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Mein Fahrverhalten wird sich in jedem Fall ändern. Als ehemaliger Motorradfahrer denkt ich eigentlich sowieso immer für andere mit und das hat mir in mancher Situation schon weitergeholfen. Bei parkenden Autos lasse auch immer viel Platz nach rechts und fahre, soweit möglich, Radwege. Aber meine feste Vorgabe lautet: ist ein Kind in der Nähe (und ich kann es sehen, nicht wie bei meinem Unfall) werde ich das Tempo noch weiter als bisher verlangsamen und mich nicht darauf verlassen, dass die Eltern ausreichend Kontrolle über die Situation haben. Das kommt auf einem Radweg ja schnell mal vor, dass Kinder beteiligt sind. Zudem werde ich nach meinen Erfahrungen auch ältere E-Biker, Inline-Skater und Hipster Rennradler mit Italo-Rennern, die nebeneinander quatschend auf dem Radweg entgegen kommen und nicht einen Zentimeter Platz machen, in die "Gruppe die besondere Aufmerksamkeit bedarf" hinzufügen. |
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Kinder können nunmal erst ab einer bestimmten Entwicklungsstufe unterschiedliche Verantwortungen selber übernehmen. Das regelt der Gesetzgeber. Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, kann das Kind numal nix dafür---dafür ist es ein Kind. Ärgerlich für den Geschädigten----ist aber so und ändert sich nicht--- Die Versicherung schließt immer Kinder ein------aber nur bei Verletzung der Aufsichtspflicht. Wenn der Sturm deine Mülltonne in Nachbars Auto fliegen lässt, zahlt das auch niemand---es sei denn der Besitzer hat das zu verantworten.."Höhere Gewalt" |
Ich denke hier kann der Ersteller froh sein das dem Kleinen nichts passiert ist.
Wenn der kleine nennenswert verletzt worden wäre würde Polizei, Gesetzgeber und die Eltern ganz anders reagieren. Wenn man das schwarz / weiß auslegt ist er der Unfallverursacher da ein Kind in diesem alter für sein Handeln nicht zur Verantwortung gezogen werden kann weil es die Folgen des Handelns nicht beurteilen bzw. vorhersehen kann. Ansonsten lernt man schon in der Fahrschule dass Kinder zwischen parkenden Autos eine Gefahr darstellen und man seine Fahrweise drauf einstellen muss. Siehe auch Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung: (auch wenn es sehr theoretisch erscheint und manchmal schwer nachzuvollziehen ist ) § 1 Grundregeln Grundregeln § 1 StVO Straßenverkehr Verkehrsteilnehmer (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Da ist die Schuldfrage immer beim Erwachsenen Rad- oder Autofahrer wenn es um Kinder geht. Grüße Michael |
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Ich würde sagen, Sollte es ein solcher Sturm geben, der Mülltonnen durch die Lüfte fliegen lassen könnte, wäre dieser im voraus angekündigt Radio / tv. Demnach steht der Eigentümer in der Pflicht sein Hab und Gut so zu positionieren/festzumachen, dass genau das nicht passiert, entsprechend haftet er sollte ein Schaden daraus resultieren. Dasselbe mit Blumentöpfen die es aufgrund von Wind vom Fensterbrett weht und dieser nicht genügend festgemacht waren. (Und beim Autoschaden durch Mülltonne infolge Sturm im schlimmsten Falle die TK des Eigentümers, tut hier aber nichts zur Sache) |
Mein Kind hat mal als Radfahranfängerin (also mit 4 oder 5) ein Auto angeschrammt, wir gingen in unmittelbarer Nähe. Wir haben den Besitzer ausfindig gemacht und angeboten, das der Schaden über unsere Haftpflichtversicherung läuft. Das hat er letztendlich gar nicht in Anspruch genommen.
Aber das wäre doch möglich, oder? Also selbst wenn das Kind nicht deliktfähig ist, den Schaden über die Versicherung laufen zu lassen, oder sehe ich das falsch? |
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M. |
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Deshalb sage ich ja: Das Gesetz ist fragwürdig. Ich sehe mich durchaus in der Pflicht, wenn mein Nachwuchs jemand anderem Schaden zugefügt hat.
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Aber trotzdem: auch wenn die Kids nicht explizit eingeschlossen sind, einfach mal bei der Versicherung anrufen und Fragen, Kulanz ist auch da kein Fremdwort. Schönes Wochenende und Grüsse |
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Die Frage ist eben nicht "zahlt die Versicherung oder zahlt sie nicht?" sondern "besteht überhaupt ein begründeter Schadenersatzanspruch". Um bei der Versicherung anzufragen muss der / die Threadersteller*in erst mal wissen, in welchem Hause, auf welche*n Versicherungsnehmer*in und unter welcher Versicherungsscheinnummer eine PHV besteht (wenn denn überhaupt eine besteht). Ob dann überhaupt eine Kulanz geprüft wird (geprüft werden muss) steht dann nochmal auf einem ganz anderen Blatt. |
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Macht euch doch nicht immer alles so kompliziert. Wenn die Eltern die Versicherungsgesellschaft bekannt geben, da anrufen, Sachverhalt schildern. Punkt. Ende. Dir als Privatperson kann es schnuppe sein wenn du da anrufst wie es rechtlich steht und wie wo was. Das ist Sache der Gesellschaft dann, dies abzuklären und den Schaden anzunehmen oder abzulehnen. Und meinen Post habe ich primär deshalb gelöscht, weil die Chance besteht, dass Leute über ein Google Suchergebnis auf diesen stossen und sich nicht die Mühe machen das vorher und nachher zu lesen, und sie anschliessend das Gefühl haben meine Äusserungen seien korrekt. |
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§ 836 BGB, (1): Zitat:
Wenn ich Wissen darüber habe dass Teile meines Hauses beim nächsten Sturm wegfliegen könnten, wieder besseren Wissens aber nichts dagegen tue ist das grob fahrlässig. Dann kann ich mich auch nicht auf Höhere Gewalt berufen. |
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Der Grundsatz ist immer: Den Zufall verspürt der Eigentümer (auch wenn das dem Laien, siehe dieser Thread, in vielen Fällen unbillig verkommen mag). Nur in Sonderfällen kann der Schaden einem Dritten angelastet werden. Das Deliksrecht verwendet hierfür das Verschuldensprinzip als Trennlinie. Mit einfachen Worten: wenn du dafür nichts kannst, musst du dem Geschädigten deinen Schaden nicht ersetzen. Jetzt kommt die schwierige Frage: wann kannst du etwas für den Schaden? Im Grundsatz muss jeder in zumutbarem Umfang Vorkehrungen ergreifen damit ein Dritter nicht geschädigt wird. In Fällen in denen ein Schaden sehr wahrscheinlich ist, oder ein sehr hoher Schaden droht; müssen gelten höhere Anforderungen. IdR. Muss man nicht damit rechnen, dass Mülltonnen oder Blumentöpfe durch die Gegend fliegen. Daher gibt es auch keine Pflicht diese festzuschrauben. Etwas anders gilt möglicherweise bei einer amtlich Sturmwarnung. Hier ist es eventuell zumutbar fliegende Gegenstände sicher unterzubringen Wenn eine Verhaltensweise dagegen gesellschaftlich erwünscht ist, gibt es hierfür vielfach Einschränkungen beim Umfang der Verkehrssicherungspflichten. Kinder sind bei der demographischen Lage in Deutschland absolut erwünscht, deshalb will man Eltern nicht durch überhöhe Sogfaltsanforderungen einem erheblichen Haftungsrisiko aussetzen. Kinder machen nunmal Blödsinn. Das lässt sich auch bei guter Überwachung nicht verhindern ohne die Entwicklung des Kindes zur Selbstständigkeit zu beeinträchtigen. Letztendlich stecken hinter dem Deliktsrecht (wie auch hinter allen anderen Rechtsgebieten) normativere Erwägungen welche durch gesellschaftliche und historische Entwicklungen beeinflusst sind. Ohne das nötige Hintergrundwissen, sollte man seine Rechtskenntnisse nicht allzu hoch einschätzen. |
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Ich glaube wir waren uns doch prinzipiell einig, dass im Falle des TE niemand rechtlich haftbar gemacht werden kann und das ein klassischer Fall von Sch-**** gelaufen ist? Ich fand den Einwand, man solle drüber nachdenken, dass trotzdem mit in die Haftpflicht mit aufzunehmen ganz wichtig - mir wäre es als Eltern in dem Falle einfach lieber sagen zu können „klar, für den Schaden kommen wir bzw unsere Versicherung auf“ statt sich auf juristische Winkel zu berufen... |
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Genau das war aber die Aussage, dass es eine Warnung gibt. Den Sinn ersteht man vermutlich nur wenn man denn dann paar Semester hinter sich hat.... :Blumen: |
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In den anderen Sparten HR, WG kann grobe Fahrlässigkeit abgesichert sein (Deckungserweiterung). Ansonsten kann die Leistung gekürzt, oder verweigert werden. |
Echt lustig, welche Fachleute sich alle zu Wort melden
Schon Anfang des Threads wurde der Fall sehr gut eingeschätzt und bewertet. Damit sollte es gut sein Alles andere ist bei einem möglichen Zivilverfahren u.U. reine Glückssache-wie in vielen anderen Gerichtsverfahren Alles dumm gelaufen und ärgerlich Aber nur zur Info.....Meine Frau hatte genau den Fall mit dem spielenden Kind-Frau über Ball gefahren---gestürzt verletzt. Die Versicherung hat aber nach Einigung mit Hilfe eines Anwaltes gezahlt..... Den Fall mit der Mülltonne hatte ich ebenfalls am Haus---KFz-TK des Nachbars musste dafür aufkommen, weil ich keinen Fehler gemacht habe (Wohngebäudevers. hätte auch eine Verfahren übernommen)---moralisch verpflichtet, hab ich natürlich die SB übernommen |
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Allerdings helfen in vielen Fällen schon grundlegende Rechtskenntnisse, beispielsweise um abzuschätzen, ob es sich überhaupt lohnt, viel Zeit zu investieren. Hier ist es aber auch Aufgabe der Anwälte, den für den Laien häufig nicht so einfach verständlichen Rechtstext so zu erklären, dass der Mandant in versteht. M. |
Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaa genau
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Heute bei Spiegel gelesen, wobei die beiden Kinder hier 9 und 10 Jahre alt sind.
https://www.spiegel.de/panorama/just...1-3ee8461f9efe Durch Vorsatz und bedingte Deliktfähigkeit sollte es da aber versicherungsrechtlich einfacher sein als in Deinem Falle... |
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https://m.bild.de/regional/koeln/koe...ildMobile.html Genau das gleiche Probleme wie bei dem Radunfall. Also so langsam glaube ich nicht mehr an Gerechtigkeit |
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Zunächst mal steht in dem Artikel, dass die Eltern nicht zahlen müssen, da diese ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Weiter unten steht dann, dass man zivilrechtlich einen Titel gegen die Verursacher, also die Kinder erwirken könnte, der 30 Jahre lang gültig sei. Im nächsten Absatz steht dann, dass ein Verfahren vor Gericht vermutlich eingestellt wird, weil die Kinder mit 9 und 10 Jahren minderjährig und nicht strafmündig wären. Das geht mir etwas zu sehr durcheinander. Vielleicht kann eine der Juristen da Ordnung reinbringen. Die Strafmündigkeit gehört doch ins Strafrecht, während die Deliktfähigkeit, die wir oben diskutiert haben ins Zivilrecht gehört. Heißt das jetzt, strafrechtlich wären die Kindern nicht belangbar, könnten also nicht für die Tat verurteilt werden? Dennoch könnten Geschädigte zivilrechtliche Ansprüche geltend machen? M. |
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Man kann einen Titel erwirken, der 30 Jahre gültig ist. Werden die Kids volljährig, kann man (versuchen zu) vollstrecken. |
jep und dann regelmäßig dem Gerichtsvollzieher Geld in die Hand geben, um versuchen geld aus dem Titel zu bekommen.
Leute Leute...... Es geht halt nicht immer alles glatt---so ist das Leben Und Recht haben heisst nicht, Recht bekommen..... Herzlichen Glückwunsch Rechtsstaat--- |
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Das kann einem bei einem volljährigen Schuldner auch passieren. Wenn der nix hat, kann er nix zahlen. So ist das Leben, eben. Absolute Gerechtigkeit gibt es keine. |
Um auch mal die andere Perspektive zumindest anzusprechen. Eltern wird ja gerne das „Helikoptern“ vorgeworfen.
Also versuchen manche Eltern zumindest altersgerecht Ihrem Nachwuchs Freiraum zu lassen. Unser Großer darf bspw. ebenfalls durch die Siedlung fahren. Er genoss eine Verkehrserziehung, kennt die Gefahren und ich bete bei jedem Ausflug, das er nicht einfach zwischen zwei parkenden Autos auf die Straße fährt. Zumal hier schon mal ein Kind ungefahren wurde. Dennoch ist es eben auch keine Lösung jegliche Freiheit des Kindes einzuschränken. Und es ist eben altersgerecht die Aufsicht auch mal zu lösen. Deshalb auch nicht immer gleich eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Natürlich kann ein kleines Kind mal alleine zum Bäcker oder Ähnliches. Wenn dann ein Sachschaden eintritt hat der Geschädigte wie ich das mitbekomme oft tatsächlich Pech. Das ist echt Murks aber abdererseits: wollen wir eine Welt in der Kinder erst mit 18 alleine zum Bäcker dürfen weil Eltern Angst haben müssen vor horrenden Regressansprüchen? Wie war denn unsere Kindheit so? Von mir gibt es ein Foto im 2. OG eines Rohbaus direkt am Rand stehend auf einer ungesicherten Baustelle. Das Foto haben meine Eltern (von unten) gemacht. Kein Helm aber den Entdeckerblick im Gesicht. Und ich erinnere mich ans Radfahren. Stürze auf Schotter. Blutige Knie ohne Ende. Damals fuhren aber zugegeben auch keine 3000,- Euro Räder durch die Gegend. Vielleicht hätten mich meine Eltern dann auch lieber mit Youtube sediert. Für Deinen Schaden tuts mir trotzdem von Herzen leid. |
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