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Der Autofahrer denkt dann eher: Aahh, der kommt mit so wenig Platz aus. Da brauch ich auch keinen Abstand halten. Ich möchte aber auch betonen, daß ganz viele Autofahrer auf jeden Fall Rücksicht nehmen und sich genügend Zeit für ihre Fahrt eingeplant haben. Genervt sind die meisten schon bevor sie einen Radfahrer vor sich finden. Zu eng geplante Termine sind da wohl eher die Ursache. |
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Sehe ich genauso. Das Problem sind leider vielleicht 10 % Bekloppte. Und da ich nicht bereit bin, mir von jedem 10. den Linken Ellenbogen abfahren zu lassen, müssen die anderen 90% Normalen und Rücksichtsvollen halt leiden und ich fahre 1.0-1.5 m vom Rand. (Wobei leiden eigentlich die falsche Aussage ist. Wie hier schon öfter gesagt wurde, egal wo der Radfahrer fährt bei 95% aller Strassen und Landstrassen, geht Überholen nur mir Fahrspurwechsel, wenn der STVO konkforme Abstand eingehalten wird) Der Härtest war mal ein Kleinlasterfahrer, der Dauerhupend von Hinten volle Kanne, bei Gegenverkehr an mir vorbeigebrettert ist. Wenn ich den an der nächsten Ampel bekommen hätte, hätte er zumindest ne Dicke Beule im Blech gehabt. |
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@Hafu: Fahre im Jahr ca. 5.000 Km, am Wochenende meistens die Strecke Oberursel bis Michelstadt und zurück, und immer schön am Rand bleben und die Autos weit an mir vorbei, so einfach kann die perfekte Welt sein. |
Ich fahr Strasse auch nur noch am WE und früh.
Da ist es auch hier erträglich. Im FA-Verkehr schon fast lebensmüde, daher fahr ich zu den Zeiten nur noch Crosser auf Autofreien Strassen. |
Ich fahr meist auf allen Straßen so 80cm bis 1m vom Fahrbahnrand entfernt. Hat sich einfach bewährt!
Bei uns kann man fast eine Berechnungsformel zu zum Abstand beim Überholen aufstellen. Abstand zum Fahrbahnrand x 2 ist der Abstand des Überholers. Auf großen Straßen, wo des öfteren etwas schneller als erlaubt gefahren wird, mache ich auch manchmal eine kleinen Schlenker wenn ich merke es kommt jemand von hinten an mich heran. Da wird dann meist gleich die Geschwindigkeit etwas reduziert! Radwege sind ein Fall für sich. Leider werden diese meist ohne Plan in die Welt gesetzt und als Benutzungspflichtig ausgewiesen. Radwege auf der rechten Seite benutze ich fast immer. Auf der linken Seite nur dann, wenn dieser nicht nach 2km wieder endet und ich wieder auf die rechte Seite wechseln muss. Für mich ist ein Fahrbahnwechsel gefährlicher als gleich auf der Straße zu bleiben. Dann gibt es noch zwei Faktoren die ich an Radwegen hasse: 1. Auffahrten haben fast immer eine kleine Stufe (2-3cm) und einen Abschluss mit Granit oder Pflastersteinen. 2. Teilweise dürfen bei uns Landwirte auch die Radwege benutzen um zum Feld zu kommen, was meist damit endet dass diese eher einem Feldweg als einer geteerten Straße ähneln. Hab erst am Wochenende wieder mal an die Nachbargemeinde geschrieben und mich über einen bestimmten Abschnitt beschwert. Ich hab auch speziell darauf hingewiesen, dass ich nicht erwarte dass die Gemeinde Radwege reinigt, sondern dass die Landwirte dazu aufgefordert werden dies zu tun. Auch wenn der letzte Teil OT war, musste es mal raus! |
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".... II. Freigabe linker Radwege (Radverkehr in Gegenrichtung) 1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden. 2. Auf baulich angelegten Radwegen kann nach sorgfältiger Prüfung die Benutzungspflicht auch für den Radverkehr in Gegenrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 oder ein Benutzungsrecht durch das Zusatzzeichen „Radverkehr frei" (1022-10) angeordnet werden. 3. Eine Benutzungspflicht kommt in der Regel außerhalb geschlossener Ortschaften, ein Benutzungsrecht innerhalb geschlossener Ortschaften ausnahmsweise in Betracht. 4. Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen. 5. Voraussetzung für die Anordnung ist, dass a) die lichte Breite des Radweges einschließlich der seitlichen Sicherheitsräume durchgehend in der Regel 2,40 m, mindestens 2,0 m beträgt; b) nur wenige Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreiche Grundstückszufahrten zu überqueren sind; c) dort auch zwischen dem in Gegenrichtung fahrenden Radfahrer und dem Kraftfahrzeugverkehr ausreichend Sicht besteht. ..." Die "sichere Querungsmöglichkeit" ist aber nur selten vorhanden. Sie kann eine Mittelinsel mit 3,50 m (mindestens aber 2,50 m) Breite, eine LSA oder eine Einengung sein. Viele blaue Schilder "verstoßen" gegen die hier relevante Verwaltungsvorschrift. Ich kann aus Erfahrung sagen: Schreibt die Behörden an. |
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Wer redet von Gehweg? Ein Gehweg müsste ja durch'n blaues Schild ausgewiesen sein, wenn er nicht parallel zur Straße mit Bordstein abgetrennt verläuft. Ich will nicht verschweigen, dass ich manchmal zur Abkürzung auch nen Gehweg mit dem Rad nutze, aber dann fahr ich Schritt usw., denn das ist nicht "mein" Weg. Genauso ist ja auch praktisch nix dagegen zu sagen, wenn jemand mit'm Auto auf'm Radweg fährt, um ein paar Sachen zur Gartenlaube zu bringen. Dann aber bitte mit der gebotenen Rücksichtnahme, Vorsicht usw.. |
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Ich frage mich aber, ob man überhaupt einen Radweg in Gegenrichtung freigeben kann ohne ihn benutzungspflichtig zu machen (wie in o.a. Dokument innerorts vorgeschlagen). Die StVO gibt an, dass dazu das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" stehen muß. Allerdings kann ein Zusatzzeichen eigentlich eben nur in Verbindung mit einem "richtigen" Verkehrszeichen auftreten. Kombiniert man es aber mit Zeichen 237 etc., dann wäre der Weg ja schon wieder benutzungspflichtig. Wir haben hier in D so viele Schilder und Regeln und doch gibt es keine einwandfrei Lösung für das Problem. Benutzungsplicht abschaffen, blaues Schild aufstellen und gut wär's. |
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Wenn's dunkel ist, sieht man durch das asymetrische Licht der Autos nix. Ich fahr nie links auf'm Radweg, wenn's nicht grad mehrere KM einmündungsfrei ist. |
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Als Radfahrer haste dann allerdings die ...karte gezogen, denn die Fußgänger haben praktisch Vorrang usw. Wenn Du Dir die Urteile zu solchen Unfällen Fußgänger - Radfahrer ansiehst, fährste da sicher nur noch mit dem Klapprad. |
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Ich mache es eher wie Keane und fahre sehr weit rechts, wenn ich alleine unterwegs bin. Irgendwie hab ich sonst Schiss, dass mich einer übersieht oder nicht rechtzeitig bremst und mich über den Haufen fährt.
In der Stadt sieht die Sache natürlich anders aus. Ein Sicherheitsabstand zu parkenden Autos muss schon sein, aber auf dem Land fahre ich schon sehr nah am Fahrbahnrand. Je nach Straße sogar rechts des Seitenstreifens. Am Unwohlsten fühle ich mich in Radgruppen. Da fühle ich mich regelrecht ausgeliefert was Autofahrer betrifft. |
Aufregen bringt leider gar nix. Provozieren erst Recht nicht und irgendwelche "stinkigen" Gesten oder sonstige provokative Spielchen wie Türe aufmachen sollte man doch bleiben lassen. Die Radfahrer-Auto-Beziehung muss doch nicht unnötig gestresst werden.
Klar erlebt man bei jeder Fahrt schwachsinnige Aktionen von Autofahrern aber ändern können wird man es, meiner Meinung nach, kaum. :( |
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Dann könnte die Fahrbahn natürlich mit Zeichen extra für Fahrräder verboten sein. Was ich schon nach Kräften zu berherzigen versuche.:Cheese: |
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Aber soll ich freundlich lächeln wenn mich einer mit seiner Karre ohne Grund so schneidet, daß ich Mühe habe nicht in den Graben zu fahren ? Bei mir wars ein echter Angriff auf die Gesundheit, möchte den sehen der da cool bleibt. |
Dooring Zone
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![]() gefunden bei den Kollegen mit den Rolling Bones lG Matthias, der im Münchner Stadtverkehr mit dem Radl zur besten Stoßzeit problemlos auf der geeigneten Fahrspur mitschwimmt |
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Link: http://www.adfc-dresden.de/index.php...-der-regelfall Bundesverwaltungsgericht bestätigt bayerisches Urteil Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in einem wegweisenden Grundsatzurteil die Rechte der Radfahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer gestärkt. Das Gericht bestätigte, dass Radfahrer im Regelfall auf der Fahrbahn fahren dürfen und Städte und Gemeinden nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen dürfen. Der Kläger, der Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Regensburg, setzte sich nun auch in der höchsten Instanz der Verwaltungsgerichte gegen die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht der Stadt Regensburg durch. (Az.: BVerwG 3 C 42.) |
Leider ändert das Urteil auch nix daran, daß ein (auch rechtswidrig) als pflichtig beschilderter Radweg auch von Rennradlern im Training benutzt werden muß. Das Urteil erleichtert nur die Argumentation, wenn man offensichtlich rechtswidrige Benutzungspflichtschilder weghaben will.
Wer ganz offfiziell auf jede Art von blauem Lolli sch*** will, muß in DE ein e-Bike haben (das sind die >25km/h-Boliden mit Mofa-Versicherungspflicht), dafür dürfen die nimmer auf all die schönen Wege, wo wir als Radler oder noch Pedelecfahrer dürfen, die Kraftfahrzeuge aber draußen bleiben müssen. lG Matthias |
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http://www.adfc.de/presse/pressemitt...-der-regelfall Das sagt aber nur soviel aus, dass die verantwortlichen Stellen die Beschilderung strenger hinterfragen sollen und nicht notwendige Schilder (...dass Radwege nur dann als benutzungspflichtig gekennzeichnet werden dürfen, wenn aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für die Verkehrsteilnehmer besteht (§ 45 Absatz 9 der Straßenverkehrsordnung – StVO)....) entfernen bzw. gar nicht erst aufstellen. Wenn das blaue Schild angebracht ist besteht die Radwegbenutzungspflicht mit all ihren Nachteilen für Radfahrer. Das Entfernen der Schilder nach dem 2010er Urteil findet in einigen Ämtern gar nicht statt. In anderen Ämtern kämpfen Idealisten gegen Windmühlen. Z.B. wurde bei der Stadt Mainz ein Leitfaden erarbeitet:Leitfaden RBP Engagierter als die Verantwortlichen hier (in der Regel eine Person), kann man an dem Thema nicht arbeiten. Dennoch ist das Ganze ein Projekt über Jahre. Wie erwähnt, interessiert das Thema in anderen, sehr großen und bezüglich des Verkehrs sehr wichtigen Ämtern, so gut wie keine Sau und auch nicht das Urteil. Es ist sogar eher das Gegenteil der Fall. Ich weiß es leider sehr genau.... |
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Das BVG urteilt: Regelfall -> keine Radwegebenutzungspflicht. Falls eine regionale Straßenverkehrbehörde einen Ausnahmefall anordnen will, muß sie das sachlich (z. B. nachprüfbare Verkehrszählung oder spezielle belegbare Gefahrensituation) begründen. Bitte begründe Deine Aussage |
Vor allem Verkehrszahlen und Fahrbahnbreite schaffen (leider) sehr oft die benötigten Werte um die blauen Schilder aufstellen zu "dürfen". Herangezogen werden hier die Verwaltungsvorschrift StVO und auch die ERA 2010 sowie die RASt 06.
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Fallen in Deutschland Rennradfahrer unter ganz normale Radfahrer?
Ich hab mir das vor Kurzem mal von einer Polizisten in Österreich suchen lassen und in Österreich gibt es da eine eigene Regelung für Räder bei denen der Reifen eine Breite von weniger als 25 mm hat. Also Rennräder. Die unterliegen bei uns nicht den gleichen Gesetzen wie normale Räder, brauchen darum keine Lichter, Katzenaugen, haben auf den Radwegen nichts zu suchen usw. |
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Oft schon bin ich von der Polizei überholt worden, während ich auf der Straße fuhr und den Radweg ignorierte. Nie wurde ich angehalten (und wenn ich angehalten werden würde, hätte ich keinerlei Befürchtung wegen eines eventuellen Bußgeldes). Auch mein Sohn, der Polizeibeamter ist, hat mir versichert, daß die meisten Polizeibeamten gemäß dem bekannten Urteil des BVG handeln. |
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Siehst du das anders? |
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Ob die E-Bikes mit Versicherungskennzeichen, die meines Wissens bis zu 50km/h fahren dürfen, auch dazu gehören, weiss ich aber nicht. Sollte dies so sein, dann könnte das vielleicht zu einem Überdenken führen. |
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Versicherungsfrage wurde ja schon angesprochen. |
Hi Frank,
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Genau so hätte ich meine vorige Aussage auch begründet. Lolli steht da, dann rein formal unstrittig Benutzungspflicht. Nur die Hürde, eine Benutzungspflicht rechtssicher anzuordnen ist durch das Urteil erheblich höher gelegt worden, und damit sind zahlreiche ohne sinnvolle Begründung angeordnete Benutzungspflichten eben aufzuheben. Dazu gehört aber der Verwaltungsakt, daß die Schilder wegkommen.
lG Matthias PS.: Daß es eine entspannte Polizei und entspannte Autofahrer oft pragmatisch locker sehen, wenn ein Radler eine rechtswidrig angeordnete und/oder unsinnige, aber eben noch nicht formgerecht aufgehobene Benutzungspflicht ignoriert, ist nett, aber man kann sich nicht drauf verlassen. |
Zwar nicht die Mitte, aber was zum Teufel macht der Lasterfahrer da
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An illegale Schilder halte ich mich nicht. |
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Ich fahr übrigens immer ganz rechts. Autofahrer die dann immer noch hupen werden ignoriert oder mit dem Mittelfinger gegrüßt, je nach aktueller Stimmung. Ich fühle mich ganz rechts am wohlsten. Wenn ich da angefahren werde, dann haut es mich zumindest ziemlich wahrscheinlich rechts in den Graben oder aufs Feld und nicht direkt unters Auto. Das rede ich mir zumindest ein. :cool: |
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