.

Pascal 23.10.2008 19:48

Zitat:

Zitat von Danksta (Beitrag 145549)
Häufig wird nicht da geblitzt, wo's gefährlich ist, sondern da, wo es sich lohnt. Ist ja okay, Regel ist Regel, aber Abzocke ist es trotzdem. Ausnahme: Festblitzen - die tragen häufig zur Sicherheit bei.

Danksta,
neulich an zwei Tagen zweimal geblitzt - und beides war Pech und Abzocke.

Interessant ist daran, dass natürlich jeder Verkehrsteilnehmer meint die Gefährlichkeit generell und natürlich im speziellen eigenen Fall immer am besten beurteilen zu können. So wie auch jeder Autofahrer meint er sei der Beste und könne Verkehrssituationen beherrschen, wo die anderen längst im Graben liegen etc..

Die mehrfache Überschreitung einer Verkehrsregel in einem solch kurzen Zeitabstand zeugt eher von Unvernunft. Gab es einen trifftigen Grund dafür? Pech hat damit nichts zu tun. Hat dich jemand zur Überschreitung gezwungen?

tobi_nb 23.10.2008 19:51

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 145547)
Es bedarf wohl keiner Diskussion, dass eine erhebliche Anzahl von Verkehrskontrollen primär dazu dient, Einnahmen zu erzielen und weniger Verkehrserziehung zu betreiben. Unterhalte Dich diesbezüglich mal privat mit Verkehrspolizisten, welche "Fangquoten" man von ihnen verlangt.

Ich kann da überhaupt keine Abzocke erkennen. Für mich wird noch viel zu wenig an Stellen geblitzt, wo Leute garantiert rasen.
Immerhin fließt das Geld in den Staatssack. Was damit gemacht wird, ist erst mal unerheblich. Fakt ist, es sind Staatseinnahmen.
Man stelle sich mal vor, es gäbe diese Einnahmen nicht. Womöglich müssten dann Steuern erhöht werden, die jeden treffen. Im Falle des Blitzens triffts wenigstens die richtigen. Sozusagen die freiwillige Steuerabgabe der Unbelehrbaren.
Ich finds gut.

Noch besser find ich: Rasen (also eine Gesetzensübertretung begehen), mit der Begründung "weils jeder macht", sich darüber beschweren, dass alles nur Abzocke ist (und somit nicht mal ein Unrechtsbewußtsein über sein eigenes Vergehen haben) und sich abends im Forum über die bösen gedopten Radsportler aufregen!:Huhu:

Pascal 23.10.2008 19:52

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 145547)
Es bedarf wohl keiner Diskussion, dass eine erhebliche Anzahl von Verkehrskontrollen primär dazu dient, Einnahmen zu erzielen und weniger Verkehrserziehung zu betreiben. Unterhalte Dich diesbezüglich mal privat mit Verkehrspolizisten, welche "Fangquoten" man von ihnen verlangt.

Man kann nur Fische fangen die ins Netz gehen. Das entscheidet allein der Fisch selbst. Die Fangquote ist eine davon völlig unabhängige Größe.

P.S. Der Fisch ist natürlich Symbol...

Rhing 23.10.2008 19:59

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 145548)
Ja, aber doch nur wenn tatsächlich der Bruder etc. beschuldigt wird. Wenn mein Kumpel gefahren ist, dann darf ich mich nur auf Vergesslichkeit (Folge: Fahrtenbuch) "berufen".

Wenn ich also gefragt würde, dann müsste ich sagen: Ein enger Verwandter ist gefahren, aber wer genau sag ich Euch nicht?

Abgesehen davon, daß man natürlich gehalten ist, die Wahrheit zu sagen, ist das richtig. Ich hab aus der Formulierung "mich auf mein Zeugnisverweigerungsrecht berufen" geschlossen, daß die Voraussetzungen bestehen. Da ist die Schilderung nicht klar bzw. legt tatsächlich den "Kumpel" nahe.
Ich kann übrigens nur dazu raten, bei der Wahrheit zu bleiben. Richter lassen sich nicht gern veräppeln und dann hat man jeden Bonus verspielt. Dann erkennen die plötzlich auf den schlechtesten Fotos die Betroffenen wieder.

Gelbbremser 23.10.2008 19:59

Zitat:

Zitat von tobi_nb (Beitrag 145560)
Ich kann da überhaupt keine Abzocke erkennen. Für mich wird noch viel zu wenig an Stellen geblitzt, wo Leute garantiert rasen.
Immerhin fließt das Geld in den Staatssack. Was damit gemacht wird, ist erst mal unerheblich. Fakt ist, es sind Staatseinnahmen.
Man stelle sich mal vor, es gäbe diese Einnahmen nicht. Womöglich müssten dann Steuern erhöht werden, die jeden treffen. Im Falle des Blitzens triffts wenigstens die richtigen. Sozusagen die freiwillige Steuerabgabe der Unbelehrbaren.
Ich finds gut.
........................

Dem kann ich mich nur anschließen.
Selbst bin ich in über 30 Jahren glaub ich 3 mal geblitzt worden. Immer ein Punkt und Bußgeld. Ich hab mich immer über mich selbst aufgeregt, dass ich etwas zu schnell fuhr, nicht über die Kontrolle.
So wie heutzutage gefahren wird, gibts wirklich zu wenige Geschwindigkeitskontrollen.

tobi_nb 23.10.2008 20:04

P.S.: Ich hab ganz vergessen, dass der ehrbare Forumsuser auf jeden Fall immer alle gesetzlichenTricks ausnutzt, um der (gerechten) Strafe zu entgehen. Erlaubt ist, was das Gesetz hergibt.:Cheese: In Verbindung mit dem letzten Satz aus meinem vorigen Post bekommen die ganze Dopingfreds eine richtig belustigende Note

Danksta 23.10.2008 20:09

Schwachsinn... Bei aller Liebe, aber ist das nicht ein etwas angestrengter Vergleich?

tobi_nb 23.10.2008 20:20

Zitat:

Zitat von Danksta (Beitrag 145573)
Schwachsinn... Bei aller Liebe, aber ist das nicht ein etwas angestrengter Vergleich?

Ich kann da nichts angestrengtes erkennen. Wenn man jemand anderem vorwirft als Teil eines Systems eine Regelwidrigkeit zu begehen, sollte man sicher sein, dass man selbst eine reine Weste hat. (In jeder Lebenslage) Oder eben die Kritik ertragen,dass man kein Deut besser ist.

Oder willst du einem gedopten Hobbyradfahrer erklären, dass es weniger schlimm ist, mit 69km/h durch ne Ortschaft zu rasen und ihn dabei wegen überhöhter Geschwindigkeit umzufahren, als sein dopen?

Pascal 23.10.2008 20:26

Zitat:

Zitat von Gelbbremser (Beitrag 145563)
So wie heutzutage gefahren wird, gibts wirklich zu wenige Geschwindigkeitskontrollen.

...und zu wenige Abstandsmessungen bzw. -kontrollen. Denn während es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung der Fall sein kann, dass ein Verkehrsteilnehmer allein auf weiter Flur ist und somit in diesem Fall nur eine Gefährdung für sich selbst darstellt, ist bei einer Unterschreitung des Mindestabstandes zwingend ein weiterer Verkehrsteilnehmer notwendig. Und damit besteht zwangsläufig die Gefahr das Leben und die Gesundheit einer dritten unbeteiligten Person zu tangieren.

Danksta 23.10.2008 21:11

Zitat:

Zitat von tobi_nb (Beitrag 145579)
Ich kann da nichts angestrengtes erkennen. Wenn man jemand anderem vorwirft als Teil eines Systems eine Regelwidrigkeit zu begehen, sollte man sicher sein, dass man selbst eine reine Weste hat. (In jeder Lebenslage) Oder eben die Kritik ertragen,dass man kein Deut besser ist.

Oder willst du einem gedopten Hobbyradfahrer erklären, dass es weniger schlimm ist, mit 69km/h durch ne Ortschaft zu rasen und ihn dabei wegen überhöhter Geschwindigkeit umzufahren, als sein dopen?

Naja... (die Strafe für das fahrlässige Umfahren - bei der Geschwindigkeit mit netten Folgen - dürfte heftiger sein als 2 Jahre Sportsperre)

Viele Dinge sind Teile eines Regelwerks.
Doping, Halteverbot, Diebstahl, GEZ-Gebühren, Mülltrennung, Benimmregeln,...

Das geht endlos weiter. Für mich gibt es auch Unterschiede zwischen Startnummer knicken und Draften, wenngleich beides in der gleichen Sportordnung steht.
Deswegen gibt es Strafmaße. Und die sind für fahrlässiges Verhalten mit Schädigung nicht gerade knapp.

Geschwindigkeitsüberschreitungen in begrenztem Maße werden in Deutschland sehr moderat bestraft. Und solange das so ist, wird es auch viele geben, die das ausnutzen ("20 drüber außerorts geht immer")
Einen solchen Grenzbereich kritisieren viele - fein. Ich bin der persönlichen Ansicht, dass dieser Grenzbereich für eine angenehme Flexibilität sorgt.

tobi_nb 23.10.2008 21:23

Zitat:

Zitat von Danksta (Beitrag 145613)
Geschwindigkeitsüberschreitungen in begrenztem Maße werden in Deutschland sehr moderat bestraft. Und solange das so ist, wird es auch viele geben, die das ausnutzen ("20 drüber außerorts geht immer")
Einen solchen Grenzbereich kritisieren viele - fein. Ich bin der persönlichen Ansicht, dass dieser Grenzbereich für eine angenehme Flexibilität sorgt.

Dem kann ich nicht mehr viel hinzufügen. Mir persönlich widerstrebt es den Wert einer "Straftat" an der Höhe der Bestrafung festzusetzen.

P.S.: In Russland und China werden Dopingvergehen recht moderat bestraft. Sind demnach russische oder chinesische Olympiasieger weniger für ihr Doping zu verurteilen, als deutsche oder französische Dopingsünder, weil ja in deren Ländern die Strafe nicht so hoch ist, und dieser Grenzbereich für ein angenehmes Erfolgsgefühl sorgt?

Pascal 23.10.2008 21:37

Zitat:

Zitat von Danksta (Beitrag 145613)
Geschwindigkeitsüberschreitungen in begrenztem Maße werden in Deutschland sehr moderat bestraft. Und solange das so ist, wird es auch viele geben, die das ausnutzen ("20 drüber außerorts geht immer")
Einen solchen Grenzbereich kritisieren viele - fein. Ich bin der persönlichen Ansicht, dass dieser Grenzbereich für eine angenehme Flexibilität sorgt.

Wenn Dir diese "angenehme Flexibilität" einiges an Geld wert ist warum ist es dann Abzocke? Es bleibt immer noch deine Entscheidung dich (nicht) abzocken zu lassen!

Was für den einen angenehm ist, kann der andere dadurch für sich als unangenehm und bedrängend empfinden! Beispiel auffahren...

Danksta 23.10.2008 21:45

Zitat:

Zitat von Pascal (Beitrag 145634)
Wenn Dir diese "angenehme Flexibilität" einiges an Geld wert ist warum ist es dann Abzocke? Es bleibt immer noch deine Entscheidung dich (nicht) abzocken zu lassen!

Was für den einen angenehm ist, kann der andere dadurch für sich als unangenehm und bedrängend empfinden! Beispiel auffahren...

Siehe oben.

barbossa 23.10.2008 23:09

Beitrag gelöscht.
Wegen Sinnlosigkeit.
Gegen Obrigkeitshörigkeit ist nix zu machen.


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