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tandem65 15.04.2015 14:26

Zitat:

Zitat von keane (Beitrag 1125529)
Die Autofahrer sind heute so genervt und gestresst, und wenn du 1 Meter Abstand zum Rand lässt fühlen sie sich sofort provoziert und du wirst geschnitten, angehupt oder sonst was, ich fahre auf Landstrassen, Bundesstrassen, also ausserhalb der Stadt ca. 30 cm zum Rand, die Autofahrer denken dann; Aha, der lässt uns Platz, dann lassen wir ihm auch genug Platz beim Überholen, habe so immer meine Ruhe und noch nie ein Problem gehabt.

Eher das Gegenteil erfahre ich. Je enger ich am Fahrbahnrand fahre, desto öfter wird mit entsprechend wenig Abstand überholt.

Der Autofahrer denkt dann eher: Aahh, der kommt mit so wenig Platz aus. Da brauch ich auch keinen Abstand halten.
Ich möchte aber auch betonen, daß ganz viele Autofahrer auf jeden Fall Rücksicht nehmen und sich genügend Zeit für ihre Fahrt eingeplant haben. Genervt sind die meisten schon bevor sie einen Radfahrer vor sich finden. Zu eng geplante Termine sind da wohl eher die Ursache.

Rhing 15.04.2015 14:31

Zitat:

Zitat von maksibec (Beitrag 1125532)
:Blumen:
.. Dooring Zone. Autsch.

In de woos? Oiso, Wuate hobt's, des geht auf kaane Kuahaut, heast! :Cheese: Ah so, Du moanst den Bereich, in dem ma de Autotür auf mocht. Wia bein Kottan, goi?

MattF 15.04.2015 14:33

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1125571)
Eher das Gegenteil erfahre ich. Je enger ich am Fahrbahnrand fahre, desto öfter wird mit entsprechend wenig Abstand überholt.

Der Autofahrer denkt dann eher: Aahh, der kommt mit so wenig Platz aus. Da brauch ich auch keinen Abstand halten.
Ich möchte aber auch betonen, daß ganz viele Autofahrer auf jeden Fall Rücksicht nehmen und sich genügend Zeit für ihre Fahrt eingeplant haben. Genervt sind die meisten schon bevor sie einen Radfahrer vor sich finden. Zu eng geplante Termine sind da wohl eher die Ursache.


Sehe ich genauso.

Das Problem sind leider vielleicht 10 % Bekloppte.
Und da ich nicht bereit bin, mir von jedem 10. den Linken Ellenbogen abfahren zu lassen, müssen die anderen 90% Normalen und Rücksichtsvollen halt leiden und ich fahre 1.0-1.5 m vom Rand. (Wobei leiden eigentlich die falsche Aussage ist. Wie hier schon öfter gesagt wurde, egal wo der Radfahrer fährt bei 95% aller Strassen und Landstrassen, geht Überholen nur mir Fahrspurwechsel, wenn der STVO konkforme Abstand eingehalten wird)


Der Härtest war mal ein Kleinlasterfahrer, der Dauerhupend von Hinten volle Kanne, bei Gegenverkehr an mir vorbeigebrettert ist. Wenn ich den an der nächsten Ampel bekommen hätte, hätte er zumindest ne Dicke Beule im Blech gehabt.

Rhing 15.04.2015 14:34

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1125568)
Sorry, aber jetzt verstehe ich überhaupt nicht was Du uns mitteilen willst. Was würde wodurch ausgeschlossen?
Ein Radweg würde jedenfalls durch wegfall der Benutzungspflicht nicht weniger Sinnhaft.

Ich versteh's auch nicht. Wenn da ein Weg ist, kann ich da doch fahren, ob Schild oder nicht ist doch egal.

Rhing 15.04.2015 14:37

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 1125574)
... Wenn ich den an der nächsten Ampel bekommen hätte, hätte er zumindest ne Dicke Beule im Blech gehabt.

Tür hinten rechts aufmachen ist auch immer nett. Nur aufpassen, man könnte ihn 500 m weiter noch mal treffen, auch wenn der Fahrer erst aussteigen muss, um die Tür wieder zu zu machen.

Duafüxin 15.04.2015 14:54

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1125577)
Tür hinten rechts aufmachen ist auch immer nett. Nur aufpassen, man könnte ihn 500 m weiter noch mal treffen, auch wenn der Fahrer erst aussteigen muss, um die Tür wieder zu zu machen.

Geht aber auch nur bei alten Autos, wenn noch keine automatische Verriegelung drin ist.

tandem65 15.04.2015 14:59

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1125576)
Ich versteh's auch nicht. Wenn da ein Weg ist, kann ich da doch fahren, ob Schild oder nicht ist doch egal.

Nö, Gehwegfahren ist in unserem noch nicht wieder gestattet und ist auch Rücksichtslos gegenüber den Fußgängern.;) :Cheese:

keane 15.04.2015 15:36

Zitat:

Zitat von Stahlhase (Beitrag 1125546)
Deckt sich n i c h t mit meinen Erfahrungen. Ich fahre auch deutlich auf der Strasse, 80 cm. Faustregel: Du wirst mit dem gleichen Abstand den Du selbst zur Strassenseite hälst überholt, machst Du Dich schmal wirst Du eng überholt....

Ja, da kannst du mal sehen wie unterschiedlich die Erfahrungen von Radfahrern auf der Strasse sein können.

@Hafu: Fahre im Jahr ca. 5.000 Km, am Wochenende meistens die Strecke Oberursel bis Michelstadt und zurück, und immer schön am Rand bleben und die Autos weit an mir vorbei, so einfach kann die perfekte Welt sein.

Duafüxin 15.04.2015 15:45

Ich fahr Strasse auch nur noch am WE und früh.
Da ist es auch hier erträglich.
Im FA-Verkehr schon fast lebensmüde, daher fahr ich zu den Zeiten nur noch Crosser auf Autofreien Strassen.

hanse987 15.04.2015 17:00

Ich fahr meist auf allen Straßen so 80cm bis 1m vom Fahrbahnrand entfernt. Hat sich einfach bewährt!

Bei uns kann man fast eine Berechnungsformel zu zum Abstand beim Überholen aufstellen. Abstand zum Fahrbahnrand x 2 ist der Abstand des Überholers. Auf großen Straßen, wo des öfteren etwas schneller als erlaubt gefahren wird, mache ich auch manchmal eine kleinen Schlenker wenn ich merke es kommt jemand von hinten an mich heran. Da wird dann meist gleich die Geschwindigkeit etwas reduziert!

Radwege sind ein Fall für sich. Leider werden diese meist ohne Plan in die Welt gesetzt und als Benutzungspflichtig ausgewiesen. Radwege auf der rechten Seite benutze ich fast immer. Auf der linken Seite nur dann, wenn dieser nicht nach 2km wieder endet und ich wieder auf die rechte Seite wechseln muss. Für mich ist ein Fahrbahnwechsel gefährlicher als gleich auf der Straße zu bleiben. Dann gibt es noch zwei Faktoren die ich an Radwegen hasse: 1. Auffahrten haben fast immer eine kleine Stufe (2-3cm) und einen Abschluss mit Granit oder Pflastersteinen. 2. Teilweise dürfen bei uns Landwirte auch die Radwege benutzen um zum Feld zu kommen, was meist damit endet dass diese eher einem Feldweg als einer geteerten Straße ähneln. Hab erst am Wochenende wieder mal an die Nachbargemeinde geschrieben und mich über einen bestimmten Abschnitt beschwert. Ich hab auch speziell darauf hingewiesen, dass ich nicht erwarte dass die Gemeinde Radwege reinigt, sondern dass die Landwirte dazu aufgefordert werden dies zu tun. Auch wenn der letzte Teil OT war, musste es mal raus!

be fast 15.04.2015 17:23

Zitat:

Zitat von hanse987 (Beitrag 1125621)
..... Auf der linken Seite nur dann, wenn dieser nicht nach 2km wieder endet und ich wieder auf die rechte Seite wechseln muss. Für mich ist ein Fahrbahnwechsel gefährlicher als gleich auf der Straße zu bleiben.....

Zu linksseitigen Radwegen sagt die Verwaltungsvorschrift StVO:
"....
II. Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)
1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden.
3. Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht.
4. Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.
5. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass
a) die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt;
b) nur wenige Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreiche Grundstückszufahrten zu überqueren sind;
c) dort auch zwischen dem in Gegenrichtung fahrenden Radfahrer und dem Kraftfahrzeugverkehr ausreichend Sicht besteht.
...
"

Die "sichere Querungsmöglichkeit" ist aber nur selten vorhanden. Sie kann eine Mittelinsel mit 3,50 m (mindestens aber 2,50 m) Breite, eine LSA oder eine Einengung sein. Viele blaue Schilder "verstoßen" gegen die hier relevante Verwaltungsvorschrift. Ich kann aus Erfahrung sagen: Schreibt die Behörden an.

Rhing 15.04.2015 17:58

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1125588)
Nö, Gehwegfahren ist in unserem noch nicht wieder gestattet und ist auch Rücksichtslos gegenüber den Fußgängern.;) :Cheese:

... in unserem ??
Wer redet von Gehweg? Ein Gehweg müsste ja durch'n blaues Schild ausgewiesen sein, wenn er nicht parallel zur Straße mit Bordstein abgetrennt verläuft. Ich will nicht verschweigen, dass ich manchmal zur Abkürzung auch nen Gehweg mit dem Rad nutze, aber dann fahr ich Schritt usw., denn das ist nicht "mein" Weg. Genauso ist ja auch praktisch nix dagegen zu sagen, wenn jemand mit'm Auto auf'm Radweg fährt, um ein paar Sachen zur Gartenlaube zu bringen. Dann aber bitte mit der gebotenen Rücksichtnahme, Vorsicht usw..

DerElch 15.04.2015 18:02

Zitat:

Zitat von be fast (Beitrag 1125628)
Zu linksseitigen Radwegen sagt die Verwaltungsvorschrift StVO:
[i]"....
II. [b]Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung)"

Die Verwaltungsvorschrift zur StVO ist aber eben nur eine Verwaltungsvorschrift. Und solange du die Schilder nicht erfolgreich weggeklagt hast müssen sie befolgt werden.

Ich frage mich aber, ob man überhaupt einen Radweg in Gegenrichtung freigeben kann ohne ihn benutzungspflichtig zu machen (wie in o.a. Dokument innerorts vorgeschlagen). Die StVO gibt an, dass dazu das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" stehen muß. Allerdings kann ein Zusatzzeichen eigentlich eben nur in Verbindung mit einem "richtigen" Verkehrszeichen auftreten. Kombiniert man es aber mit Zeichen 237 etc., dann wäre der Weg ja schon wieder benutzungspflichtig. Wir haben hier in D so viele Schilder und Regeln und doch gibt es keine einwandfrei Lösung für das Problem.

Benutzungsplicht abschaffen, blaues Schild aufstellen und gut wär's.

Rhing 15.04.2015 18:06

Zitat:

Zitat von hanse987 (Beitrag 1125621)
... Auf großen Straßen, wo des öfteren etwas schneller als erlaubt gefahren wird, mache ich auch manchmal eine kleinen Schlenker wenn ich merke es kommt jemand von hinten an mich heran. Da wird dann meist gleich die Geschwindigkeit etwas reduziert!

Das meine ich mit Pendeln, auch meine Erfahrung.

Zitat:

Zitat von hanse987 (Beitrag 1125621)
Auf der linken Seite nur dann, wenn dieser nicht nach 2km wieder endet und ich wieder auf die rechte Seite wechseln muss. Für mich ist ein Fahrbahnwechsel gefährlicher als gleich auf der Straße zu bleiben.

Und Querstraßen und Ausfahrten sind sehr viel gefährlicher, weil die Fahrer automatisch nach links und nicht nach rechts gucken. Meine Frau ist so vor einem Jahr angefahren worden und geht Ende der Woche wieder ins Krankenhaus, um die Platten vom Handbruch raus zu bekommen. Wir hoffen, dass die Schmerzen, die sie jetzt seit einem Jahr hat, damit weg sind.
Wenn's dunkel ist, sieht man durch das asymetrische Licht der Autos nix.
Ich fahr nie links auf'm Radweg, wenn's nicht grad mehrere KM einmündungsfrei ist.

Rhing 15.04.2015 18:11

Zitat:

Zitat von DerElch (Beitrag 1125637)
Ich frage mich aber, ob man überhaupt einen Radweg in Gegenrichtung freigeben kann ohne ihn benutzungspflichtig zu machen (wie in o.a. Dokument innerorts vorgeschlagen). Die StVO gibt an, dass dazu das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" stehen muß. Allerdings kann ein Zusatzzeichen eigentlich eben nur in Verbindung mit einem "richtigen" Verkehrszeichen auftreten.

Ein blaues Fußgängerschild mit Zusatz!
Als Radfahrer haste dann allerdings die ...karte gezogen, denn die Fußgänger haben praktisch Vorrang usw. Wenn Du Dir die Urteile zu solchen Unfällen Fußgänger - Radfahrer ansiehst, fährste da sicher nur noch mit dem Klapprad.

DerElch 15.04.2015 18:38

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1125641)
Ein blaues Fußgängerschild mit Zusatz!

Nö, ein Fußweg ist es ja nicht. In der "richtigen" Richtung ist es ja ein vollwertiger Radweg - und es kommen Radfahrer mit normaler Rad-Geschwindigkeit entgegen.

Rälph 15.04.2015 18:43

Ich mache es eher wie Keane und fahre sehr weit rechts, wenn ich alleine unterwegs bin. Irgendwie hab ich sonst Schiss, dass mich einer übersieht oder nicht rechtzeitig bremst und mich über den Haufen fährt.
In der Stadt sieht die Sache natürlich anders aus. Ein Sicherheitsabstand zu parkenden Autos muss schon sein, aber auf dem Land fahre ich schon sehr nah am Fahrbahnrand. Je nach Straße sogar rechts des Seitenstreifens.

Am Unwohlsten fühle ich mich in Radgruppen. Da fühle ich mich regelrecht ausgeliefert was Autofahrer betrifft.

ritzelfitzel 15.04.2015 19:23

Aufregen bringt leider gar nix. Provozieren erst Recht nicht und irgendwelche "stinkigen" Gesten oder sonstige provokative Spielchen wie Türe aufmachen sollte man doch bleiben lassen. Die Radfahrer-Auto-Beziehung muss doch nicht unnötig gestresst werden.

Klar erlebt man bei jeder Fahrt schwachsinnige Aktionen von Autofahrern aber ändern können wird man es, meiner Meinung nach, kaum. :(

tandem65 15.04.2015 19:47

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1125635)
... in unserem ??

Alter.:Cheese:

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1125635)
Wer redet von Gehweg? Ein Gehweg müsste ja durch'n blaues Schild ausgewiesen sein, wenn er nicht parallel zur Straße mit Bordstein abgetrennt verläuft.

Tja wenn der Weg nicht parallel zur Fahrbahn verläuft kann es ja auch kein benutzungspflichtiger Radweg sein. Vor allen Dingen würde ich den Weg wenn er nicht parallel zur Fahrbahn verläuft durchaus wegen meines Fahrtziels nicht wählen.
Dann könnte die Fahrbahn natürlich mit Zeichen extra für Fahrräder verboten sein. Was ich schon nach Kräften zu berherzigen versuche.:Cheese:

einzelstueck 16.04.2015 15:06

Zitat:

Zitat von ritzelfitzel (Beitrag 1125656)
Aufregen bringt leider gar nix. Provozieren erst Recht nicht und irgendwelche "stinkigen" Gesten oder sonstige provokative Spielchen wie Türe aufmachen sollte man doch bleiben lassen. Die Radfahrer-Auto-Beziehung muss doch nicht unnötig gestresst werden.

Klar erlebt man bei jeder Fahrt schwachsinnige Aktionen von Autofahrern aber ändern können wird man es, meiner Meinung nach, kaum. :(

Grundsätzlich geb ich Dir Recht, ich bin auch wirklich nicht auf Streß gepolt beim Radeln, versuch auch stark befahrene Straßen zu meiden. Ausserdem ist mir meine Zeit für die Diskussionen auch zu schade.

Aber soll ich freundlich lächeln wenn mich einer mit seiner Karre ohne Grund so schneidet, daß ich Mühe habe nicht in den Graben zu fahren ? Bei mir wars ein echter Angriff auf die Gesundheit, möchte den sehen der da cool bleibt.

MatthiasM 17.04.2015 09:28

Dooring Zone
 
Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1125573)
Zitat:

Zitat von maksibec (Beitrag 1125532)
:Blumen: .. Dooring Zone. Autsch.

In de woos? Oiso, Wuate hobt's, des geht auf kaane Kuahaut, heast! :Cheese: Ah so, Du moanst den Bereich, in dem ma de Autotür auf mocht. Wia bein Kottan, goi?

Der Klassiker



gefunden bei den Kollegen mit den Rolling Bones

lG Matthias, der im Münchner Stadtverkehr mit dem Radl zur besten Stoßzeit problemlos auf der geeigneten Fahrspur mitschwimmt

Frank 17.04.2015 09:42

Zitat:

Zitat von brandiruns (Beitrag 1125479)
Was jetzt noch fallen sollte: Radwegbenutzungspflicht für Rennradler im Training ...

Auch Du bist schlecht informiert!

Link: http://www.adfc-dresden.de/index.php...-der-regelfall

Bundesverwaltungsgericht bestätigt bayerisches Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in einem wegweisenden Grundsatzurteil die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt. Das Gericht bestätigte, dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren dürfen und Städte und Gemeinden nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen dürfen. Der Kläger, der Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Regensburg, setzte sich nun auch in der höchsten Instanz der Verwaltungsgerichte gegen die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht der Stadt Regensburg durch. (Az.: BVerwG 3 C 42.)

MatthiasM 17.04.2015 09:56

Leider ändert das Urteil auch nix daran, daß ein (auch rechtswidrig) als pflichtig beschilderter Radweg auch von Rennradlern im Training benutzt werden muß. Das Urteil erleichtert nur die Argumentation, wenn man offensichtlich rechtswidrige Benutzungspflichtschilder weghaben will.
Wer ganz offfiziell auf jede Art von blauem Lolli sch*** will, muß in DE ein e-Bike haben (das sind die >25km/h-Boliden mit Mofa-Versicherungspflicht), dafür dürfen die nimmer auf all die schönen Wege, wo wir als Radler oder noch Pedelecfahrer dürfen, die Kraftfahrzeuge aber draußen bleiben müssen.

lG Matthias

be fast 17.04.2015 10:13

Zitat:

Zitat von Frank (Beitrag 1125900)
Auch Du bist schlecht informiert!

Link: http://www.adfc-dresden.de/index.php...-der-regelfall

Bundesverwaltungsgericht bestätigt bayerisches Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in einem wegweisenden Grundsatzurteil die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt. Das Gericht bestätigte, ""dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren dürfen und Städte und Gemeinden nur im Ausnahmefall "Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen dürfen. Der Kläger, der Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Regensburg, setzte sich nun auch in der höchsten Instanz der Verwaltungsgerichte gegen die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht der Stadt Regensburg durch. (Az.: BVerwG 3 C 42.)...

Hier die Zusammenfassung ausführlicher:
http://www.adfc.de/presse/pressemitt...-der-regelfall

Das sagt aber nur soviel aus, dass die verantwortlichen Stellen die Beschilderung strenger hinterfragen sollen und nicht notwendige Schilder (...dass Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht (§ 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung – StVO)....) entfernen bzw. gar nicht erst aufstellen. Wenn das blaue Schild angebracht ist besteht die Radwegbenutzungspflicht mit all ihren Nachteilen für Radfahrer.

Das Entfernen der Schilder nach dem 2010er Urteil findet in einigen Ämtern gar nicht statt. In anderen Ämtern kämpfen Idealisten gegen Windmühlen. Z.B. wurde bei der Stadt Mainz ein Leitfaden erarbeitet:Leitfaden RBP
Engagierter als die Verantwortlichen hier (in der Regel eine Person), kann man an dem Thema nicht arbeiten. Dennoch ist das Ganze ein Projekt über Jahre.
Wie erwähnt, interessiert das Thema in anderen, sehr großen und bezüglich des Verkehrs sehr wichtigen Ämtern, so gut wie keine Sau und auch nicht das Urteil. Es ist sogar eher das Gegenteil der Fall. Ich weiß es leider sehr genau....

Frank 17.04.2015 10:13

Zitat:

Zitat von MatthiasM (Beitrag 1125907)
Leider ändert das Urteil auch nix daran, daß ein (auch rechtswidrig) als pflichtig beschilderter Radweg auch von Rennradlern im Training benutzt werden muß. lG Matthias

Ich erkenne in dem, was Du schreibst, kein das höchstinstanzlich gefällte Urteil außerkraft setzendes Argument.

Das BVG urteilt:

Regelfall -> keine Radwegebenutzungspflicht.

Falls eine regionale Straßenverkehrbehörde einen Ausnahmefall anordnen will, muß sie das sachlich (z. B. nachprüfbare Verkehrszählung oder spezielle belegbare Gefahrensituation) begründen.

Bitte begründe Deine Aussage

be fast 17.04.2015 10:22

Vor allem Verkehrszahlen und Fahrbahnbreite schaffen (leider) sehr oft die benötigten Werte um die blauen Schilder aufstellen zu "dürfen". Herangezogen werden hier die Verwaltungsvorschrift StVO und auch die ERA 2010 sowie die RASt 06.

Necon 17.04.2015 10:24

Fallen in Deutschland Rennradfahrer unter ganz normale Radfahrer?

Ich hab mir das vor Kurzem mal von einer Polizisten in Österreich suchen lassen und in Österreich gibt es da eine eigene Regelung für Räder bei denen der Reifen eine Breite von weniger als 25 mm hat. Also Rennräder. Die unterliegen bei uns nicht den gleichen Gesetzen wie normale Räder, brauchen darum keine Lichter, Katzenaugen, haben auf den Radwegen nichts zu suchen usw.

matwot 17.04.2015 10:29

Zitat:

Zitat von Necon (Beitrag 1125920)
Fallen in Deutschland Rennradfahrer unter ganz normale Radfahrer?

Ja. :)

be fast 17.04.2015 10:33

Zitat:

Zitat von Necon (Beitrag 1125920)
Fallen in Deutschland Rennradfahrer unter ganz normale Radfahrer?

Für die StVO ja, für den Durchschnittsbürger NEIN!

Frank 17.04.2015 10:38

Zitat:

Zitat von be fast (Beitrag 1125911)
Wenn das blaue Schild angebracht ist besteht die Radwegbenutzungspflicht mit all ihren Nachteilen für Radfahrer.

Der einzige "Nachteil" für mich ist, daß selten mal ein Autofahrer hupt.

Oft schon bin ich von der Polizei überholt worden, während ich auf der Straße fuhr und den Radweg ignorierte. Nie wurde ich angehalten (und wenn ich angehalten werden würde, hätte ich keinerlei Befürchtung wegen eines eventuellen Bußgeldes). Auch mein Sohn, der Polizeibeamter ist, hat mir versichert, daß die meisten Polizeibeamten gemäß dem bekannten Urteil des BVG handeln.

be fast 17.04.2015 10:43

Zitat:

Zitat von Frank (Beitrag 1125927)
Der einzige "Nachteil" für mich ist, daß selten mal ein Autofahrer hupt und gelegentlich mal ein "Fahr auf dem Radweg, Du Arschloch" bei mir ankommt.

Oft schon bin ich von der Polizei überholt worden, während ich auf der Straße fuhr und den Radweg ignorierte. Nie wurde ich angehalten (und wenn ich angehalten werden würde, hätte ich keinerlei Befürchtung wegen eines eventuellen Bußgeldes). Auch mein Sohn, der Polizeibeamter ist, hat mir versichert, daß die meisten Polizeibeamten gemäß dem bekannten Urteil des BVG handeln.

Da gibt es nur leider noch die Problematik bezüglich möglicher Unfallkonsequenzen. Deine Position bezüglich der Klärung der Schuldfrage verschlechtert sich bei Missachtung des blauen Schildes.
Siehst du das anders?

Harm 17.04.2015 10:45

Zitat:

Zitat von Necon (Beitrag 1125920)
Fallen in Deutschland Rennradfahrer unter ganz normale Radfahrer?

Ich hab mir das vor Kurzem mal von einer Polizisten in Österreich suchen lassen und in Österreich gibt es da eine eigene Regelung für Räder bei denen der Reifen eine Breite von weniger als 25 mm hat. Also Rennräder. Die unterliegen bei uns nicht den gleichen Gesetzen wie normale Räder, brauchen darum keine Lichter, Katzenaugen, haben auf den Radwegen nichts zu suchen usw.

Nee das gilt in Deutschland leider nicht. Alle Räder werden über einen Kamm geschert.
Ob die E-Bikes mit Versicherungskennzeichen, die meines Wissens bis zu 50km/h fahren dürfen, auch dazu gehören, weiss ich aber nicht. Sollte dies so sein, dann könnte das vielleicht zu einem Überdenken führen.

Harm 17.04.2015 10:54

Zitat:

Zitat von Frank (Beitrag 1125927)
Der einzige "Nachteil" für mich ist, daß selten mal ein Autofahrer hupt und gelegentlich mal ein "Fahr auf dem Radweg, Du Arschloch" bei mir ankommt.

Das sieht im Hamburger Umland leider ganz anders aus. Letztes jahr "schlich" sich ein Rettungswagen auf einer einsamen Landstraße (mit Radweg) von hinten an mich ran und schaltete, als er an meinem Hinterrad war, das Martinshorn an. Danach hätten die mich beinahe gleich einpacken können!

Versicherungsfrage wurde ja schon angesprochen.

tandem65 17.04.2015 11:14

Hi Frank,

Zitat:

Zitat von Frank (Beitrag 1125912)
Ich erkenne in dem, was Du schreibst, kein das höchstinstanzlich gefällte Urteil außerkraft setzendes Argument.

Das BVG urteilt:

Regelfall -> keine Radwegebenutzungspflicht.

Das ist eine Interpretation des Urteiles die ich nicht teile. Das Urteil sagt lediglich daß das blaue Schild 237 nur in Ausnahmefällen aufgestellt werden darf. In den Ausnahmefällen mit dem blauen Schild gilt die Radwegebenutzungspflicht.

Zitat:

Zitat von Frank (Beitrag 1125912)
Falls eine regionale Straßenverkehrbehörde einen Ausnahmefall anordnen will, muß sie das sachlich (z. B. nachprüfbare Verkehrszählung oder spezielle belegbare Gefahrensituation) begründen.

Korrekt, aber solange das blaue Schild steht goilt halt eben auch die Radwegebenutzungspflicht.

MatthiasM 17.04.2015 11:35

Genau so hätte ich meine vorige Aussage auch begründet. Lolli steht da, dann rein formal unstrittig Benutzungspflicht. Nur die Hürde, eine Benutzungspflicht rechtssicher anzuordnen ist durch das Urteil erheblich höher gelegt worden, und damit sind zahlreiche ohne sinnvolle Begründung angeordnete Benutzungspflichten eben aufzuheben. Dazu gehört aber der Verwaltungsakt, daß die Schilder wegkommen.

lG Matthias

PS.: Daß es eine entspannte Polizei und entspannte Autofahrer oft pragmatisch locker sehen, wenn ein Radler eine rechtswidrig angeordnete und/oder unsinnige, aber eben noch nicht formgerecht aufgehobene Benutzungspflicht ignoriert, ist nett, aber man kann sich nicht drauf verlassen.

phonofreund 17.04.2015 11:43

Zwar nicht die Mitte, aber was zum Teufel macht der Lasterfahrer da

Frank 17.04.2015 11:53

Zitat:

Zitat von be fast (Beitrag 1125932)
Da gibt es nur leider noch die Problematik bezüglich möglicher Unfallkonsequenzen. Deine Position bezüglich der Klärung der Schuldfrage verschlechtert sich bei Missachtung des blauen Schildes.
Siehst du das anders?

Ja, das sehe ich anders.

Steppison 17.04.2015 12:05

Zitat:

Zitat von phonofreund (Beitrag 1125959)
Zwar nicht die Mitte, aber was zum Teufel macht der Lasterfahrer da

Hilfe :Traurig:

Frank 17.04.2015 12:37

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1125944)
Hi Frank,



Das ist eine Interpretation des Urteiles die ich nicht teile. Das Urteil sagt lediglich daß das blaue Schild 237 nur in Ausnahmefällen aufgestellt werden darf. In den Ausnahmefällen mit dem blauen Schild gilt die Radwegebenutzungspflicht.



Korrekt, aber solange das blaue Schild steht goilt halt eben auch die Radwegebenutzungspflicht.

Keineswegs. Das Schild steht da illegal, weil die pauschale und grundsätzliche Radwegebenutzungspflicht vom BVG gekippt wurde.
An illegale Schilder halte ich mich nicht.

Mirko 17.04.2015 12:53

Zitat:

Zitat von phonofreund (Beitrag 1125959)
Zwar nicht die Mitte, aber was zum Teufel macht der Lasterfahrer da

Puh mit dem hätte ich da auch nicht gerechnet. Schön mit Speed über ne durchgezogene Linie gebrettert. Echt krass. Zum Glück ist der nicht unter einen Reifen gekommen. Wenigstens kann er das mit dem Video schön beweisen, also die Schuldfrage dürfte schnell geklärt sein.


Ich fahr übrigens immer ganz rechts. Autofahrer die dann immer noch hupen werden ignoriert oder mit dem Mittelfinger gegrüßt, je nach aktueller Stimmung.
Ich fühle mich ganz rechts am wohlsten. Wenn ich da angefahren werde, dann haut es mich zumindest ziemlich wahrscheinlich rechts in den Graben oder aufs Feld und nicht direkt unters Auto. Das rede ich mir zumindest ein. :cool:


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