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..hmh mal sehen wahrscheinlich ist eher ein "Einwurfeinschreiben" das gilt als zugestellt wenn es im Briefkasten liegt |
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ich werde heute mal recherchieren ich bin der festen Überzeugung dass hier in Bayern an jedem Wochenende irgendwo ein Volkstriathlon stattfindet ohne Genehmigungsnummer - wenn die alle zu prüfen sind haben Sie viel Arbeit vor sich .... |
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Ich finde die Sperre des Sportlers in diesem Fall eine absolute Unverschämtheit! Ggf sollte mal einer dagegen klagen. Soweit ich weiß hat die DTU in so einem Prozess mit einer unangemeldete Veranstaltung schon einmal nicht so gut ausgesehen. ;-) |
Gibt es denn vom BTV eine offizielle und aktuelle Liste aller genehmigten Triathlons in Bayern?
Auf der Homepage des BTV sind natürlich viele Veranstaltungen unter "Wettkampftermine" eingetragen, aber ist diese Liste auch hochoffiziell in der keine Veranstaltung fehlen sollte? Ich hab hier in der Region mindestens einen kleineren Triathlon (180 Starter), der schonmal nicht in dieser Liste steht. Allerdings fehlt in der Liste auch die Challenge Roth, und da hab ich meinen Startpass gebraucht. |
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Die "irgendwelchen Verbandsfunktionäre" sind gewählt und setzen Regeln um, die vom Verband beschlossen wurden. Vielleicht sollte man nicht diese Funktionäre kritisieren, sondern das Zustandekommen der Verbandsregeln im Sinne einer Mitsprache der Athleten überdenken. Letztere haben nur sehr mittelbar Einfluss auf die Bestimmungen der DTU. Verbessert man die Mitsprachemöglichkeiten der Basis, verbreitert sich eventuell der Konsens zu solchen unpopulären Entscheidungen. (Sofern die Athleten diese Möglichkeiten der Mitsprache überhaupt wahrnehmen würden, was ich bezweifle). Grüße, Arne |
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Ja das ist richtig ich habe das unterschrieben, keine Frage - es war mir nicht "bewusst" - dass ich hätte auf eine Lizensnummer des BTV achten müssen in der Ausschreibung jetzt weiß ich es. Fraglich ist für mich aber wieso nun 3 VA herausgepickt werden , kosequenter Weise müssten sie nun alle überprüfen, mir fällt da ganz spontan ne Menge ein !- |
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Hier in NRW werden die Athleten häufig über den Winter gesperrt. :cool: Ansonsten, keinen Kopf machen und beim nächsten anstehenden Wettkampf einfach starten, da wird vor Ort niemand prüfen, ob Du gesperrt bist. :Cheese: Und auch hinterher wird wohl niemand ernsthaft prüfen (irgendwelche Startlisten durchforsten), ob Du gestartet bist. :Huhu: |
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Aber, die Sperre kann natürlich erst gelten, wenn das Einschreiben zugestellt ist, d.h. für dieses Wochenende besteht noch Hoffung. In der Sache, das der Verband seine eigenen Regeln auch durchsetzt, stehe ich voll dahinter, aber er sollte doch etwas mehr Fingerspitzengefühl zeigen. Es geht in erster Linie darum den Mitgliedern klar zu machen, das Sie bei nicht genehemigten Veranstaltungen nicht starten dürfen. Das ist vielen gar nicht bewusst, bzw. viele wissen das es in der Vergangenheit i.d.R. nicht bestraft wurde. Ich würde die Betroffenen anschreiben, um Stellungnahme bitten, abwägen und im September eine 2-3 monatige Sperre aussprechen. Das sollte reichen um den Betroffenen klar zu machen, das es diese Regel gibt und diese auch einzuhalten ist, ohne sie komplett zu verärgern. |
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Spielt doch keine Rolle bei 08/15 Athleten, die ein paar Euro Gebühren sparen wollen und eventuell die Versicherung im Hintergrund im Auge haben, die sowie erst nachrangig in Kraft tritt. Ich persönlich würde da einfach differenzieren zwischen "normalen" und "ambitionierten" Athleten, die in irgendwelchen Ligen Starten. |
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hmh na ja also das vor Ort prüfen kann schon sein das es niemand interessiert und ich ne Tages Lizens einfach zahlen kann - aber wenn ich gesperrt werde , werde ich versuchen die Rechtsmittel die mir zustehen auszuschöpfen- aber gesperrt starten werde ich wohl nicht . Ich muss mich erst mal schlaulesen was das überhaupt bedeuted , denn man muss ja gar keinen Pass haben um zu starten -gibt ja durchaus Athleten die ohne Startpass antreten und eine Tages Lizens lösen- aber wenn du einen hast und gesperrt wirst ist es sicher schon verboten bei einer BTV / DTU VA zu starten sonst wäre so eine Sperre ja sinnfrei ! |
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wenn du eine Rechtschutzversicherung hast... würde ich erst mal einen Anwalt konsultieren.... die Frage ist woher haben sie die Daten die dich 100% eindeutig identifizerbar machen... selbst wenn die Ergebnislisten öffentlich sind, darf man diese nicht ohne weiteres so "auswerten" ... bdsg sei dank...
Dann kommt noch der onlinepranger dazu, dagegen gibt es sicher auch Rechtsmittel... Und das verschicken von solchen privaten Informationen an irgendwelche Emailadressen nicht verschlüsselt, gibt sicher auch ein paar Angriffspunkte... Liegt halt an dir, aber wenn du es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt, könnte sich ein langer Atem schon dadurch auszahlen, das der BTV schon einmal einen langen Rechtsstreit hinter sich hat und gerade diese Kassen sicher nicht so voll sind wie sie sein müssten... |
Ich habe gerade mal bei der ARAG Versicherung in München angerufen und nachgefragt, ob Mitglieder des BLSV (Bayerischer Landessportverband) bei der Teilnahme an einem von der Wasserwacht ausgerichteten Triathlon versichert sind. Antwort: ja. Das bedeutet, dass quasi alle Mitglieder eines bayerischen Sportvereins bei derartigen Triathlonveranstaltungen versichert sind.
@BunterHund: Ich gebe dir eingeschränkt recht, was die Standards angeht. Der von dir genannte Wettkampf ist aber in dem Zusammenhang sicherlich nicht repräsentativ, zumindest südlich des Weißwurstäquators. Die letzten mir bekannten Toten bei Triathlons waren alle bei angemeldeten Veranstaltungen, u.a. in Roth und Ingolstadt. In Ingolstadt 2010 (?) wurde durch den Chefkampfrichter ein Neoverbot ausgesprochen, was einigermaßen überraschend kam. Ob ein Zusammenhang zum Tod des Athleten besteht, kann ich nicht beurteilen. Dass bei Massenveranstaltungen im Wasser schneller mal ein Starter "verloren geht" als bspw. in Tirschenreuth bei 70 Figuren, dürfte ebenfalls auf der Hand liegen. Fragwürdige bzw. willkürliche Kampfrichter-Entscheidungen bei vielen DTU-Triathlons sind auch nicht gerade vertrauensbildend. |
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schreibe doch bitte keinen solchen Nonsens hier rein, das glaubt am Ende noch jemand. Die ARAG-Sportversicherung greift bei "satzungsgemäßer Sportausübung" im Vereinsbetrieb und auf Wettkämpfen. Die Satzungen geben sich die einzelnen Sportfachverbände und Vereine selbst. Sobald gegen Satzungen verstoßen wird, z.B. bei nicht angemeldeten Veranstaltungen entfällt der Versicherungsschutz. Wasserwacht und DLRG sind zwar Vereine, aber keine Sportvereine und damit auch keine Mitglieder im BLSV. Aber selbst wenn ein regulärer Mitgliedsverein eine ungenehmigte Veranstaltung (wie z.b. nächste WE der SV Seeon) ausrichtet, entfällt der ARAG-Versicherungsschutz wegen des Satzungsverstoßes. |
Hallo Hafu,
wieso Nonsens? Ich habe folgendes Szenario am Telefon geschildert: einige Spieler unseres Fußballvereins, bei dem ich übrigens seit 8 Jahren Jugendleiter bin, möchten bei einem von einer Wasserwacht veranstalteten Triathlon mitmachen. Frage: ist das versicherungstechnisch abgedeckt? Dies wurde unter einer der Telefonnummern: Tel: (089) 15702-221 / -222 / -224 / -387 bejaht. Vielleicht sollte der Vertreter der DTU mal bei der ARAG vorbeischauen, sitzt im selben Haus, und den Versicherungsleuten untersagen, solchen Nonsens zu verbreiten. Wenn es denn Nonsens ist. Wenn telefonische Anfragen beim zuständigen Versicherungsvertreter noch nicht einmal bindend sind, was denn dann? Zitat:
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Wenn die betreffende Veranstaltung aber keine Genehmigungsnummer hat, dann liegt ein Satzungsverstoß vor und in diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz für Teilnehmer und Betreuer. Du hast hier im Forum nicht geschrieben, ob es sich bei besagter Veranstaltung um eine sportrechtlich genehmigte Veranstaltung des BTV handelt. Vin daher würde ich vermuten, dass du das dem ARAG-Vertreter (mit dem ich überigens mehrfach vor einigen Monaten telefoniert habe) auch nicht mitgeteilt hast. Gesetzt den Fall es ist eine ungenehmigte Veranstaltung, einem eurer Spieler passiert etwas bei dem Wettkampf, könntet ihr natürlich in den Unfallbericht schreiben, dass es beim gemeinsamen Trainingsbetrieb passiert ist (eine vom Verein angesetzte Radtour oder ein Waldlauf sind nämlich (genauso wie jede Einheit auf dem Fußballplatz) versichert. Allerdings wäre das eben auch nicht korrekt, denn die Teilnahme an einem satzungswidrigen Wettkampf ist eben kein Trainingsbetrieb. Die ARAG sitzt übrigens im Haus des Sportes in München, wo auch die BTV-Geschäftsstelle ihren Sitz hat. Die Geschäftsstelle der DTU ist in Frankfurt. |
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Einem großen Teil potenzieller Teilnehmer von genehmigten und nicht genehmigten Veranstaltungen ist dieser Unterschied auch in keinster Weise geläufig. Die wollen bei einem Triathlon mitmachen, sonst nix. Als ich noch einen Startpass hatte, habe ich nie irgendwas bestätigt oder gar unterschrieben. Da kam der Abteilungsleiter in die Umkleidekabine und fragte "Wer will einen Startpass für die nächste Saison". Mir wurde nur gesagt: "Lohnt sich ab zwei Starts". Da habe ich den genommen. Erst viel später erfuhr ich von den Pflichten. Und von den Schikanen des BTV gegen einen vorbildlich veranstalteten Minitriathlon einer Wasserwacht hier in der Nähe, inkl. Einschüchterungsversuchen und Hinweis auf die guten Beziehungen zum Landrat. Das war weit vor deiner Zeit im Präsidium, nur dass wir uns richtig verstehen. Warum schreibt der BFV die Veranstalter wilder Triathlons nicht an oder ruft sie an und versucht, sie von den Vorzügen zu überzeugen? Müsste doch ganz einfach ein. Die Zeit ist sicher besser angelegt, als Einschreiben mit Rückschein an die Startpassinhaber rauszusenden und ahnungslose Leute zu sperren. Die wenigen Unfälle, die wir hier bisher beim Jugendfußball hatten, zahlten ausnahmslos die Krankenkassen, nicht die ARAG. Die drücken sich da schon so gut es geht. Kennt irgendeiner einen Fall, bei dem die ARAG was bezahlt hat? Die Definition des von strwd genannten "nachrangig" würde mich in dem Zusammenhang auch mal interessieren. |
Hi Pioto,
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Da es ja ein wildes Rennen ist gibt es keine Tageslizenzen mit der zugehörigen Versicherung. Somit sind sie wie Du schreibst auch über den Fußballverein versichert. Ob die Versicherung auch die allgemeine Sportausübung abdeckt, da wäre ich mir nun nicht so sicher. Wenn dem so ist, so wäre auch ein Geschädigter aus dem Fußballverein der auch noch in Triathlonabteilung des Vereins ist und einen Startpaß besitzt wohl noch als versichert. Jetzt sind mir Versicherungen im allgemeinen nicht als Hort der Zahlungfreudigkeit bekannt. Insofern zweifele ich an daß die Dame/der Herr Deine Aufgabenstellung umfassend verstanden und korrekt beantwortet hat. |
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Bei fünf anderen Veranstlatungen hat es verlgeichbare Gespräche gegeben und die jeweiligen Organisatoren ließen sich überzeugen, so dass die Wettkämpfe doch noch genehmigt wurden. Bis jetzt sind übrigens nur Verfahren eingeleitet worden und noch kein einziges Urteil der Disziplinarkommission gesprochen worden. Es ist also vielleicht ein bisschen früh, sich über den Verband zu echauffieren (das gilt nicht für dich, pioto,sondern eher für manch andere, die hier in diesem Thread reichlich verquere Beiträge mit billiger Polemik gegen "Funktionäre" generiert haben). Dass die Einleitung eines Verfahrens mit einer vorläufigen Sperre verbunden ist, gibt die DTU-Sportordung vor. Es ist übrigens kein Zufall, dass erst nach der Challenge-Roth, bei der zahlreiche betroffene Startpassinhaber gemeldet waren, Briefe verschickt wurden... |
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.. und das find ich jetzt bodenlos auf die Challenge Teilnehmer (Langdistanzler die bei Volkstriathlons starten wird rücksichtshalber gewartet bis nach der Challenge ) da werden sich drei Veranstaltungen herausgepickt - die Teilnehmer gestraft - die ganzen anderen ohne Genehmigung bleiben verschont, und die Langdistanzler die Roth gemeldet haben bleiben auch geschont bis nach Roth- ich wäre auch noch gern in Hof und Kitzingen gestartet ... meine Freundin hat einen Ironman 70.3 in Wiesbaden gemeldet und gezahlt- das hättet ihr dann auch noch abwarten können oder doch vielleicht gleich bis zum September - dann wär mal gleiches Recht für alle gewesen , das kommt mir nun doch stark vor wie sagt man doch gleich .... |
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In der Zeit in der ihr hier postet, könntet ihr euch auch mal die Rechts- und Verfahrensordnung der DTU durchlesen. Diese gibt vor, dass man innerhalb von vier Wochen ab Kenntnis des Verstoßes tätig werden muss, d.h. man kann nicht beliebig lange warten. Und dass jemandem, der nur gelegentlich dieses Forum aufgesucht hat, die laufende Problematik im Vorfeld des Tegernseetriathlons komplett entgangen ist und er jetzt von den aktuellen Vorgängen überrascht wird- das glaube ich einfach nicht. Es gibt sicher ein paar Triathleten die tatsächlich trotz Publikation auf allen möglichen Kanälen von Rundmails an Vereine, über Bekanntmachung auf diversen Verbandswebsites, Zeitungsberichte usw. nichts von den drohenden Sperren wussten. Aber die User, die einen Account hier auf TS.de haben und auch nur gelegentlich hier auf "Forum heute" klicken, gehören ganz sicher nicht dazu! |
Sorry, aber das mit dem "Hab ich nicht gewusst" ist doch vorgeschoben. Das Thema ist hier seit Jahren in der Diskussion, u.B. Im Zusammenhang mit Köln in NRW ja groß und breit getreten worden. Davor war's Hamburg, wo die Agentur nicht zahlen wollte. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es da noch reichlich andere Beispiele gibt. Da muß man sich nicht mal hinsetzen und das trockene Regelwerk durchkauen, sondern nur mal hier "mit wachen Augen" lesen. Die meisten sind ja schon länger dabei. Wenn man's natürlich nicht wahrhaben will, ...
Ne alternative Verfahrensweise hab ich bis jetzt noch von keinem "Sperrgegner" gehört. Was von dem "mal ordentliche Überzeugungsarbeit leisten" zu halten ist, macht auch dieser Thread wieder klar: nix, aber auch gar nix, weil die Leute dann lieber anfangen zu tricksen. Die Stringenz der Argumentation erfordert auch ne Menge an "Differenzierungsvermögen". Die Leute wollen nen Startpaß A) wegen der Versicherung B) um die Tageslizenzen zu sparen, d.h. Sie wollen die Versicherungsleistungen haben, ohne dafür - indirekt - über den Veranstalter nicht genehmigter Wettkämpfe zu zahlen. |
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Schließlich hat man verbandsseitig bewußt das Gebührenmodell für Tageslizenzen so angelegt, daß man möglichst viele DTU-Startpässe verkaufen kann. Daß das aus Athletensicht eine ganz simple Rechnung ist, ist allen Beteiligten klar. Damit ist aber auch klar, daß es genug Leute gibt, die sich einen Startpass schlichtweg deshalb 'bestellen' weil das die günstigere Alternative ist. Daß man natürlich auch lesen sollte, was man so unterschreibt ist schon klar - insofern gibt es an der Rechtslage wenig zu rumzudeuteln. Aus den diversen Windschatten&Co Threads ist aber auch klar, daß ein signifikanter Anteil der Athleten z.B. noch nicht einmal weiß, daß es in der DTU-Sportordnung ein Rechtsfahrgebot und ein Verbot in 3. Reihe zu überholen gibt (ich frage mich, ob man von einem Lizenzinhaber nicht erwarten können sollte, daß er wenigstens die Regeln der Sportart kennt, für welche er eine Lizenz (auch wenn diese nur einen Tag lang gilt) hat). Vor diesem Hintergrund kann man sicherlich nicht pauschal für alle Startpassinhaber annehmen, daß sie die genauen Bedingungen kennen. Gruß, KalleMalle - der demnächst an einem genehmigten Triathlon teilnimmt, dessen Veranstalter der Bayerische Triathlon-Verband e.V. ist und für den lt. Auschreibung eine Versicherung 'Im Rahmen der Bedingungen der Deutschen Sporthilfe' besteht. Ich hoffe, daß ich nicht demnächst einen spitzfindigen Juristen darum bitten muß mir zu erklären, an wen genau in einem möglichen Schadensfall der Anspruch zu richten ist. |
Wir diskutieren das hier und hier sind die meisten schon länger dabei oder lesen mit. Dann gibts noch'n paar die sind mit ihrem Nick erst kurz hier, wenn sie nicht unter anderem Namen schon länger hier teilnehmen, die wollen es aber nicht wahr haben und hauen immer wieder auf dieselbe Stelle und zwar sehenden Auges. Davon muss ich ausgehen, wenn ich den Leuten nicht etwas unterstellen würde, was nen strengen Verweis von Arne zur Folge hätte. Nach 2 Wochen intensiver Diskussion muss man langsam mal geschnallt haben, dass der Verband unabhängige Veranstalter nicht "abstrafen" kann.
Wenn dann Versicherungsmenschen "zum Nachweis" schiefe Stories aufgetischt werden, die an Kernbereich vorbeigehen, ist das auch "nicht sehen wollen" und ich sehe darin tricksen und nicht ne zielführende Diskussion. Bei uns im Verein ist die Notwendigkeit von Veranstaltungsgenehmigungen aber generell schon rum. Werd das aber bei Gelegenheit noch checken. |
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Wenn der Verband dem Einsatzleiter die Liste zur Verfügung stellt, sehr wohl. Aber, wenn der Athlet die Benachrichtigung erhalten hat, geht auch hier erstmal die Maschenerie des Rechtsstaat in Gang. - Anhörung des Athleten mit Fristsetzung zu Antworten - Auswertung der Anhörung - Sitzung des Verbandgerichts - Urteil Das dauert, kann aber auch schnell gehen, wenn es dem Verbandgerichts wichtig ist. Wird eigentlich rückwirkend ab Verstoß gesperrt? So dass etwaige Roth-Starter ggf. auch aus der DM-Wertung fliegen? |
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Kann aber sein, dass die Sperre nur an den Verein gegangen und nicht weitergeleitet worden ist (Sammelanmeldung). |
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Ich habe in meiner langen Karriere aber noch nie erlebt, dass da irgendwas geprüft wurde, wenn ich meinen Startpass auf den Tisch gelegt habe. :Lachen2: |
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Diejenigen nehmen HIER an der Diskussion Teil und kommen dann damit, dass die Verbände doch einfach die verbandsungebunden Veranstalter sanktionieren sollen. Ja worüber haben wir denn die ganze Zeit diskutiert? |
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Es gibt auch Leute, die finden, die Tankstellen hätten E10 "nicht richtig kommuniziert". Klar, ist ja auch verdammt schwierig, in ner Liste nachzugucken. Manche brauchen halt die Kombi aus Email, Inet, Brief und reitendem Boten. |
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