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Wie wird dieser Vorfall eigentlich statistisch erfasst?
War das jetzt ein Tötungsdelikt a'la Wikipedia (bei dem auch die versuchte Tötung erfasst ist)? Oder kann man dass aus derjenigen Statistik in der Flüchtlinge töten weglassen, da das 'Opfer' ja noch lebt? |
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(Das Video habe ich noch nicht mal gesehen, die Überschrift hat mir gereicht). |
war wohl eher aus Langeweile
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Ich bin immer noch gespannt was der U-Bahn Treter, der in Berlin eine Frau mit Händen in den Taschen von hinten 8 Stufen auf brutalster Weise die Treppen runtergekickt hat.
Bei der Tat habe ich schon das Kotzen bekommen. |
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Sofort. Würde dafür sogar extra nach Deutschland fliegen. |
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Ich möchte den Satz im Kontext zur Aussage von noam wissen - ein solches Individuum hat in der Gesellschaft keinen Platz mehr. Wie und wo man so jemand für den Rest seines Lebens "aufgewahrt", da habe ich allerdings auch keine echte Idee. |
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Wer kommt und Unfrieden stiftet und solch perfide Straftaten begeht, hat sein Bleiberecht verspielt. Abschiebung, fertig. Wenn es sein muss auch in unsichere Gebiete. Wer Hass austeilt, muss ihn auch einstecken können. Wer vor echtem Krieg und Verfolgung flieht, der kommt zu 99,5% nicht auf dumme Ideen. |
Es wurde nicht der Obdachlose angezündet, sondern seine Papier- und Plastiktüten. Es wurde dabei in Kauf genommen, das der Obdachlose schwer verletzt wird oder sogar umkommt. Von den Tätern war einer volljährig, die anderen waren minderjährig. Abgeschoben wird, wenn das vom Richter verhängte Strafmaß zwei Jahre oder mehr beträgt.
Asyl bekommt bei uns nur, wer glaubhaft machen kann, in seinem Herkunftsland an Leib und Leben bedroht zu sein. Eine Abschiebung zurück in dieses Land zu einer Zeit, in der diese Bedrohung noch besteht, bedeutet, den möglichen Tod dieses Menschen in Kauf zu nehmen. Um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, ist diese Maßnahme nur bei entsprechend schweren Vergehen rechtens. Im vorliegenden Fall wird ein Richter prüfen, ob die Schuld des 21jährigen, der beiden 17jährigen und des 15jährigen dafür ausreicht. Die Anklage lautet immerhin versuchter Mord. Mir ist nicht bekannt, ob Minderjährige abgeschoben werden. Und falls ja, ob diese Abschiebung auch für die Eltern gelten würde, im Sinne einer Mithaftung. |
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Wenn du in deinem Bett liegst und ich zünde dein Haus an, weiß ich dass du wahrscheinlich verbrennen wirst. Das ist also in der Konsequenz das selbe als wenn ich dich mit Benzin übergieße und dich direkt anzünde. Beim Einschreiten der Polizei wird dabei zB auch kein Unterschied gemacht. Wenn ich meine Schusswaffe einsetze um ein flüchtiges Fahrzeug zum stehen zu bringen, muss der Schusswaffeneinsatz gegen alle Personen im Fahrzeug rechtmäßig sein, ansonsten darf ich es nicht. Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass hier nicht entsprechend verurteilt wird, da der bedingte Vorsatz in der Rechtsprechung ganz selten Anwendung findet. |
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Neulich im Herbst radelte ich in die Stadt, saß dann auf dem Rückweg in einem Cafe in einer der Vorstädte an einer Straßenkreuzung gelegen so gegen 10:45 Uhr vormittags in DE und machte eine Pause. Dabei beobachte ich den Verkehr an der Kreuzung, das Stop and Go, das Beschleunigen und Bremsen, Frauen telefonieren, Männer ebenso. So manch Jugendlicher hat die Mukke aufgedreht. Andere reagieren gereizt auf das Rotlicht der Ampelanlage und Hupen. Andere haben voll auf Durchzug geschaltet oder starren stur geradeaus. Im Cafe selbst ist man auf Umsatz und Geschwindigkeit programmiert. Zeit für off-topic Themen? Fehlanzeige. Die Wartenden an der Theke haben es eilig, sind gereizt, reagieren giftig. Schließlich sitze ich draußen, ein mit labbrigen Trainingsanzug bekleideter Senior sitzt einen Tisch weiter. Auch er hat auf Durchzug geschaltet schlürft apathisch seinen Kaffee aus dem Einwegpappbecher. So stehe ich auf, gehe in das Cafe hinein und man hat mir schließlich, widerwillig und auf mehrmalige Nachfrage, etwas Papier und einen Billigkugelschreiber aus Plastik gegeben. So zähle ich, zähle die PKWs/LKWs und deren Insassen circa 20 Minuten lang und mache eine Strichliste. In 8,5 von 10 Kraftfahrzeugen saß 1 Person. Selten waren 2 Personen in einem Fahrzeug. Das wer auf der Rückbank saß konnte ich in nicht beobachten. Unsere Gesellschaft hat die Fähigkeit zum Dialog verloren. Das sagen auch andere (Künstler). |
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:Blumen: |
Ein Mensch wird nie angezündet, da er nicht brennbar ist. Wenn man einen Menschen anzünden will, geschieht dies grundsätzlich mit irgendeinem Brandbeschleuniger wie Benzin, Holzhaufen, Papier...
Daher wirkt diese "Präzisierung" eigenartig. So wie "Ich wollte ihn nicht erschießen, ich wollte nur mal die Gewehrkugel in seine Richtung beschleunigen, das fühlt sich gut an - dass die Kugel dann seinen Kopf durchschlägt hab ich zwar in Kauf genommen aber darum ging es mir eigentlich gar nicht" |
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Ich suche es dir gern noch mal raus. Ich hab den eindruck du willst die Tat entschuldigen. |
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kopfschüttelnde Grüße d. |
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Das kannst Du ja sicher ebenso präzise begründen und mal nennen, wer denn die "manchen" sind, damit der große Rest über sich selbst endlich Bescheid weiß. |
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Die Kerle kamen bis auf einen aus Syrien. Dies Drecksäcke haben auch in Kauf genommen, das der Obdachlose verletzt oder evtl sogar sterben könnte. Deswegen: Abschieben. Wer sich in Deutschland nicht an Gesetze halten kann oder will, der sollte wieder dahingehen, wo er herkam. |
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über "gerechte" bzw "faire" urteile zu diskutieren ist doch müßig, weil jeder etwas anderes darunter versteht, was gerecht oder ungerecht ist.
das einzige worüber man diskutieren kann, ist, inwieweit der "rechtmäßige", also der vom gesetzgeber vorgegebene, strafrahmen ausgeschöpft wird. |
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Gibt es irgendwo eine genaue Schilderung des Tatverlaufs ? Ich lese, der Obdachlose blieb "unverletzt". Daraus schließe ich ihm wurde "kein Haar gekrümmt", keine auch noch so "leichte Verbrennung", nichts ... Wenn ich lese "Obdachloser angezündet", "wie IS den türkischen Soldaten", dann habe ich das Bild vor Augen, wie jemand mit Benzin übergossen wird und lichterloh bis auf die Knochen abbrennt. |
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Es scheint mir doch regelmäßig die von Arne völlig zu recht geforderte Präzisierung und genaue Erfassung von Tatbeständen und Zusammenhängen blockieren zu wollen. Wie völlig korrekt angemerkt, untergräbt dies unseren Rechtsstaat. Was bleibt ist die Willkür des Mobs ... |
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... legt offensichtlich KEINEN Wert auf ein gerechtes Urteil. Solange eine genaue Erfassung noch nicht abgeschlossen ist und vorliegt, ist ein gerechtes Urteil noch nicht mal möglich. Wer nun vorschnell urteilt, tut dies (zumindest unbewußt) ungerecht. |
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Was spricht dagegen einfach konsequent und auch mal hart zu bestrafen? Jetzt mal so provokativ gesagt, vielleicht ist dieses "Relativieren" teil des Problems!! :dresche |
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Jetzt mal so provokativ gesagt ... ;) |
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Ich denke, darüber brauchen wir nicht streiten. Thema ist wohl eher das Strafmaß für solche Täter, das regelmäßig als zu milde empfunden wird. Da sind wir dann bei einem Prinzip unseres Strafrechts. In Deutschland ist primäres Ziel von Strafe nämlich die Resozialisierung und nicht die Vergeltung. In den USA ist das zB anders. Darum werden dort sehr schnell sehr hohe teilweise wahnwitzige Haftstrafen ausgesprochen. In gewissen Maßen finde ich das auch sehr sehr gut. Gerade in vielen Fällen von Jugenddelinquenz (Eigentumsdelikte, BTM- Delikte oder auch einfache Fälle von Körperverletzungen). Das gehört gewissermaßen zum Erwachsenwerden dazu und sollte niemanden die Zukunft verbauen. Allerdings wird dieses Prinzip seit vielen Jahren völlig überzogen. Es gibt jugendliche Berufsverbrecher, die auch bei der 7. Gerichtsverhandlung noch sehr milde bestraft werden, da sie ja nun in einem Sportverein eingetreten sind und damit wiedermal eine günstige Sozialprognose bekommen. So etwas frustriert einfach nur, wenn man dies regelmäßig von der anderen Seite erlebt und mitbekommt wie sich die Jugendlichen entsprechend entwickeln. Vielleicht ist es angebracht, neue Möglichkeiten des Maßregelvollzugs für diese neue Dimension von Gewalt zu schaffen. Denn, auch wenn ich mich hier wiederhole, jemanden wehrloses anzuzünden, geht über das normale Maß an gruppendynamischer Jugenddelinquenz weit hinaus und hier sollte man das Strafmaß entsprechend nutzen wie es vorgesehen ist. Das StGB ist auch in seinen Strafandrohungen schon völlig ausreichend, nur sollte die Richter nicht immer Milde walten lassen. |
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( obwohl,das mit dem in den Mund legen, das sollte man schon ein wenig relativieren :Lachen2: ) |
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Bis dahin geht es gegen Arne, weil er "präzisiert" statt "hängt sie höher !" mitzugrölen ... |
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Ein versuchtes Tötungsdelikt nachzuweisen, sollte möglich sein. Für Mord muss eins der Mordmerkmale nachgewiesen werden. Bei einem schlafenden Obdachlosen könnte es in Richtung Heimtücke gehen. Wie gesagt, ich kenn den Sachverhalt zu wenig und habe mit den Ermittlungen nichts zu tun. Daher ist alles was ich hier schreibe reine Spekulation. |
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Jetzt haben sich noch 20Syrer in nem Bus gekloppt und dabei mit der Sohle vorraus in ein Kinderwagen in ein Kindergesicht getreten
... Ich bin sprachlos... |
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Strafgesetzbuch (StGB) § 23 Strafbarkeit des Versuchs (1) Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt. (2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat (§ 49 Abs. 1). (3) Hat der Täter aus grobem Unverstand verkannt, daß der Versuch nach der Art des Gegenstandes, an dem, oder des Mittels, mit dem die Tat begangen werden sollte, überhaupt nicht zur Vollendung führen konnte, so kann das Gericht von Strafe absehen oder die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2). und § 49 Besondere gesetzliche Milderungsgründe (1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes: 1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. |
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Warum dauert das so lange bis man abschiebt? Und noch eine Frage: Was ist an versuchtem Mord komplex??? |
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Läuft hier gerade etwas aus dem Ruder oder sind das noch Einzelfälle??? :confused: |
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Bitte bedenkt, dass die meisten schwer traumatisiert (geflüchtet) sind, dann werden sie hierzulande in fast menschunwürdigen Lagern zusammengepfercht, dürfen nicht arbeiten, wissen nicht wie es weitergeht usw....Dazu kommt, dass es sich nur um eine kleine Minderheit handelt, die sich mal daneben benehmen und dass es genauso viele Deutsche gibt (wenn nicht sogar mehr), die sich genauso daneben benehmen....usw. usw. |
Die langjährige Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John (CDU) hat sich dafür ausgesprochen, die mutmaßlichen Täter aus dem Berliner U-Bahnhof Schönleinstraße nach einem Urteil außer Landes zu bringen. „Die Tatverdächtigen werden hoffentlich ein Strafverfahren kriegen, und dann müssen sie verurteilt werden“, sagte John der „Berliner Zeitung“. „Es wäre gut, wenn man sie anschließend wieder loswürde, denn wenn das so anfängt, wo soll das enden?“
John fügte mit Blick auf die Tat hinzu: „Man schluckt und fragt sich, wie es dazu kommen kann, dass man als Gruppenvergnügen einen Menschen verbrennen will.“ Dies sei „nicht zu begreifen“. Im Übrigen gelte: „Diese Menschen machen das nicht, weil sie Flüchtlinge sind, sondern weil sie so sind, wie sie sind – jung und verroht.“ Weiter sagte John: „Allerdings müssen wir zugeben können, dass mit den Flüchtlingen eben auch Kriminelle und Psychopathen zu uns kommen.“ |
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