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ironshaky 12.05.2021 18:11

Zitat:

Zitat von sabine-g (Beitrag 1601735)
wie schnell warst du denn?

Laut GPS Uhr bin ich in die Straße mit 31,8 eingefahren, dann aber wegen einer Straßenverengung ca. 200m vor der Unfallstelle auf 29,6 runter (obwohl kein Verkehr war). Das war wohl auch annähernd die Geschwindigkeit kurz vor dem Zusammenstoß. Laut Uhr habe ich auf knapp 26 runtergebremst, bevor die gemessene Geschwindigkeit Null beträgt.

Mein Fahrverhalten wird sich in jedem Fall ändern.
Als ehemaliger Motorradfahrer denkt ich eigentlich sowieso immer für andere mit und das hat mir in mancher Situation schon weitergeholfen. Bei parkenden Autos lasse auch immer viel Platz nach rechts und fahre, soweit möglich, Radwege.

Aber meine feste Vorgabe lautet: ist ein Kind in der Nähe (und ich kann es sehen, nicht wie bei meinem Unfall) werde ich das Tempo noch weiter als bisher verlangsamen und mich nicht darauf verlassen, dass die Eltern ausreichend Kontrolle über die Situation haben. Das kommt auf einem Radweg ja schnell mal vor, dass Kinder beteiligt sind.
Zudem werde ich nach meinen Erfahrungen auch ältere E-Biker, Inline-Skater und Hipster Rennradler mit Italo-Rennern, die nebeneinander quatschend auf dem Radweg entgegen kommen und nicht einen Zentimeter Platz machen, in die "Gruppe die besondere Aufmerksamkeit bedarf" hinzufügen.

iaux 13.05.2021 18:48

Zitat:

Zitat von TIME CHANGER (Beitrag 1601902)
Rechtlich keine Ahnung, versicherungstechnisch haftet die Privathaftpflicht der Eltern. Du hast aufgrund eines Haftpflichtschadens sogar ein direkt Forderungsrecht, müsstest halt wissen wo die Eltern versichert sind.
Solltest du eine Rechtsschutzvers. haben, unbedingt diese miteinbeziehen.

Wenn du vor einem schwarzen Loch stehst, ruf doch bei deiner Versicherung in der PH Abteilung an, häufig helfen die weiter / können die dir weiterhelfen wenn du eine etwas kulante Person am anderen Ende des Drahtes hast.

Das stimmt so nicht.

TIME CHANGER 13.05.2021 19:58

Zitat:

Zitat von iaux (Beitrag 1601914)
Das stimmt so nicht.

Kannst du mir kurz ne PN schreiben oder hier rein was falsch ist?

crimefight 13.05.2021 20:08

Zitat:

Zitat von roadhixi (Beitrag 1601604)
Kann mir mal einer den Grund erklären, warum Kinder hier Narrenfreiheit haben und die Eltern nicht dafür haften? Letztendlich entbindet es sie dann ja davor, ordentlich aufzupassen und in der Regel sind sie haftpflichtversichert.
Das Gesetz halte ich nicht wirklich für sinnvoll.

Leute ihre dreht euch im Kreis.
Kinder können nunmal erst ab einer bestimmten Entwicklungsstufe unterschiedliche Verantwortungen selber übernehmen. Das regelt der Gesetzgeber.
Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, kann das Kind numal nix dafür---dafür ist es ein Kind.
Ärgerlich für den Geschädigten----ist aber so und ändert sich nicht---

Die Versicherung schließt immer Kinder ein------aber nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht.


Wenn der Sturm deine Mülltonne in Nachbars Auto fliegen lässt, zahlt das auch niemand---es sei denn der Besitzer hat das zu verantworten.."Höhere Gewalt"

michaw 13.05.2021 20:54

Ich denke hier kann der Ersteller froh sein das dem Kleinen nichts passiert ist.
Wenn der kleine nennenswert verletzt worden wäre würde Polizei, Gesetzgeber und die Eltern ganz anders reagieren.

Wenn man das schwarz / weiß auslegt ist er der Unfallverursacher da ein Kind in diesem alter für sein Handeln nicht zur Verantwortung gezogen werden kann weil es die Folgen des Handelns nicht beurteilen bzw. vorhersehen kann.

Ansonsten lernt man schon in der Fahrschule dass Kinder zwischen parkenden Autos eine Gefahr darstellen und man seine Fahrweise drauf einstellen muss.

Siehe auch Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung: (auch wenn es sehr theoretisch erscheint und manchmal schwer nachzuvollziehen ist )



§ 1 Grundregeln


Grundregeln § 1 StVO Straßenverkehr Verkehrsteilnehmer
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


Da ist die Schuldfrage immer beim Erwachsenen Rad- oder Autofahrer wenn es um Kinder geht.

Grüße

Michael

TIME CHANGER 13.05.2021 20:55

Zitat:

Zitat von crimefight (Beitrag 1601925)

Wenn der Sturm deine Mülltonne in Nachbars Auto fliegen lässt, zahlt das auch niemand---es sei denn der Besitzer hat das zu verantworten.."Höhere Gewalt"

Würde ich jetzt nicht so zu 100% behaupten.

Ich würde sagen, Sollte es ein solcher Sturm geben, der Mülltonnen durch die Lüfte fliegen lassen könnte, wäre dieser im voraus angekündigt Radio / tv. Demnach steht der Eigentümer in der Pflicht sein Hab und Gut so zu positionieren/festzumachen, dass genau das nicht passiert, entsprechend haftet er sollte ein Schaden daraus resultieren. Dasselbe mit Blumentöpfen die es aufgrund von Wind vom Fensterbrett weht und dieser nicht genügend festgemacht waren.

(Und beim Autoschaden durch Mülltonne infolge Sturm im schlimmsten Falle die TK des Eigentümers, tut hier aber nichts zur Sache)

trina 14.05.2021 08:33

Mein Kind hat mal als Radfahranfängerin (also mit 4 oder 5) ein Auto angeschrammt, wir gingen in unmittelbarer Nähe. Wir haben den Besitzer ausfindig gemacht und angeboten, das der Schaden über unsere Haftpflichtversicherung läuft. Das hat er letztendlich gar nicht in Anspruch genommen.
Aber das wäre doch möglich, oder? Also selbst wenn das Kind nicht deliktfähig ist, den Schaden über die Versicherung laufen zu lassen, oder sehe ich das falsch?

iaux 14.05.2021 09:21

Zitat:

Zitat von trina (Beitrag 1601945)
Aber das wäre doch möglich, oder? Also selbst wenn das Kind nicht deliktfähig ist, den Schaden über die Versicherung laufen zu lassen, oder sehe ich das falsch?

Zitat:

Zitat von TIME CHANGER (Beitrag 1601902)
Rechtlich keine Ahnung, versicherungstechnisch haftet die Privathaftpflicht der Eltern.

Wenn ein Kind nicht deliktfähig ist, dann leistet die PHV nicht. Es gibt mittlerweile Deckungserweiterungen, die nicht deliktfähige Kinder miteinschließen.

Matthias75 14.05.2021 09:27

Zitat:

Zitat von TIME CHANGER (Beitrag 1601902)
Rechtlich keine Ahnung, versicherungstechnisch haftet die Privathaftpflicht der Eltern. Du hast aufgrund eines Haftpflichtschadens sogar ein direkt Forderungsrecht, müsstest halt wissen wo die Eltern versichert sind.
Solltest du eine Rechtsschutzvers. haben, unbedingt diese miteinbeziehen.

Zitat:

Zitat von iaux (Beitrag 1601914)
Das stimmt so nicht.

Zitat:

Zitat von TIME CHANGER (Beitrag 1601924)
Kannst du mir kurz ne PN schreiben oder hier rein was falsch ist?

Zitat:

Zitat von trina (Beitrag 1601945)
Mein Kind hat mal als Radfahranfängerin (also mit 4 oder 5) ein Auto angeschrammt, wir gingen in unmittelbarer Nähe. Wir haben den Besitzer ausfindig gemacht und angeboten, das der Schaden über unsere Haftpflichtversicherung läuft. Das hat er letztendlich gar nicht in Anspruch genommen.
Aber das wäre doch möglich, oder? Also selbst wenn das Kind nicht deliktfähig ist, den Schaden über die Versicherung laufen zu lassen, oder sehe ich das falsch?

Die Versicherung wird nur zahlen, wenn sie dazu verpflichtet ist. In den Beiträgen #9 bis ca. #20 steht alles dazu drin.

M.

trina 14.05.2021 10:11

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1601952)
Die Versicherung wird nur zahlen, wenn sie dazu verpflichtet ist. In den Beiträgen #9 bis ca. #20 steht alles dazu drin.

M.

Danke. Daraufhin muss ich direkt mal gucken, was unsere private Haftpflicht beinhaltet.

roadhixi 14.05.2021 10:31

Deshalb sage ich ja: Das Gesetz ist fragwürdig. Ich sehe mich durchaus in der Pflicht, wenn mein Nachwuchs jemand anderem Schaden zugefügt hat.

MattF 14.05.2021 10:51

Zitat:

Zitat von roadhixi (Beitrag 1601963)
Deshalb sage ich ja: Das Gesetz ist fragwürdig. Ich sehe mich durchaus in der Pflicht, wenn mein Nachwuchs jemand anderem Schaden zugefügt hat.

Deshalb bieten viele Versicherungen die Erweiterung ja an, dazu kann man Schäden auch einfach privat bezahlen, wenn man sich verpflichtet fühlt.

TIME CHANGER 14.05.2021 14:27

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1601952)
Die Versicherung wird nur zahlen, wenn sie dazu verpflichtet ist. In den Beiträgen #9 bis ca. #20 steht alles dazu drin.

M.

Zitat:

Zitat von iaux (Beitrag 1601949)
Wenn ein Kind nicht deliktfähig ist, dann leistet die PHV nicht. Es gibt mittlerweile Deckungserweiterungen, die nicht deliktfähige Kinder miteinschließen.

Ich habe meinen Beitrag gelöscht weil er falsch Informationen enthielt - danke Schwarmintelligenz fürs aufmerksam machen. :Blumen:

Aber trotzdem: auch wenn die Kids nicht explizit eingeschlossen sind, einfach mal bei der Versicherung anrufen und Fragen, Kulanz ist auch da kein Fremdwort.

Schönes Wochenende und Grüsse

El Stupido 14.05.2021 14:35

Zitat:

Zitat von TIME CHANGER (Beitrag 1601980)
Ich habe meinen Beitrag gelöscht weil er falsch Informationen enthielt - danke Schwarmintelligenz fürs aufmerksam machen. :Blumen:

Aber trotzdem: auch wenn die Kids nicht explizit eingeschlossen sind, einfach mal bei der Versicherung anrufen und Fragen, Kulanz ist auch da kein Fremdwort.

Schönes Wochenende und Grüsse

Es geht (und ging) ja nicht um die Frage, ob deliktunfähige Kinder in der PHV eingeschlossen sind oder nicht. Es geht darum, ob Haftung besteht oder eben nicht. Besteht diese, greift auch die PHV, egal ob da die Deliktunfähigkeit der Kinder gegen Mehrprämie versichert ist oder nicht. Weil die Haftung aus einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern / Erziehungsberechtigten resultieren könnte.

Die Frage ist eben nicht "zahlt die Versicherung oder zahlt sie nicht?" sondern "besteht überhaupt ein begründeter Schadenersatzanspruch".

Um bei der Versicherung anzufragen muss der / die Threadersteller*in erst mal wissen, in welchem Hause, auf welche*n Versicherungsnehmer*in und unter welcher Versicherungsscheinnummer eine PHV besteht (wenn denn überhaupt eine besteht).

Ob dann überhaupt eine Kulanz geprüft wird (geprüft werden muss) steht dann nochmal auf einem ganz anderen Blatt.

TIME CHANGER 14.05.2021 15:17

Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1601983)
Es geht (und ging) ja nicht um die Frage, ob deliktunfähige Kinder in der PHV eingeschlossen sind oder nicht. Es geht darum, ob Haftung besteht oder eben nicht. Besteht diese, greift auch die PHV, egal ob da die Deliktunfähigkeit der Kinder gegen Mehrprämie versichert ist oder nicht. Weil die Haftung aus einer Aufsichtspflichtverletzung der Eltern / Erziehungsberechtigten resultieren könnte.

Die Frage ist eben nicht "zahlt die Versicherung oder zahlt sie nicht?" sondern "besteht überhaupt ein begründeter Schadenersatzanspruch".

Um bei der Versicherung anzufragen muss der / die Threadersteller*in erst mal wissen, in welchem Hause, auf welche*n Versicherungsnehmer*in und unter welcher Versicherungsscheinnummer eine PHV besteht (wenn denn überhaupt eine besteht).

Ob dann überhaupt eine Kulanz geprüft wird (geprüft werden muss) steht dann nochmal auf einem ganz anderen Blatt.


Macht euch doch nicht immer alles so kompliziert. Wenn die Eltern die Versicherungsgesellschaft bekannt geben, da anrufen, Sachverhalt schildern. Punkt. Ende. Dir als Privatperson kann es schnuppe sein wenn du da anrufst wie es rechtlich steht und wie wo was.
Das ist Sache der Gesellschaft dann, dies abzuklären und den Schaden anzunehmen oder abzulehnen.

Und meinen Post habe ich primär deshalb gelöscht, weil die Chance besteht, dass Leute über ein Google Suchergebnis auf diesen stossen und sich nicht die Mühe machen das vorher und nachher zu lesen, und sie anschliessend das Gefühl haben meine Äusserungen seien korrekt.

crimefight 14.05.2021 22:30

Zitat:

Zitat von TIME CHANGER (Beitrag 1601933)
Würde ich jetzt nicht so zu 100% behaupten.

Ich würde sagen, Sollte es ein solcher Sturm geben, der Mülltonnen durch die Lüfte fliegen lassen könnte, wäre dieser im voraus angekündigt Radio / tv. Demnach steht der Eigentümer in der Pflicht sein Hab und Gut so zu positionieren/festzumachen, dass genau das nicht passiert, entsprechend haftet er sollte ein Schaden daraus resultieren. Dasselbe mit Blumentöpfen die es aufgrund von Wind vom Fensterbrett weht und dieser nicht genügend festgemacht waren.

(Und beim Autoschaden durch Mülltonne infolge Sturm im schlimmsten Falle die TK des Eigentümers, tut hier aber nichts zur Sache)

EINFACH NUR FALSCH....

El Stupido 15.05.2021 14:37

Zitat:

Zitat von crimefight (Beitrag 1602020)
EINFACH NUR FALSCH....

Was genau ist daran falsch?
§ 836 BGB, (1):

Zitat:

Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.


Wenn ich Wissen darüber habe dass Teile meines Hauses beim nächsten Sturm wegfliegen könnten, wieder besseren Wissens aber nichts dagegen tue ist das grob fahrlässig. Dann kann ich mich auch nicht auf Höhere Gewalt berufen.

EziPci 15.05.2021 17:02

Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1602043)
Was genau ist daran falsch?
§ 836 BGB, (1):



Wenn ich Wissen darüber habe dass Teile meines Hauses beim nächsten Sturm wegfliegen könnten, wieder besseren Wissens aber nichts dagegen tue ist das grob fahrlässig. Dann kann ich mich auch nicht auf Höhere Gewalt berufen.

Deshalb gibt es Rechtswissenschaften als Studienfach. 4 Jahre und dann nochmal 2 Jahre Vorbeitungsdienst. Kannst dich ja mal Einschreiben, vielleicht erschließt sich dir nach 3-4 Semstern dann auch warum das was du schreibst absolut sinnbefreit ist.

Der Grundsatz ist immer: Den Zufall verspürt der Eigentümer (auch wenn das dem Laien, siehe dieser Thread, in vielen Fällen unbillig verkommen mag). Nur in Sonderfällen kann der Schaden einem Dritten angelastet werden. Das Deliksrecht verwendet hierfür das Verschuldensprinzip als Trennlinie.

Mit einfachen Worten: wenn du dafür nichts kannst, musst du dem Geschädigten deinen Schaden nicht ersetzen.

Jetzt kommt die schwierige Frage: wann kannst du etwas für den Schaden?

Im Grundsatz muss jeder in zumutbarem Umfang Vorkehrungen ergreifen damit ein Dritter nicht geschädigt wird.
In Fällen in denen ein Schaden sehr wahrscheinlich ist, oder ein sehr hoher Schaden droht; müssen gelten höhere Anforderungen.

IdR. Muss man nicht damit rechnen, dass Mülltonnen oder Blumentöpfe durch die Gegend fliegen. Daher gibt es auch keine Pflicht diese festzuschrauben. Etwas anders gilt möglicherweise bei einer amtlich Sturmwarnung. Hier ist es eventuell zumutbar fliegende Gegenstände sicher unterzubringen

Wenn eine Verhaltensweise dagegen gesellschaftlich erwünscht ist, gibt es hierfür vielfach Einschränkungen beim Umfang der Verkehrssicherungspflichten. Kinder sind bei der demographischen Lage in Deutschland absolut erwünscht, deshalb will man Eltern nicht durch überhöhe Sogfaltsanforderungen einem erheblichen Haftungsrisiko aussetzen.
Kinder machen nunmal Blödsinn. Das lässt sich auch bei guter Überwachung nicht verhindern ohne die Entwicklung des Kindes zur Selbstständigkeit zu beeinträchtigen.

Letztendlich stecken hinter dem Deliktsrecht (wie auch hinter allen anderen Rechtsgebieten) normativere Erwägungen welche durch gesellschaftliche und historische Entwicklungen beeinflusst sind. Ohne das nötige Hintergrundwissen, sollte man seine Rechtskenntnisse nicht allzu hoch einschätzen.

Estebban 15.05.2021 17:41

Zitat:

Zitat von EziPci (Beitrag 1602052)
Deshalb gibt es Rechtswissenschaften als Studienfach. 4 Jahre und dann nochmal 2 Jahre Vorbeitungsdienst. Kannst dich ja mal Einschreiben, vielleicht erschließt sich dir nach 3-4 Semstern dann auch warum das was du schreibst absolut sinnbefreit ist.


(...)

Ohne das nötige Hintergrundwissen, sollte man seine Rechtskenntnisse nicht allzu hoch einschätzen.

Du magst mit deinen Ausführungen sogar recht haben.. Der Ton macht halt trotzdem die Musik und ich habe lange keinen Beitrag gelesen, der mehr Klischees von Juristen bestätigt hätte...


Ich glaube wir waren uns doch prinzipiell einig, dass im Falle des TE niemand rechtlich haftbar gemacht werden kann und das ein klassischer Fall von Sch-**** gelaufen ist?

Ich fand den Einwand, man solle drüber nachdenken, dass trotzdem mit in die Haftpflicht mit aufzunehmen ganz wichtig - mir wäre es als Eltern in dem Falle einfach lieber sagen zu können „klar, für den Schaden kommen wir bzw unsere Versicherung auf“ statt sich auf juristische Winkel zu berufen...

Klugschnacker 15.05.2021 17:43

Zitat:

Zitat von EziPci (Beitrag 1602052)
Deshalb gibt es Rechtswissenschaften als Studienfach. 4 Jahre und dann nochmal 2 Jahre Vorbeitungsdienst. Kannst dich ja mal Einschreiben, vielleicht erschließt sich dir nach 3-4 Semstern dann auch warum das was du schreibst absolut sinnbefreit ist.

[…] Ohne das nötige Hintergrundwissen, sollte man seine Rechtskenntnisse nicht allzu hoch einschätzen.

Wozu braucht es dann eigentlich noch Gerichte? Es müsste doch genügen, Jura zu studieren, dann wären alle Rechtsfragen geklärt. Oder gibt es da am Ende verschiedene Sichtweisen?

Mo77 15.05.2021 18:31

Zitat:

Zitat von EziPci (Beitrag 1602052)
Deshalb gibt es Rechtswissenschaften als Studienfach. 4 Jahre und dann nochmal 2 Jahre Vorbeitungsdienst. Kannst dich ja mal Einschreiben, vielleicht erschließt sich dir nach 3-4 Semstern dann auch warum das was du schreibst absolut sinnbefreit ist.

Der Grundsatz ist immer: Den Zufall verspürt der Eigentümer (auch wenn das dem Laien, siehe dieser Thread, in vielen Fällen unbillig verkommen mag). Nur in Sonderfällen kann der Schaden einem Dritten angelastet werden. Das Deliksrecht verwendet hierfür das Verschuldensprinzip als Trennlinie.

Mit einfachen Worten: wenn du dafür nichts kannst, musst du dem Geschädigten deinen Schaden nicht ersetzen.

Jetzt kommt die schwierige Frage: wann kannst du etwas für den Schaden?

Im Grundsatz muss jeder in zumutbarem Umfang Vorkehrungen ergreifen damit ein Dritter nicht geschädigt wird.
In Fällen in denen ein Schaden sehr wahrscheinlich ist, oder ein sehr hoher Schaden droht; müssen gelten höhere Anforderungen.

IdR. Muss man nicht damit rechnen, dass Mülltonnen oder Blumentöpfe durch die Gegend fliegen. Daher gibt es auch keine Pflicht diese festzuschrauben. Etwas anders gilt möglicherweise bei einer amtlich Sturmwarnung. Hier ist es eventuell zumutbar fliegende Gegenstände sicher unterzubringen

Wenn eine Verhaltensweise dagegen gesellschaftlich erwünscht ist, gibt es hierfür vielfach Einschränkungen beim Umfang der Verkehrssicherungspflichten. Kinder sind bei der demographischen Lage in Deutschland absolut erwünscht, deshalb will man Eltern nicht durch überhöhe Sogfaltsanforderungen einem erheblichen Haftungsrisiko aussetzen.
Kinder machen nunmal Blödsinn. Das lässt sich auch bei guter Überwachung nicht verhindern ohne die Entwicklung des Kindes zur Selbstständigkeit zu beeinträchtigen.

Letztendlich stecken hinter dem Deliktsrecht (wie auch hinter allen anderen Rechtsgebieten) normativere Erwägungen welche durch gesellschaftliche und historische Entwicklungen beeinflusst sind. Ohne das nötige Hintergrundwissen, sollte man seine Rechtskenntnisse nicht allzu hoch einschätzen.

Du schreibst einen Roman der Widerrede um dann zu sagen, dass es bei einem angekündigten Sturm (Warnung) anders aussehen könnte???
Genau das war aber die Aussage, dass es eine Warnung gibt.

Den Sinn ersteht man vermutlich nur wenn man denn dann paar Semester hinter sich hat....
:Blumen:

iaux 15.05.2021 20:10

Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1602043)
Was genau ist daran falsch?
§ 836 BGB, (1):



Wenn ich Wissen darüber habe dass Teile meines Hauses beim nächsten Sturm wegfliegen könnten, wieder besseren Wissens aber nichts dagegen tue ist das grob fahrlässig. Dann kann ich mich auch nicht auf Höhere Gewalt berufen.

Auch grobe Fahrlässigkeit ist in der PHV eingeschlossen (wenn die Mülltonne weggeweht wird und einen Schaden verursacht).
In den anderen Sparten HR, WG kann grobe Fahrlässigkeit abgesichert sein (Deckungserweiterung). Ansonsten kann die Leistung gekürzt, oder verweigert werden.

crimefight 15.05.2021 20:29

Echt lustig, welche Fachleute sich alle zu Wort melden

Schon Anfang des Threads wurde der Fall sehr gut eingeschätzt und bewertet.
Damit sollte es gut sein
Alles andere ist bei einem möglichen Zivilverfahren u.U. reine Glückssache-wie in vielen anderen Gerichtsverfahren

Alles dumm gelaufen und ärgerlich

Aber nur zur Info.....Meine Frau hatte genau den Fall mit dem spielenden Kind-Frau über Ball gefahren---gestürzt verletzt.
Die Versicherung hat aber nach Einigung mit Hilfe eines Anwaltes gezahlt.....

Den Fall mit der Mülltonne hatte ich ebenfalls am Haus---KFz-TK des Nachbars musste dafür aufkommen, weil ich keinen Fehler gemacht habe (Wohngebäudevers. hätte auch eine Verfahren übernommen)---moralisch verpflichtet, hab ich natürlich die SB übernommen

Matthias75 16.05.2021 11:12

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1602056)
Wozu braucht es dann eigentlich noch Gerichte? Es müsste doch genügen, Jura zu studieren, dann wären alle Rechtsfragen geklärt. Oder gibt es da am Ende verschiedene Sichtweisen?

Verschiedene Sichtweisen wird es immer geben, weil einige Sachverhalte unterschiedlich interpretiert werden können.

Allerdings helfen in vielen Fällen schon grundlegende Rechtskenntnisse, beispielsweise um abzuschätzen, ob es sich überhaupt lohnt, viel Zeit zu investieren. Hier ist es aber auch Aufgabe der Anwälte, den für den Laien häufig nicht so einfach verständlichen Rechtstext so zu erklären, dass der Mandant in versteht.

M.

crimefight 16.05.2021 17:21

Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaa genau

crazy 16.05.2021 19:16

Heute bei Spiegel gelesen, wobei die beiden Kinder hier 9 und 10 Jahre alt sind.

https://www.spiegel.de/panorama/just...1-3ee8461f9efe

Durch Vorsatz und bedingte Deliktfähigkeit sollte es da aber versicherungsrechtlich einfacher sein als in Deinem Falle...

Running-Gag 19.05.2021 18:01

Zitat:

Zitat von crazy (Beitrag 1602158)
Heute bei Spiegel gelesen, wobei die beiden Kinder hier 9 und 10 Jahre alt sind.

https://www.spiegel.de/panorama/just...1-3ee8461f9efe

Durch Vorsatz und bedingte Deliktfähigkeit sollte es da aber versicherungsrechtlich einfacher sein als in Deinem Falle...

Hier nun das Ergebnis.
https://m.bild.de/regional/koeln/koe...ildMobile.html
Genau das gleiche Probleme wie bei dem Radunfall. Also so langsam glaube ich nicht mehr an Gerechtigkeit

Matthias75 19.05.2021 18:21

Zitat:

Zitat von Running-Gag (Beitrag 1602707)
Hier nun das Ergebnis.
https://m.bild.de/regional/koeln/koe...ildMobile.html
Genau das gleiche Probleme wie bei dem Radunfall. Also so langsam glaube ich nicht mehr an Gerechtigkeit

Soweit ich das sehe, ist das zunächst eine Einschätzung eines Fachanwalts, kein Urteil. Der Artikel ist aber etwas durcheinander und wirft Fragen auf:

Zunächst mal steht in dem Artikel, dass die Eltern nicht zahlen müssen, da diese ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

Weiter unten steht dann, dass man zivilrechtlich einen Titel gegen die Verursacher, also die Kinder erwirken könnte, der 30 Jahre lang gültig sei.

Im nächsten Absatz steht dann, dass ein Verfahren vor Gericht vermutlich eingestellt wird, weil die Kinder mit 9 und 10 Jahren minderjährig und nicht strafmündig wären.

Das geht mir etwas zu sehr durcheinander. Vielleicht kann eine der Juristen da Ordnung reinbringen. Die Strafmündigkeit gehört doch ins Strafrecht, während die Deliktfähigkeit, die wir oben diskutiert haben ins Zivilrecht gehört.

Heißt das jetzt, strafrechtlich wären die Kindern nicht belangbar, könnten also nicht für die Tat verurteilt werden? Dennoch könnten Geschädigte zivilrechtliche Ansprüche geltend machen?

M.

MattF 19.05.2021 18:23

Zitat:

Zitat von Running-Gag (Beitrag 1602707)
Hier nun das Ergebnis.
https://m.bild.de/regional/koeln/koe...ildMobile.html
Genau das gleiche Probleme wie bei dem Radunfall. Also so langsam glaube ich nicht mehr an Gerechtigkeit

Man muss schon ein bisschen genau lesen.

Man kann einen Titel erwirken, der 30 Jahre gültig ist.

Werden die Kids volljährig, kann man (versuchen zu) vollstrecken.

crimefight 19.05.2021 20:02

jep und dann regelmäßig dem Gerichtsvollzieher Geld in die Hand geben, um versuchen geld aus dem Titel zu bekommen.

Leute Leute......

Es geht halt nicht immer alles glatt---so ist das Leben

Und Recht haben heisst nicht, Recht bekommen.....

Herzlichen Glückwunsch Rechtsstaat---

MattF 19.05.2021 20:12

Zitat:

Zitat von crimefight (Beitrag 1602728)
jep und dann regelmäßig dem Gerichtsvollzieher Geld in die Hand geben, um versuchen geld aus dem Titel zu bekommen.

Leute Leute......


Das kann einem bei einem volljährigen Schuldner auch passieren. Wenn der nix hat, kann er nix zahlen. So ist das Leben, eben.

Absolute Gerechtigkeit gibt es keine.

PatickAlb 26.05.2021 00:14

Um auch mal die andere Perspektive zumindest anzusprechen. Eltern wird ja gerne das „Helikoptern“ vorgeworfen.
Also versuchen manche Eltern zumindest altersgerecht Ihrem Nachwuchs Freiraum zu lassen. Unser Großer darf bspw. ebenfalls durch die Siedlung fahren.
Er genoss eine Verkehrserziehung, kennt die Gefahren und ich bete bei jedem Ausflug, das er nicht einfach zwischen zwei parkenden Autos auf die Straße fährt. Zumal hier schon mal ein Kind ungefahren wurde.
Dennoch ist es eben auch keine Lösung jegliche Freiheit des Kindes einzuschränken. Und es ist eben altersgerecht die Aufsicht auch mal zu lösen.
Deshalb auch nicht immer gleich eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Natürlich kann ein kleines Kind mal alleine zum Bäcker oder Ähnliches.

Wenn dann ein Sachschaden eintritt hat der Geschädigte wie ich das mitbekomme oft tatsächlich Pech. Das ist echt Murks aber abdererseits: wollen wir eine Welt in der Kinder erst mit 18 alleine zum Bäcker dürfen weil Eltern Angst haben müssen vor horrenden Regressansprüchen?

Wie war denn unsere Kindheit so? Von mir gibt es ein Foto im 2. OG eines Rohbaus direkt am Rand stehend auf einer ungesicherten Baustelle. Das Foto haben meine Eltern (von unten) gemacht. Kein Helm aber den Entdeckerblick im Gesicht.

Und ich erinnere mich ans Radfahren. Stürze auf Schotter. Blutige Knie ohne Ende. Damals fuhren aber zugegeben auch keine 3000,- Euro Räder durch die Gegend.

Vielleicht hätten mich meine Eltern dann auch lieber mit Youtube sediert.

Für Deinen Schaden tuts mir trotzdem von Herzen leid.

EziPci 26.05.2021 09:17

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1602715)
Soweit ich das sehe, ist das zunächst eine Einschätzung eines Fachanwalts, kein Urteil. Der Artikel ist aber etwas durcheinander und wirft Fragen auf:

Zunächst mal steht in dem Artikel, dass die Eltern nicht zahlen müssen, da diese ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben.

Weiter unten steht dann, dass man zivilrechtlich einen Titel gegen die Verursacher, also die Kinder erwirken könnte, der 30 Jahre lang gültig sei.

Im nächsten Absatz steht dann, dass ein Verfahren vor Gericht vermutlich eingestellt wird, weil die Kinder mit 9 und 10 Jahren minderjährig und nicht strafmündig wären.

Das geht mir etwas zu sehr durcheinander. Vielleicht kann eine der Juristen da Ordnung reinbringen. Die Strafmündigkeit gehört doch ins Strafrecht, während die Deliktfähigkeit, die wir oben diskutiert haben ins Zivilrecht gehört.

Heißt das jetzt, strafrechtlich wären die Kindern nicht belangbar, könnten also nicht für die Tat verurteilt werden? Dennoch könnten Geschädigte zivilrechtliche Ansprüche geltend machen?

M.

Gut zusammengefasst :)

sybenwurz 26.05.2021 14:05

Zitat:

Zitat von PatickAlb (Beitrag 1603683)
Von mir gibt es ein Foto im 2. OG eines Rohbaus direkt am Rand stehend auf einer ungesicherten Baustelle. Das Foto haben meine Eltern (von unten) gemacht. Kein Helm aber den Entdeckerblick im Gesicht.

This post is worthless without pictures...:Cheese:


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