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Es war ehrlich gesagt eine reine Interessenfragen, weil ich in 21 Jahren Fuehrerschein noch nie geblitzt worden bin und somit nicht wusste ob und warum man dieses Aussageverweigerungsrecht erstmal in Anspruch nimmt etc. Die Punkte hab ich verdient, wenn der Fuehrerschein weg ist, dann wird das so sein und ich kann es nicht aendern. Danke fuer all die Antworten. |
wo steht, dass ich mich auf den TE beziehe?
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Ich dachte, dass man dies aus meiner Formulierung herauslesen könne. HKB: nu biste zwar moralisch wieder gefestigt und auf den rechten Weg geführt, aber wahrscheinlich kein Stück schlauer als vorher, hm? :Cheese: |
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Mich wuerde einfach interessieren wieso es dieses Aussageverweigerungsrecht gibt wenn die Polizei dann persoenlich vor der Tuer steht wenn man von eben diesem Gebrauch macht, und nochmal nachfragt, das ist dann im Grunde nur eine Verzoegerungstaktik (aber vielleicht soll es das sein:confused: ). Wie dem auch sein, nun bin ich gespannt wie lange so ein Bussgeldbescheid auf dem Postweg dauert. Aus Erfahrung sind sich nicht alle Behoerden darueber im Klaren dass Briefe deutlich schneller ankommen wenn sie per Luftpost gesendet werden. |
Bin gespannt...
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Ich denke bezahlen und es gut sein lassen ist das beste.
Wenn deine Eltern die Aussage verweigern bekommen sie Besuch und werden persönlich befragt. Sollten sie dann immer noch nichts sagen, werden sie bestimmt nervös, und dann haben die Polizisten ja einen Anhaltspunkt zum suchen. Die Aussage verweigern schränkt ja den Personenkreis auch erheblich ein. Bei einem Bekannten haben sie dann wohl aufgrund dessen die oder zumindest einen Nachbarn befragt. Der hat dann gesagt das es der Bruder Ist auf dem Bild. Damit hatten sie dann auch den Fahrer. Und der andere Führerschein ist vom Ausland? Nicht nur ein internationaler? Denn der ist soweit ich weiß nur eine Übersetzung des deutschen und nur mit diesem gültig. |
mal eine andere frage.......wenn man von der aussageverweigerung gebrauch macht und dann das führen eines fahrtenbuchs auferlegt bekommt.....inwiefern wird das dann überwacht bzw überprüft?
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Um das Thema in eine interessante Richtung zu lenken:
Wer ist alles schon mit dem Rennrad geblitzt worden? Die Blitze in Aachen am Hangeweiher hat bestimmt 20x bei mir ausgelöst - und das war nicht Tempo 30 :Cheese: |
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Das liegt daran, daß die Räder kürzer sind als PKW. Darum lösen die Blitzen auch bei niedrigerer Geschwindigkeit aus. http://www.express.de/koeln/wie-geht...,17228956.html |
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Ansonsten: Ich nehm mal an, Herr HKB Senior ist KFZ-Halter. Dann wird er mit Sicherheit keinen Bußgeldbescheid bekommen, wenn das Foto von Frau HKB gemacht wurde, es sei denn, das Foto ist so schlecht, dass nicht klar ist, ob es ne Frau oder einen Mann zeigt. @HKB: ich versteh jetzt Deine Frage nicht. Das "Schreiben", wohl der Anhörungsbogen, ist an "Deine Eltern", d.h. an den Halter, ich vermute, Deinen Vater, gegangen. Der macht entweder von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch oder eben nicht, s. mein Posting oben. Wenn er davon keinen Gebrauch macht, gibt er Deinen Namen und Deine Adresse an. Dann ist der Ball bei der Behörde, dh. die schicken Dir den Bußgeldbescheid nach Hong Kong oder eben nicht. Ob die das hinkriegen, bevor Verjährung eingetreten ist oder ob sie nach dem Opportunitätsprinzip die Sache einstellen, weil sie das in Hong Kong (vermutlich) eh nicht vollstrecken können, darauf hast Du ja keinen Einfluss. Wenn Du ihn kriegst, dann zahlste eben. Wo ist da das Problem? Du bist doch schon groß, oder? :Lachen2: |
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Da würde ich mich aber nicht drauf verlassen. Wenn's drauf ankommt, würde der Richter Dir vermutlich empfehlen, einen zu installieren oder einfach ne Geschwindigkeit zu wählen, die auf jeden Fall rechtmäßig ist, notfalls eben Schrittgeschwindigkeit.
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Genauuuu! ;) ... und ich geh mal davon aus, dass es bei halbwegs normaler Geschwindigkeit auch höchstens ein Handzeichen gäbe. Jedenfalls gibt's z.B. in der Bonner FuZo normalerweise keine Probleme für Radfahrer. Klar, wenn die da ohne Berücksichtigung der Fußgängerfrequenz durchpesen, sieht's natürlich anders aus. Und so dürfte es auf bei den 30 sein, wenn man mal 35 drauf hat. Kommt aber sicher auf die ausführenden Beamten an: Es gibt sonne und sonne. :Huhu:
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Ich hab auch immer drauf gewartet, dass mir in Aachen ein Beamter des Ordnungsamts in der Fußgängerzone in die Fresse haut. Ist aber nie passiert. Bester Sprint war aber folgender: Zwei halbstarke im Astra GSI an der Ampel. Wir uns zu zweit vorgedrängelt. Ich beschleunige auf 65km/h und brülle "ZIIIIIEEEEH". Dennis (B-Amateur, Sprinter, 20kg/Oberschenkel) zieht raus und semmelt mit 75km/h durch die Blitze während ich triumphierend den Hintergrund des Fotos stelle. Selbst wenn sie uns erwischt hätten: Schon mal 200€ so amüsiert angelegt? |
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Auch sinnfreie Verbote die der Abzocke dienen grundsätzlich beachten? :confused: Lass 'mal stecken... Gruß N. |
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Ich meinte es im Sinne von "in der Regel". Davon kann es gelegentlich Ausnahmen geben. |
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Gruß N. :Huhu: |
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er hat nicht geschrieben, dass man sich grundsätzlich so verhalten soll. Nach meinem Sprachverständnis hast du ihn missverstanden EDIT: oops da war ich wohl wieder mal zu langsam. @Nobodyknows: Fraglich bleibt bei deiner Bemerkung noch, wann man selber entscheiden sollte ob man sich an ein Gesetzt hält. |
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Ich hab grad "Bedienungsanleitung für Deutschland" gelesen, in der ein Russe seinen Landsleuten erklärt, wie es hier so abgeht.
Der schreibt ua., dass Deutschland warscheinlich das einzige Land der Welt sein dürfte, wo zB. ein Fussgänger in stockfinstrer Nacht und obwohl weit und breit nix und niemand zu sehen ist, an ner roten Ampel stehenbleibt. |
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Was soll ich von einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h auf kerzengerader Straße halten, wenn dort jahrzehntelang 100 km/h erlaubt waren? Kommt es von einem neuem Amtsleiter im Straßenverkehrsamt (Ein Grüner, der immer mit dem Liegerad in's Amt fährt?) oder wegen einem einzelnen, bedauerlichen Verkehrsunfall, bei dem ein angesoffener 19 Jähriger zu blöd war geradeaus zu fahren? Und danach werde ich kriminalisiert wenn ich etwas tun, dass ich viele Jahre zuvor auch getan habe - nämlich 100 km/h zu fahren. Gruß N. :Huhu: |
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Er fährt in Graz mit dem Stadtplan auf dem Schoß und sucht sein Ziel. Rote Ampel, gut, dann kann er ja schauen. Die Ampel wird gelb, dann grün - in D wäre Dauertest der Hupen. In A natürlich nicht, man wartet geduldig. Die Ampel blinkt, es wird gelb, dann wieder rot, M. schaut auf, sieht rot und denkt sich: Dann kann ich ja noch etwas im Plan schauen. Es wird wieder grün. Der hinter ihm stehende Österreicher steigt aus, geht nach vorn, klopft höflich ans Fenster, M. kurbelt runter und der Österreicher fragt: "Is de richtige Foab nu ned dobei g'weng?". :Lachen2: |
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16 bis 17 km/h CHF 400.- , Verwarnung 18 bis 19 km/h CHF 600.- , Verwarnung 20 bis 24 km/h 10 Tagessätze Geldstrafe + 1 Monat Fahrverbot 25 bis 29 km/h 15 Tagessätze Geldstrafe + 3 Monate Fahrverbot 30 bis 34 km/h 20 Tagessätze Geldstrafe + 3 Monate Fahrverbot ab 35 km/h ab 30 Tagessätzen Geldstrafe + > 3 Monate Fahrverbot :dresche Und warscheinlich kommst du noch als "Raser" auf die Erste Seite einer Tageszeitung .... :Huhu: |
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Warum sollten solche Typen nicht in Straßenämtern arbeiten und durch zuätzliche Tempolimits für mehr Sicherheit sorgen wollen und warum sollte ich nicht an deren Verstand zweifeln. ;) Niemand ist mehr Sklave, als der sich für frei hält, ohne es zu sein. (Johann Wolfgang von Goethe) Gruß N. :Huhu: |
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Das Dokument, das ich meine, stammte aus dem Jahre 1957 und es ging um die Einführung von Tempo 50 in geschlossenen Ortschaften. Der interviewte Autofahrer (selbstverständlich mit Lodenmantel, Hut und Zigarette) hat in recht sachverständiger Weise ausgeführt, daß er über ein modernes Automobil mit einer guten Bremse verfüge. Daher wäre so eine Beschränkung für ihn dann sowieso hinfällig. Und da er ja schließlich ein erfahrener Fahrzeuglenker sei, müßte man es schon ihm überlassen zu entscheiden, wie schnell er sich denn zutraue zu fahren. Draufkommen tu ich deshalb, weil in dieser Zeit auch der Slogan "Freie Fahrt für freie Bürger" geboren wurde. :Lachen2: |
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