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Zumal ja das "Ansaugen" irgendwie mit dem Rechtsfahrgebot kollidiert. Ich kann lange rechts fahren, dann fahre ich ggf durch die 10m Box. Ich kann auch vorher ausscheren, dann fahr ich aber nicht rechts. Vereinzeltes Durchfahren der Box beim Überholen deutlich langsamerer Fahrer bringt fast nichts. Zumal man viel zu sehr darauf achten muss dann rechtzeitig "rauszuziehen".
Ich vermute mal, dass hier "Ansaugen" aber nicht unter dem verstanden wird, was zB beim Überrunden passiert, sondern beim quasi legal drafting innerhalb einer Gruppe. Da beschleunigt sich das System natürlich ganz wunderbar von selber, wenn durch dauerhaftes Ansaugen, knapp überholen, knapp einscheren (und das ganze quasi wie in einem großen Kreisel). Dann bringt das natürlich richtig was. Deshalb hört man ja auch im PRO Kreisen oft: alleine hatte ich gegen die Gruppe vorne keine Chance. |
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Bei Tatsachenentscheidungen wie z.B. Windschatten fahren, "fehlender Eintrag im Streckenprotokoll", Tätlichkeiten oder Beleidigungen ist das nicht möglich. Da ja nun bekanntermaßen die Zeitmessmatten nach wie vor unzuverlässig sind und häufg Messpunkte fehlen, ist es ein besonderer "Spaß" für die KR, die Listen auf Plausibilität zu prüfen, wenn Athleten mit verdächtig schnellen Zwischen-/Endzeiten aufffallen. U.a. ist das der Grund weshalb beim Laufen gerne die Bändchen ausgegeben werden, da bei Großveranstaltungen keine papierne Kontrolle durchzuführen ist. Bei den üblichen "Dorf"triathlons, wird das nach wie vor prakiziert. Wenn man z.B. mehrere gelbe/schwarze Karten gesammelt hat, dann kommt es zu einer DSQ, die dann durch Aushang publiziert wird. Hier hat man innerhalb einer bestimmten Frist, Gelegenheit einen Einspruch gegen eine gelbe Karte einzulegen. Sollte dem Einspruch stattgegeben werden, ist auch die DSQ aufgehoben. Es lohnt die Aushänge zu studieren. |
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Die Wirkung nehmt ihr ja auch wahr, sonst würde der Vorgang ja so nicht genannt werden. Grundsätzlich fährt man rechts, bis man an die Box des Vorausfahrenden kommt (10m), zieht man nach links nachdem man kurz geguckt hat, ob die Bahn frei ist. Sollte schon ein Anderer kommen, wartet man mit 10m Abstand, bis dieser vorbei ist und fädelt in die nächste Lücke ein (Handzeichen helfen den anderen, angemessen zu reagieren). Der Überholvorgang erfolgt in deutlich höherer Geschwindigkeit in der max. vorgegebenen Zeit. Man gilt als überholt, wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem des Überholten ist. Mir ist auch klar, daß bei großen Starterfeldern die Umsetzung schwierig aber nicht unmöglich ist. Was ich am meisten vermisse, ist die Kommunikation zwischen den Athleten. Die meisten ziehen stumm ihrer Wege, geben keine Zeichen oder sonstwie zu erkennen, was sie vorhaben. Dadurch entstehen teilweise groteske Situationen, bis hin zu Unfällen die völlig unnötig sind. Die meisten Antworten beginnen mit "Die/der Andere ...". Kein Stück Einsicht, daß die meisten Situationen durch eigenwillige Regelauslegung von seiten des Athleten oder durch Regelunkenntnis des Athleten ausgelöst werden. |
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das der athlet bei DQ dies und das machen muss/sollte ist ja klar, die frage war halt nur, was passiert, wenn er sich widersetzt bzw den KR ignoriert und einfach weitermacht. kein KR würde sich wohl auf ein Handgemenge mit einem athleten einlassen, ist auch gar nicht seine aufgabe. ein sicherheitsdienst könnte das und hätte sicherlich auch die rechtliche befugnis einen dann quasi "nichtteilnehmer" vom wettkampfgelände zu entfernen. |
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Unsportlichkeit ist nicht mein Ziel. Blocking find ich auch unsportlich. Ich dachte natürlich an eine meiner erlebten Situationen, wo man am steilen Berg in einen Pulk gerät und sowieso schon mit fast Körperkontakt aneinander vorbeischleicht und es mit der 30-Sekunden-LD-DTU-Überholregel auch schwierig wird:) Da habe ich Vertrauen in die KRs und deren Interpretationsspielraum. Danke auch von mir für die Klarstellungen. |
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Wenn man sich nun ansaugen dürfte, dann kannste bei vertrauenswürdig erscheinenden Vorderleuten gleich mit Risiko auch knapp vorbeirauschen und also wenig ausscheren, sagen wir nur 75cm statt 1,5 m und du nimmst von jedem den du passierst noch etwas Schatten mit ... |
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1. Wenn ich mehrere Teilnehmer überhole, muss ich auch an allen erst einmal vorbei, da ich mich ja nicht in die Box von 10m einreihen darf? 2. Es ergibt sich häufig, dass es durch große Geschwindigkeitsunterschiede auf den Strecken dazu kommt, dass man quasi gar nicht mehr nach rechts einfahren könnte und/oder in dritter Reihe fahren müsste, um regelkonform zu überholen, aber da ist dann die Straße zu schmal. Wenn ich dies nun regelkonform lösen wollen würde, käme man als schneller Radfahrer bei vielen Rennen gar nicht erst ans überholen. Als Beispiel sei hier mal die Geschwindigkeit von Volkstriathleten vs. ambitioniertem Agegrouper vs. Bundesliga oder Profi genannt (oft erlebt). Letztere müssten dann immer warten, bis die Agegrouper mit Überholen fertig wären. Meine persönliche Meinung: Ich halte unklare, aus der Historie, entstandene Regeln, deren Durchsetzung einer subjektiven Auslegung der Karis unterliegt, für arg zweifelhaft. Begründung: Als Teilnehmer soll man sich an Regeln halten. Diese müssen jedoch so klar und einfach sein, dass man sie auch Jederzeit im Wettkampf umsetzen kann und bei Missachtung auch weiß, warum man eine Strafe erhält. Im Triathlon ist dies schlicht und ergreifend nicht so, wie man an dieser Diskussion auch merkt (z.B. auch fahren am Berg etc.). |
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Andere (inkl. Hafu, wenn ich mich recht erinnere) interpretieren die Sportordnung Zitat:
Es ist in der Tat etwas undeutlich formuliert, aber ich denke: Der oberste Grundsatz lautet: "Windschattenfahren hinter oder seitlich neben einem anderen Teilnehmer ist verboten." Wenn es von diesem Grundsatz Ausnahmen gibt (u.a. beim Überholen), sollte man von diesen Ausnahmen nur mit gutem Grund und in geringstmöglichem Umfang Gebrauch machen. Das "schnellstmögliche Durchfahren" ist demnach das Gar-nicht-Durchfahren, sofern es sich vermeiden lässt! Die StVO kennt übrigens nicht nur das Rechtsfahrgebot sondern auch das Abstandsgebot: Zitat:
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Der Ausdruck "Ansaugen" ist natürlich sehr negativ besetzt, aber letztendlich sagt der Terminus "Windschattenzone durchqueren nichts anderes aus. Zur Verdeutlichung zitiere ich hier nochmal wortwörtlich aus der geltenden DTU-Sportordnung:
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Aber mit zu frühem Ausscheren blockiert man unter Umständen noch schnellere andere Überholer, insbesondere wenn man nicht nur einen einzigen Fahrer, sondern z.B. eine ganze Perlenkette von im 10m-12m-Abstand hintereinander fahrenden Athleten überholen will. Auf einem Dorfwettkampf mit übersichtlichem Starterfeld von 100 oder 200 Teilnehmern würde ich persönlich so überholen, wie es dasOe beschrieben hat, also überholen, ohne die Windschattenbox des Vorausfahrenden überhaupt zu tangieren. Das ist sicher die sportlich fairste Variante bei genügend Platz auf der Radstrecke und genügend breiten Straßen. In Frankfurt oder auch Hawaii dagegen habe ich immer so überholt wie von der Sportordnung bzw. vom WTC-Reglement gefordert, d.h. ich bin rechts gefahren bis auf etwa 5m-Abstand, bevor ich ausgeschert habe, habe darauf geachtet, dass ich die vorgegebenen Zeitspannen für einen abgeschlossenen Übeholvrgang (30s) deutlich unterschreite und habe mich beim Üerholen einer "Perlenkette" sauber fahrender Athleten mit größeren Abständen immer wieder kurz rechts eingeordnet, bis zum nächsten Üebrholvorgang. Auf dieses zügige Einordnen rechts legen gerade die Kampfrichter in Kona sehr großen Wert. Längeres Fahren in zweiter Reihe im Rahmen mehrerer Überholvorgänge ist dort definitiv verboten und wird auch geahndet! |
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Die Fragen und Antworten beziehen sich auf die Regeln wie sie im Regelwerk stehen und dazu gehört im Übrigen die StVO. Das ist im konkreten Wettkampffall immer situationsbezogen zu entscheiden. Die Argumentation unterhöhlt die bestehende 10m-Regel (die im Übrigen schon ausreichend Windschatten bietet). Zitat:
Wenn Du Dich so verhältst, daß Du erstmal auf 5m an einen vor Dir fahrenden Athleten auffährst, dann sieht das für einen KR zunächst wie Windschatten fahren aus. Was es ja auch erstmal ist. Dass Du vielleicht 10sek. später ausscheren willst, weiß der KR nicht. Er gibt Dir direkt eine rote Karte (es wird ja immer wieder gefordert die KR sollen schneller agieren und nicht "ewig" nebenher fahren und nichts unternehmen). Dann hat der KR faktisch richtig gehandelt. Wenn ich bei Athleten so ein Verhalten 2-3x beobachtet habe, dann haben sie erstmal eine schwarze Karte bekommen und im Wiederholungsfall eine rote. Was mir in der Diskussion fehlt, ist das Verständnis dafür, daß KR weder die Regeln "machen" noch beschließen. Sie sind die Polizei im Sport und haben die Regeln um-/durchzusetzen. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Wenn die Regeln als unpassend, nicht mehr zeitgemäß oder was sonst noch wahrgenommen werden, dann richtet doch entsprechende Anträge mit Vorschlägen an die DTU und diskutiert nicht mit der falschen Zielgruppe. Mir fällt es auf, daß egal wie ich versuche die Regeln darzulegen (was ich gerne mache), immer weitere teilweise haarspalterische Nachfragen oder Argumentationen kommen. Ich verstehe, daß jeder versucht die Regeln auf die für ihn am besten wirksame Art und Weise zu interpretieren - behaltet doch bitte die Sportlichkeit und Fairness im Auge. |
meiner meinung nach ist ansaugen und vorbeiziehen die praktikabelste und auch realistischte überholmöglichkeit.
in der regel ist es doch so, das man nicht mit wahnsinnig viel geschwindigkeitsüberschuß an den anderen athleten heran- und vorbeirauscht, sondern irgendwann merkt, das man ein bischen schneller könnte als der vordermann. in der realtiät ist doch zu 90% so, das der gegner, wenn er im augenwinkel einen überholeden kommen sieht, etwas schneller wird und gegenhält. ist der geschwindigkeitsüberschuß des überholers jetzt nicht groß genug, muss er den vorgang abbrechen und sich wieder hinten einordnen. das nächste was passiert ist doch, dass der vordere auch wieder lockerer macht und der hintere wieder überholen will. das kann sich so mehrere male wiederholen, mit der konsequenz, dass die 2. reihe fast dauernd besetzt ist mit versuchten überholvorgängen. dann lieber ansaugen, einen ausreichenden geschwindigkeitsüberschuß aufbauen und vorbei. |
Moin,
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Ich überhole (was zugegebenermaßen nicht sooo häufig vorkommt:-) sehr ähnlich wie Hafu: Erst umsehen (damit der folgende "Antritt" nicht umsonst ist), dann deutlich an Fahrt aufnehmen (damit die Überholabsicht von Anfang an erkennbar ist) und ungefähr bei 5m Abstand (nach nochmaligem Umgucken) ausscheren. Mit dieser Technik habe ich gleichültig auf was für einer Distanz ich unterwegs war noch NIE Probleme mit den KaRis bekommen. Viele Grüße, Christian |
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Da muss dann wirklich mit der Formulierung der Regel in der SpO was im Argen liegen! :confused: |
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Hier noch eine Zeichnung, die vielleicht weiterhilft. Anhang 27810 |
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Danke das DasOe für die Erläuterungen. Wie sich zeigt, gibt es einigen Klärungsbedarf. Die Regeln sind teilweise nicht eindeutig oder nicht unmissverständlich formuliert.
Ich verstehe Regel G3.2a Zitat:
Missverständlich ist meiner unmaßgeblichen Meinung nach auch Satz c) dieser Regel: Zitat:
Ist das erlaubt? In der Sportordnung heißt es dazu (Regel G3): Zitat:
Versetzt fahren bedeutet jedenfalls Blocking der nachfolgenden, schnelleren Teilnehmer. Eine Regel, die das Blocking explizit verbietet, habe ich nicht gefunden. Wo versetzt fahren erlaubt ist, ist demnach das Blocking ebenfalls erlaubt. Mir scheint daher, dass man die Formulierungen der Regeln zum Windschattenfahren, Überholen und versetzt Fahren neu formulieren müsste, damit sie eindeutig und verständlich sind. Ferner müsste das Blocking eine eigene explizit formulierte Regel bekommen. Ich helfe auch gerne mit, falls gewünscht. Grüße, Arne |
Fakt ist, wenn man immer erst auf 5m Abstand auffährt, dann verstößt man gegen die Regel, "die Windschattenzone des vor ihm fahrenden so schnell wie möglich zu durchqueren."
Schließlich wäre es manchmal schneller schon bei 9m Abstand auszuscheren und die Zone auf kurzem Wege zu durchqueren. Ich lese nämlich nicht, dass der von hinten Auffahrende, die Zone komplett von Anfang bis Ende zu durchqueren hat, sondern nur so schnell wie möglich, und 10 % Durchquerung ist ja immer noch schneller als 20%... Komplizierte Regeln sind halt auch was für Leute, die sie gerne ausreizen wollen. Andererseits, die einfache Regel, "Lutschen verboten", scheint einfach nicht auszureichen in unserer Welt. Schönes WE allerseits :Blumen: PS: Arne, ich hätte nichts dagegen, wenn du die Regeln mit definierst. Wäre sicher ne gute Sache:liebe053: |
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Außerdem dürfen sich die Windschattenboxen nicht überlappen, bzw. nur so kurz wie möglich. Sie sind jeweils 3 Meter breit, zusammen also 6 Meter. Auf einer normal breiten Straße überlappen sie sich also während des gesamten Überholvorgangs, egal wie weit man auf den Vordermann auffährt, oder wo man ausschert. Komplexe Materie... :) |
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Jetzt können wir mit konkreten Vorschlägen fortfahren. Ich hatte gestern übrigens noch ein sehr langes Gespräch mit Felix Walchshöfer über diesen Thread und seine Themen. Er nahm sich erstaunlich viel Zeit(naja, meine nächste Telefonrechnung wird dafür ganz schön happig:Maso: :Cheese: , aber die Sicht eines motivierten Veranstalters zu erfahren, war es mir wert. Er lobte ausführlich mehrmals DasOe für ihre Kompetenz, ihre Hilfsbereitschaft und auch ihr Engagement für die Athleten:Blumen: :Blumen: . Weiteres dazu schreibe ich morgen. |
Die Ironman-Regeln scheinen teilweise unsere Herausforderungen:Cheese: schon aufgegriffen zu haben.
Vorab ein Auszug: 4. Auf der Radstrecke herrscht Rechtsfahrgebot. Das Verlassen der rechten Spur ist nur zum Überholen erlaubt (Ausnahme: Fahrbahnschäden). Längeres Fahren auf der linke Spur ohne zu Überholen wird als Regelverstoß „ Blocking"mit einer Verwarnung (§ 12 Nr. 4) geahndet. Das Überholen ist nur linksseitig erlaubt. Überholt ein Teilnehmer auf der rechten Seite, wird er disqualifiziert. ... 5. Windschattenfahren ist verboten. Es gilt eine Windschattenbox von 10 Metern Länge und 2 Metern Breite. Der Minimalabstand beträgt 10 m, gerechnet vom Ende des Hinterrades des Vordermannes bis zum Beginn des Vorderrades des nachfolgenden Teilnehmers. Ein Überholmanöver ist innerhalb von 30 Sekunden abzuschließen. Beim Überholen ist ein seitlicher Mindestabstand von 2 m einzuhalten. Der Überholte ist verpflichtet durch Zurückfallen den Minimalabstand wieder herzustellen Das Windschattenverbot gilt nicht bei: • starken Steigungen, • engen Kurven, • im Bereich der Verpflegungsstationen. Originally from: http://www.ironman.com/de-at/triathl...#ixzz3HE4YGwSd Zur Windschattenbox ein alter Beitrag(2010) von 5er Schnitt geht immer-Thorsten:Blumen: Die 10 m nach vorne sind nicht als die eigene Windschattenbox sondern die Windschattenbox des Vordermanns, wobei sich die Windschattenboxen nicht überlappen dürfen. Während die DTU-Windschattenbox mittig 1,5 m zu jeder Seite reicht, reicht die des Ironman einseitig 2 m nach links. Bei der DTU-Windschattenbox darf man diese innnerhalb der zulässigen Zeitspanne durchfahren, beim Ironman nicht. Dazu der passende Auszug aus der DTU-Sportordnung: Dabei gilt eine Windschattenzone von 10 x 3 Metern mittig hinter dem Rad jedes Teilnehmers. Dann bekämen die Zeichnung von DasOe, der Seitenabstand beim Überholen, das Überholen in dritter Reihe sowie das "Rechtsfahrgebot widerum eine neue Bedeutung bzw. man sollte sich vorher klar sein, bei welcher Marke man startet, weil die Regeln variieren. @Galaxy_I, wäre auf den Fußball übertragen so, dass ein Handspiel in der Bundesliga geahndet wird, in der zweiten Liga nicht :Cheese: |
Ich nehme an, Felix hat nichts dagegen, wenn ich seine Meinung(hoffentlich richtig verstanden:Blumen: ) hier teilweise weiter gebe, wobei er Wert legt, dass er keine Kampfrichterausbildung hat, aber seinen langjährigen Kampfrichtern ein faires Fingerspitzengefühl zutraut:
Bewusstes Windschattenfahren soll grundsätzlich geahndet werden, aber es gibt eben auch unsere schon erwähnten nicht eindeutig geregelten Grenzfälle. Windschatten am Berg: Beim Solarerberg gibt es keine Kampfrichter. Dies versteht praktisch jeder, hier ist es schlicht unmöglich. Ebenso werden aus dem gleichen Grund auch beim Selingstädter Berg die Kampfrichter umgeleitet. Ich(FMMT) denke, diesen guten Ansatz könnte man ausbauen. Auf den Wettkampf bezogen bestimmte Streckenabschnitte freigeben, dies in der WK-Ordnung genau festlegen. Hätte den Vorteil, dass die unter den Athleten weit verbreitete Meinung "Am Berg gibt es keinen Windschatten"O:-) genau eingegrenzt wäre. An den bezeichneten(markierten) Streckenabschnitte Freigabe, sonst grundsätzlich nicht:cool: . Überholen dritte Reihe: Felix verweist, dass bei Gefährdung anderer, ständigem Linksfahren ohne Grund, Schneiden von Kurven(FMMT ist froh, wenn er den Kalvarienberg unfallfrei übersteht, ohne abgeräumt zu werden :dresche ) streng ermahnt, verwarnt oder auch immer wieder disqualifiziert wird. Sicherheit geht vor. Andererseits sieht er das Dilemma, wenn beispielsweise die Damenspitze in der zweiten Runde auf durchaus legal überholende Gruppen in 2er Reihe trifft. Sie würden gravierend ausgebremst werden. Ein gerechter Wettkampf wäre so nicht möglich. :( Mein(FMMT) Vorschlag, der ja meist so toleriert wird(aber eben mit einem Geschmäckle der Unsicherheit): Wann darf ich im normalen Straßenverkehr überholen? - Wenn ich mit einem deutlichen Geschwindigkeitsüberschuss schnell vorbei kann. - Wenn ich die Strecke weit genug einsehen kann, so dass der Überholvorgang niemanden gefährdet. - Wenn ich genug Platz zum Überholen habe. Übertragen auf Roth wäre dies z.B. am Kalvarienberg oft möglich(deswegen wohl geduldet). Nicht jedoch bei durchgezogener Mittellinie(quasi wie beim Nachwuchscup), nicht bei unübersichtlicher Strecke und damit nicht rechtzeitig einsehbarem Gegenverkehr(Kraichgau Schindelberg), nicht bei ungenügendem Seitenabstand(Minimum 1,5m), da man sich erfahrungsgemäss nicht darauf verlassen kann, dass alle nach hinten schauen, von Handzeichen gar nicht zu reden. In vielen anderen,hier schon erwähnten Punkten waren wir ebenfalls einer Meinung. @Felix, auch Dir vielen Dank :Blumen: |
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Das ist immer noch das Zehn- bis Hundertfache eines Radrennens... ;) |
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Fahrbreite einer Landstraße beträgt 3 Meter und einer Bundesstraße 3,50 Meter. |
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Mir kommt die ganze Diskussion ein wenig arg Deutsch vor. Irgendwie wollen alle Rechtssicherheit und Vollkasko haben. Solange auf der Straße gefahren wird existiert das Rechtsfahrgebot. Damit muß jeder im 10m Abstand hinter dem herfahren der vor ihm fährt, denn beim Überholvorgang wird gegen diese Regel des Rechtsfahrgebots verstossen.:Huhu: Das gibt es im echten leben auch. Trotzdem verstösst wohl jeder von uns regelmässig gegen diese Regel und überholt. Zu meinem völligen Unverständnis bin ich noch nie von der Polizei dafür belangt worden, noch nicht einmal auf dem Rad.:Cheese: Für mich ist es einfach nicht Problematisch, daß sich Regeln scheinbar widersprechen. dann muß ich halt den Sinn erfassen, der sich durch den scheinbaren Widerspruch ergibt. Hafu hat das mbMn schon sehr gut ausgeführt. |
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Ich habe heute mal bei unseren Landstraßen(ok Pampa:Cheese: ) nachgemessen, die Länge scheint unterschiedlich zu sein, deswegen die Differenz zwischen Neonhelms So ein weißer Strich auf der Straße ist ~4m lang, die darauf folgende Lücke ~8m. Nur so als Anhaltspunkt und den obigen Angaben von DasOe. Bei mir waren es 4 Schritte(Strich), 8 Unterbrechnung. Bei 1 Schritt daheim nachgemessen knapp 1m, also höchstens 4m/8m. Die 6M/12m dürften eher für Bundesstraßen oder Autobahnen gelten. Aber man bekommt schon einen ungefähren Eindruck, also für mich das bisher tauglichste Mittel:Blumen: (mindestens eine lange Unterbrechung bei langen Strichen oder bei kleiner aussehenden ein Strich und eine Unterbrechung). |
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Meine Regel wäre etwa, dass Überholen in dritter Reihe in Ausnahmesituationen erlaubt ist. Dazu zählt eben die Einschränkung, dass ausreichend Platz(freie Gegenfahrbahn) zum Überholen innerhalb der einsichtbaren Strecke sein muss (Grundsatz, keiner darf gefährdet werden, keine durchzogene Mittellinie..) Praktisch wäre dies im Beispiel von Felix sicherlich um die 10 Km/h schnellere Damen als die Akler. Genaugenommen müsste man dies nicht einmal extra erlauben, weil man dies(zumindest mein Glauben:Lachen2: ) aus der Strassenverkehrsordnung ja eigentlich darf:cool: . Also könnte man auch die DTU-Regeln angehen, die dies anscheinend nicht erlauben(welche eigentlich? Mann, ist das kompliziert:Lachanfall:). Man könnte natürlich auch alles totreden mit dem durchaus berechtigen Einwand "Triathleten im Rennfieber"O:-) , aber wenn man andererseits schaut, wer alles im Strassenverkehr fährt :Maso: Wenn wir wirklich eindeutige Regeln hätten, könnten man ja vielleicht sogar eine Art Triathlonführerschein einrichten, d.h. man muss mindestens einmal den Nachweis erbringen, die Regeln zu kennen. Dies könnte sogar online geschehen. Vielen Dank für Deine Anregungen:Blumen: , ich sehe es auch als eine Art "Brainstorming". Der Führerschein mag vielleicht praktisch nichts taugen, aber vielleicht kommt deswegen jemand auf eine passende Idee. |
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Nicht, dass jemand denkt, dass das Überholen beim Rad ganz verboten wird. Obwohl, ich kenne einige, die dafür wären :Cheese: Falls es auf die Deutsche Regelwut bezogen sein sollte, steht weiter unten, dass es aus meiner Sicht eigentlich gar nicht extra geregelt werden müsste(es sei denn DTU..). Es nützt mir nur nichts, wenn ich im guten Glauben richtig zu handeln, mir ein DSQ einhandle. So viele Chancen nochmals eine Langdistanz zu finishen, habe ich eher nicht. Und selbst wenn, wäre es doch für jeden höchst ärgerlich.:Huhu: |
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Da geht es um Gegenverkehr!:Huhu: |
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- wer in diesem Land ein motorgetriebenes Fahrzeug bewegen möchte, braucht einen Füherschein. Den macht er einmal, dann ändern sich irgendwann die Regeln (in unserem Bereich denk mal nur an die Novelle der Radwegeparagraphen), das bekommen die Leute nicht mit und schon hast Du den Salat. - ist an sich ne gute Idee aber wieviele fahren denn Windschatten, weil Sie die Regeln nicht kennen - und wieviele OBWOHL sie die Regeln kennen? ;) - die STVO ist ebenso "uneindeutig", ich glaube kaum, dass man die Regeln so eindeutig formulieren kann, dass sie jeder Rennsituation gerecht werden Trotzdem super Diskussion, ich hab den Faden grade erst wahrgenommen... |
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Ich fände es schon gut, wenn es ein für alle verbindliches, umsetzbares und unmissverständlich formuliertes Regelwerk gäbe. Weit davon entfernt sind wir nicht, aber in den Details kann es IMO etwas klarer werden. Grüße, :Blumen: Arne |
Hi Arne,
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Du wirst wie im richtigen Leben nicht umhin kommen und dich mit sich scheinbar widersprechenden Regeln konfrontiert sehen müssen. Hast Du noch nie überholt auf der Autobahn? Das steht nicht unter Strafe obwohl die Regel gilt! Weshalb wohl? DAs ist verbindlich, umsetzbar und auch unmissverständlich. Weshalb ist es das im Triathlonsport nicht? :Gruebeln: :-(( |
Aus Wikipedia:
a) für den Überholenden: genügend Fahrbahnbreite (Seitenabstand bei einspurigen Fortbewegungsmitteln 1,5 m – z.B. beim Überholen von Fahrrädern –, bei mehrspurigen 1 m) wesentlich höhere Geschwindigkeit als das überholte Fahrzeug (siehe auch Elefantenrennen bei LKW). Dauert etwa der Überholvorgang eines LKW mit einer Differenzgeschwindigkeit von weniger als 10 km/h auf einer zweispurigen Autobahn mehr als 45 Sekunden, handelt es sich um ein ordnungswidriges Verkehrsmanöver (§ 5 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 Nr. 5 StVO), wenn dadurch der Verkehrsfluss unangemessen behindert wird.[2] ausreichende Sicht auf den Gegenverkehr keine Behinderung oder Gefährdung des Gegenverkehrs keine Behinderung des Überholten keine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs beim Ausscheren keine Gefährdung durch den Fahrbahnzustand kein Überholverbot (allgemein, aber auch für die entsprechende Fahrzeuggruppe) auf Autobahnen: LKW dürfen in Baustellen nicht überholen b) für den Überholten: keine Geschwindigkeitserhöhung (außer bei der Straßenbahn) möglichst weit rechts fahren keine Behinderung des Überholenden Sollte man doch beim Triathlon analog anwenden können, oder? |
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