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Matthias75 25.07.2012 10:39

Zitat:

Zitat von matwot (Beitrag 782745)
Nur beim T3 in Düsseldorf taucht der Verband auch als Ausrichter auf. Veranstalter i.S. der SpO ist für alle in NRW stattfindenden Wettkämpfe immer der NRWTV.

Im Urteil ist aber jeweils vom Veranstalter des Wettkampfes gesprochen, also von Jeksche z.B. als privater Veranstalter. Kann auch sein, dass das Gericht keinen Unterschied zwischen Ausrichter und Veranstalter gemacht hat. Auf jeden Fall wird der NRWTV als Veranstalter gesehen - was er ja auch nach der Veranstalter- und Ausrichterverordnung ist - , der durch die Genehmigung und Durchführung von Wettkämpfen Einnahmen, also wirtschaftliche Vorteile hat.

Interessant finde ich allerdings die Feststellung des Gerichts, dass für die Zahlung der Lizenzgebühren keine Gegenleistung des Verbandes erfolgt.

Schade auch, dass das Gericht sich nicht ansatzweise zur Rechtmäßigkeit eventueller Sperren geäußert hat.

Matthias

Matthias75 25.07.2012 10:42

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 782764)
Daß der Verband automatisch Veranstalter wird, war mir neu. Man lernt nie aus.
Wäre er das auch bei einem komerziellen Ausrichter, der eine Genehmigung einholt?

Wenn ich die Veranstalter- und Ausrichterodnung richtig lese, wäre nach der Erteilung der Genehmigung der kommerizelle Organisator nur noch Ausrichter und der Verband Veranstalter, oder? :-((

Matthias

matwot 25.07.2012 10:58

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 782792)
Wenn ich die Veranstalter- und Ausrichterodnung richtig lese, wäre nach der Erteilung der Genehmigung der kommerizelle Organisator nur noch Ausrichter und der Verband Veranstalter, oder? :-((

Matthias

Richtig. Dies gilt sowohl für kommerzielle wie auch für gemeinnützige Ausrichter.
Die Begriffe Ausrichter und Veranstalter werden häufig synonym verwendet. Die Abgrenzung gibt es wohl auch nur in der Veranstalter- und Ausrichterordnung der DTU.

airsnake 25.07.2012 11:15

Ich findes es nur schade, dass das ganze auf dem Rücken der Sportler ausgetragen wird.
Wenn ich das richtig sehe kann ich ja eigentlich die Gebühr für die Tageslizenz zurückfordern. Da für die Veranstaltung ja eigentlich keine Gebühr abgeführt wird.

matwot 25.07.2012 11:16

genau. Die Reaktion würde mich interessieren.

Läuftnix 25.07.2012 11:42

Zitat:

Zitat von airsnake (Beitrag 782822)
Ich findes es nur schade, dass das ganze auf dem Rücken der Sportler ausgetragen wird.
Wenn ich das richtig sehe kann ich ja eigentlich die Gebühr für die Tageslizenz zurückfordern. Da für die Veranstaltung ja eigentlich keine Gebühr abgeführt wird.

Ja, bitte tu das!

Raimund 25.07.2012 12:33

da haben einige von uns jahrelang immer kohle abgedrückt und das hätten die nicht gemusst?!:confused:

warum sollte eigentlich dann beim CTW überhaupt der startpaß pflicht sein? - irgendwas sagt mir, dass ich denen auch gleich 20€ in die hand drücken kann - da haben die anscheinend mehr von...;)

ich habe nichts dagegen, wenn ein veranstalter keine "gebühren" zahlen muss, wenn er vielleicht einen pauschalbetrag abdrückt, glaubhaft vesichern kann (in roth gibt's sogar ne uni-arbeit zu dem thema), dass die region finaziell davon erheblich profitiert, einen toporganisierten kindertriathlon mit t-shirt, vernünftiger medaile organisiert und die starter nach dem rennen sagen, dass sie eine adäquate gegenleistung für ihr geld bekommen haben...:Huhu:

mir fällt übrigens auf, dass sich ein Kurt D. (damals) und Felix W. (immernoch) hier hin und wieder zu solchen themen zu wort gemeldet haben. aber das sind ja wirklich große events...;)

Triabolo82 25.07.2012 12:57

Kein Veranstalter muss die Verbandsabgaben bezahlen, nur darf er dann auch keine von den Sportlern kassieren, die keinen Startpass haben und er darf dann auch den Startpass nicht verlangen, weil dieser eine Verbandszugehörigkeit ausweist und die Athleten an vom Verband zugelassene Wettkämpfe bindet.

Also es gibt nur zwei Möglichkeiten:
1. Zugelassener WK mit DTU Kari's und Lizenzpflicht (Tages oder Jahreslizenz(Startpass)) und allem was da vom Verband dazu gehört (Versicherung usw). Verbandsabgabe für die Leistungen der DTu oder deren Landesverbände

2. Nicht zu gelassener Wettkapmf mit eigenen Karis, dann aber keine Lizenzpflicht (Tageslizenz oder Startpass) und keine vom Verband bezahlte Versicherung usw. Bei diesem WK dürfen organisierte Athleten dann nicht starten (Sportordnung der DTU für den Startpass), keine Verbandsabgabe

eine Mischung aus beiden, wie in Köln ist nicht möglich.

Köln ist ein nicht zugelassener Wettkampf, verlangt aber trotzdem die Verbandslizenzabgaben von den Athelten (auch der Startpass kostet ja Geld und wird im Voraus bezahlt) Steckt sich diese Abgaben aber in die eigene Tasche (nur für die Tageslizenzinhaber). An diesem WEttkapmf darf, wei schon mehrfach erwähnt kein Startpassinhaber teilnehmen, sonst droht eine Sperre. Das Einbehalten der als Verbandabgaben gedachten Tageslizenzgebühr ist Betrug im strafrechtlichen Sinne, wenn nicht ausdrücklich vorher klargemacht wurde, dass diese nicht an den Verband abgeführt wird. Und das war zur Zeit meiner Anmeldung zum Beispiel nicht der Fall. Es wird ausdrücklich auf den Besitz einer DTU Lizenz gepocht, aber bezahlen will Jeschke dieses DTU Label für seinen Wettkapmf nicht.

Marcie 25.07.2012 13:11

Zitat:

Zitat von TriSG (Beitrag 782675)
Und was machen jetzt die beim köln Triathlon, die schon ewig gemeldet sind und keinen plan hatten das das so ein Stress wird?
Das ist ja auch nicht richtig, dass man, weil man frühzeitig plant, bestraft wird mit ner Sperre.

Ja, was machen wir denn jetzt??? Die Anmeldung war teuer genug, ich sehe nicht ein, NICHT zu starten?! :confused: :confused:

Triabolo82 25.07.2012 13:19

Ich für meinen Teil, habe mich unter einem Vorwand abgemeldet, die 50% Rückzahlung vor dem 30.6. genommen und starte nicht. Mache zwar Verlust dabei, aber der ist für mich einfacher zu verkraften als eine mögliche Sperre und damit die geplatzte Saisonvorberitung für das kommende Jahr auf dem Weg nach Roth, wo alle Vorbereitungswettkämpfe in den Zeitraum der Sperre fallen würden. (Bin Startpassinhaber)

Für diejenigen die die Tageslizenz bezahlt haben, würde ich diese per Einschreiben zurückfordern und bei Ablehnung mit Anzeige drohen bzw das auch durchziehen. Ich würde tippen, dass Jeschke eher das Startgeld zurücküberweist, als einen Strafprozess wegen Betruges zu riskieren. Alle benötigten Beweise finden sich auf der Webseite des CTW. (Forderung des Startpasses/Tageslizenz, Mitteilung über nicht als nötig erachtete Verbandsgenehmigung und nicht "Rückzahlbarkeit" des Startgeldes) Das sollte jedem Staatsanwalt reichen. Die Info, ob der NRWTV eine Zahlung erhalten hat, wird er dann einholen, bzw darüber wird der NRWTV ganz sicher Auskunft erteilen, wenn man per Anfrage klären möchte, ob die gezahlten Abgaben für die Tageslizenz dort angekommen sind.

airsnake 25.07.2012 14:46

Ich habe heute einmal eine freundliche Mail formuliert mit der Bitte um Stellungnahme. Ich bin mal gespannt ob da was zurück kommt.

Aber wie sacht der Kölner "et küt wie et küt"

airsnake 25.07.2012 15:07

Ich wollte es nicht glaube aber nach nicht mal 4h habe ich eine Antwort erhalten. Den ersten Teil finde ich etwas "unverschämt" den hätte man sich auch sparen können.

"selbstverständlich kaufen wir uns als "öffentliche Personen" von den
Tageslizenzen den nächsten Ferrari:-).
Oder eventuell auch Porsche:-)!
Wollten Sie das hören;-)?

Die Tageslizenzen werden nach Rücksprache mit unseren Anwälten entweder
bei der Startnummernausgabe an die Athleten ausgezahlt oder es gibt eine
Gutschrift oder es wird beides zur Wahl angeboten.
Das ist der bisherige Stand.

Sollten uns Anwälte und/oder Gerichte eine andere Vorgehensweise
empfehlen so könnte sich die Vorgehensweise noch ändern."

JENS-KLEVE 25.07.2012 15:56

sehr sympathische Mail:Nee:

hazelman 25.07.2012 16:00

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 782071)
Scheint mir auch ein Eigentor geworden zu sein mit dem T3 in Düsseldorf.

Aye, so isses!

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 782071)
Also nächstes mal gar nicht erst drauf hinweisen, sondern einfach Disziplinarverfahren eröffnen??

Und ob die Sperren/Sanktionen für die Teilnahme an wilden Rennen aufgrund der SpO zulässig ist, darüber hat das Gericht ausdrücklich nicht entschieden. Daraus aber, dass ein Gericht genau dieses ("Wir hatten darüber nciht zu befinden..." ins Urteil aufgenommen hat, läßt meist vermuten, dass es froh war, hierzu nicht abschließend äußern zu müssen. Im Klartext: Kann durchaus sein, dass die Regelung in der SpO unzulässig, weil wettbewerbswidrig ist.

Eigentlich, ganz eigentlich find ich den Grundtenor dieses Urteisl - völlig unabhängig von den offensichtlich eher komischen Henseln da in Köln - gut. Warum? In allen Bereichen des (Wirtschafts-)Lebens gilt in Deutschland ein Moniopolverbot. Wir sind ja immerhin eine Wettbewerbsgesellschaft. Allein der Sport kann es sich, es gibt ja zumindest für olympische Sportarten immer nur einen Bundesverband, richtig schön bequem machen im Monopolsessel. Und das sogar staatlich gefördert.

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 782071)
Verstehe ich das richtig, dass die Veranstalterabgabe in dem Urteil grundsätzlich in Frage gestellt wird, da/wenn es keine adäquate Gegenleistung gibt und alles außer großen Verbandswettkämpfen eigentlich eh außerhalb der Verbände ablaufen könnte/sollte?

Richtig!

Matthias75 25.07.2012 16:22

Zitat:

Zitat von hazelman (Beitrag 783016)
Und ob die Sperren/Sanktionen für die Teilnahme an wilden Rennen aufgrund der SpO zulässig ist, darüber hat das Gericht ausdrücklich nicht entschieden. Daraus aber, dass ein Gericht genau dieses ("Wir hatten darüber nciht zu befinden..." ins Urteil aufgenommen hat, läßt meist vermuten, dass es froh war, hierzu nicht abschließend äußern zu müssen. Im Klartext: Kann durchaus sein, dass die Regelung in der SpO unzulässig, weil wettbewerbswidrig ist.

Sehe ich auch so. Sehr schade, dass dazu keine Entscheidung oder zumindest eine Einschätzung kam. Da muss wohl erst ein gesperrter Athlet klagen. Hier dürften aber sicher noch mehr Aspekte als das Wettbewerbsrecht zum tragen kommen.

Hab' mich übrigens mal mit einigen "Nichttriathleten" über diese Regelung unterhalten und jeder hat dazu nur den Kopf geschüttelt und gefragt ob die das überhaupt dürfen....

Zitat:

Zitat von hazelman (Beitrag 783016)
Eigentlich, ganz eigentlich find ich den Grundtenor dieses Urteisl - völlig unabhängig von den offensichtlich eher komischen Henseln da in Köln - gut. Warum? In allen Bereichen des (Wirtschafts-)Lebens gilt in Deutschland ein Moniopolverbot. Wir sind ja immerhin eine Wettbewerbsgesellschaft. Allein der Sport kann es sich, es gibt ja zumindest für olympische Sportarten immer nur einen Bundesverband, richtig schön bequem machen im Monopolsessel. Und das sogar staatlich gefördert.

Volle Zustimmung. Interessantes Urteil, aus Sicht des Wettbewerbsrechts auch nachvollziehbar (Aus dem Blickwinkel habe ich das noch gar nicht gesehen), auch wenn ich nach dem, was ich hier lese, den "Gewinner" dieses Verfahrens mehr als unsympatisch finde.

Matthias

malihini 25.07.2012 16:54

Zitat:

Zitat von airsnake (Beitrag 782979)
Die Tageslizenzen werden nach Rücksprache mit unseren Anwälten entweder
bei der Startnummernausgabe an die Athleten ausgezahlt oder es gibt eine
Gutschrift oder es wird beides zur Wahl angeboten.
Das ist der bisherige Stand.
Sollten uns Anwälte und/oder Gerichte eine andere Vorgehensweise
empfehlen so könnte sich die Vorgehensweise noch ändern."[/i]

Ich denke, Genaueres kann zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht gesagt werden, da das "Hauptverfahren" ja noch läuft. Eine Einigung ist ja noch möglich, wenn auch unwahrscheinlich. Das Urteil bezieht sich ja nur auf die einstweilige Verfügung wegen der Sperrandrohung und ist bisher (mein aktueller Wissenstand) auch noch nicht rechtskräftig (NRWTV könnte ja noch Berufung einlegen). Es lässt aber eine deutliche Tendenz erkennen, dass der NRWTV eben doch als Konkurrent gesehen wird, der Jeschke & Friends behindern könnte und somit wegen Wettbewerbsregeln verstößt.

Aber Obiges ist eine klare Aussage, mit der die meisten Athleten leben können sollten. Zumindest bezüglich des Zurückerhaltens der Tageslizenz-Summen für Nicht-Startpassinhaber, sollte der Wettkampf nicht genehmigt werden (wonach es zugegebenermaßen nicht aussieht). Betrugsvorwürfe sollten somit vom Tisch sein.
Dass die Ausschreibung der Transparenz wegen möglichst schnell entsprechend angepasst werden sollte, sehe ich auch so.

JENS-KLEVE 25.07.2012 16:59

Die Betrugsvorwürfe sind gar nciht vom Tisch, weil die Tageslizenzen ja vergangenes Jahr fleissig kassiert aber eingsackt wurden. Dass dieses Jahr sowas nicht wiederholt wird ist ja wohl das Mindeste.

Die athleten, die gesperrt wurden waren sich ja vorher der konsequenzen bewusst - wieso sollten sie jetzt auch noch klagen? Nur weil die Kölner Organisatoren dazu aufrufen? Man muss doch nciht jedenScheiß mitmachen!

matwot 25.07.2012 17:02

Aus der E-mail des Veranstalters sehe ich, wie mit den vereinnahmten Tageslizenzen für die Veranstaltung 2012 verfahren werden soll, nicht aber für die des Jahres 2011. Denn die kann nicht mehr "bei der Startnummernausgabe" zurück gegeben werden.

malihini 25.07.2012 17:15

2011 war die Veranstaltung ja vom Verband genehmigt, daher sind die Tageslizenzen doch zurecht eingenommen worden vom Veranstalter?!
Ohne die Situation und die jeweiligen Gründe in allen Details zu kennen und vorbehaltlos Partei für eine Seite zu ergreifen: Sollte der vorher vereinbarte Betrag bisher an den Verband nicht weitergeleitet worden sein, ist das bedauerlich - aber es ist (nach meinem bescheidenen Wissen, das aus dem Studium übrigebleiben ist) ein schuldrechtliches Verhältnis zwischen Veranstalter und dem Verband - der Verband muss die Summe also einfordern und im Zweifel einklagen.
Die Athleten haben damit (bezüglich 2011) eigentlich nichts mehr zu tun:confused:?

JENS-KLEVE 25.07.2012 17:18

genau das tut der Verband ja in einem anderen Verfahren, bei dem er hoffentlich gewinnen wird.

Aber die Athleten müssten sich da trotzdem verarscht vorkommen. Wenn ich einer Organsiation 15 euro für krebskranke Kinder spende und das Geld nie dort ankommt sage ich ja auch nicht " mir persönlich wurst, sollen doch die krebskranken kinder klagen!"

maifelder 25.07.2012 18:33

Zitat:

Zitat von matwot (Beitrag 783037)
Aus der E-mail des Veranstalters sehe ich, wie mit den vereinnahmten Tageslizenzen für die Veranstaltung 2012 verfahren werden soll, nicht aber für die des Jahres 2011. Denn die kann nicht mehr "bei der Startnummernausgabe" zurück gegeben werden.

Deine BKR-Kollegen war doch vor Ort und haben sowohl Samstag als auch Sonntag geschiedst.

Da gibt es nix zu erstatten.

Raimund 26.07.2012 02:03

Zitat:

Zitat von airsnake (Beitrag 782979)
Ich wollte es nicht glaube aber nach nicht mal 4h habe ich eine Antwort erhalten. Den ersten Teil finde ich etwas "unverschämt" den hätte man sich auch sparen können.

"selbstverständlich kaufen wir uns als "öffentliche Personen" von den
Tageslizenzen den nächsten Ferrari:-).
Oder eventuell auch Porsche:-)!
Wollten Sie das hören;-)?

Die Tageslizenzen werden nach Rücksprache mit unseren Anwälten entweder
bei der Startnummernausgabe an die Athleten ausgezahlt oder es gibt eine
Gutschrift oder es wird beides zur Wahl angeboten.
Das ist der bisherige Stand.

Sollten uns Anwälte und/oder Gerichte eine andere Vorgehensweise
empfehlen so könnte sich die Vorgehensweise noch ändern."

ich wette, es gibt NUR ne gutschrift! wettet einer dagegen?:Lachanfall:

für den ersten teil hätte mein chef mir den kopf gewaschen "wir sind doch kein karnevallsverein!":Huhu:

Raimund 26.07.2012 02:06

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 783086)
Deine BKR-Kollegen war doch vor Ort und haben sowohl Samstag als auch Sonntag geschiedst.

Da gibt es nix zu erstatten.

verstehe ich nicht...:confused:

matwot 26.07.2012 08:42

Solange die Tageslizenzen, die die Athleten dem Ausrichter "treuhänderisch" für den Verband bezahlt haben, nicht dort angekommen sind, ist gar nichts erledigt.

airsnake 26.07.2012 09:39

Zitat:

Zitat von Raimund (Beitrag 783235)
ich wette, es gibt NUR ne gutschrift! wettet einer dagegen?:Lachanfall:

für den ersten teil hätte mein chef mir den kopf gewaschen "wir sind doch kein karnevallsverein!":Huhu:

Die Antwort kam vom Chef persönlich. Aber so habe ich ihn auch letztes Jahr bei der Cologne kennengelernt. Ich hatte dort ein Frage zu den Beuteln gestellt die wurde fast genauso beantwortet.

DEJO 26.07.2012 11:24

Zitat:

Zitat von Raimund (Beitrag 783235)
ich wette, es gibt NUR ne gutschrift! wettet einer dagegen?:Lachanfall:

für den ersten teil hätte mein chef mir den kopf gewaschen "wir sind doch kein karnevallsverein!":Huhu:

Ich wette NICHT dagegen :Cheese:

Du weisst doch genau, dass U.J. das nur SELBER geschrieben haben kann -- Wortlaut passt 100%

Chip 26.07.2012 18:19

Ich verstehe nix mehr :confused:

Es ging doch um den Streit ob Bike and Run von NRWTV genehmigt werden muss und wer trotzdem daran teilnimmt halt mit ner Sperre von bis zu 9 Monaten rechnen muss.
Hat die NRWTV das jetzt auf alle Veranstaltungen von Jeschke &F ausgedehnt?

Triabolo82 26.07.2012 18:26

Der NRWTV hat Athleten darüber informiert, dass sie als Stratpassinhaber, so sie denn welche seien, nicht bei nicht genehmigten Veranstaltungen starten dürften und bei Zuwiderhandlung eine Sperre zu erwarten hätten.

Das hat Jeschke aber wohl nicht gefallen und gegen diese Warnung eine einstweilige Verfügung erwirkt, weil seine Veranstaltungen ja nicht genehmigt sind. (Er zahlt keine Verbandsabgaben)

JENS-KLEVE 26.07.2012 18:30

Es geht um mehrere Dinge:

Anscheinend wurden die 2011 eingesammelten Tageslizenzen eingesteckt, statt weitergegeben

Dazu läuft noch ein Verfahren und daraufhin hat der NRWTV angekündigt keine KR zu senden und hat weder den Swim & Run noch den CTW genehmigt.

Damit die Athleten das auch mitkriegen hat der NRWTV eine Rundmail an alle Vereine gesendet, dass man daran erinnert, dass starten bei ungenehmigten Rennen zu strafen führen kann.

Dies fand Jeschke und seine Friends ziemlich unfair und hat gegen diese Mails geklagt, und nun dafür recht bekommen.

Das eigentliche Problem besteht aber weiterhin. Das Geld kommt nicht rüber, die Veranstaltung wird nciht genehmigt aber ausgetragen, dort trotzdem startende Athleten können gesperrt werden.

Chip 26.07.2012 18:44

Okay,
die Mail hab ich, hatte sie nur anders interpretiert...(bezogen auf Bike&Run)

Expliziert wird auf "genehmigte Veranstaltungen" hingewiesen und da CTW nicht beim NRWTV auftaucht gilt die also auch als Bäh!

Komisch, ich war mir nie bewußt was ich alles "nicht" darf :(

BunterHund 13.12.2012 22:49

Sie hören einfach nicht auf, wehzutun...
 
Da denkt man, mit der jüngsten Entwicklung in Bayern ist der deutsche Triathlonsport auch wieder verbandstechnisch in der Aufwärtsbewegung, da holt uns die abgelegt geglaubte Rechtsanwaltskanzlei aus dem Süden wieder ein: Jeschke & Friends im Umgang mit dem NRWTV.

Wünschte mir, von den Athleten eine gemeinsame, deutliche Aktion gegen solch´ein unsolidarisches Verhalten des Ausrichters!

Nur den Rahm abschöpfen, den Unterbau (Nachwuchskader, Kampfrichterwesen, Trainerausbildung, etc.) durch einen angemessenen (!) Beitrag aber nicht fördern wollen, dass funktioniert nicht!

Willi 13.12.2012 23:00

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 844991)
Wünschte mir, von den Athleten eine gemeinsame, deutliche Aktion gegen solch´ein unsolidarisches Verhalten des Ausrichters!

Neugierige Frage in dem Zusammenhang - wurde eigentlich offengelegt, welchen Betrag Sonja Oberem dem Verband gezahlt hat, dass er ihr den größten Triathon des Landes überträgt? Bis vor kurzem flossen die Einnahmen aus dem T3-Düsseldorf ja noch komplett an den NRWTV als Veranstalter.

Raimund 14.12.2012 00:11

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 844991)
Da denkt man, mit der jüngsten Entwicklung in Bayern ist der deutsche Triathlonsport auch wieder verbandstechnisch in der Aufwärtsbewegung, da holt uns die abgelegt geglaubte Rechtsanwaltskanzlei aus dem Süden wieder ein: Jeschke & Friends im Umgang mit dem NRWTV.
(...)!

Hat der Robby gut geschrieben!:Blumen:

Trotzdem könnt ich brechen... :(

Rhing 14.12.2012 01:06

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 844993)
Neugierige Frage in dem Zusammenhang - wurde eigentlich offengelegt, welchen Betrag Sonja Oberem dem Verband gezahlt hat, dass er ihr den größten Triathon des Landes überträgt? Bis vor kurzem flossen die Einnahmen aus dem T3-Düsseldorf ja noch komplett an den NRWTV als Veranstalter.

... der aber auch den Wettkampf veranstaltet hat. Dazu waren die Vorstände - für mich nachvollziehbar - neben der Verbandsarbeit nicht mehr bereit und haben die Veranstaltung an die Stadt Düsseldorf zurückgegeben. Diese hat dann Frau Oberem beauftragt.

Ziemlich den Hammer fand ich, als ausgerechnet UJ dann dazu Fragen gestellt hat, u.a., ob die Vergabe ohne Ausschreibung gelaufen sei. Da soll er mal die Stadt Düsseldorf fragen und nicht den Verband. Im Übrigen: Wenn ich mich recht erinnere, war die DM Langdistanz von der DTU nach Köln vergeben und ausgerechnet für diesen Wettkampf hat UJ die Veranstalterabgabe nicht gezahlt.

Es hat dann wohl auch noch ne Absprache gegeben, in welcher Höhe gezahlt werden sollte. Auch an die hat UJ sich nicht gehalten, wenn ich das richtig verstanden habe.

Rhing 14.12.2012 01:11

Zitat:

Zitat von Raimund (Beitrag 845012)
Hat der Robby gut geschrieben!:Blumen:

Na ja, das mit dem Föderalismusgedöns halte ich für richtig. Nur: Ohne Mandant kein Mandat, ohne Mandantenentscheidung keine Klage bzw. Antrag auf Einstweilige. Der bzw. die RAin bringt ne Dienstleistung. Zum anderen hat das mit der Professionalisierung auch einen Haken: Der Verband wir von den Profis abhängig.

Rhing 14.12.2012 01:17

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 844991)
...Wünschte mir, von den Athleten eine gemeinsame, deutliche Aktion gegen solch´ein unsolidarisches Verhalten des Ausrichters!

Nur den Rahm abschöpfen, den Unterbau (Nachwuchskader, Kampfrichterwesen, Trainerausbildung, etc.) durch einen angemessenen (!) Beitrag aber nicht fördern wollen, dass funktioniert nicht!

... und - wie gesagt - die DM vom Verband kriegen, dann keine Veranstalterabgabe zahlen und auf dem Verbandstag meinen, dass Nebelkerzen ausreichen.

BunterHund 14.12.2012 08:47

Wer hat J&friends damals geholfen?
 
Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 845025)
... und - wie gesagt - die DM vom Verband kriegen, dann keine Veranstalterabgabe zahlen und auf dem Verbandstag meinen, dass Nebelkerzen ausreichen.

Ergänzend: Als die DM Langdistanz damals plötzlich von Roth nach Köln ging waren im an der Entscheidung und Vertragsgestaltung nicht unwesentlich beteiligt.....Richtig: Präsidentin mit (Kanzlei)undsonstwas-Partner mit dem "ehrenamtlichen" Aufgabengebiet "Finanzen". Dann gaben beide auf, zumindest ihr "uneigennütziges" Engagement FÜR den Triathlonsport...Ganz zufällig taucht zumindest eine ehemals Ehrenamtliche ;-) nun immer dort auf, wo es a) darum geht, gemeinnützige Sportstrukturen zu schädigen und b) Geld mit destruktivem Verhalten zu verdienen.

Otti_2012 14.12.2012 09:18

Erst Björn Steinmtz in BW, jetzt Sonja Oberem ... wer glaubt da schon an Zufälle
 
Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 844993)
Neugierige Frage in dem Zusammenhang - wurde eigentlich offengelegt, welchen Betrag Sonja Oberem dem Verband gezahlt hat, dass er ihr den größten Triathon des Landes überträgt? Bis vor kurzem flossen die Einnahmen aus dem T3-Düsseldorf ja noch komplett an den NRWTV als Veranstalter.

Welcher Triathlet fragt sich eigentlich nicht, warum schon wieder - natürlich rein zufällig - die Veranstaltungen der Landespräsidenten den Zuschlag für die DM erhalten? Und in Bayern bewerben sich Triathlon Reiseveranstalter - natürlich völlig uneigennützig um das Präsidentenamt.

SCHLUSS mit der Vetternwirtschaft!

Und macht man bei dem Streit zwischen NRWTV und Jeschke & Friends hier nicht gerade den falschen zum Buhmann? NAch meiner Kenntnis hat der Verband bislang alle Verfahren verloren - das spricht nicht gerade für seine Position und sein Verhalten. Wenn man auf scheinbar verlorenem Posten sitzt - streitet man dann noch weiter und verschwendet weitere Gelder?

Willi 14.12.2012 09:32

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 845023)
... der aber auch den Wettkampf veranstaltet hat. Dazu waren die Vorstände - für mich nachvollziehbar - neben der Verbandsarbeit nicht mehr bereit und haben die Veranstaltung an die Stadt Düsseldorf zurückgegeben. Diese hat dann Frau Oberem beauftragt.

Das heißt, der NRWTV hat in den letzten Jahren in Düsseldorf die Initiierung eines großen, kommerziellen Triathlon-Events betrieben, dann an einer neuen Beitragsordnung der DTU mitgewirkt, damit diese kommerziellen Veranstalter nicht mehr soviel Geld bezahlen müssen - und schließlich ihrer Präsidentin diese Veranstaltung kostenlos als zukünftige Einnahmequelle übertragen?

Und die DTU war auch noch so nett, ihr die DM der Agegrouper zu überragen, damit sie keine Angst haben muss, ihr Starterfeld voll zu kriegen.

Otti_2012 14.12.2012 09:33

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 845023)
... der aber auch den Wettkampf veranstaltet hat. Dazu waren die Vorstände - für mich nachvollziehbar - neben der Verbandsarbeit nicht mehr bereit und haben die Veranstaltung an die Stadt Düsseldorf zurückgegeben. Diese hat dann Frau Oberem beauftragt.

Wer mit mittleren 6 stelligen Zuschüssen der Stadt Düsseldorf nur eine schwarze Null hinbekommt, hat wohl auch nicht besonders gut gewirtschaftet. Das geht sicherlich besser - vielleicht auch mit Sonja Oberem.
Wer hat die neue Veranstaltung eigentlich vorbereitet und den Vertrag mit der Bundesliga GmbH gemacht und in welcher Funktion? Eintragung der Oberem GmbH ins Handelsregister am 21.11. - Anmeldung T3 Triathlon geöffnet am 22.11.? .... sicherlich alles nur ein Zufall...
Nur sollte sie dann ihr Amt zur Verfügung stellen um jegliche Vorteilsnahme zu verhindern. Ein Beigeschmack bleibt definitiv jetzt bestehen.


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