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Interessant finde ich allerdings die Feststellung des Gerichts, dass für die Zahlung der Lizenzgebühren keine Gegenleistung des Verbandes erfolgt. Schade auch, dass das Gericht sich nicht ansatzweise zur Rechtmäßigkeit eventueller Sperren geäußert hat. Matthias |
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Matthias |
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Die Begriffe Ausrichter und Veranstalter werden häufig synonym verwendet. Die Abgrenzung gibt es wohl auch nur in der Veranstalter- und Ausrichterordnung der DTU. |
Ich findes es nur schade, dass das ganze auf dem Rücken der Sportler ausgetragen wird.
Wenn ich das richtig sehe kann ich ja eigentlich die Gebühr für die Tageslizenz zurückfordern. Da für die Veranstaltung ja eigentlich keine Gebühr abgeführt wird. |
genau. Die Reaktion würde mich interessieren.
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da haben einige von uns jahrelang immer kohle abgedrückt und das hätten die nicht gemusst?!:confused:
warum sollte eigentlich dann beim CTW überhaupt der startpaß pflicht sein? - irgendwas sagt mir, dass ich denen auch gleich 20€ in die hand drücken kann - da haben die anscheinend mehr von...;) ich habe nichts dagegen, wenn ein veranstalter keine "gebühren" zahlen muss, wenn er vielleicht einen pauschalbetrag abdrückt, glaubhaft vesichern kann (in roth gibt's sogar ne uni-arbeit zu dem thema), dass die region finaziell davon erheblich profitiert, einen toporganisierten kindertriathlon mit t-shirt, vernünftiger medaile organisiert und die starter nach dem rennen sagen, dass sie eine adäquate gegenleistung für ihr geld bekommen haben...:Huhu: mir fällt übrigens auf, dass sich ein Kurt D. (damals) und Felix W. (immernoch) hier hin und wieder zu solchen themen zu wort gemeldet haben. aber das sind ja wirklich große events...;) |
Kein Veranstalter muss die Verbandsabgaben bezahlen, nur darf er dann auch keine von den Sportlern kassieren, die keinen Startpass haben und er darf dann auch den Startpass nicht verlangen, weil dieser eine Verbandszugehörigkeit ausweist und die Athleten an vom Verband zugelassene Wettkämpfe bindet.
Also es gibt nur zwei Möglichkeiten: 1. Zugelassener WK mit DTU Kari's und Lizenzpflicht (Tages oder Jahreslizenz(Startpass)) und allem was da vom Verband dazu gehört (Versicherung usw). Verbandsabgabe für die Leistungen der DTu oder deren Landesverbände 2. Nicht zu gelassener Wettkapmf mit eigenen Karis, dann aber keine Lizenzpflicht (Tageslizenz oder Startpass) und keine vom Verband bezahlte Versicherung usw. Bei diesem WK dürfen organisierte Athleten dann nicht starten (Sportordnung der DTU für den Startpass), keine Verbandsabgabe eine Mischung aus beiden, wie in Köln ist nicht möglich. Köln ist ein nicht zugelassener Wettkampf, verlangt aber trotzdem die Verbandslizenzabgaben von den Athelten (auch der Startpass kostet ja Geld und wird im Voraus bezahlt) Steckt sich diese Abgaben aber in die eigene Tasche (nur für die Tageslizenzinhaber). An diesem WEttkapmf darf, wei schon mehrfach erwähnt kein Startpassinhaber teilnehmen, sonst droht eine Sperre. Das Einbehalten der als Verbandabgaben gedachten Tageslizenzgebühr ist Betrug im strafrechtlichen Sinne, wenn nicht ausdrücklich vorher klargemacht wurde, dass diese nicht an den Verband abgeführt wird. Und das war zur Zeit meiner Anmeldung zum Beispiel nicht der Fall. Es wird ausdrücklich auf den Besitz einer DTU Lizenz gepocht, aber bezahlen will Jeschke dieses DTU Label für seinen Wettkapmf nicht. |
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Ich für meinen Teil, habe mich unter einem Vorwand abgemeldet, die 50% Rückzahlung vor dem 30.6. genommen und starte nicht. Mache zwar Verlust dabei, aber der ist für mich einfacher zu verkraften als eine mögliche Sperre und damit die geplatzte Saisonvorberitung für das kommende Jahr auf dem Weg nach Roth, wo alle Vorbereitungswettkämpfe in den Zeitraum der Sperre fallen würden. (Bin Startpassinhaber)
Für diejenigen die die Tageslizenz bezahlt haben, würde ich diese per Einschreiben zurückfordern und bei Ablehnung mit Anzeige drohen bzw das auch durchziehen. Ich würde tippen, dass Jeschke eher das Startgeld zurücküberweist, als einen Strafprozess wegen Betruges zu riskieren. Alle benötigten Beweise finden sich auf der Webseite des CTW. (Forderung des Startpasses/Tageslizenz, Mitteilung über nicht als nötig erachtete Verbandsgenehmigung und nicht "Rückzahlbarkeit" des Startgeldes) Das sollte jedem Staatsanwalt reichen. Die Info, ob der NRWTV eine Zahlung erhalten hat, wird er dann einholen, bzw darüber wird der NRWTV ganz sicher Auskunft erteilen, wenn man per Anfrage klären möchte, ob die gezahlten Abgaben für die Tageslizenz dort angekommen sind. |
Ich habe heute einmal eine freundliche Mail formuliert mit der Bitte um Stellungnahme. Ich bin mal gespannt ob da was zurück kommt.
Aber wie sacht der Kölner "et küt wie et küt" |
Ich wollte es nicht glaube aber nach nicht mal 4h habe ich eine Antwort erhalten. Den ersten Teil finde ich etwas "unverschämt" den hätte man sich auch sparen können.
"selbstverständlich kaufen wir uns als "öffentliche Personen" von den Tageslizenzen den nächsten Ferrari:-). Oder eventuell auch Porsche:-)! Wollten Sie das hören;-)? Die Tageslizenzen werden nach Rücksprache mit unseren Anwälten entweder bei der Startnummernausgabe an die Athleten ausgezahlt oder es gibt eine Gutschrift oder es wird beides zur Wahl angeboten. Das ist der bisherige Stand. Sollten uns Anwälte und/oder Gerichte eine andere Vorgehensweise empfehlen so könnte sich die Vorgehensweise noch ändern." |
sehr sympathische Mail:Nee:
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Eigentlich, ganz eigentlich find ich den Grundtenor dieses Urteisl - völlig unabhängig von den offensichtlich eher komischen Henseln da in Köln - gut. Warum? In allen Bereichen des (Wirtschafts-)Lebens gilt in Deutschland ein Moniopolverbot. Wir sind ja immerhin eine Wettbewerbsgesellschaft. Allein der Sport kann es sich, es gibt ja zumindest für olympische Sportarten immer nur einen Bundesverband, richtig schön bequem machen im Monopolsessel. Und das sogar staatlich gefördert. Zitat:
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Hab' mich übrigens mal mit einigen "Nichttriathleten" über diese Regelung unterhalten und jeder hat dazu nur den Kopf geschüttelt und gefragt ob die das überhaupt dürfen.... Zitat:
Matthias |
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Aber Obiges ist eine klare Aussage, mit der die meisten Athleten leben können sollten. Zumindest bezüglich des Zurückerhaltens der Tageslizenz-Summen für Nicht-Startpassinhaber, sollte der Wettkampf nicht genehmigt werden (wonach es zugegebenermaßen nicht aussieht). Betrugsvorwürfe sollten somit vom Tisch sein. Dass die Ausschreibung der Transparenz wegen möglichst schnell entsprechend angepasst werden sollte, sehe ich auch so. |
Die Betrugsvorwürfe sind gar nciht vom Tisch, weil die Tageslizenzen ja vergangenes Jahr fleissig kassiert aber eingsackt wurden. Dass dieses Jahr sowas nicht wiederholt wird ist ja wohl das Mindeste.
Die athleten, die gesperrt wurden waren sich ja vorher der konsequenzen bewusst - wieso sollten sie jetzt auch noch klagen? Nur weil die Kölner Organisatoren dazu aufrufen? Man muss doch nciht jedenScheiß mitmachen! |
Aus der E-mail des Veranstalters sehe ich, wie mit den vereinnahmten Tageslizenzen für die Veranstaltung 2012 verfahren werden soll, nicht aber für die des Jahres 2011. Denn die kann nicht mehr "bei der Startnummernausgabe" zurück gegeben werden.
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2011 war die Veranstaltung ja vom Verband genehmigt, daher sind die Tageslizenzen doch zurecht eingenommen worden vom Veranstalter?!
Ohne die Situation und die jeweiligen Gründe in allen Details zu kennen und vorbehaltlos Partei für eine Seite zu ergreifen: Sollte der vorher vereinbarte Betrag bisher an den Verband nicht weitergeleitet worden sein, ist das bedauerlich - aber es ist (nach meinem bescheidenen Wissen, das aus dem Studium übrigebleiben ist) ein schuldrechtliches Verhältnis zwischen Veranstalter und dem Verband - der Verband muss die Summe also einfordern und im Zweifel einklagen. Die Athleten haben damit (bezüglich 2011) eigentlich nichts mehr zu tun:confused:? |
genau das tut der Verband ja in einem anderen Verfahren, bei dem er hoffentlich gewinnen wird.
Aber die Athleten müssten sich da trotzdem verarscht vorkommen. Wenn ich einer Organsiation 15 euro für krebskranke Kinder spende und das Geld nie dort ankommt sage ich ja auch nicht " mir persönlich wurst, sollen doch die krebskranken kinder klagen!" |
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Da gibt es nix zu erstatten. |
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für den ersten teil hätte mein chef mir den kopf gewaschen "wir sind doch kein karnevallsverein!":Huhu: |
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Solange die Tageslizenzen, die die Athleten dem Ausrichter "treuhänderisch" für den Verband bezahlt haben, nicht dort angekommen sind, ist gar nichts erledigt.
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Du weisst doch genau, dass U.J. das nur SELBER geschrieben haben kann -- Wortlaut passt 100% |
Ich verstehe nix mehr :confused:
Es ging doch um den Streit ob Bike and Run von NRWTV genehmigt werden muss und wer trotzdem daran teilnimmt halt mit ner Sperre von bis zu 9 Monaten rechnen muss. Hat die NRWTV das jetzt auf alle Veranstaltungen von Jeschke &F ausgedehnt? |
Der NRWTV hat Athleten darüber informiert, dass sie als Stratpassinhaber, so sie denn welche seien, nicht bei nicht genehmigten Veranstaltungen starten dürften und bei Zuwiderhandlung eine Sperre zu erwarten hätten.
Das hat Jeschke aber wohl nicht gefallen und gegen diese Warnung eine einstweilige Verfügung erwirkt, weil seine Veranstaltungen ja nicht genehmigt sind. (Er zahlt keine Verbandsabgaben) |
Es geht um mehrere Dinge:
Anscheinend wurden die 2011 eingesammelten Tageslizenzen eingesteckt, statt weitergegeben Dazu läuft noch ein Verfahren und daraufhin hat der NRWTV angekündigt keine KR zu senden und hat weder den Swim & Run noch den CTW genehmigt. Damit die Athleten das auch mitkriegen hat der NRWTV eine Rundmail an alle Vereine gesendet, dass man daran erinnert, dass starten bei ungenehmigten Rennen zu strafen führen kann. Dies fand Jeschke und seine Friends ziemlich unfair und hat gegen diese Mails geklagt, und nun dafür recht bekommen. Das eigentliche Problem besteht aber weiterhin. Das Geld kommt nicht rüber, die Veranstaltung wird nciht genehmigt aber ausgetragen, dort trotzdem startende Athleten können gesperrt werden. |
Okay,
die Mail hab ich, hatte sie nur anders interpretiert...(bezogen auf Bike&Run) Expliziert wird auf "genehmigte Veranstaltungen" hingewiesen und da CTW nicht beim NRWTV auftaucht gilt die also auch als Bäh! Komisch, ich war mir nie bewußt was ich alles "nicht" darf :( |
Sie hören einfach nicht auf, wehzutun...
Da denkt man, mit der jüngsten Entwicklung in Bayern ist der deutsche Triathlonsport auch wieder verbandstechnisch in der Aufwärtsbewegung, da holt uns die abgelegt geglaubte Rechtsanwaltskanzlei aus dem Süden wieder ein: Jeschke & Friends im Umgang mit dem NRWTV.
Wünschte mir, von den Athleten eine gemeinsame, deutliche Aktion gegen solch´ein unsolidarisches Verhalten des Ausrichters! Nur den Rahm abschöpfen, den Unterbau (Nachwuchskader, Kampfrichterwesen, Trainerausbildung, etc.) durch einen angemessenen (!) Beitrag aber nicht fördern wollen, dass funktioniert nicht! |
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Trotzdem könnt ich brechen... :( |
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Ziemlich den Hammer fand ich, als ausgerechnet UJ dann dazu Fragen gestellt hat, u.a., ob die Vergabe ohne Ausschreibung gelaufen sei. Da soll er mal die Stadt Düsseldorf fragen und nicht den Verband. Im Übrigen: Wenn ich mich recht erinnere, war die DM Langdistanz von der DTU nach Köln vergeben und ausgerechnet für diesen Wettkampf hat UJ die Veranstalterabgabe nicht gezahlt. Es hat dann wohl auch noch ne Absprache gegeben, in welcher Höhe gezahlt werden sollte. Auch an die hat UJ sich nicht gehalten, wenn ich das richtig verstanden habe. |
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Wer hat J&friends damals geholfen?
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Erst Björn Steinmtz in BW, jetzt Sonja Oberem ... wer glaubt da schon an Zufälle
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SCHLUSS mit der Vetternwirtschaft! Und macht man bei dem Streit zwischen NRWTV und Jeschke & Friends hier nicht gerade den falschen zum Buhmann? NAch meiner Kenntnis hat der Verband bislang alle Verfahren verloren - das spricht nicht gerade für seine Position und sein Verhalten. Wenn man auf scheinbar verlorenem Posten sitzt - streitet man dann noch weiter und verschwendet weitere Gelder? |
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Und die DTU war auch noch so nett, ihr die DM der Agegrouper zu überragen, damit sie keine Angst haben muss, ihr Starterfeld voll zu kriegen. |
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Wer hat die neue Veranstaltung eigentlich vorbereitet und den Vertrag mit der Bundesliga GmbH gemacht und in welcher Funktion? Eintragung der Oberem GmbH ins Handelsregister am 21.11. - Anmeldung T3 Triathlon geöffnet am 22.11.? .... sicherlich alles nur ein Zufall... Nur sollte sie dann ihr Amt zur Verfügung stellen um jegliche Vorteilsnahme zu verhindern. Ein Beigeschmack bleibt definitiv jetzt bestehen. |
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