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captain hook 24.10.2014 13:33

Zumal ja das "Ansaugen" irgendwie mit dem Rechtsfahrgebot kollidiert. Ich kann lange rechts fahren, dann fahre ich ggf durch die 10m Box. Ich kann auch vorher ausscheren, dann fahr ich aber nicht rechts. Vereinzeltes Durchfahren der Box beim Überholen deutlich langsamerer Fahrer bringt fast nichts. Zumal man viel zu sehr darauf achten muss dann rechtzeitig "rauszuziehen".

Ich vermute mal, dass hier "Ansaugen" aber nicht unter dem verstanden wird, was zB beim Überrunden passiert, sondern beim quasi legal drafting innerhalb einer Gruppe. Da beschleunigt sich das System natürlich ganz wunderbar von selber, wenn durch dauerhaftes Ansaugen, knapp überholen, knapp einscheren (und das ganze quasi wie in einem großen Kreisel). Dann bringt das natürlich richtig was.

Deshalb hört man ja auch im PRO Kreisen oft: alleine hatte ich gegen die Gruppe vorne keine Chance.

DasOe 24.10.2014 13:33

Zitat:

Zitat von deirflu (Beitrag 1090016)
Bei der DSQ Frage bin ich auch gespannt. Normalerweise hat man ja die Möglichkeit nach dem Rennen gegen Strafen Protest einzulegen. Das ganze würde ja nur Sinn machen wenn ich das Rennen auch beendet habe.

Man kann nur in bestimmten Fällen Einspruch einlegen.

Bei Tatsachenentscheidungen wie z.B. Windschatten fahren, "fehlender Eintrag im Streckenprotokoll", Tätlichkeiten oder Beleidigungen ist das nicht möglich.

Da ja nun bekanntermaßen die Zeitmessmatten nach wie vor unzuverlässig sind und häufg Messpunkte fehlen, ist es ein besonderer "Spaß" für die KR, die Listen auf Plausibilität zu prüfen, wenn Athleten mit verdächtig schnellen Zwischen-/Endzeiten aufffallen. U.a. ist das der Grund weshalb beim Laufen gerne die Bändchen ausgegeben werden, da bei Großveranstaltungen keine papierne Kontrolle durchzuführen ist. Bei den üblichen "Dorf"triathlons, wird das nach wie vor prakiziert.

Wenn man z.B. mehrere gelbe/schwarze Karten gesammelt hat, dann kommt es zu einer DSQ, die dann durch Aushang publiziert wird. Hier hat man innerhalb einer bestimmten Frist, Gelegenheit einen Einspruch gegen eine gelbe Karte einzulegen. Sollte dem Einspruch stattgegeben werden, ist auch die DSQ aufgehoben.

Es lohnt die Aushänge zu studieren.

DasOe 24.10.2014 13:38

Zitat:

Zitat von Eber (Beitrag 1089974)
Wenn ich mal etwas provokant sein darf: mir ist die Einhaltung einer Windschattenregel am Berg, bei 10km/h und Windstille ziemlich "schnuppe".
Wichtiger ist mir da, ein geselliger kurzer Plausch mit anderen Teilnehmern :Lachen2:

Provokante Antwort: ich würde als KR zumindest das Gespräch mit Dir suchen, um Dich nach vorne oder hinten zu bitten, um die 2. Reihe zu schließen. Das fällt unter Blocking und verschließt den hinter Dir Fahrenden die Option zu überholen. Ziemlich unsportlich.

DasOe 24.10.2014 13:50

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1090105)
Zumal ja das "Ansaugen" irgendwie mit dem Rechtsfahrgebot kollidiert. Ich kann lange rechts fahren, dann fahre ich ggf durch die 10m Box. Ich kann auch vorher ausscheren, dann fahr ich aber nicht rechts.

Also nochmal ganz klar zum "Ansaugen".
Die Wirkung nehmt ihr ja auch wahr, sonst würde der Vorgang ja so nicht genannt werden.

Grundsätzlich fährt man rechts, bis man an die Box des Vorausfahrenden kommt (10m), zieht man nach links nachdem man kurz geguckt hat, ob die Bahn frei ist. Sollte schon ein Anderer kommen, wartet man mit 10m Abstand, bis dieser vorbei ist und fädelt in die nächste Lücke ein (Handzeichen helfen den anderen, angemessen zu reagieren).

Der Überholvorgang erfolgt in deutlich höherer Geschwindigkeit in der max. vorgegebenen Zeit. Man gilt als überholt, wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem des Überholten ist.

Mir ist auch klar, daß bei großen Starterfeldern die Umsetzung schwierig aber nicht unmöglich ist.

Was ich am meisten vermisse, ist die Kommunikation zwischen den Athleten. Die meisten ziehen stumm ihrer Wege, geben keine Zeichen oder sonstwie zu erkennen, was sie vorhaben. Dadurch entstehen teilweise groteske Situationen, bis hin zu Unfällen die völlig unnötig sind. Die meisten Antworten beginnen mit "Die/der Andere ...". Kein Stück Einsicht, daß die meisten Situationen durch eigenwillige Regelauslegung von seiten des Athleten oder durch Regelunkenntnis des Athleten ausgelöst werden.

Galaxy_I 24.10.2014 14:00

Zitat:

Zitat von FMMT (Beitrag 1089989)
t Du widerum gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, oder?
Es ist anscheinend wirklich alles andere als einfach:confused: , ok, dann wäre es Fußball:Lachanfall:

Noch nie über Handspiel diskutiert?:Cheese: Aber OT

NBer 24.10.2014 14:14

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 1090097)
......Sollte der Athlet sich dem widersetzen, wird der Sicherheitsdienst des Veranstalters eingeschaltet, zumindest ist das in Frankfurt so vorgesehen.

aaah, danke für den hinweis. an den sicherheitsdienst habe ich nicht gedacht.
das der athlet bei DQ dies und das machen muss/sollte ist ja klar, die frage war halt nur, was passiert, wenn er sich widersetzt bzw den KR ignoriert und einfach weitermacht. kein KR würde sich wohl auf ein Handgemenge mit einem athleten einlassen, ist auch gar nicht seine aufgabe. ein sicherheitsdienst könnte das und hätte sicherlich auch die rechtliche befugnis einen dann quasi "nichtteilnehmer" vom wettkampfgelände zu entfernen.

Eber 24.10.2014 14:53

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 1090108)
Provokante Antwort: ich würde als KR zumindest das Gespräch mit Dir suchen, um Dich nach vorne oder hinten zu bitten, um die 2. Reihe zu schließen. Das fällt unter Blocking und verschließt den hinter Dir Fahrenden die Option zu überholen. Ziemlich unsportlich.

Danke, da hast du natürlich meine Zustimmung.
Unsportlichkeit ist nicht mein Ziel.
Blocking find ich auch unsportlich.
Ich dachte natürlich an eine meiner erlebten Situationen, wo man am steilen Berg in einen Pulk gerät und sowieso schon mit fast Körperkontakt aneinander vorbeischleicht und es mit der 30-Sekunden-LD-DTU-Überholregel auch schwierig wird:)
Da habe ich Vertrauen in die KRs und deren Interpretationsspielraum.
Danke auch von mir für die Klarstellungen.

Eber 24.10.2014 15:11

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1090105)
... Vereinzeltes Durchfahren der Box beim Überholen deutlich langsamerer Fahrer bringt fast nichts. Zumal man viel zu sehr darauf achten muss dann rechtzeitig "rauszuziehen".
..

Hi Captain, wenn man auf deinem Niveau läuft und fährt und Überholen vielleicht nur vom Überrunden her kennt :Cheese: mag das Delta auf Duathlons schon häufig sehr groß sein, aber bei einer LD wirst du auch nicht viel schneller als mit nem 40-er Schnitt durchs Feld pflügen, und die meisten fahren vielleicht einen 30-er.
Wenn man sich nun ansaugen dürfte, dann kannste bei vertrauenswürdig erscheinenden Vorderleuten gleich mit Risiko auch knapp vorbeirauschen und also wenig ausscheren, sagen wir nur 75cm statt 1,5 m und du nimmst von jedem den du passierst noch etwas Schatten mit ...

TGimmix 25.10.2014 14:00

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 1090110)
Also nochmal ganz klar zum "Ansaugen".
Die Wirkung nehmt ihr ja auch wahr, sonst würde der Vorgang ja so nicht genannt werden.

Grundsätzlich fährt man rechts, bis man an die Box des Vorausfahrenden kommt (10m), zieht man nach links nachdem man kurz geguckt hat, ob die Bahn frei ist. Sollte schon ein Anderer kommen, wartet man mit 10m Abstand, bis dieser vorbei ist und fädelt in die nächste Lücke ein (Handzeichen helfen den anderen, angemessen zu reagieren).

Der Überholvorgang erfolgt in deutlich höherer Geschwindigkeit in der max. vorgegebenen Zeit. Man gilt als überholt, wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem des Überholten ist.

Mir ist auch klar, daß bei großen Starterfeldern die Umsetzung schwierig aber nicht unmöglich ist.

Was ich am meisten vermisse, ist die Kommunikation zwischen den Athleten. Die meisten ziehen stumm ihrer Wege, geben keine Zeichen oder sonstwie zu erkennen, was sie vorhaben. Dadurch entstehen teilweise groteske Situationen, bis hin zu Unfällen die völlig unnötig sind. Die meisten Antworten beginnen mit "Die/der Andere ...". Kein Stück Einsicht, daß die meisten Situationen durch eigenwillige Regelauslegung von seiten des Athleten oder durch Regelunkenntnis des Athleten ausgelöst werden.

Soweit so klar. Nun die erweiterte Variante:
1. Wenn ich mehrere Teilnehmer überhole, muss ich auch an allen erst einmal vorbei, da ich mich ja nicht in die Box von 10m einreihen darf?
2. Es ergibt sich häufig, dass es durch große Geschwindigkeitsunterschiede auf den Strecken dazu kommt, dass man quasi gar nicht mehr nach rechts einfahren könnte und/oder in dritter Reihe fahren müsste, um regelkonform zu überholen, aber da ist dann die Straße zu schmal. Wenn ich dies nun regelkonform lösen wollen würde, käme man als schneller Radfahrer bei vielen Rennen gar nicht erst ans überholen. Als Beispiel sei hier mal die Geschwindigkeit von Volkstriathleten vs. ambitioniertem Agegrouper vs. Bundesliga oder Profi genannt (oft erlebt). Letztere müssten dann immer warten, bis die Agegrouper mit Überholen fertig wären.

Meine persönliche Meinung:
Ich halte unklare, aus der Historie, entstandene Regeln, deren Durchsetzung einer subjektiven Auslegung der Karis unterliegt, für arg zweifelhaft. Begründung:
Als Teilnehmer soll man sich an Regeln halten. Diese müssen jedoch so klar und einfach sein, dass man sie auch Jederzeit im Wettkampf umsetzen kann und bei Missachtung auch weiß, warum man eine Strafe erhält. Im Triathlon ist dies schlicht und ergreifend nicht so, wie man an dieser Diskussion auch merkt (z.B. auch fahren am Berg etc.).

LidlRacer 25.10.2014 15:54

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 1090110)
Also nochmal ganz klar zum "Ansaugen".
[...]
Grundsätzlich fährt man rechts, bis man an die Box des Vorausfahrenden kommt (10m), zieht man nach links nachdem man kurz geguckt hat, ob die Bahn frei ist. Sollte schon ein Anderer kommen, wartet man mit 10m Abstand, bis dieser vorbei ist und fädelt in die nächste Lücke ein (Handzeichen helfen den anderen, angemessen zu reagieren).

Bei Dir klingt es so, als solle man i.d.R. um die Windschattenzone des Vordermanns drumherum fahren.

Andere (inkl. Hafu, wenn ich mich recht erinnere) interpretieren die Sportordnung
Zitat:

Zitat von SpO
Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenzone des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren.

so, als wäre es geradezu Pflicht, die Windschattenzone des Vordermanns zu durchfahren und nicht frühzeitig links auszuscheren. Dazu wird gern das Rechtsfahrgebot bemüht, das sich m.E. nur in der StVO, nicht aber direkt in der SpO findet.

Es ist in der Tat etwas undeutlich formuliert, aber ich denke:
Der oberste Grundsatz lautet:
"Windschattenfahren hinter oder seitlich neben einem anderen Teilnehmer ist verboten."

Wenn es von diesem Grundsatz Ausnahmen gibt (u.a. beim Überholen), sollte man von diesen Ausnahmen nur mit gutem Grund und in geringstmöglichem Umfang Gebrauch machen.
Das "schnellstmögliche Durchfahren" ist demnach das Gar-nicht-Durchfahren, sofern es sich vermeiden lässt!

Die StVO kennt übrigens nicht nur das Rechtsfahrgebot sondern auch das Abstandsgebot:
Zitat:

Zitat von §4 StVO
(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.

Damit ist ein "Ansaugen" bis auf z.B. 1 m sicher nicht vereinbar. Auch nicht 5 m.

Hafu 25.10.2014 17:30

Der Ausdruck "Ansaugen" ist natürlich sehr negativ besetzt, aber letztendlich sagt der Terminus "Windschattenzone durchqueren nichts anderes aus. Zur Verdeutlichung zitiere ich hier nochmal wortwörtlich aus der geltenden DTU-Sportordnung:

Zitat:

G.3.2 Einfahren und Passieren der Windschattenzone
a) Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenzone des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren.
b) Für das Durchfahren sind bis zur Kurzdistanz max. 15 Sekunden bei Mittel- und Langdistanz max. 30 Sekunden erlaubt.
c) Der Überholte hat sofort die Zone des Überholers seitlich oder nach hinten zu verlassen.
Durchqueren heißt ganz klar, dass man nicht schon 10m hinter dem zu Überholenden ausscheren soll, sondern erst später. Natürlich sollte man nicht bis auf 1m an den Vordermann auffahren, das ist eine Frage der Verkehrssicherheit.

Aber mit zu frühem Ausscheren blockiert man unter Umständen noch schnellere andere Überholer, insbesondere wenn man nicht nur einen einzigen Fahrer, sondern z.B. eine ganze Perlenkette von im 10m-12m-Abstand hintereinander fahrenden Athleten überholen will.

Auf einem Dorfwettkampf mit übersichtlichem Starterfeld von 100 oder 200 Teilnehmern würde ich persönlich so überholen, wie es dasOe beschrieben hat, also überholen, ohne die Windschattenbox des Vorausfahrenden überhaupt zu tangieren. Das ist sicher die sportlich fairste Variante bei genügend Platz auf der Radstrecke und genügend breiten Straßen.

In Frankfurt oder auch Hawaii dagegen habe ich immer so überholt wie von der Sportordnung bzw. vom WTC-Reglement gefordert, d.h. ich bin rechts gefahren bis auf etwa 5m-Abstand, bevor ich ausgeschert habe, habe darauf geachtet, dass ich die vorgegebenen Zeitspannen für einen abgeschlossenen Übeholvrgang (30s) deutlich unterschreite und habe mich beim Üerholen einer "Perlenkette" sauber fahrender Athleten mit größeren Abständen immer wieder kurz rechts eingeordnet, bis zum nächsten Üebrholvorgang.

Auf dieses zügige Einordnen rechts legen gerade die Kampfrichter in Kona sehr großen Wert. Längeres Fahren in zweiter Reihe im Rahmen mehrerer Überholvorgänge ist dort definitiv verboten und wird auch geahndet!

DasOe 25.10.2014 19:37

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1090318)
Durchqueren heißt ganz klar, dass man nicht schon 10m hinter dem zu Überholenden ausscheren soll, sondern erst später. Natürlich sollte man nicht bis auf 1m an den Vordermann auffahren, das ist eine Frage der Verkehrssicherheit.

Ich sehe das nicht als "ganz klar" an. Das ist Deine Regelauslegung.

Die Fragen und Antworten beziehen sich auf die Regeln wie sie im Regelwerk stehen und dazu gehört im Übrigen die StVO.

Das ist im konkreten Wettkampffall immer situationsbezogen zu entscheiden.

Die Argumentation unterhöhlt die bestehende 10m-Regel (die im Übrigen schon ausreichend Windschatten bietet).

Zitat:

Zitat von Hafu
In Frankfurt oder auch Hawaii dagegen habe ich immer so überholt wie von der Sportordnung bzw. vom WTC-Reglement gefordert, d.h. ich bin rechts gefahren bis auf etwa 5m-Abstand, bevor ich ausgeschert habe, habe darauf geachtet, dass ich die vorgegebenen Zeitspannen für einen abgeschlossenen Übeholvrgang (30s) deutlich unterschreite und habe mich beim Üerholen einer "Perlenkette" sauber fahrender Athleten mit größeren Abständen immer wieder kurz rechts eingeordnet, bis zum nächsten Üebrholvorgang.

Die Triathlonwelt besteht nicht nur aus Ironman-Rennen mit ihren bisweilen eigentümlichen Regeln. Genau diese unterschiedlichen Regeln, Bestimmungen etc. führen dazu, dass eben auf einem "Dorf"triathlon sich die Athleten von einer anderen Regelauslegung ungerecht behandelt fühlen. Kann ich ihnen nicht verdenken, aber als KR ist man an die DTU-Regeln gebunden.

Wenn Du Dich so verhältst, daß Du erstmal auf 5m an einen vor Dir fahrenden Athleten auffährst, dann sieht das für einen KR zunächst wie Windschatten fahren aus. Was es ja auch erstmal ist. Dass Du vielleicht 10sek. später ausscheren willst, weiß der KR nicht. Er gibt Dir direkt eine rote Karte (es wird ja immer wieder gefordert die KR sollen schneller agieren und nicht "ewig" nebenher fahren und nichts unternehmen). Dann hat der KR faktisch richtig gehandelt.

Wenn ich bei Athleten so ein Verhalten 2-3x beobachtet habe, dann haben sie erstmal eine schwarze Karte bekommen und im Wiederholungsfall eine rote.

Was mir in der Diskussion fehlt, ist das Verständnis dafür, daß KR weder die Regeln "machen" noch beschließen. Sie sind die Polizei im Sport und haben die Regeln um-/durchzusetzen. Nicht mehr aber auch nicht weniger.

Wenn die Regeln als unpassend, nicht mehr zeitgemäß oder was sonst noch wahrgenommen werden, dann richtet doch entsprechende Anträge mit Vorschlägen an die DTU und diskutiert nicht mit der falschen Zielgruppe.

Mir fällt es auf, daß egal wie ich versuche die Regeln darzulegen (was ich gerne mache), immer weitere teilweise haarspalterische Nachfragen oder Argumentationen kommen. Ich verstehe, daß jeder versucht die Regeln auf die für ihn am besten wirksame Art und Weise zu interpretieren - behaltet doch bitte die Sportlichkeit und Fairness im Auge.

NBer 25.10.2014 20:02

meiner meinung nach ist ansaugen und vorbeiziehen die praktikabelste und auch realistischte überholmöglichkeit.
in der regel ist es doch so, das man nicht mit wahnsinnig viel geschwindigkeitsüberschuß an den anderen athleten heran- und vorbeirauscht, sondern irgendwann merkt, das man ein bischen schneller könnte als der vordermann. in der realtiät ist doch zu 90% so, das der gegner, wenn er im augenwinkel einen überholeden kommen sieht, etwas schneller wird und gegenhält. ist der geschwindigkeitsüberschuß des überholers jetzt nicht groß genug, muss er den vorgang abbrechen und sich wieder hinten einordnen. das nächste was passiert ist doch, dass der vordere auch wieder lockerer macht und der hintere wieder überholen will. das kann sich so mehrere male wiederholen, mit der konsequenz, dass die 2. reihe fast dauernd besetzt ist mit versuchten überholvorgängen.
dann lieber ansaugen, einen ausreichenden geschwindigkeitsüberschuß aufbauen und vorbei.

chris.fall 25.10.2014 20:59

Moin,

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 1090338)
Ich sehe das nicht als "ganz klar" an. Das ist Deine Regelauslegung.
(...)

ich finde - wie Hafu auch - dass durchqueren eindeutig formuliert ist. Wenn da etwas anderes gemeint wäre, müsste da doch eine Formulierung in der Art von "die Windschattenbox ist zügig" zu umfahren oder "auch beim Überholvorgang darf nicht in die Windschattenbox eingefahren werden" stehen.

Ich überhole (was zugegebenermaßen nicht sooo häufig vorkommt:-) sehr ähnlich wie Hafu: Erst umsehen (damit der folgende "Antritt" nicht umsonst ist), dann deutlich an Fahrt aufnehmen (damit die Überholabsicht von Anfang an erkennbar ist) und ungefähr bei 5m Abstand (nach nochmaligem Umgucken) ausscheren. Mit dieser Technik habe ich gleichültig auf was für einer Distanz ich unterwegs war noch NIE Probleme mit den KaRis bekommen.


Viele Grüße,

Christian

LidlRacer 25.10.2014 22:14

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 1090338)
Ich sehe das nicht als "ganz klar" an. Das ist Deine Regelauslegung.

Finde ich hochinteressant, dass es so krasse Unterschiede in der Regelauslegung zwischen einem derart erfahrenen Athleten und Bayrischen Vizepräsidenten(!) und einer ebenfalls sehr erfahrenen Kampfrichterin geben kann. Und das nicht bei irgendeiner unwichtigen Superspezialregel, sondern bei der einzig wichtigen!

Da muss dann wirklich mit der Formulierung der Regel in der SpO was im Argen liegen! :confused:

DasOe 25.10.2014 22:23

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Zitat:

Zitat von chris.fall (Beitrag 1090346)
Wenn da etwas anderes gemeint wäre, müsste da doch eine Formulierung in der Art von "die Windschattenbox ist zügig" zu umfahren oder "auch beim Überholvorgang darf nicht in die Windschattenbox eingefahren werden" stehen.

Zu keiner Zeit habe ich etwas von umfahren geschrieben.

Hier noch eine Zeichnung, die vielleicht weiterhilft.
Anhang 27810

DasOe 25.10.2014 22:24

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1090361)
Da muss dann wirklich mit der Formulierung der Regel in der SpO was im Argen liegen! :confused:

Endlich!!!! Ich dachte schon es kommt keiner drauf ... :Blumen::Huhu:

Klugschnacker 25.10.2014 22:36

Danke das DasOe für die Erläuterungen. Wie sich zeigt, gibt es einigen Klärungsbedarf. Die Regeln sind teilweise nicht eindeutig oder nicht unmissverständlich formuliert.

Ich verstehe Regel G3.2a

Zitat:

Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenzone des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren.
in dem Sinne, dass ich bei einem Überholvorgang die Windschattenzone des Vordermanns zu durchfahren habe. Dafür habe ich je nach Wettkampf maximal 15-30 Sekunden Zeit, wobei es direkt davor heißt, "so schnell wie möglich".

Missverständlich ist meiner unmaßgeblichen Meinung nach auch Satz c) dieser Regel:

Zitat:

Der Überholte hat sofort die Zone des Überholers seitlich oder nach hinten zu verlassen.
Was bedeutet "seitlich"? Die seitliche Ausweichbewegung wird als gleichwertig mit dem Sich-nach-hinten-fallen-lassen dargestellt. Das sieht man auch oft bei Wettkämpfen: Der schnellere Fahrer überholt und setzt sich direkt vor den langsameren (erlaubt). Der Langsamere will fair fahren, aber nicht bremsen. Also zieht er sofort nach links aus der Windschattenbox heraus. Ein Rechtsfahrgebot steht nicht in der Sportordnung und ergibt sich meines Wissens nach nur indirekt aus der Straßenverkehrsordnung – wenn überhaupt. So wird aus einer Einerreihe ruckzuck eine versetzt fahrende Zweierreihe.

Ist das erlaubt? In der Sportordnung heißt es dazu (Regel G3):

Zitat:

Ständiges Nebeneinander fahren ist verboten. Anweisungen von Kampfrichtern zu versetztem Fahren ist im Rahmen der StVO Folge zu leisten.
Es wird also zwischen nebeneinander und versetzt fahren unterschieden. Ersteres ist verboten, letzteres demnach erlaubt (?) und kann sogar von Kampfrichtern verlangt werden. Dem ist Folge zu leisten, sofern das nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt. Was diese wiederum zum versetzt Fahren sagt, ist vermutlich kompliziert und mir in der Off-Season zu blöd (sorry, no offence intended).

Versetzt fahren bedeutet jedenfalls Blocking der nachfolgenden, schnelleren Teilnehmer. Eine Regel, die das Blocking explizit verbietet, habe ich nicht gefunden. Wo versetzt fahren erlaubt ist, ist demnach das Blocking ebenfalls erlaubt.

Mir scheint daher, dass man die Formulierungen der Regeln zum Windschattenfahren, Überholen und versetzt Fahren neu formulieren müsste, damit sie eindeutig und verständlich sind. Ferner müsste das Blocking eine eigene explizit formulierte Regel bekommen. Ich helfe auch gerne mit, falls gewünscht.

Grüße,
Arne

Eber 25.10.2014 22:56

Fakt ist, wenn man immer erst auf 5m Abstand auffährt, dann verstößt man gegen die Regel, "die Windschattenzone des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren."
Schließlich wäre es manchmal schneller schon bei 9m Abstand auszuscheren und die Zone auf kurzem Wege zu durchqueren.
Ich lese nämlich nicht, dass der von hinten Auffahrende, die Zone komplett von Anfang bis Ende zu durchqueren hat, sondern nur so schnell wie möglich, und 10 % Durchquerung ist ja immer noch schneller als 20%...

Komplizierte Regeln sind halt auch was für Leute, die sie gerne ausreizen wollen.
Andererseits, die einfache Regel, "Lutschen verboten", scheint einfach nicht auszureichen in unserer Welt.
Schönes WE allerseits :Blumen:
PS: Arne, ich hätte nichts dagegen, wenn du die Regeln mit definierst. Wäre sicher ne gute Sache:liebe053:

Klugschnacker 25.10.2014 23:11

Zitat:

Zitat von Eber (Beitrag 1090379)
Fakt ist, wenn man immer erst auf 5m Abstand auffährt, dann verstößt man gegen die Regel, "die Windschattenzone des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren."
Schließlich wäre es manchmal schneller schon bei 9m Abstand auszuscheren und die Zone auf kurzem Wege zu durchqueren.
Ich lese nämlich nicht, dass der von hinten Auffahrende, die Zone komplett von Anfang bis Ende zu durchqueren hat, sondern nur so schnell wie möglich, und 10 % Durchquerung ist ja immer noch schneller als 20%...

"So schnell wie möglich" ohne andere Regeln zu verletzen. Da wäre zum Beispiel das Rechtsfahrgebot, dass sich angeblich aus der Straßenverkehrsordnung ergibt.

Außerdem dürfen sich die Windschattenboxen nicht überlappen, bzw. nur so kurz wie möglich. Sie sind jeweils 3 Meter breit, zusammen also 6 Meter. Auf einer normal breiten Straße überlappen sie sich also während des gesamten Überholvorgangs, egal wie weit man auf den Vordermann auffährt, oder wo man ausschert.

Komplexe Materie... :)

Eber 25.10.2014 23:17

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1090381)
..
Komplexe Materie... :)

In der Tat :) .

FMMT 25.10.2014 23:18

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1090369)


Mir scheint daher, dass man die Formulierungen der Regeln zum Windschattenfahren, Überholen und versetzt Fahren neu formulieren müsste, damit sie eindeutig und verständlich sind. Ferner müsste das Blocking eine eigene explizit formulierte Regel bekommen. Ich helfe auch gerne mit, falls gewünscht.

Grüße,
Arne

Super, ich glaube, da sind wir alle einer Meinung:liebe053:
Jetzt können wir mit konkreten Vorschlägen fortfahren.
Ich hatte gestern übrigens noch ein sehr langes Gespräch mit Felix Walchshöfer über diesen Thread und seine Themen. Er nahm sich erstaunlich viel Zeit(naja, meine nächste Telefonrechnung wird dafür ganz schön happig:Maso: :Cheese: , aber die Sicht eines motivierten Veranstalters zu erfahren, war es mir wert.

Er lobte ausführlich mehrmals DasOe für ihre Kompetenz, ihre Hilfsbereitschaft und auch ihr Engagement für die Athleten:Blumen: :Blumen: .
Weiteres dazu schreibe ich morgen.

FMMT 26.10.2014 07:47

Die Ironman-Regeln scheinen teilweise unsere Herausforderungen:Cheese: schon aufgegriffen zu haben.
Vorab ein Auszug:

4. Auf der Radstrecke herrscht Rechtsfahrgebot. Das Verlassen der rechten Spur ist nur zum Überholen erlaubt (Ausnahme: Fahrbahnschäden).

Längeres Fahren auf der linke Spur ohne zu Überholen wird als Regelverstoß „ Blocking"mit einer Verwarnung (§ 12 Nr. 4) geahndet.
Das Überholen ist nur linksseitig erlaubt. Überholt ein Teilnehmer auf der rechten Seite, wird er disqualifiziert.
...


5. Windschattenfahren ist verboten.
Es gilt eine Windschattenbox von 10 Metern Länge und 2 Metern Breite. Der Minimalabstand beträgt 10 m, gerechnet vom Ende des Hinterrades des Vordermannes bis zum Beginn des Vorderrades des nachfolgenden Teilnehmers.

Ein Überholmanöver ist innerhalb von 30 Sekunden abzuschließen. Beim Überholen ist ein seitlicher Mindestabstand von 2 m einzuhalten. Der Überholte ist verpflichtet durch Zurückfallen den Minimalabstand wieder herzustellen

Das Windschattenverbot gilt nicht bei:

starken Steigungen,
engen Kurven,
• im Bereich der Verpflegungsstationen.

Originally from: http://www.ironman.com/de-at/triathl...#ixzz3HE4YGwSd


Zur Windschattenbox ein alter Beitrag(2010) von 5er Schnitt geht immer-Thorsten:Blumen:


Die 10 m nach vorne sind nicht als die eigene Windschattenbox sondern die Windschattenbox des Vordermanns, wobei sich die Windschattenboxen nicht überlappen dürfen. Während die DTU-Windschattenbox mittig 1,5 m zu jeder Seite reicht, reicht die des Ironman einseitig 2 m nach links.

Bei der DTU-Windschattenbox darf man diese innnerhalb der zulässigen Zeitspanne durchfahren, beim Ironman nicht
.


Dazu der passende Auszug aus der DTU-Sportordnung:

Dabei gilt eine Windschattenzone von 10 x 3 Metern mittig hinter dem Rad jedes Teilnehmers.


Dann bekämen die Zeichnung von DasOe, der Seitenabstand beim Überholen, das Überholen in dritter Reihe sowie das "Rechtsfahrgebot widerum eine neue Bedeutung bzw. man sollte sich vorher klar sein, bei welcher Marke man startet, weil die Regeln variieren.
@Galaxy_I, wäre auf den Fußball übertragen so, dass ein Handspiel in der Bundesliga geahndet wird, in der zweiten Liga nicht :Cheese:

FMMT 26.10.2014 08:36

Ich nehme an, Felix hat nichts dagegen, wenn ich seine Meinung(hoffentlich richtig verstanden:Blumen: ) hier teilweise weiter gebe, wobei er Wert legt, dass er keine Kampfrichterausbildung hat, aber seinen langjährigen Kampfrichtern ein faires Fingerspitzengefühl zutraut:
Bewusstes Windschattenfahren soll grundsätzlich geahndet werden, aber es gibt eben auch unsere schon erwähnten nicht eindeutig geregelten Grenzfälle.

Windschatten am Berg:

Beim Solarerberg gibt es keine Kampfrichter. Dies versteht praktisch jeder, hier ist es schlicht unmöglich. Ebenso werden aus dem gleichen Grund auch beim Selingstädter Berg die Kampfrichter umgeleitet.

Ich(FMMT) denke, diesen guten Ansatz könnte man ausbauen. Auf den Wettkampf bezogen bestimmte Streckenabschnitte freigeben, dies in der WK-Ordnung genau festlegen. Hätte den Vorteil, dass die unter den Athleten weit verbreitete Meinung "Am Berg gibt es keinen Windschatten"O:-) genau eingegrenzt wäre. An den bezeichneten(markierten) Streckenabschnitte Freigabe, sonst grundsätzlich nicht:cool: .

Überholen dritte Reihe:

Felix verweist, dass bei Gefährdung anderer, ständigem Linksfahren ohne Grund, Schneiden von Kurven(FMMT ist froh, wenn er den Kalvarienberg unfallfrei übersteht, ohne abgeräumt zu werden :dresche ) streng ermahnt, verwarnt oder auch immer wieder disqualifiziert wird. Sicherheit geht vor.
Andererseits sieht er das Dilemma, wenn beispielsweise die Damenspitze in der zweiten Runde auf durchaus legal überholende Gruppen in 2er Reihe trifft. Sie würden gravierend ausgebremst werden. Ein gerechter Wettkampf wäre so nicht möglich. :(
Mein(FMMT) Vorschlag, der ja meist so toleriert wird(aber eben mit einem Geschmäckle der Unsicherheit):
Wann darf ich im normalen Straßenverkehr überholen?
- Wenn ich mit einem deutlichen Geschwindigkeitsüberschuss schnell vorbei kann.
- Wenn ich die Strecke weit genug einsehen kann, so dass der Überholvorgang niemanden gefährdet.
- Wenn ich genug Platz zum Überholen habe.

Übertragen auf Roth wäre dies z.B. am Kalvarienberg oft möglich(deswegen wohl geduldet).
Nicht jedoch bei durchgezogener Mittellinie(quasi wie beim Nachwuchscup), nicht bei unübersichtlicher Strecke und damit nicht rechtzeitig einsehbarem Gegenverkehr(Kraichgau Schindelberg), nicht bei ungenügendem Seitenabstand(Minimum 1,5m), da man sich erfahrungsgemäss nicht darauf verlassen kann, dass alle nach hinten schauen, von Handzeichen gar nicht zu reden.

In vielen anderen,hier schon erwähnten Punkten waren wir ebenfalls einer Meinung. @Felix, auch Dir vielen Dank :Blumen:

NBer 26.10.2014 10:32

Zitat:

Zitat von FMMT (Beitrag 1090420)
.......
Mein(FMMT) Vorschlag, der ja meist so toleriert wird(aber eben mit einem Geschmäckle der Unsicherheit):
Wann darf ich im normalen Straßenverkehr überholen?
- Wenn ich mit einem deutlichen Geschwindigkeitsüberschuss schnell vorbei kann.
- Wenn ich die Strecke weit genug einsehen kann, so dass der Überholvorgang niemanden gefährdet.
- Wenn ich genug Platz zum Überholen habe

ich habe mal alles hervorgehoben, was nicht genau definiert ist, und damit diskutabel und wieder im ermessen des kampfrichters liegen würde......

Klugschnacker 26.10.2014 11:02

Zitat:

Zitat von FMMT (Beitrag 1090417)
Die Ironman-Regeln ...
Beim Überholen ist ein seitlicher Mindestabstand von 2 m einzuhalten.

Das halte ich für Wunschdenken. Diese Regel kommt auf den meisten Straßen einem Überholverbot gleich. Es sei denn, die zu überholende Person fährt direkt auf dem rechten Randstreifen – der Fahrstreifen einer gut ausgebauten Landstraße ist 3.30 Meter breit. Realistisch ist ein Überholabstand von 1-1.5 Meter.

Das ist immer noch das Zehn- bis Hundertfache eines Radrennens...
;)

DasOe 26.10.2014 14:53

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1090445)
Das halte ich für Wunschdenken. Diese Regel kommt auf den meisten Straßen einem Überholverbot gleich. Es sei denn, die zu überholende Person fährt direkt auf dem rechten Randstreifen – der Fahrstreifen einer gut ausgebauten Landstraße ist 3.30 Meter breit. Realistisch ist ein Überholabstand von 1-1.5 Meter.

Das ist immer noch das Zehn- bis Hundertfache eines Radrennens...
;)

Nochmal der Hinweis auf mein posting bezüglich der Fahrbahnbreite.

Fahrbreite einer Landstraße beträgt 3 Meter und einer Bundesstraße 3,50 Meter.

tandem65 26.10.2014 15:17

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1090381)
"So schnell wie möglich" ohne andere Regeln zu verletzen. Da wäre zum Beispiel das Rechtsfahrgebot, dass sich angeblich aus der Straßenverkehrsordnung ergibt.

Du wirst kaum eine Triathlonveranstaltung machen können bei der Du die ohne Bindung an die StVO auskommst. Diese Veranstaltungen nennen sich dann X-Terra und werden eher nicht mit TT gefahren.

Mir kommt die ganze Diskussion ein wenig arg Deutsch vor. Irgendwie wollen alle Rechtssicherheit und Vollkasko haben.
Solange auf der Straße gefahren wird existiert das Rechtsfahrgebot.
Damit muß jeder im 10m Abstand hinter dem herfahren der vor ihm fährt, denn beim Überholvorgang wird gegen diese Regel des Rechtsfahrgebots verstossen.:Huhu:
Das gibt es im echten leben auch. Trotzdem verstösst wohl jeder von uns regelmässig gegen diese Regel und überholt.
Zu meinem völligen Unverständnis bin ich noch nie von der Polizei dafür belangt worden, noch nicht einmal auf dem Rad.:Cheese:
Für mich ist es einfach nicht Problematisch, daß sich Regeln scheinbar widersprechen. dann muß ich halt den Sinn erfassen, der sich durch den scheinbaren Widerspruch ergibt.
Hafu hat das mbMn schon sehr gut ausgeführt.

FMMT 26.10.2014 15:19

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 1089804)
Zur Längenbestimmung kann man sich an der unterbrochenen Mittellinie orientieren, die im Verhältnis 1:2 steht.

Im Regelfall ist der Längsstrich 6m lang und die Unterbrechung 12m lang. Aber Vorsicht, innerorts können es auch 3m/6m sein oder in engen Kurven etc. kürzer.

Zur groben Orientierung können auch die Leitpfosten genutzt werden, deren Abstand 50m beträgt.


Ich habe heute mal bei unseren Landstraßen(ok Pampa:Cheese: ) nachgemessen, die Länge scheint unterschiedlich zu sein, deswegen die Differenz zwischen Neonhelms So ein weißer Strich auf der Straße ist ~4m lang, die darauf folgende Lücke ~8m. Nur so als Anhaltspunkt und den obigen Angaben von DasOe.
Bei mir waren es 4 Schritte(Strich), 8 Unterbrechnung. Bei 1 Schritt daheim nachgemessen knapp 1m, also höchstens 4m/8m. Die 6M/12m dürften eher für Bundesstraßen oder Autobahnen gelten. Aber man bekommt schon einen ungefähren Eindruck, also für mich das bisher tauglichste Mittel:Blumen: (mindestens eine lange Unterbrechung bei langen Strichen oder bei kleiner aussehenden ein Strich und eine Unterbrechung).

FMMT 26.10.2014 15:53

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1090438)
ich habe mal alles hervorgehoben, was nicht genau definiert ist, und damit diskutabel und wieder im ermessen des kampfrichters liegen würde......

Ok, alles kann man natürlich nicht regeln, aber ich beziehe mich auf die Richtlinien der Strassenverkehrsordnung, hier steht auch nicht, dass man mit X-Geschwindigkeitsüberschuss überholen muss.
Meine Regel wäre etwa, dass Überholen in dritter Reihe in Ausnahmesituationen erlaubt ist. Dazu zählt eben die Einschränkung, dass ausreichend Platz(freie Gegenfahrbahn) zum Überholen innerhalb der einsichtbaren Strecke sein muss (Grundsatz, keiner darf gefährdet werden, keine durchzogene Mittellinie..)
Praktisch wäre dies im Beispiel von Felix sicherlich um die 10 Km/h schnellere Damen als die Akler.
Genaugenommen müsste man dies nicht einmal extra erlauben, weil man dies(zumindest mein Glauben:Lachen2: ) aus der Strassenverkehrsordnung ja eigentlich darf:cool: . Also könnte man auch die DTU-Regeln angehen, die dies anscheinend nicht erlauben(welche eigentlich? Mann, ist das kompliziert:Lachanfall:).

Man könnte natürlich auch alles totreden mit dem durchaus berechtigen Einwand "Triathleten im Rennfieber"O:-) , aber wenn man andererseits schaut, wer alles im Strassenverkehr fährt :Maso:
Wenn wir wirklich eindeutige Regeln hätten, könnten man ja vielleicht sogar eine Art Triathlonführerschein einrichten, d.h. man muss mindestens einmal den Nachweis erbringen, die Regeln zu kennen. Dies könnte sogar online geschehen.
Vielen Dank für Deine Anregungen:Blumen: , ich sehe es auch als eine Art "Brainstorming". Der Führerschein mag vielleicht praktisch nichts taugen, aber vielleicht kommt deswegen jemand auf eine passende Idee.

tandem65 26.10.2014 16:22

Zitat:

Zitat von FMMT (Beitrag 1090514)
Ok, alles kann man natürlich nicht regeln, aber ich beziehe mich auf die Richtlinien der Strassenverkehrsordnung, hier steht auch nicht, dass man mit X-Geschwindigkeitsüberschuss überholen muss.
Meine Regel wäre etwa, dass Überholen in Ausnahmesituationen erlaubt ist. Dazu zählt eben die Einschränkung, dass ausreichend Platz(freie Gegenfahrbahn) zum Überholen innerhalb der einsichtbaren Strecke sein muss

Ich würde denken, daß da auf der Gegenfahrbahn maximal die halbe einsehbare Strecke benutzt werden dürfte. Das ist ganz praktisch wenn da noch jemand in den einsehbaren Bereich einfährt wenn man schon am Überholen ist. ;)

FMMT 26.10.2014 17:27

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1090520)
Ich würde denken, daß da auf der Gegenfahrbahn maximal die halbe einsehbare Strecke benutzt werden dürfte. Das ist ganz praktisch wenn da noch jemand in den einsehbaren Bereich einfährt wenn man schon am Überholen ist. ;)

Da es beim zweimal Zitieren weggefallen ist, habe ich bei meinem Beitrag ergänzt, dass es um das Überholen in dritter Reihe ging. Sorry, falls es falsch rüber gekommen ist:Blumen:
Nicht, dass jemand denkt, dass das Überholen beim Rad ganz verboten wird. Obwohl, ich kenne einige, die dafür wären :Cheese:

Falls es auf die Deutsche Regelwut bezogen sein sollte, steht weiter unten, dass es aus meiner Sicht eigentlich gar nicht extra geregelt werden müsste(es sei denn DTU..).
Es nützt mir nur nichts, wenn ich im guten Glauben richtig zu handeln, mir ein DSQ einhandle. So viele Chancen nochmals eine Langdistanz zu finishen, habe ich eher nicht. Und selbst wenn, wäre es doch für jeden höchst ärgerlich.:Huhu:

tandem65 26.10.2014 17:58

Zitat:

Zitat von FMMT (Beitrag 1090533)
Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1090520)
Zitat:

Zitat von FMMT (Beitrag 1090514)
Meine Regel wäre etwa, dass Überholen in dritter Reihe in Ausnahmesituationen erlaubt ist. Dazu zählt eben die Einschränkung, dass ausreichend Platz(freie Gegenfahrbahn) zum Überholen innerhalb der einsichtbaren Strecke sein muss (Grundsatz, keiner darf gefährdet werden, keine durchzogene Mittellinie..)

Ich würde denken, daß da auf der Gegenfahrbahn maximal die halbe einsehbare Strecke benutzt werden dürfte. Das ist ganz praktisch wenn da noch jemand in den einsehbaren Bereich einfährt wenn man schon am Überholen ist. ;)

Da es beim zweimal Zitieren weggefallen ist, habe ich bei meinem Beitrag ergänzt, dass es um das Überholen in dritter Reihe ging. Sorry, falls es falsch rüber gekommen ist:Blumen:

Ich habe Dir mal das markiert worum es mir geht. Das hat schon einigen das Leben gekostet die dann erst kurz vor der Kurve mit dem Überholmanöver fertig gewesen wären.:Huhu:
Da geht es um Gegenverkehr!:Huhu:

FMMT 26.10.2014 18:02

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1090544)
Ich habe Dir mal das markiert worum es mir geht. Das hat schon einigen das Leben gekostet die dann erst kurz vor der Kurve mit dem Überholmanöver fertig gewesen wären.:Huhu:
Da geht es um Gegenverkehr!:Huhu:

Ok, jetzt verstanden, guter Einwand, der sich eigentlich von selbst verstehen sollte. Da sind wir uns durchaus einig. :Blumen:

drullse 26.10.2014 18:22

Zitat:

Zitat von FMMT (Beitrag 1090514)
Wenn wir wirklich eindeutige Regeln hätten, könnten man ja vielleicht sogar eine Art Triathlonführerschein einrichten, d.h. man muss mindestens einmal den Nachweis erbringen, die Regeln zu kennen.

Drei Dinge fallen mir dazu ein:

- wer in diesem Land ein motorgetriebenes Fahrzeug bewegen möchte, braucht einen Füherschein. Den macht er einmal, dann ändern sich irgendwann die Regeln (in unserem Bereich denk mal nur an die Novelle der Radwegeparagraphen), das bekommen die Leute nicht mit und schon hast Du den Salat.

- ist an sich ne gute Idee aber wieviele fahren denn Windschatten, weil Sie die Regeln nicht kennen - und wieviele OBWOHL sie die Regeln kennen? ;)

- die STVO ist ebenso "uneindeutig", ich glaube kaum, dass man die Regeln so eindeutig formulieren kann, dass sie jeder Rennsituation gerecht werden

Trotzdem super Diskussion, ich hab den Faden grade erst wahrgenommen...

Klugschnacker 26.10.2014 18:46

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 1090506)
Nochmal der Hinweis auf mein posting bezüglich der Fahrbahnbreite.

Fahrbreite einer Landstraße beträgt 3 Meter und einer Bundesstraße 3,50 Meter.

Danke, aber das schrieb ich ja bereits. Auf einem 3 Meter breiten Fahrstreifen können sich zwei Triathleten kaum überholen, wenn sie dabei einen Abstand von mindestens 2 Metern zueinander einhalten sollen. Dazu müssten beide am äußersten Rand fahren und jeweils nur 50cm breit sein. Deshalb hält sich auch niemand daran. Man sollte die Regel IMO einfach streichen.

Antonius 26.10.2014 18:55

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1090554)
Danke, aber das schrieb ich ja bereits. Auf einem 3 Meter breiten Fahrstreifen können sich zwei Triathleten kaum überholen, wenn sie dabei einen Abstand von mindestens 2 Metern zueinander einhalten sollen. Dazu müssten beide am äußersten Rand fahren und jeweils nur 50cm breit sein. Deshalb hält sich auch niemand daran. Man sollte die Regel IMO einfach streichen.

Deswegen habe ich geschrieben:

Zitat:

Zitat von Antonius (Beitrag 1089844)
Die Regeln sind in der Theorie toll.
Leider bei den uns bekannten und für problematisch eingestuften Wettkämpfen nicht umsetzbar.
Niemand kann regelgerecht 50er (oder 100er....) in 2er Reihe fahrende Pulks überholen.


Klugschnacker 26.10.2014 20:54

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1090508)
Für mich ist es einfach nicht Problematisch, daß sich Regeln scheinbar widersprechen. dann muß ich halt den Sinn erfassen, der sich durch den scheinbaren Widerspruch ergibt.

Wenn Du die Regeln auf Deine Weise auslegst, wirst Du auch die individuellen Auslegungen der anderen Teilnehmer akzeptieren müssen. Da macht dann in einem gewissen Rahmen jeder was er will.

Ich fände es schon gut, wenn es ein für alle verbindliches, umsetzbares und unmissverständlich formuliertes Regelwerk gäbe. Weit davon entfernt sind wir nicht, aber in den Details kann es IMO etwas klarer werden.

Grüße, :Blumen:
Arne

tandem65 26.10.2014 22:07

Hi Arne,

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1090586)
Ich fände es schon gut, wenn es ein für alle verbindliches, umsetzbares und unmissverständlich formuliertes Regelwerk gäbe. Weit davon entfernt sind wir nicht, aber in den Details kann es IMO etwas klarer werden.

ich habe es geschrieben, um das Rechtsfahrgebot kommst Du nicht herum. Damit hast Du dann ein Überholverbot.
Du wirst wie im richtigen Leben nicht umhin kommen und dich mit sich scheinbar widersprechenden Regeln konfrontiert sehen müssen.
Hast Du noch nie überholt auf der Autobahn? Das steht nicht unter Strafe obwohl die Regel gilt! Weshalb wohl?
DAs ist verbindlich, umsetzbar und auch unmissverständlich. Weshalb ist es das im Triathlonsport nicht? :Gruebeln: :-((

FMMT 26.10.2014 22:19

Aus Wikipedia:

a) für den Überholenden:

genügend Fahrbahnbreite (Seitenabstand bei einspurigen Fortbewegungsmitteln 1,5 m – z.B. beim Überholen von Fahrrädern –, bei mehrspurigen 1 m)
wesentlich höhere Geschwindigkeit als das überholte Fahrzeug (siehe auch Elefantenrennen bei LKW). Dauert etwa der Überholvorgang eines LKW mit einer Differenzgeschwindigkeit von weniger als 10 km/h auf einer zweispurigen Autobahn mehr als 45 Sekunden, handelt es sich um ein ordnungswidriges Verkehrsmanöver (§ 5 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 Nr. 5 StVO), wenn dadurch der Verkehrsfluss unangemessen behindert wird.[2]
ausreichende Sicht auf den Gegenverkehr
keine Behinderung oder Gefährdung des Gegenverkehrs
keine Behinderung des Überholten
keine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs beim Ausscheren
keine Gefährdung durch den Fahrbahnzustand
kein Überholverbot (allgemein, aber auch für die entsprechende Fahrzeuggruppe)
auf Autobahnen: LKW dürfen in Baustellen nicht überholen

b) für den Überholten:

keine Geschwindigkeitserhöhung (außer bei der Straßenbahn)
möglichst weit rechts fahren
keine Behinderung des Überholenden



Sollte man doch beim Triathlon analog anwenden können, oder?


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