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titansvente 01.02.2014 08:12

Zitat:

Zitat von Goldie;10 08464
Es hat nur mal einer gewagt, als ich Motorrad fuhr. Ich hielt mitten auf der Straße an, Ständer raus, und mit Helm auf ihn zu gegangen. Ich bin 1.94 groß. Seitdem weiß ich wie schnell man mit dem Auto rückwärts fahren kann :Lachanfall:

Mich hat (als Autofahrer) mal nen Typ mit nem X5 an ner Tankstelle bedrängt.
Da bin ich ausgestiegen, habe den Kofferaum aufgemacht, nen Eispickel rausgeholt und bin auf sein Auto zugegangen :dresche

Da haben aber die Reifen gequalmt :Cheese:

Zitat:

Zitat von goetzi (Beitrag 1008626)
Da eine Verkehrsrechtsschutz vorliegt, habe ich mich dazu entschlossen am Montag einen Anwalt einzuschalten. Die 150 Eur Selbstbeteiligung sind mir das allemal Wert.

Evtl. kann ich die Polizei bzw. deren Pressestelle dazu bringen über die lokale Zeitung einen Zeugenaufruf zu starten. Dies habe ich schon öfters gesehen bzw. gelesen und es sind zum Zeitpunkt der "Tat" einige Autos an der naheliegenden Straße vorbeigefahren.

Heute, einen Tag nach dem Geschehen, tut meine Schulter und Gesäß weh, bedingt durch den Sturz. Gestern habe ich allerdings schon meine Prellungen an Knie und Ellbogen attestieren lassen. Bin am überlegen nochmals zum Arzt zu gehe.

Ich halte euch auf dem Laufenden, vielleicht Siegt doch die Gerechtigkeit.

Das mit dem Zeugenaufruf ist ne prima Idee :Blumen:
Get up, stand up! Stand up for your rights!

... und wenn Du damit nicht unmittelbar Dir zur hilfst, sondern einem potentiellen späteren Opfer dieses aggessiven Penners, dann hast Du der der Gerechtigkeit alle Mal gedient!

bubueye 01.02.2014 08:46

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1008427)
Nötigung mit Unfallfolge und Personenschaden mit anschliessender Fahrerflucht.
Ich würde mal vermuten, dass da eher nix eingestellt wird...

Würd mich wundern, wenn nicht.
Bei mir war es Körperverletzung, un nen Totschlag / Mord hatter auch noch angedroht. Und der sah so aus, das er das auch macht.

bubueye 01.02.2014 08:49

Zitat:

Zitat von bummelexpress (Beitrag 1008493)
spätestens wenn der Autofahrer solch eine Aktion nochmal bringt und ein anderer Radfahrer ihn deswegen anzeigt, ist er nicht mehr ganz so glaubwürdig

Genau das seh ich mal als einen weitern wichtigen Grund, so eine Anzeige aufzugeben!

OT: Wenn du Berufskraftfahrer bist und hast n Verfahren am hacken mit so nen Hintergrund, dann kannste deine Pappe getrost in Schredder schieben.
Dagegen spricht nur der Mangel an Fahrern.

goetzi 10.02.2014 20:34

Kurzer Zwischenstand: Der Autofahrer hat wohl ein Anwalt eingeschalten und die Aussage vor der Polizei einmal verweigert.

Ich habe ebenfalls ein Anwalt eingeschaltet um mich zivilrechtlich in Stellung zu bringen. Kann seit 10 Tagen kein Sport mehr ausüben, Roth ist in ein paar Tagen und so wie es aussieht steht ein Start erst einmal in den Sternen.

Rückkenschmerzen die nicht mehr aufhören wollen und die Ursache ist unklar. Röntgen und CT der Wirbelsäule haben die Ursache nicht ans Licht geführt. Allerdings ist dies auch positiv zu sehen, alles andere wäre vielleicht ein bleibender Schaden gewesen.

:(

sbechtel 10.02.2014 20:43

Verdammt, wünsche Dir gute Besserung und hoffe auf Erfolg im zivilrechtlichen Verfahren, halte uns auf dem Laufenden!

Reinhard 15.02.2014 09:08

Mal hier nochmal nachfragen, ob sich was neues ergeben hat? Gehts Dir besser, wie läufts im Verfahren?

Musste an den Thread hier denken als ich beim Pre-Breakfast-15km-lauf espressotrinkend aufm Smartphone rumgesurft hab und das hier gefunden hatte:

http://www.golem.de/news/fly6-unfall...02-104570.html

Fand ich ganz interessant, bis auf die 5h Akkulaufzeit.

Estrella75 15.02.2014 14:39

da bekommst ja echt Angst....:Gruebeln: :Gruebeln: :Traurig:

Maris 15.02.2014 18:40

Zitat:

Zitat von goetzi (Beitrag 1012536)
...Kurzer Zwischenstand...

Finde ich super, dass Du das so durchziehst.
Auch wenn das bei fehlenden Zeugen und Aussage-gegen-Aussage im Sande verlaufen sollte, so ne Nummer wird der Typ nicht mehr abziehen. Es ist schon ziemlich unangenehm, wenn man plötzlich mit der Staatsmacht konfrontiert wird (und man das nicht gewohnt ist).
Bzgl. Deiner Prellungen gute Besserung! Falls es zur Verurteilung kommt, vergiß das Schmerzensgeld nicht!

goetzi 03.04.2014 14:31

Kleines Update: Am Montag stand ein Paket vor meiner Tür. Inhalt: 2 Weinflaschen und ein Schreiben des Autofahrers, welcher mich zum Sturz gebracht hat.

Darin entschuldigt er sich für sein Verhalten, er würde es gerne rückgängig machen, was aber nicht geht usw.

In meinen Augen wurde die Entschuldigung nur auf Anraten seines Anwaltes geschrieben. 2 Monate nach dem Vorfall gehe ich nicht von einer ernstgemeinten Entschuldigung aus, sondern nach einer taktisch Angeordneten.... wieso auch immer.

matwot 03.04.2014 14:42

schick' das Paket zurück: Annahme verweigert!

Das würde sich sonst sicherlich in einem Prozess für den Angeklagten gut ausmachen und die paar Euro für den Wein bestimmt nicht aufwiegen.

Thorsten 03.04.2014 15:42

Das
Zitat:

Zitat von goetzi (Beitrag 1012536)
Kurzer Zwischenstand: Der Autofahrer hat wohl ein Anwalt eingeschalten und die Aussage vor der Polizei einmal verweigert.

wird ja wohl hierdurch
Zitat:

Zitat von goetzi (Beitrag 1030854)
Kleines Update: Am Montag stand ein Paket vor meiner Tür. Inhalt: 2 Weinflaschen und ein Schreiben des Autofahrers, welcher mich zum Sturz gebracht hat.

Darin entschuldigt er sich für sein Verhalten, er würde es gerne rückgängig machen, was aber nicht geht usw.

In meinen Augen wurde die Entschuldigung nur auf Anraten seines Anwaltes geschrieben. 2 Monate nach dem Vorfall gehe ich nicht von einer ernstgemeinten Entschuldigung aus, sondern nach einer taktisch Angeordneten.... wieso auch immer.

zunichte gemacht. Schick das Paket mit dem Schreiben doch der Staatsanwaltschaft, vielleicht können die das ja als Geständnis einbringen.

Neoprenmiteingriff 03.04.2014 15:43

Zurückschicken!!!!! Habe das selbe im Verein gehabt. Bei der Verhandlung hat der gegnerische Anwalt das so ausgelegt, dass der erste Schritt ja getan wäre blablabla.

FidoDido 03.04.2014 16:18

Zurückschicken und das Schreiben behalten. Könnte sich als nützlich erweisen

goetzi 03.04.2014 16:25

Gute Idee mit dem Zurückschicken, nicht dass das Behalten als Anerkennung seiner Entschuldigung gewertet wird.

Pascal 03.04.2014 17:01

Wenn Du ohnehin anwaltlichen Beistand hast, würde ich diesen zunächst zu rate ziehen. Ich würde das "Beweisstück" jedenfalls nicht zurückschicken, denn Du könntest ohne Aufwand (Rückschein, Unterschrift) nicht belegen, dass Du es retour gesandt hast. So bleibt Dir zusammen mit dem Schreiben eine Art Schuldanerkenntniss.

FidoDido 03.04.2014 17:36

Wie wäre es einfach mit einem Antwortschreiben á la "ich erkenne die Entschuldigung nicht an, da sie zu spät erfolgt und nicht aufrichtig wirkt"?

sybenwurz 04.04.2014 00:39

Nu wärs doch Zeit für ne aussergerichtliche Einigung.
Den Typen angerufen, den Wein gemeinsam geleert und wenn er (mitm Auto) heimfährt, die Cops angerufen.

Raimund 04.04.2014 00:46

Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand den Aufwand betreibt, wenn er sonst nix auf dem Kerbholz hat...:(

Höchstwahrscheinlich geht es hier um mehr, als nur die beschriebene Sache mit dem Radvorfall... Solche Kombattanten sind ja oft schon einmal anders straffällig geworden...

Insofern würde ich meinen Anwalt fragen:Huhu:

Ulf01 10.10.2017 15:08

Gibt es hier ein Ende? Mich würde interessieren wie es ausgegangen ist:)

Le Strue 10.10.2017 17:15

3 Jahre langer Cliffhanger. Jetzt reichts :Cheese:


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