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bittalilli 22.07.2014 08:12

Zitat:

Zitat von Alteisen (Beitrag 1062458)
Dummerweise bist Du gerade zur nächsten Olympischen Distanz verreist und der Postbote kann Dir das Einschreiben gar nicht übergeben. Das lagert dann bei der Post bis Dein Rennen rum ist.

Viel Spass am Wochenende :Cheese:


..hmh mal sehen wahrscheinlich ist eher ein "Einwurfeinschreiben" das gilt als zugestellt wenn es im Briefkasten liegt

bittalilli 22.07.2014 08:15

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 1062465)
Hier in Niedersachsen gibt momentan nur zwei vom zuständigen Landesverband sportrechtlich ungenehmigte Veranstaltungen, früher waren das deutlich mehr, alle anderen könnten jedoch von der Sinnhaftigkeit einer Kooperation mit dem TVN überzeugt werden, die erhebliche Senkung der Abgaben hat dabei auch einen großen Anteil gehabt.
Warum aber ist es wichtig, dass der zuständige Sportverband die Einhaltung der Wettkampf- und Ausrichterordnung bei allen Veranstaltungen überprüft und gewährleistet?
Ein Ausrichter in Bramsche bei Osnabrück z.B. schreibt seit Jahren einen Triathlon aus, nennt ihn mittlerweile "Dreikampf".
  • Dieser Triathlon findet bei fließendem Verkehr statt (im Landkreis dürfen seit vielen Jahren nur noch komplett gesperrte Straßen für Triathlon genutzt werden).
  • Es wird keine Helmpflicht ausgesprochen, umgesetzt.
  • Das Schwimmen erfolgt in einem von der Stadt Bramsche für Schwimmen gesperrten See (Hasesee), für den es sicherlich genau aus dem Grund auch keine Überprüfung auf Badegwässerqualität gibt.
  • Es gab im letzten Jahr keine Wasserrettung auf der Schwimmstrecke.
  • Die Altersklassen und Wertungsmodalitäten wurden nicht eingehalten.
  • Kampf- und Schiedsrichter gab es naturgemäß ebenfalls nicht.

Jetzt kann man meinen: Muss doch nur den interessieren, der daran teilnimmt.
NEIN!
Wenn bei dieser Veranstaltung etwas passiert, dann interessiert die Zeitung, die Behörden oder das Land. Niedersachsen (Verkehrsgenehmigungen, übergeordnete) nicht, ob's ein vom TVN genehmigter oder ungenehmigter Triathlon war, ob er Triathlon oder Dreikampf hieß - in den Augen aller wird's als Triathlon gesehen.
Und alle anderen 100 Ausrichter in. Niedersachsen, die ordentlich arbeiten, bekommen dann höhere Auflagen bzw. keine Genehmigung mehr.
Der Triathlonsport läuft somit Gefahr, durch diese Trittbrettfahrer an Auflagen zu ersticken.
Die Starter bei solchen Veranstaltungen werden dann schimpfen, haben die. Situation jedoch selber mit herbeigeführt.
Triathlon ist Triathlon, wenn er regelkonform durchgeführt wird, dass gilt auch für die Sicherheit der Starter und die Einholung aller Genehmigungen, bereithalten ausreichender Versicherungen sowie Ersthelfer etc.
Nichts anderes soll die Genehmigung des Verbandes ja gewährleisten.

nur 2 in ganz Niedersachsen ?!?
ich werde heute mal recherchieren ich bin der festen Überzeugung dass hier in Bayern an jedem Wochenende irgendwo ein Volkstriathlon stattfindet ohne Genehmigungsnummer - wenn die alle zu prüfen sind haben Sie viel Arbeit vor sich ....

captain hook 22.07.2014 08:49

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 1062483)
Noch einmal zur Klarstellung: Ich bin, wie der Landesverband, ein Verfechter der sportrechtlichen Genehmigung und somit ein Gegner unbelehrbarere Ausrichter von "wilden" Triathlons!
Alexander Gato: Klar kann das Startgeldern günstig sein, wenn ich auf Sicherheitsstandards und Kampfrichter sowie Versicherungen verzichte.
Alleine die Ausschreibung ist ein Witz weil sie wichtige Infos gar nicht bietet.
Hier sind übrigens die Fotos aus 2013 und wer mal durchblickt, stellt fest: nicht nur Breitensportler, keine Wasserrettung, zum Teil keine Helme, .....
http://www.fotowerk-digital.net/2.%2...013/index.html

Es gibt aber auch genug genehmigte Veranstaltungen auf ungesperrten Straßen, mit teilweise abenteuerlichen Laufstrecken fast ohne Streckenposten und mangels ausreichender Kampfrichter Lutscherorgien bis zum umfallen. Es ist halt auch nicht alles Gold was einen offiziellen Stempel hat.

Ich finde die Sperre des Sportlers in diesem Fall eine absolute Unverschämtheit! Ggf sollte mal einer dagegen klagen. Soweit ich weiß hat die DTU in so einem Prozess mit einer unangemeldete Veranstaltung schon einmal nicht so gut ausgesehen. ;-)

cfexistenz 22.07.2014 09:00

Gibt es denn vom BTV eine offizielle und aktuelle Liste aller genehmigten Triathlons in Bayern?

Auf der Homepage des BTV sind natürlich viele Veranstaltungen unter "Wettkampftermine" eingetragen, aber ist diese Liste auch hochoffiziell in der keine Veranstaltung fehlen sollte?

Ich hab hier in der Region mindestens einen kleineren Triathlon (180 Starter), der schonmal nicht in dieser Liste steht. Allerdings fehlt in der Liste auch die Challenge Roth, und da hab ich meinen Startpass gebraucht.

Klugschnacker 22.07.2014 09:17

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 1062449)
Die sollen die Veranstalter sanktionieren durch Abgaben, Strafen, Verbote...Aber doch nicht den Kunden einer solchen Veranstaltung.

Also ich wäre da konsequent als Kunde und würde dann mit dieser Sportart aufhören. Wir zahlen so viel Geld, da haben wir ein Recht sehr gut und freundlich behandelt zu werden auch von irgendwelchen Verbdansfunktionären.

...Dann sollen sie rechtlich solche Veranstaltungen verbieten lassen. Dann würden wenigstens die Richtigen bestraft....

Die Regeln der DTU gelten halt nur für die Startpassinhaber, weil die sich ihnen freiwillig unterworfen haben. Für den Veranstalter eines Wettkampfes gelten sie nicht. Deshalb werden die Teilnehmer sanktioniert und nicht die Veranstalter.

Die "irgendwelchen Verbandsfunktionäre" sind gewählt und setzen Regeln um, die vom Verband beschlossen wurden. Vielleicht sollte man nicht diese Funktionäre kritisieren, sondern das Zustandekommen der Verbandsregeln im Sinne einer Mitsprache der Athleten überdenken. Letztere haben nur sehr mittelbar Einfluss auf die Bestimmungen der DTU. Verbessert man die Mitsprachemöglichkeiten der Basis, verbreitert sich eventuell der Konsens zu solchen unpopulären Entscheidungen. (Sofern die Athleten diese Möglichkeiten der Mitsprache überhaupt wahrnehmen würden, was ich bezweifle).

Grüße,
Arne

bittalilli 22.07.2014 09:26

Zitat:

Zitat von cfexistenz (Beitrag 1062541)
Gibt es denn vom BTV eine offizielle und aktuelle Liste aller genehmigten Triathlons in Bayern?

Auf der Homepage des BTV sind natürlich viele Veranstaltungen unter "Wettkampftermine" eingetragen, aber ist diese Liste auch hochoffiziell in der keine Veranstaltung fehlen sollte?

Ich hab hier in der Region mindestens einen kleineren Triathlon (180 Starter), der schonmal nicht in dieser Liste steht. Allerdings fehlt in der Liste auch die Challenge Roth, und da hab ich meinen Startpass gebraucht.

lt. Aussage BTV gestern ist diese Liste nicht umfassend- aber wenn man die Ausschreibung des Wettkampfes liest steht da eine Lizensnummer drauf , wenn es ein genehmigter Wettkampf ist, wenn keine Nr. dann nicht genehmigt !-

bittalilli 22.07.2014 09:30

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1062545)
Die Regeln der DTU gelten halt nur für die Startpassinhaber, weil die sich ihnen freiwillig unterworfen haben. Für den Veranstalter eines Wettkampfes gelten sie nicht. Deshalb werden die Teilnehmer sanktioniert und nicht die Veranstalter.

Die "irgendwelchen Verbandsfunktionäre" sind gewählt und setzen Regeln um, die vom Verband beschlossen wurden. Vielleicht sollte man nicht diese Funktionäre kritisieren, sondern das Zustandekommen der Verbandsregeln im Sinne einer Mitsprache der Athleten überdenken. Letztere haben nur sehr mittelbar Einfluss auf die Bestimmungen der DTU. Verbessert man die Mitsprachemöglichkeiten der Basis, verbreitert sich eventuell der Konsens zu solchen unpopulären Entscheidungen. (Sofern die Athleten diese Möglichkeiten der Mitsprache überhaupt wahrnehmen würden, was ich bezweifle).

Grüße,
Arne



Ja das ist richtig ich habe das unterschrieben, keine Frage - es war mir nicht "bewusst" - dass ich hätte auf eine Lizensnummer des BTV achten müssen in der Ausschreibung jetzt weiß ich es.
Fraglich ist für mich aber wieso nun 3 VA herausgepickt werden , kosequenter Weise müssten sie nun alle überprüfen, mir fällt da ganz spontan ne Menge ein !-

Lecker Nudelsalat 22.07.2014 09:45

Zitat:

Zitat von bittalilli (Beitrag 1062529)
..hmh mal sehen wahrscheinlich ist eher ein "Einwurfeinschreiben" das gilt als zugestellt wenn es im Briefkasten liegt

Wer weiß, wie schnell der Verband arbeitet.

Hier in NRW werden die Athleten häufig über den Winter gesperrt. :cool:

Ansonsten, keinen Kopf machen und beim nächsten anstehenden Wettkampf einfach starten, da wird vor Ort niemand prüfen, ob Du gesperrt bist. :Cheese:

Und auch hinterher wird wohl niemand ernsthaft prüfen (irgendwelche Startlisten durchforsten), ob Du gestartet bist. :Huhu:

Franco13 22.07.2014 10:06

Zitat:

Zitat von strwd (Beitrag 1062560)
Und auch hinterher wird wohl niemand ernsthaft prüfen (irgendwelche Startlisten durchforsten), ob Du gestartet bist. :Huhu:

Die Aussage ist sehr gewagt und wenn das wirklich jemand prüft, dann wird es eine weitere Sperre geben, die deutlich länger als die jetzige ausfallen wird.

Aber, die Sperre kann natürlich erst gelten, wenn das Einschreiben zugestellt ist, d.h. für dieses Wochenende besteht noch Hoffung.

In der Sache, das der Verband seine eigenen Regeln auch durchsetzt, stehe ich voll dahinter, aber er sollte doch etwas mehr Fingerspitzengefühl zeigen.

Es geht in erster Linie darum den Mitgliedern klar zu machen, das Sie bei nicht genehemigten Veranstaltungen nicht starten dürfen. Das ist vielen gar nicht bewusst, bzw. viele wissen das es in der Vergangenheit i.d.R. nicht bestraft wurde. Ich würde die Betroffenen anschreiben, um Stellungnahme bitten, abwägen und im September eine 2-3 monatige Sperre aussprechen.

Das sollte reichen um den Betroffenen klar zu machen, das es diese Regel gibt und diese auch einzuhalten ist, ohne sie komplett zu verärgern.

Lecker Nudelsalat 22.07.2014 10:11

Zitat:

Zitat von Franco13 (Beitrag 1062572)
Die Aussage ist sehr gewagt und wenn das wirklich jemand prüft, dann wird es eine weitere Sperre geben, die deutlich länger als die jetzige ausfallen wird.

...

Ja und? Startpass zurückgeben und fertig. :Cheese:

Spielt doch keine Rolle bei 08/15 Athleten, die ein paar Euro Gebühren sparen wollen und eventuell die Versicherung im Hintergrund im Auge haben, die sowie erst nachrangig in Kraft tritt.

Ich persönlich würde da einfach differenzieren zwischen "normalen" und "ambitionierten" Athleten, die in irgendwelchen Ligen Starten.

bittalilli 22.07.2014 10:15

Zitat:

Zitat von strwd (Beitrag 1062560)
Wer weiß, wie schnell der Verband arbeitet.

Hier in NRW werden die Athleten häufig über den Winter gesperrt. :cool:

Ansonsten, keinen Kopf machen und beim nächsten anstehenden Wettkampf einfach starten, da wird vor Ort niemand prüfen, ob Du gesperrt bist. :Cheese:

Und auch hinterher wird wohl niemand ernsthaft prüfen (irgendwelche Startlisten durchforsten), ob Du gestartet bist. :Huhu:

-

hmh na ja also das vor Ort prüfen kann schon sein das es niemand interessiert und ich ne Tages Lizens einfach zahlen kann -
aber wenn ich gesperrt werde , werde ich versuchen die Rechtsmittel die mir zustehen auszuschöpfen- aber gesperrt starten werde ich wohl nicht .
Ich muss mich erst mal schlaulesen was das überhaupt bedeuted , denn man muss ja gar keinen Pass haben um zu starten -gibt ja durchaus Athleten die ohne Startpass antreten und eine Tages Lizens lösen- aber wenn du einen hast und gesperrt wirst ist es sicher schon verboten bei einer BTV / DTU VA zu starten sonst wäre so eine Sperre ja sinnfrei !

bittalilli 22.07.2014 10:19

Zitat:

Zitat von Franco13 (Beitrag 1062572)
Die Aussage ist sehr gewagt und wenn das wirklich jemand prüft, dann wird es eine weitere Sperre geben, die deutlich länger als die jetzige ausfallen wird.

Aber, die Sperre kann natürlich erst gelten, wenn das Einschreiben zugestellt ist, d.h. für dieses Wochenende besteht noch Hoffung.

In der Sache, das der Verband seine eigenen Regeln auch durchsetzt, stehe ich voll dahinter, aber er sollte doch etwas mehr Fingerspitzengefühl zeigen.

Es geht in erster Linie darum den Mitgliedern klar zu machen, das Sie bei nicht genehemigten Veranstaltungen nicht starten dürfen. Das ist vielen gar nicht bewusst, bzw. viele wissen das es in der Vergangenheit i.d.R. nicht bestraft wurde. Ich würde die Betroffenen anschreiben, um Stellungnahme bitten, abwägen und im September eine 2-3 monatige Sperre aussprechen.

Das sollte reichen um den Betroffenen klar zu machen, das es diese Regel gibt und diese auch einzuhalten ist, ohne sie komplett zu verärgern.

JA das genau wäre OK gewesen-

tandem65 22.07.2014 10:45

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 1062449)
Die sollen die Veranstalter sanktionieren durch Abgaben, Strafen, Verbote...Aber doch nicht den Kunden einer solchen Veranstaltung.

Und wie bitte soll das gehen die Veranstalter zu Sanktionieren? Die Veranstalter wilder Veranstaltungen kennzeichnen sich ja gerade dadurch daß sie sich nicht in Verträgen mit den Verbänden begeben wollen. Die Verbände sind hier sicher offen und dankbar für Vorschläge.

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 1062449)
Also ich wäre da konsequent als Kunde und würde dann mit dieser Sportart aufhören. Wir zahlen so viel Geld, da haben wir ein Recht sehr gut und freundlich behandelt zu werden auch von irgendwelchen Verbdansfunktionären.

Dann sei doch bitte so konsequent und mach aus dem Konjunktiv Fakten. Augenscheinlich ist es Fakt daß der Verband seine Mitglieder entsprechend behandelt.

tandem65 22.07.2014 10:57

Zitat:

Zitat von Franco13 (Beitrag 1062572)
In der Sache, das der Verband seine eigenen Regeln auch durchsetzt, stehe ich voll dahinter, aber er sollte doch etwas mehr Fingerspitzengefühl zeigen.

Es geht in erster Linie darum den Mitgliedern klar zu machen, das Sie bei nicht genehemigten Veranstaltungen nicht starten dürfen. Das ist vielen gar nicht bewusst, bzw. viele wissen das es in der Vergangenheit i.d.R. nicht bestraft wurde. Ich würde die Betroffenen anschreiben, um Stellungnahme bitten, abwägen und im September eine 2-3 Monatige Sperre aussprechen.

Für mich sehr gut auf den Punkt gebracht.

Franco13 22.07.2014 11:13

Zitat:

Zitat von strwd (Beitrag 1062575)
Ja und? Startpass zurückgeben und fertig. :Cheese:

Spielt doch keine Rolle bei 08/15 Athleten, die ein paar Euro Gebühren sparen wollen und eventuell die Versicherung im Hintergrund im Auge haben, die sowie erst nachrangig in Kraft tritt.

Ich persönlich würde da einfach differenzieren zwischen "normalen" und "ambitionierten" Athleten, die in irgendwelchen Ligen Starten.

Es spielt doch eine Rolle. Ein Veranstalter eines genehmigten Triathlons darf einen gesperrten Athleten nicht starten lassen. Egal ob mit Startpass (der ja gesperrt und abzugeben ist) oder mit Tageslizenz oder bei einer Jedermann Distanz, die auch ohne Startpass oder Tageslizenz zulässig ist. Wäre ja auch blöd wenn es nicht so wäre und z.B. ein Doper mit Tageslizenz starten könnte.

gollrich 22.07.2014 11:19

wenn du eine Rechtschutzversicherung hast... würde ich erst mal einen Anwalt konsultieren.... die Frage ist woher haben sie die Daten die dich 100% eindeutig identifizerbar machen... selbst wenn die Ergebnislisten öffentlich sind, darf man diese nicht ohne weiteres so "auswerten" ... bdsg sei dank...

Dann kommt noch der onlinepranger dazu, dagegen gibt es sicher auch Rechtsmittel...

Und das verschicken von solchen privaten Informationen an irgendwelche Emailadressen nicht verschlüsselt, gibt sicher auch ein paar Angriffspunkte...

Liegt halt an dir, aber wenn du es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt, könnte sich ein langer Atem schon dadurch auszahlen, das der BTV schon einmal einen langen Rechtsstreit hinter sich hat und gerade diese Kassen sicher nicht so voll sind wie sie sein müssten...

pioto 22.07.2014 11:43

Ich habe gerade mal bei der ARAG Versicherung in München angerufen und nachgefragt, ob Mitglieder des BLSV (Bayerischer Landessportverband) bei der Teilnahme an einem von der Wasserwacht ausgerichteten Triathlon versichert sind. Antwort: ja. Das bedeutet, dass quasi alle Mitglieder eines bayerischen Sportvereins bei derartigen Triathlonveranstaltungen versichert sind.
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Vertrauensschadenversicherung
  • Rechtsschutzversicherung (Schadenersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-,
  • Arbeits-, Sozialgerichts- und Vertrags-Rechtsschutz)
  • Krankenversicherung mit ergänzenden Leistungen

@BunterHund: Ich gebe dir eingeschränkt recht, was die Standards angeht. Der von dir genannte Wettkampf ist aber in dem Zusammenhang sicherlich nicht repräsentativ, zumindest südlich des Weißwurstäquators.

Die letzten mir bekannten Toten bei Triathlons waren alle bei angemeldeten Veranstaltungen, u.a. in Roth und Ingolstadt. In Ingolstadt 2010 (?) wurde durch den Chefkampfrichter ein Neoverbot ausgesprochen, was einigermaßen überraschend kam. Ob ein Zusammenhang zum Tod des Athleten besteht, kann ich nicht beurteilen. Dass bei Massenveranstaltungen im Wasser schneller mal ein Starter "verloren geht" als bspw. in Tirschenreuth bei 70 Figuren, dürfte ebenfalls auf der Hand liegen. Fragwürdige bzw. willkürliche Kampfrichter-Entscheidungen bei vielen DTU-Triathlons sind auch nicht gerade vertrauensbildend.

Hafu 22.07.2014 12:02

Zitat:

Zitat von pioto (Beitrag 1062628)
Ich habe gerade mal bei der ARAG Versicherung in München angerufen und nachgefragt, ob Mitglieder des BLSV (Bayerischer Landessportverband) bei der Teilnahme an einem von der Wasserwacht ausgerichteten Triathlon versichert sind. Antwort: ja. Das bedeutet, dass quasi alle Mitglieder eines bayerischen Sportvereins bei derartigen Triathlonveranstaltungen versichert sind.
  • Unfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Vertrauensschadenversicherung
  • Rechtsschutzversicherung (Schadenersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-,
  • Arbeits-, Sozialgerichts- und Vertrags-Rechtsschutz)
  • Krankenversicherung mit ergänzenden Leistungen

...

Lieber Pioto,

schreibe doch bitte keinen solchen Nonsens hier rein, das glaubt am Ende noch jemand.

Die ARAG-Sportversicherung greift bei "satzungsgemäßer Sportausübung" im Vereinsbetrieb und auf Wettkämpfen.

Die Satzungen geben sich die einzelnen Sportfachverbände und Vereine selbst. Sobald gegen Satzungen verstoßen wird, z.B. bei nicht angemeldeten Veranstaltungen entfällt der Versicherungsschutz.

Wasserwacht und DLRG sind zwar Vereine, aber keine Sportvereine und damit auch keine Mitglieder im BLSV.

Aber selbst wenn ein regulärer Mitgliedsverein eine ungenehmigte Veranstaltung (wie z.b. nächste WE der SV Seeon) ausrichtet, entfällt der ARAG-Versicherungsschutz wegen des Satzungsverstoßes.

pioto 22.07.2014 12:21

Hallo Hafu,

wieso Nonsens? Ich habe folgendes Szenario am Telefon geschildert: einige Spieler unseres Fußballvereins, bei dem ich übrigens seit 8 Jahren Jugendleiter bin, möchten bei einem von einer Wasserwacht veranstalteten Triathlon mitmachen. Frage: ist das versicherungstechnisch abgedeckt?

Dies wurde unter einer der Telefonnummern: Tel: (089) 15702-221 / -222 / -224 / -387 bejaht.

Vielleicht sollte der Vertreter der DTU mal bei der ARAG vorbeischauen, sitzt im selben Haus, und den Versicherungsleuten untersagen, solchen Nonsens zu verbreiten. Wenn es denn Nonsens ist.

Wenn telefonische Anfragen beim zuständigen Versicherungsvertreter noch nicht einmal bindend sind, was denn dann?

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1062642)
Lieber Pioto,

schreibe doch bitte keinen solchen Nonsens hier rein, das glaubt am Ende noch jemand.

Die ARAG-Sportversicherung greift bei "satzungsgemäßer Sportausübung" im Vereinsbetrieb und auf Wettkämpfen.

Die Satzungen geben sich die einzelnen Sportfachverbände und Vereine selbst. Sobald gegen Satzungen verstoßen wird, z.B. bei nicht angemeldeten Veranstaltungen entfällt der Versicherungsschutz.

Wasserwacht und DLRG sind zwar Vereine, aber keine Sportvereine und damit auch keine Mitglieder im BLSV.

Aber selbst wenn ein regulärer Mitgliedsverein eine ungenehmigte Veranstaltung (wie z.b. nächste WE der SV Seeon) ausrichtet, entfällt der ARAG-Versicherungsschutz wegen des Satzungsverstoßes.


Hafu 22.07.2014 12:37

Zitat:

Zitat von pioto (Beitrag 1062652)
Hallo Hafu,

wieso Nonsens? Ich habe folgendes Szenario am Telefon geschildert: einige Spieler unseres Fußballvereins, bei dem ich übrigens seit 8 Jahren Jugendleiter bin, möchten bei einem von einer Wasserwacht veranstalteten Triathlon mitmachen. Frage: ist das versicherungstechnisch abgedeckt?

Dies wurde unter einer der Telefonnummern: Tel: (089) 15702-221 / -222 / -224 / -387 bejaht.

Vielleicht sollte der Vertreter der DTU mal bei der ARAG vorbeischauen, sitzt im selben Haus, und den Versicherungsleuten untersagen, solchen Nonsens zu verbreiten. Wenn es denn Nonsens ist.

Wenn telefonische Anfragen beim zuständigen Versicherungsvertreter noch nicht einmal bindend sind, was denn dann?

Wenn die Wasserwacht ihren Triathlon beim zuständigen Triathlon-Bezirksverband genehmigen lässt, ist das auch kein Problem. Solche regulären Wasserwacht-Veranstaltungen gibt es mehrere in Bayern.

Wenn die betreffende Veranstaltung aber keine Genehmigungsnummer hat, dann liegt ein Satzungsverstoß vor und in diesem Fall entfällt der Versicherungsschutz für Teilnehmer und Betreuer.

Du hast hier im Forum nicht geschrieben, ob es sich bei besagter Veranstaltung um eine sportrechtlich genehmigte Veranstaltung des BTV handelt. Vin daher würde ich vermuten, dass du das dem ARAG-Vertreter (mit dem ich überigens mehrfach vor einigen Monaten telefoniert habe) auch nicht mitgeteilt hast.

Gesetzt den Fall es ist eine ungenehmigte Veranstaltung, einem eurer Spieler passiert etwas bei dem Wettkampf, könntet ihr natürlich in den Unfallbericht schreiben, dass es beim gemeinsamen Trainingsbetrieb passiert ist (eine vom Verein angesetzte Radtour oder ein Waldlauf sind nämlich (genauso wie jede Einheit auf dem Fußballplatz) versichert. Allerdings wäre das eben auch nicht korrekt, denn die Teilnahme an einem satzungswidrigen Wettkampf ist eben kein Trainingsbetrieb.

Die ARAG sitzt übrigens im Haus des Sportes in München, wo auch die BTV-Geschäftsstelle ihren Sitz hat. Die Geschäftsstelle der DTU ist in Frankfurt.

pioto 22.07.2014 13:31

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1062658)
Du hast hier im Forum nicht geschrieben, ob es sich bei besagter Veranstaltung um eine sportrechtlich genehmigte Veranstaltung des BTV handelt. Vin daher würde ich vermuten, dass du das dem ARAG-Vertreter (mit dem ich überigens mehrfach vor einigen Monaten telefoniert habe) auch nicht mitgeteilt hast.

Das stimmt, habe ich nicht erwähnt. Er als Versicherungsfachmann sollte das aber seinerseits wissen und nachfragen, finde ich. Er hat den ganzen Tag damit zu tun. Ich habe für die Fußballer nachgefragt; kann man mir zumuten, die Unterschiede zu kennen?

Einem großen Teil potenzieller Teilnehmer von genehmigten und nicht genehmigten Veranstaltungen ist dieser Unterschied auch in keinster Weise geläufig. Die wollen bei einem Triathlon mitmachen, sonst nix.

Als ich noch einen Startpass hatte, habe ich nie irgendwas bestätigt oder gar unterschrieben. Da kam der Abteilungsleiter in die Umkleidekabine und fragte "Wer will einen Startpass für die nächste Saison". Mir wurde nur gesagt: "Lohnt sich ab zwei Starts". Da habe ich den genommen. Erst viel später erfuhr ich von den Pflichten. Und von den Schikanen des BTV gegen einen vorbildlich veranstalteten Minitriathlon einer Wasserwacht hier in der Nähe, inkl. Einschüchterungsversuchen und Hinweis auf die guten Beziehungen zum Landrat.

Das war weit vor deiner Zeit im Präsidium, nur dass wir uns richtig verstehen.

Warum schreibt der BFV die Veranstalter wilder Triathlons nicht an oder ruft sie an und versucht, sie von den Vorzügen zu überzeugen? Müsste doch ganz einfach ein. Die Zeit ist sicher besser angelegt, als Einschreiben mit Rückschein an die Startpassinhaber rauszusenden und ahnungslose Leute zu sperren.

Die wenigen Unfälle, die wir hier bisher beim Jugendfußball hatten, zahlten ausnahmslos die Krankenkassen, nicht die ARAG. Die drücken sich da schon so gut es geht. Kennt irgendeiner einen Fall, bei dem die ARAG was bezahlt hat? Die Definition des von strwd genannten "nachrangig" würde mich in dem Zusammenhang auch mal interessieren.

tandem65 22.07.2014 13:52

Hi Pioto,

Zitat:

Zitat von pioto (Beitrag 1062652)
wieso Nonsens? Ich habe folgendes Szenario am Telefon geschildert: einige Spieler unseres Fußballvereins, bei dem ich übrigens seit 8 Jahren Jugendleiter bin, möchten bei einem von einer Wasserwacht veranstalteten Triathlon mitmachen. Frage: ist das versicherungstechnisch abgedeckt?

es ist daher Nonsens, da wahrscheinlich weder der Fußballverein noch die Wasserwacht Mitglied im BTV ist.
Da es ja ein wildes Rennen ist gibt es keine Tageslizenzen mit der zugehörigen Versicherung.
Somit sind sie wie Du schreibst auch über den Fußballverein versichert.
Ob die Versicherung auch die allgemeine Sportausübung abdeckt, da wäre ich mir nun nicht so sicher.
Wenn dem so ist, so wäre auch ein Geschädigter aus dem Fußballverein der auch noch in Triathlonabteilung des Vereins ist und einen Startpaß besitzt wohl noch als versichert.
Jetzt sind mir Versicherungen im allgemeinen nicht als Hort der Zahlungfreudigkeit bekannt. Insofern zweifele ich an daß die Dame/der Herr Deine Aufgabenstellung umfassend verstanden und korrekt beantwortet hat.

Hafu 22.07.2014 13:56

Zitat:

Zitat von pioto (Beitrag 1062698)
...
Warum schreibt der BFV die Veranstalter wilder Triathlons nicht an oder ruft sie an und versucht, sie von den Vorzügen zu überzeugen? Müsste doch ganz einfach ein. Die Zeit ist sicher besser angelegt, als Einschreiben mit Rückschein an die Startpassinhaber rauszusenden und ahnungslose Leute zu sperren.
....

Im Falle Tegernseetriathlon, Kuhseetriathlon und Tirschenreuth hat es Monate- genaugenommen sogar jahrelange Verhandlungen (Briefwechsel und Telfeongespräche). Ich dachte das hätte ich in dem Tegernseetriathlon-Thread hinreichend beleuchtet?

Bei fünf anderen Veranstlatungen hat es verlgeichbare Gespräche gegeben und die jeweiligen Organisatoren ließen sich überzeugen, so dass die Wettkämpfe doch noch genehmigt wurden.

Bis jetzt sind übrigens nur Verfahren eingeleitet worden und noch kein einziges Urteil der Disziplinarkommission gesprochen worden.

Es ist also vielleicht ein bisschen früh, sich über den Verband zu echauffieren (das gilt nicht für dich, pioto,sondern eher für manch andere, die hier in diesem Thread reichlich verquere Beiträge mit billiger Polemik gegen "Funktionäre" generiert haben).

Dass die Einleitung eines Verfahrens mit einer vorläufigen Sperre verbunden ist, gibt die DTU-Sportordung vor.


Es ist übrigens kein Zufall, dass erst nach der Challenge-Roth, bei der zahlreiche betroffene Startpassinhaber gemeldet waren, Briefe verschickt wurden...

Galaxy_I 22.07.2014 14:20

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1062718)
(das gilt nicht für dich, pioto,sondern eher für manch andere, die hier in diesem Thread reichlich verquere Beiträge mit billiger Polemik gegen "Funktionäre" generiert haben).

Die Quelle dieser Polemik hilft allerdings den meisten etwas länger mitlesenden Foristen aber sicherlich, die Beiträge einzuordnen. Ärgerlich ist es dennoch immer wieder.

tandem65 22.07.2014 14:22

Zitat:

Zitat von pioto (Beitrag 1062698)
Die wenigen Unfälle, die wir hier bisher beim Jugendfußball hatten, zahlten ausnahmslos die Krankenkassen, nicht die ARAG. Die drücken sich da schon so gut es geht. Kennt irgendeiner einen Fall, bei dem die ARAG was bezahlt hat? Die Definition des von strwd genannten "nachrangig" würde mich in dem Zusammenhang auch mal interessieren.

Nachrangig bedeutet daß die Versicherung nur Schäden reguliert die keine andere Versicherung abdeckt.

tandem65 22.07.2014 14:24

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1062718)
Es ist übrigens kein Zufall, dass erst nach der Challenge-Roth, bei der zahlreiche betroffene Startpassinhaber gemeldet waren, Briefe verschickt wurden...

Scheixx Mauschelei. ;) :bussi:

bittalilli 22.07.2014 15:28

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1062718)
Im Falle Tegernseetriathlon, Kuhseetriathlon und Tirschenreuth hat es Monate- genaugenommen sogar jahrelange Verhandlungen (Briefwechsel und Telfeongespräche). Ich dachte das hätte ich in dem Tegernseetriathlon-Thread hinreichend beleuchtet?

Die Athleten hingegen wurden nur vor Tegernseer und Kuhsee informiert -





Bis jetzt sind übrigens nur Verfahren eingeleitet worden und noch kein einziges Urteil der Disziplinarkommission gesprochen worden.

was ja jetzt für die Betroffenen keinen Unterschied macht , weil gesperrt ist gesperrt -



Dass die Einleitung eines Verfahrens mit einer vorläufigen Sperre verbunden ist, gibt die DTU-Sportordung vor.


Es ist übrigens kein Zufall, dass erst nach der Challenge-Roth, bei der zahlreiche betroffene Startpassinhaber gemeldet waren, Briefe verschickt wurden...

-

.. und das find ich jetzt bodenlos auf die Challenge Teilnehmer (Langdistanzler die bei Volkstriathlons starten wird rücksichtshalber gewartet bis nach der Challenge )


da werden sich drei Veranstaltungen herausgepickt - die Teilnehmer gestraft - die ganzen anderen ohne Genehmigung bleiben verschont, und die Langdistanzler die Roth gemeldet haben bleiben auch geschont bis nach Roth-
ich wäre auch noch gern in Hof und Kitzingen gestartet ...
meine Freundin hat einen Ironman 70.3 in Wiesbaden gemeldet und gezahlt- das hättet ihr dann auch noch abwarten können oder doch vielleicht gleich bis zum September - dann wär mal gleiches Recht für alle gewesen , das kommt mir nun doch stark vor wie sagt man doch gleich ....

Rhing 22.07.2014 15:44

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 1062449)
Die sollen die Veranstalter sanktionieren durch Abgaben, Strafen, Verbote...Aber doch nicht den Kunden einer solchen Veranstaltung.

Also ich wäre da konsequent als Kunde und würde dann mit dieser Sportart aufhören. Wir zahlen so viel Geld, da haben wir ein Recht sehr gut und freundlich behandelt zu werden auch von irgendwelchen Verbandsfunktionären.

Zudem Typisch Deutsch !

IRONMAN hätten sie hier in Deutschland nie auf die Beine stellen können.
Hier hätte man erstmal Vereine und Verbände gegründet, die nix anderes machen als zu reglementieren und Geld einzusammeln.

Ironman wäre erstickt in Vorschriften, Regularien und sinnentlehrten Entscheidungen.

Sollten diese Art von Deutschen mal drüber nachdenken....

Bestrafung von Kunden die Geld für eine Dienstleistung gezahlt haben bei einem Veranstalter, der wiederum beim Verband keine verbandsinterne Genehmigung eingeholt hat :Nee: :Nee:

Dann sollen sie rechtlich solche Veranstaltungen verbieten lassen. Dann würden wenigstens die Richtigen bestraft....Aber so :Nee: :Nee:

Ich geh Morgen früh mal bei Netto einkaufen.
Hoffentlich sieht mich der Bäcker nicht und belegt mich mit einer Brötchen Sperre für 9 Monate, weil ich nicht bei ihm gekauft habe.

Hallo BTV und DTU -> Der zahlende Kunde ist König !!

Mi'm Lesen hastes nicht so, ne? Oder weshalb schlägst Du diesen Weg vor, von dem inzwischen in mehreren Threads klar ist, dass er nicht funktioniert. Klar, ist ja einfacher, Deine Vorurteile zu verbreiten.

Rhing 22.07.2014 16:09

Zitat:

Zitat von pioto (Beitrag 1062652)
Hallo Hafu,

wieso Nonsens? Ich habe folgendes Szenario am Telefon geschildert: einige Spieler unseres Fußballvereins, bei dem ich übrigens seit 8 Jahren Jugendleiter bin, möchten bei einem von einer Wasserwacht veranstalteten Triathlon mitmachen. Frage: ist das versicherungstechnisch abgedeckt?

Dies wurde unter einer der Telefonnummern: Tel: (089) 15702-221 / -222 / -224 / -387 bejaht.

Vielleicht sollte der Vertreter der DTU mal bei der ARAG vorbeischauen, sitzt im selben Haus, und den Versicherungsleuten untersagen, solchen Nonsens zu verbreiten. Wenn es denn Nonsens ist.

Wenn telefonische Anfragen beim zuständigen Versicherungsvertreter noch nicht einmal bindend sind, was denn dann?

Doch Nonsens! :Huhu: :Blumen: "Deine Fußballer" haben die Regelungen des DFB zu befolgen, aber mit der DTU haben sie nix zu tun. Dementsprechend können sie sich auch nich satzungswidrig bzgl. der DTU verhalten. Ob die DFB-Satzung ein Startverbot enthält, weiß ich nicht. Ich geh aber davon aus, dass dem DFB nicht bekannt ist, dass es noch andere Sportarten außer Fuppes gibt. :Lachen2:

Hafu 22.07.2014 16:11

Zitat:

Zitat von bittalilli (Beitrag 1062785)
-

.. und das find ich jetzt bodenlos auf die Challenge Teilnehmer (Langdistanzler die bei Volkstriathlons starten wird rücksichtshalber gewartet bis nach der Challenge )


da werden sich drei Veranstaltungen herausgepickt - die Teilnehmer gestraft - die ganzen anderen ohne Genehmigung bleiben verschont, ....

Von welchen Veranstaltungen redest du da? Nenn' doch mal bitte Namen. Nahezu alle Triathlonveranstaltungen in Bayern sind ordentlich genehmigt. Sonst wäre es wirklich ungerecht, da hast du recht.-
In der Zeit in der ihr hier postet, könntet ihr euch auch mal die Rechts- und Verfahrensordnung der DTU durchlesen. Diese gibt vor, dass man innerhalb von vier Wochen ab Kenntnis des Verstoßes tätig werden muss, d.h. man kann nicht beliebig lange warten.
Und dass jemandem, der nur gelegentlich dieses Forum aufgesucht hat, die laufende Problematik im Vorfeld des Tegernseetriathlons komplett entgangen ist und er jetzt von den aktuellen Vorgängen überrascht wird- das glaube ich einfach nicht.
Es gibt sicher ein paar Triathleten die tatsächlich trotz Publikation auf allen möglichen Kanälen von Rundmails an Vereine, über Bekanntmachung auf diversen Verbandswebsites, Zeitungsberichte usw. nichts von den drohenden Sperren wussten.
Aber die User, die einen Account hier auf TS.de haben und auch nur gelegentlich hier auf "Forum heute" klicken, gehören ganz sicher nicht dazu!

Rhing 22.07.2014 16:40

Sorry, aber das mit dem "Hab ich nicht gewusst" ist doch vorgeschoben. Das Thema ist hier seit Jahren in der Diskussion, u.B. Im Zusammenhang mit Köln in NRW ja groß und breit getreten worden. Davor war's Hamburg, wo die Agentur nicht zahlen wollte. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es da noch reichlich andere Beispiele gibt. Da muß man sich nicht mal hinsetzen und das trockene Regelwerk durchkauen, sondern nur mal hier "mit wachen Augen" lesen. Die meisten sind ja schon länger dabei. Wenn man's natürlich nicht wahrhaben will, ...

Ne alternative Verfahrensweise hab ich bis jetzt noch von keinem "Sperrgegner" gehört. Was von dem "mal ordentliche Überzeugungsarbeit leisten" zu halten ist, macht auch dieser Thread wieder klar: nix, aber auch gar nix, weil die Leute dann lieber anfangen zu tricksen.

Die Stringenz der Argumentation erfordert auch ne Menge an "Differenzierungsvermögen". Die Leute wollen nen Startpaß
A) wegen der Versicherung
B) um die Tageslizenzen zu sparen,
d.h. Sie wollen die Versicherungsleistungen haben, ohne dafür - indirekt - über den Veranstalter nicht genehmigter Wettkämpfe zu zahlen.

KalleMalle 22.07.2014 17:24

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1062815)
Sorry, aber das mit dem "Hab ich nicht gewusst" ist doch vorgeschoben.

Für die hier (seit Jahren) Anwesenden und Mitlesenden mag das gelten, aber generell läßt sich das IMHO nicht für alle Startpassinhaber so behaupten.
Schließlich hat man verbandsseitig bewußt das Gebührenmodell für Tageslizenzen so angelegt, daß man möglichst viele DTU-Startpässe verkaufen kann. Daß das aus Athletensicht eine ganz simple Rechnung ist, ist allen Beteiligten klar.
Damit ist aber auch klar, daß es genug Leute gibt, die sich einen Startpass schlichtweg deshalb 'bestellen' weil das die günstigere Alternative ist.
Daß man natürlich auch lesen sollte, was man so unterschreibt ist schon klar - insofern gibt es an der Rechtslage wenig zu rumzudeuteln.

Aus den diversen Windschatten&Co Threads ist aber auch klar, daß ein signifikanter Anteil der Athleten z.B. noch nicht einmal weiß, daß es in der DTU-Sportordnung ein Rechtsfahrgebot und ein Verbot in 3. Reihe zu überholen gibt (ich frage mich, ob man von einem Lizenzinhaber nicht erwarten können sollte, daß er wenigstens die Regeln der Sportart kennt, für welche er eine Lizenz (auch wenn diese nur einen Tag lang gilt) hat).

Vor diesem Hintergrund kann man sicherlich nicht pauschal für alle Startpassinhaber annehmen, daß sie die genauen Bedingungen kennen.

Gruß,
KalleMalle - der demnächst an einem genehmigten Triathlon teilnimmt, dessen Veranstalter der Bayerische Triathlon-Verband e.V. ist und für den lt. Auschreibung eine Versicherung 'Im Rahmen der Bedingungen der Deutschen Sporthilfe' besteht. Ich hoffe, daß ich nicht demnächst einen spitzfindigen Juristen darum bitten muß mir zu erklären, an wen genau in einem möglichen Schadensfall der Anspruch zu richten ist.

Rhing 22.07.2014 17:49

Wir diskutieren das hier und hier sind die meisten schon länger dabei oder lesen mit. Dann gibts noch'n paar die sind mit ihrem Nick erst kurz hier, wenn sie nicht unter anderem Namen schon länger hier teilnehmen, die wollen es aber nicht wahr haben und hauen immer wieder auf dieselbe Stelle und zwar sehenden Auges. Davon muss ich ausgehen, wenn ich den Leuten nicht etwas unterstellen würde, was nen strengen Verweis von Arne zur Folge hätte. Nach 2 Wochen intensiver Diskussion muss man langsam mal geschnallt haben, dass der Verband unabhängige Veranstalter nicht "abstrafen" kann.

Wenn dann Versicherungsmenschen "zum Nachweis" schiefe Stories aufgetischt werden, die an Kernbereich vorbeigehen, ist das auch "nicht sehen wollen" und ich sehe darin tricksen und nicht ne zielführende Diskussion.

Bei uns im Verein ist die Notwendigkeit von Veranstaltungsgenehmigungen aber generell schon rum. Werd das aber bei Gelegenheit noch checken.

maifelder 22.07.2014 17:53

Zitat:

Zitat von strwd (Beitrag 1062560)
Wer weiß, wie schnell der Verband arbeitet.

Hier in NRW werden die Athleten häufig über den Winter gesperrt. :cool:

Ansonsten, keinen Kopf machen und beim nächsten anstehenden Wettkampf einfach starten, da wird vor Ort niemand prüfen, ob Du gesperrt bist. :Cheese:

Und auch hinterher wird wohl niemand ernsthaft prüfen (irgendwelche Startlisten durchforsten), ob Du gestartet bist. :Huhu:



Wenn der Verband dem Einsatzleiter die Liste zur Verfügung stellt, sehr wohl.

Aber, wenn der Athlet die Benachrichtigung erhalten hat, geht auch hier erstmal die Maschenerie des Rechtsstaat in Gang.
- Anhörung des Athleten mit Fristsetzung zu Antworten
- Auswertung der Anhörung
- Sitzung des Verbandgerichts
- Urteil

Das dauert, kann aber auch schnell gehen, wenn es dem Verbandgerichts wichtig ist.

Wird eigentlich rückwirkend ab Verstoß gesperrt? So dass etwaige Roth-Starter ggf. auch aus der DM-Wertung fliegen?

tandem65 22.07.2014 18:15

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1062862)
Nach 2 Wochen intensiver Diskussion muss man langsam mal geschnallt haben, dass der Verband unabhängige Veranstalter nicht "abstrafen" kann.

Kann man wohl, durch nicht teilnehmen an der Veranstaltung! ;)

Lecker Nudelsalat 22.07.2014 18:16

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1062815)
Sorry, aber das mit dem "Hab ich nicht gewusst" ist doch vorgeschoben. ...

Nein, ist es nicht. Ein Vereinskollege (Startpassinhaber + Ligastarter), der am 9.11.2013 beim Sythener Cross-Duathlon gestartet ist, wusste nicht, dass dieser Dorfduathlon vom NRWTV nicht genehmigt war. Durch Zufall habe ich seine Sperre dort auf der Homepage gesehen, ist ja gut versteckt und ihn darauf angesprochen. Der wusste noch nicht einmal, dass er gesperrt worden ist. :Lachanfall:

Kann aber sein, dass die Sperre nur an den Verein gegangen und nicht weitergeleitet worden ist (Sammelanmeldung).

Lecker Nudelsalat 22.07.2014 18:19

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 1062866)
Wenn der Verband dem Einsatzleiter die Liste zur Verfügung stellt, sehr wohl.

Aber, wenn der Athlet die Benachrichtigung erhalten hat, geht auch hier erstmal die Maschenerie des Rechtsstaat in Gang.
- Anhörung des Athleten mit Fristsetzung zu Antworten
- Auswertung der Anhörung
- Sitzung des Verbandgerichts
- Urteil

Das dauert, kann aber auch schnell gehen, wenn es dem Verbandgerichts wichtig ist.

Wird eigentlich rückwirkend ab Verstoß gesperrt? So dass etwaige Roth-Starter ggf. auch aus der DM-Wertung fliegen?

Die kann sich auch wohl jeder Einsatzleiter ausdrucken, wenn er sie denn auf der DTU Hompage findet. :Cheese:

Ich habe in meiner langen Karriere aber noch nie erlebt, dass da irgendwas geprüft wurde, wenn ich meinen Startpass auf den Tisch gelegt habe. :Lachen2:

Rhing 22.07.2014 19:11

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1062884)
Kann man wohl, durch nicht teilnehmen an der Veranstaltung! ;)

:Gruebeln: :Gruebeln: :-(( :Gruebeln:
Diejenigen nehmen HIER an der Diskussion Teil und kommen dann damit, dass die Verbände doch einfach die verbandsungebunden Veranstalter sanktionieren sollen. Ja worüber haben wir denn die ganze Zeit diskutiert?

Rhing 22.07.2014 19:24

Zitat:

Zitat von strwd (Beitrag 1062885)
Nein, ist es nicht. Ein Vereinskollege (Startpassinhaber + Ligastarter), der am 9.11.2013 beim Sythener Cross-Duathlon gestartet ist, wusste nicht, dass dieser Dorfduathlon vom NRWTV nicht genehmigt war. Durch Zufall habe ich seine Sperre dort auf der Homepage gesehen, ist ja gut versteckt und ihn darauf angesprochen. Der wusste noch nicht einmal, dass er gesperrt worden ist. :Lachanfall:

Kann aber sein, dass die Sperre nur an den Verein gegangen und nicht weitergeleitet worden ist (Sammelanmeldung).

Ja sicher ist es das. Klar wußte er, das man gesperrt werden kann, wenn er "Regel"mäßig nicht total hinterm Mond lebt. Dass er nicht nachgeguckt hat, steht auf nem anderen Blatt. Da offensichtlich die Sperren mit eingeschriebenem Brief kommen, ne Anhörung voran geht, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass er davon nix wußte oder zumutbarerweise hätte wissen können. Klar, wenn er die Briefe ungeöffnet wegschmeißt, ...
Es gibt auch Leute, die finden, die Tankstellen hätten E10 "nicht richtig kommuniziert". Klar, ist ja auch verdammt schwierig, in ner Liste nachzugucken. Manche brauchen halt die Kombi aus Email, Inet, Brief und reitendem Boten.

tandem65 22.07.2014 19:30

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1062908)
:Gruebeln: :Gruebeln: :-(( :Gruebeln:
Diejenigen nehmen HIER an der Diskussion Teil und kommen dann damit, dass die Verbände doch einfach die verbandsungebunden Veranstalter sanktionieren sollen. Ja worüber haben wir denn die ganze Zeit diskutiert?

Ich weiß ja Rhing, Druck ausüben können halt nur die Athleten aber das sollen halt lieber die ungeliebten Verbände machen. :Lachanfall:


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