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Pfeffer und Salz 25.07.2012 14:33

Ich hab das Urteil jetzt wirklich mal bei 'meinem' Präsidenten Peter Pfaff per Mail angefordert und bin gespannt auf die Antwort.

Falls ich damit keine Erfolg haben sollte, gibt's das irgendwo im Netz oder könnte mir das jemand zuschicken (gerne auch vertraulich)? :)

Jahangir 25.07.2012 16:20

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 782959)
Soweit ich weiß, ist das schon in der Mache.

Ich weiß davon nichts. Allerdings frage ich mich dann, warum da nicht für mehr Transparenz gesorgt wird. Insbesondere dann, wenn diejenigen, die da am Machen sind erst mit dafür sorgten, dass Peter Pfaff ins Amt kommt und man sich jahrelang auch bestens verstand.
Auch die DTU lässt es hier gewaltig an Transparenz missen. Sportfunktionäre meiden Transparenz wie der Teufel das Weihwasser:(

Jahangir 25.07.2012 16:22

Zitat:

Zitat von Pfeffer und Salz (Beitrag 782995)
Ich hab das Urteil jetzt wirklich mal bei 'meinem' Präsidenten Peter Pfaff per Mail angefordert und bin gespannt auf die Antwort.

Falls ich damit keine Erfolg haben sollte, gibt's das irgendwo im Netz oder könnte mir das jemand zuschicken (gerne auch vertraulich)? :)

Da wirst du wohl folgende hohle Antwort erhalten. 'Zu laufenden Gerichtsverfahren können wir leider keine Auskunft erteilen. Wir bitten um Veständnis'

Pfeffer und Salz 25.07.2012 16:33

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 783054)
Da wirst du wohl folgende hohle Antwort erhalten. 'Zu laufenden Gerichtsverfahren können wir leider keine Auskunft erteilen. Wir bitten um Veständnis'

Unsinn, das Gerichtsverfahren ist doch vorbei, Urteil gesprochen Damit kann er's nicht begründen.

Mir aber ist schon klar, daß der wahrscheinlich nicht will und sich windet. Aber das soll er dann halt machen (interessiert mich wie) und er wird vielleicht einmal mehr wissen, wie er dasteht.

Klugschnacker 30.07.2012 16:17

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 782367)
Für alle, die wissen wollen, was der Arne so schnell wieder gelöscht hat:...

Hallo Cengiz, ich schmeiße Dich jetzt mal für eine Weile raus. Mir ist es als Moderator auf Dauer nicht zuzumuten, dass Du Aussagen von Dir, die ich aufgrund rechtlicher oder menschlicher Bedenken entfernt habe, kurze Zeit später penetrant wiederholst.

Ich kann von Dir als User erwarten, dass Du meine Moderation akzeptierst, da ich das juristische und finanzielle Risiko trage. Falls das für Dich nicht akzeptabel ist, geh anderswo spielen. Ich sperre Dich vorübergehend für drei Monate.

Grüße,
Arne

Klugschnacker 31.07.2012 13:56

Der Account von Jahangir wurde auf dessen Verlangen hin gelöscht.

Kurt D. 01.08.2012 13:37

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 785593)
Der Account von Jahangir wurde auf dessen Verlangen hin gelöscht.

...finde ich schade. :(
Wieder ein kritischer Geist weniger.
Cengiz (Jahangir) hat, nach meinem Dafürhalten, durchaus viele interessante und querdenkende Ansätze in vielen seiner Beiträge eingebracht, auch in den Politischen.

Das rechtliche Risiko, welches du (Arne) hier für deine Firma ansprichst, kann ich nicht einschätzen - würde dieses Argument aber gelten lassen, wenn dem so wäre.
In dem Knackpunkt wo Cengiz (Jahangir) halt gerne herum gebohrt
hat ( eventuellen Unregelmäßigkeiten von Verbandsoberen ...), hätte
er aber besser den Weg der direkten juristischen Anklage gewählt, statt des wiederholten Ankündigens hier im Forum. Das kann man einmal, vielleicht auch zweimal wiederholen, aber es nutzt sich ab wenn man kein "Wasser zu den Fischen" bringt, sprich: Liefert!
Ein Forum für ständige Angriffswiederholungen zu benutzen, in der Hoffnung, daß die Angegriffenen ihn (Cengiz) dann verklagen....(?), ist ermüdend für nicht unmittelbar Beteiligte. IMHO!

Gleichwohl, die Keule welche nun geschwungen wurde, wirkt nicht gut, wirft einen Schatten. IMHO!

NBer 01.08.2012 14:29

Zitat:

Zitat von Kurt D. (Beitrag 786128)
......In dem Knackpunkt wo Cengiz (Jahangir) halt gerne herum gebohrt
hat ( eventuellen Unregelmäßigkeiten von Verbandsoberen ...), hätte
er aber besser den Weg der direkten juristischen Anklage gewählt, statt des wiederholten Ankündigens hier im Forum. Das kann man einmal, vielleicht auch zweimal wiederholen, aber es nutzt sich ab wenn man kein "Wasser zu den Fischen" bringt, sprich: Liefert!
Ein Forum für ständige Angriffswiederholungen zu benutzen, in der Hoffnung, daß die Angegriffenen ihn (Cengiz) dann verklagen....(?), ist ermüdend für nicht unmittelbar Beteiligte. IMHO!....

das sehe ich genauso. sich möglichst beleidigend zu äußern und auf nachfragen dann zu äußern "dann sollen sie mich doch verklagen, dann werden wir schon sehen, was dabei rauskommt", kann nicht der richtige weg sein.
und ich glaube niemand hier hat etwas gegen sein engagement oder seine einstellung, es geht wohl einzig um die ausdrucksweise.

Klugschnacker 01.08.2012 21:29

Zitat:

Zitat von Kurt D. (Beitrag 786128)
...finde ich schade. :(
Wieder ein kritischer Geist weniger.

Dieser kritische Geist wäre noch unter uns, wenn er bereit wäre sich an Spielregeln zu halten, die für alle von uns gelten. Cengiz hat in diesen Thread mutwillig die Grenzen des für mich zumutbaren ausgelotet und überschritten. Dass so ein tapferer Ritter der Gerechtigkeit gleich das Handtuch wirft, wenn der Schiri dann mal pfeift, spricht für mich Bände.

Ich mochte ihn früher, habe ihn auch ein paar mal angerufen, aber leider hat er sich aus meiner Sicht in einen ganz normalen Forentroll entwickelt.

Wie gesagt, die Löschung seines Accounts erfolgte auf sein Verlangen. Auch hier blieb er sich treu: Wenn ich nicht bis 24 Uhr gelöscht habe, würde er einen Anwalt beauftragen etc.

Seine Fürsprecher mögen mir bitte mal die 1700 Euro rüberschieben, die ich vom Anwalt der von ihm verunglimpften Person an der Backe habe.

Grüße,
Arne

LidlRacer 01.08.2012 23:39

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 786390)
Seine Fürsprecher mögen mir bitte mal die 1700 Euro rüberschieben, die ich vom Anwalt der von ihm verunglimpften Person an der Backe habe.

Ups. Mit welchem Recht verlangt der Kohle?
Nach meinem Verständnis konnte er die Löschung verlangen und das hast Du ja zügig getan.
Aber die Kohle soll er sich mal beim Cengiz holen ...
(Bin aber kein Rechtsexperte und dies war keine Rechtsberatung usw. blabla)

Rhing 01.08.2012 23:59

Is ja nicht von Cengiz, sondern von der verunglimpften Person, also so, wie's aussieht, vom BTV-Chef oder dem Badenser.

Find's auch schade, dass er weg ist, aber in diesem Tread scheint er ja permanent dieselben Beschimpfungen trotz Löschung dauernd wiederholt zu haben und irgendwann ist Schluß, das kann ich nachvollziehen.

Und jetzt ganz ehrlich: Wenn an dem, was er hier behauptet hat (ich kann's nicht beurteilen), was dran ist, unternimmt man entweder was dagegen, dass die Gelder nicht abgeführt werden und ne Personalunion besteht oder man läßt es sein. Dann aber auch konsequent und überläßt es den Baden-Würtembergern, die Personalunion zu beenden. Diese Nörgelei führte doch erkennbar zu nix. Beim Dritten Mal hat sich das doch abgenutzt und jeder kriegt den Eindruck, die "lassen den dummen Jungen mal rumblubbern, nimmt ja eh keiner ernst und nächste Woche wird ne andere Sau durch's Dorf getrieben". Das wollte er aber wohl nicht wahr haben.

Klugschnacker 06.08.2012 09:56

Nachtrag: Ich habe Cengiz gefragt, ob er seine Vorwürfe gegen Peter Pfaff mit Argumenten und Fakten transparent machen kann. Sofern es sich um Fakten handelt bin ich bereit, sie zu veröffentlichen.

Außerdem werde ich Cengiz die Möglichkeit einräumen, in Form eines Interviews mit eigenen Worten eine Bewertung dieser Fakten vorzunehmen. Dies hat selbstverständlich innerhalb der Freiräume zu geschehen, die die Meinungs- und Pressefreiheit vorsieht.

Herrn Peter Pfaff werde ich anbieten, dazu Stellung zu nehmen, um Cengiz’ Vorwürfe und Pfaff’s Stellungnahme gleichzeitig zu veröffentlichen.

Grüße,
Arne

Cruiser 06.08.2012 10:02

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 788262)
Nachtrag: Ich habe Cengiz gefragt, ob er seine Vorwürfe gegen Peter Pfaff mit Argumenten und Fakten transparent machen kann. Sofern es sich um Fakten handelt bin ich bereit, sie zu veröffentlichen.

Außerdem werde ich Cengiz die Möglichkeit einräumen, in Form eines Interviews mit eigenen Worten eine Bewertung dieser Fakten vorzunehmen. Dies hat selbstverständlich innerhalb der Freiräume zu geschehen, die die Meinungs- und Pressefreiheit vorsieht.

Herrn Peter Pfaff werde ich anbieten, dazu Stellung zu nehmen, um Cengiz’ Vorwürfe und Pfaff’s Stellungnahme gleichzeitig zu veröffentlichen.

Grüße,
Arne

Top Arne.

sybenwurz 06.08.2012 10:07

Würd mich freuen.
Bin gespannt.

Klugschnacker 06.08.2012 10:19

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 786455)
Ups. Mit welchem Recht verlangt der Kohle?
Nach meinem Verständnis konnte er die Löschung verlangen und das hast Du ja zügig getan.
Aber die Kohle soll er sich mal beim Cengiz holen ...
(Bin aber kein Rechtsexperte und dies war keine Rechtsberatung usw. blabla)

Es geht um Schadenersatz in Höhe von EUR 1000,-, die Peter Pfaff von mir fordert. Dazu kommen Anwaltskosten in Höhe von EUR 661,16, Streitwert 7.500,-.

Nach Ansicht des Anwalts habe ich die Löschung der beanstandeten Inhalte zu spät vorgenommen, nämlich erst auf Reaktion eines Faxes des Anwalts, nicht jedoch bei dessen Anrufen auf meinen Anrufbeantworter. Peter Pfaff selbst hat sich nicht bei mir gemeldet, sondern es ging gleich über den Anwalt.

Nachdem ich Peter Pfaff angerufen habe um im guten Einvernehmen eine Sache aus der Welt zu schaffen, in der wir uns eigentlich einig sind, hat dieser seine Schadenersatzforderung auf EUR 500,- verringert. Zusammen mit den EUR 661,16 Anwaltskosten geht es jetzt also um 1161,16.

Ich bin nicht sicher, ob ich das einfach überweisen soll, um meine Zeit nicht zu verschwenden, oder ob ich das mal prüfen lasse und dagegen halte.

Grüße,
Arne

carolinchen 06.08.2012 10:32

:Nee: :Nee: :Nee: das tut mir echt leid für dich,ich habe auch keine Ahnung vom Internetrecht,aber das kann nicht in Ordung gehen,dass du für das Fehlverhalten von einem RECHTSANWALT zahlen sollst.
Ich hoffe du hast Rechtsschutz und der übernimmt das.

maifelder 06.08.2012 10:37

Zitat:

Zitat von carolinchen (Beitrag 788282)
:Nee: :Nee: :Nee: das tut mir echt leid für dich,ich habe auch keine Ahnung vom Internetrecht,aber das kann nicht in Ordung gehen,dass du für das Fehlverhalten von einem RECHTSANWALT zahlen sollst.
Ich hoffe du hast Rechtsschutz und der üernimmt das.

Rechtsschutz für ein Internetportal, die Versicherung, die sowas übernimmt, hätte ich auch gerne.

carolinchen 06.08.2012 11:39

Ich weiß, ich bin naiv:)

Skunkworks 06.08.2012 11:58

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 788272)
Es geht um Schadenersatz in Höhe von EUR 1000,-, die Peter Pfaff von mir fordert. Dazu kommen Anwaltskosten in Höhe von EUR 661,16, Streitwert 7.500,-.

Nach Ansicht des Anwalts habe ich die Löschung der beanstandeten Inhalte zu spät vorgenommen, nämlich erst auf Reaktion eines Faxes des Anwalts, nicht jedoch bei dessen Anrufen auf meinen Anrufbeantworter. Peter Pfaff selbst hat sich nicht bei mir gemeldet, sondern es ging gleich über den Anwalt.

Nachdem ich Peter Pfaff angerufen habe um im guten Einvernehmen eine Sache aus der Welt zu schaffen, in der wir uns eigentlich einig sind, hat dieser seine Schadenersatzforderung auf EUR 500,- verringert. Zusammen mit den EUR 661,16 Anwaltskosten geht es jetzt also um 1161,16.

Ich bin nicht sicher, ob ich das einfach überweisen soll, um meine Zeit nicht zu verschwenden, oder ob ich das mal prüfen lasse und dagegen halte.

Grüße,
Arne

Ich helf mal mit Fragen, die ich mir dabei stelle:
  1. Ist ein Anruf auf einem AB mit Löschungsaufforderung verbindlich? In welcher Form muss/soll so eine Aufforderung abgesetzt werden?
  2. Wie viel Zeit ist seit dem Anruf bis zum Fax vergangen?
  3. Wie viel Zeit hat man als Plattformbetreiber um eine Löschaufforderung durchzuführen?
  4. Solltest du prüfen ob du den entstandenen Schaden beim Verursacher (Cengiz) nicht auch einfordern kannst.

Darüber hinaus verstehe ich nicht, warum der Kläger nur auf die Hälfte Schadensersatz runter geht, wenn ihr euch einig seid? Müsste er nicht sagen: zahl die Anwaltskosten und gut?
Das gleich über Anwalt kommunziert wurde ist an der Stelle auch bemerkenswert.

/S.

triwolf 06.08.2012 12:34

Als Betreiber einer Internetplatform bist Du praktisch für deren Inhalt verantwortlich, auch wenn dieser von vielen Usern gebildet wird. Wenn eine Löschungsaufforderung kommt, ist es eigentlich fast schon zu spät. Um auf der sicheren Seite zu sein, müsste Arne hier jeden Post sofort mitlesen und gegebenfalls zensieren oder löschen. Dass Arne die Zügel locker lässt finde ich klasse, bringt ihn aber leider möglicherweise auch in die Ziellinie von Schadensersatzforderungen und Abmahnanwälten. Das Problem ist einfach, dass anonyme User reale Personen mit Nennung deren vollständigen Namen beliebig beleidigen, verleumden und in Verruf bringen können. Die Verantwortung liegt dann erstmal beim Forenbetreiber. Auch wenn des Users reale Identität ermittelt werden kann bin ich unschlüssig ob man auf diesen zurückgreifen kann. Ich finde selbst in einem anonymen Forum sollte jeder Nutzer persönlich für seine Äußerungen Verantwortung übernehmen müssen. Ich bedaure echt, dass Arne jetzt die Zahlung an der Backe hat.

meggele 06.08.2012 15:16

Ganz so eindeutig ist das nicht:

Unstrittig ist, dass der tatsächliche Autor eines Beitrages, sofern er bekannt ist, uneingeschränkt hierfür haftbar gemacht werden kann. Bei der Frage der Verantwortlichkeit von Forenbetreibern für von Dritten erstellte Inhalte muss zwischen der eigentlichen Haftung und dem Unterlassungsanspruch unterschieden werden. Betreffend der Haftung gibt es eine eindeutige gesetzliche Regelung. In § 10 des Telemediengesetzes steht:
...
...
Man kann also davon ausgehen, dass ein Forenbetreiber weder haftet noch ein Unterlassungsanspruch gegen ihn besteht, sofern er fragwürdige Inhalte innerhalb von 24 Stunden, nachdem ihn eine Beschwerde erreicht hat, löscht. Tut er dies nicht, kann er in jedem Fall haftbar gemacht werden und es besteht ein Unterlassungsanspruch, sogar dann, wenn der eigentliche Autor des Beitrages belangt werden könnte (AZ VI ZR 101/06).
http://de.wikipedia.org/wiki/Forenhaftung

Klugschnacker 06.08.2012 15:25

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 786390)
leider hat er sich aus meiner Sicht in einen ganz normalen Forentroll entwickelt.

Ich sehe gerade, dass ich bei obigem Zitat mich etwas vom Ärger habe hinreißen lassen. Ich nehme den Begriff "Forentroll" zurück und entschuldige mich für dessen Verwendung.

Gruß,
Arne

Klugschnacker 06.08.2012 15:33

Zitat:

Zitat von meggele (Beitrag 788448)
... 24 Stunden, nachdem ihn eine Beschwerde erreicht hat, löscht.

Was bedeutet "erreicht hat"? Genügt eine Nachricht des generischen Anwalts auf meinem Anrufbeantworter? Oder zählt erst das später verschickte Fax des Anwalts?

Nach Erhalt des Faxes habe ich innerhalb von Minuten die beanstandeten Stellen entfernt.

Grüße,
Arne

KernelPanic 06.08.2012 15:36

Ich bin ein wenig irritiert.
Das ist ein Triathlonforum, in dem Leute schreiben, die sich für den Sport begeistern. Jetzt wird der Betreiber selbigen Forums von einem Vertreter des Triathlonverbandes verklagt, weil sich einer eine flapsige Bemerkung erlaubt hat? Geht's nur mir so, oder hätte man das nicht erstmal auf dem kleinen Dienstweg erledigen können, statt gleich die grosse Keule zu schwingen?

owk2011 06.08.2012 16:00

Zitat:

Zitat von KernelPanic (Beitrag 788468)
Ich bin ein wenig irritiert.
Das ist ein Triathlonforum, in dem Leute schreiben, die sich für den Sport begeistern. Jetzt wird der Betreiber selbigen Forums von einem Vertreter des Triathlonverbandes verklagt, weil sich einer eine flapsige Bemerkung erlaubt hat? Geht's nur mir so, oder hätte man das nicht erstmal auf dem kleinen Dienstweg erledigen können, statt gleich die grosse Keule zu schwingen?

Ich denke so pauschal kann man dies nicht beantworten.

Für mich bleiben nachflg. Fragen offen:
Wie konkret hat sich der RA in der Nachricht auf deinen AB geäussert? War es nur ein "... guten Tag mein Name ist XY ich vertrete meinen Mandanten in der Sache 123 bitte rufen sich mich zurück ..."
Wann hat er dir auf den AB gesprochen ? zur normalen Geschäftszeit oder Freitag Nachmittag ?
Wann ging das FAX ein?

Allgemein gesprochen, macht es m.M. nach sehr wohl einen Unterschied, ob du du nur eine allgemeine Ansage auf den AB oder konkret durch ein Fax( wo sicherlich sehr viel konkreter auf die Angelegenheit eingegangen werden kann) auf eine mgl. Sache aufmerksam gemacht worden bist.

Ich würde an deiner Stelle den ganzen Vorgang chronologisch zusammenfassen (d.h. Wann hast du die Nachricht auf deinen AB erhalten, wie hast du daraufhin reagiert, wann das Fax, wann hast du die Kommentare gelöscht) und dann zu einer Beuteilung an einen RA deines Vertrauens weiterleiten.
Am besten inkl. Audiomitschnitt von der AB Nachricht, Kopie Fax, Kopie der Logs/Screenshots/ wann du den Kommentar auf der Webseite entfert hast und natürlich in Kopie die Korrespondenz mit dem RA bzw. Gedächtnisprotokolle der Telefonate

Viel Erfolg,
O.

sybenwurz 06.08.2012 16:04

Zitat:

Zitat von KernelPanic (Beitrag 788468)
Geht's nur mir so, ...

Nö, mir auch.
Wär doch kein Ding, die Karten aufn Tisch zu legen, in die Offensive zu gehen und Jahangir direkt eins auf die Nase zu geben, wenn er wirklich so übers Ziel hinausgeschossen sein sollte.

Was mich darüber hinaus wundert: Cengiz/Jahangir iss ja kein Nobody in der Szene und Hn. Pfaff mit Sicherheit persönlich bekannt.
Wieso die Animositäten dann nicht direkt geklärt werden (wie Cengiz dies ja offensichtlich provoziert hat), sondern ein Rechtsanwalt via Anrufbeantworter die Löschung irgendwelcher Beiträge fordert, wo ich als quasi Laie nichtmal sicher bin, ob ein Fax rechtsverbindlich wäre, würd mich dann schonmal interessieren.

Wie oben geschrieben: Anruf, Beitrag löschen lassen, ggf. geht das auch übers Forum durch 'Beitrag melden', und parallel Jahngir wegen übler Nachrede oder sonstwas in der Art auf Unterlassung zu verlagen.
Die Art und Weise, wie das hier aber abläuft, spricht für mich schon wieder Bände...

Und was mich dann noch interessieren würde: wie die 7500Öcken Streitwert zustandekommen.

Hafu 06.08.2012 16:14

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 788467)
Was bedeutet "erreicht hat"? Genügt eine Nachricht des generischen Anwalts auf meinem Anrufbeantworter? Oder zählt erst das später verschickte Fax des Anwalts?

Nach Erhalt des Faxes habe ich innerhalb von Minuten die beanstandeten Stellen entfernt.

Grüße,
Arne

Bin mir sicher, dass eine Nachricht auf einem AB nicht rechtsverbindlich ist, genauso wenig wie eine mail, da man ja nicht verpflichtet ist, seine mailbox/ AB ständig abzuhören.

Die Anwaltskosten sind mit Sicherheit auch zu hoch angesetzt, weil der Streitwert nicht dem tatsächlich entstandenen Vermögensschaden ( angesichts der begrenzten Reichweite eines Forumseintrags) der ja im Steitfall vor einem Gericht auch belegt werden muss, entspricht.

Ich würde erstmal gar nicht zahlen, weil wenn die Sache vor Gericht geht, wird der Streitwert gekürzt, das Ganze endet mit einem Vergleich, der höchstwahrscheinlich günstiger für Arne ist und die Gegenseite bleibt auf den eigenen Anwaltskosten sitzen.

triwolf 06.08.2012 16:15

Zitat:

Zitat von meggele (Beitrag 788448)

Den Artikel habe ich auch gelesen. Die 24 Stunden "gelten als allgemein ankerkannt" sind aber keine verbiindliche Rechtsgrundlage nach der in jedem Folgefall entschieden werden muss. Die Frage ist hier, wieviel Aufwand und Geld Du in das Risiko investierst am Ende doch nicht "Recht" zu bekommen.

@kernelpanic

Geht mir genauso! Ich finde diese Aktion von Peter Pfaff ziemlich überzogen ...

owk2011 06.08.2012 16:23

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 788488)
Ich würde erstmal gar nicht zahlen, weil wenn die Sache vor Gericht geht, wird der Streitwert gekürzt, das Ganze endet mit einem Vergleich, der höchstwahrscheinlich günstiger für Arne ist und die Gegenseite bleibt auf den eigenen Anwaltskosten sitzen.

Das bedeutet aber auch, dass Arne auch auf seine RA kosten sitzen bleibt. Und sein RA wird seine Gebühren gemäß dem Streitwert bemessen. Will heissen, ich würde erst mal probieren im Gespräch eine Lösung zu erzielen. Vor Gericht zu ziehen kann nur der letzte Ausweg sein.
Durch den Teilerlass hat die gegnerische Seite zumindest schon mal Verhandlungsbereitschaft signalisiert.

Rhing 06.08.2012 16:31

Rechtsverbindlich ist die gesprochene Aufforderung, ein Fax, ne Email und natürlich ein Schreiben. Alles andere ist ne Frage der Beweisbarkeit. Ein Fax-Sendeprotokoll z.B. beweist nur die Absendung, aber nicht den Eingang beim Empfänger. Da Arne hier im Forum das Telefonat und das Fax bestätigt hat, kommt er da wohl nicht mehr runter. Andererseits bin ich natürlich nicht verpflichtet, meinen AB alle 15 min abzurufen. Könnte also sein, dass er die Nachricht auf dem AB erst unmittelbar vor dem Faxeingang abgehört hat und dann sofort reagiert hat.

Das wird natürlich relevant, wenn es um die Frage geht, ob Arne als Forenbetreiber ne Pflichtverletzung begangen hat. Er hat sicher die Pflicht der unverzüglichen Löschung. Das heißt aber, dass er ohne schuldhaftes Zögern löschen muss, wobei ne Überlegenszeit und ggfls. auch ne Rechtsberatung zugebilligt werden müssten. Das ist aber natürlich auch von den Äußerungen und deren Grad der Beleidigung etc. abhängig. Eine Bemerkung "XY ist ein A...ch" könnte "aus dem Stand heraus als beleidigend erkannt werden, bei anderen Bemerkungen kann das schon schwieriger werden. Ich kenne den Wortlauf nicht und das dürfte für einige andere hier auch zutreffen.

Das gleiche gilt für den Streitwert, dessen Höhe sich bei einer nicht vermöggensrechtliche Streitigkeit nach dem Grad der Rechtsverletzung richtet. Ein Vermögensschaden ist ja gerade nicht eingetreten, soweit ich weiß. Dabei wäre natürlich auch zu berücksichtigen, welchem Kreis die beanstandete Äußerung zur Kenntnis gelangt ist. Der dürfte m.E. relativ klein sein. Ich z.B. bin viel zu oft im Forum, hab aber nur noch die "....." gesehen.

Das man die gesamte Angelegenheit anders hätte lösen können, ist keine Frage. Das gilt gerade dann, wenn man berücksichtigt, wie wir hier Arne kennengelernt haben. Da zieht bestimmt jeder seine Rückschlüsse für seine Beurteilung der Beteiligten drauss. Ändert aber nix daran, dass die Sache nun mal so steht, wie sie steht.

Rhing 06.08.2012 16:36

Außerdem würde ich Cengiz natürlich ne Kopie von dem Vorgang mit der Bitte schicken, die Angelegenheit zu bereinigen. Ob gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen wird, ist Entscheidung der Gegenseite. In dem Fall wäre ggfls. C. der Streit zu verkünden, d.h. das Ergebnis des 1. Rechtstreits müßte C. dann gegen sich gelten lassen oder entsprechende Tatsachen vortragen.
Ein Vergleich ohne C.'s Zustimmung ist schwierig, weil er dann natürlich behaupten kann, er wäre den nicht eingegangen, das sei auch nicht notwendig gewesen, weil er - je nach gelöschten Bemerkungen - diese berechtigterweise geäußert hätte. Damit wäre der Vorgang nun dort zu klären, wo er nun wirklich nicht hingehört.

meggele 06.08.2012 17:14

Zitat:

Zitat von triwolf (Beitrag 788489)
Den Artikel habe ich auch gelesen. Die 24 Stunden "gelten als allgemein ankerkannt" sind aber keine verbiindliche Rechtsgrundlage nach der in jedem Folgefall entschieden werden muss. Die Frage ist hier, wieviel Aufwand und Geld Du in das Risiko investierst am Ende doch nicht "Recht" zu bekommen.

Das sowieso. Ich interpretiere die genannte Zeitspanne auch eher so, dass der Forenbetreiber eine realistische Chance haben muss, den Beitrag zu löschen. (Sonst könnte man sich ja selbst anonym beleidigen und eine Sekunde später den Kram per Anwalt rausschicken lassen...)
Ansonsten lese ich da Unstrittig ist, dass der tatsächliche Autor eines Beitrages, sofern er bekannt ist, uneingeschränkt hierfür haftbar gemacht werden kann. und sehe deshalb noch weniger Grund dafür, dass Arne irgendwas zahlen müsste.

Klugschnacker 06.08.2012 17:47

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 788496)
Könnte also sein, dass er die Nachricht auf dem AB erst unmittelbar vor dem Faxeingang abgehört hat und dann sofort reagiert hat.

Ich habe am Montag zuerst das Fax bekommen und die Löschungen wenige Minuten später vorgenommen. Danach habe ich den AB abgehört, dort war ein Spruch des Anwalts drauf. Von der Sache Kenntnis erhalten habe ich durch das Fax des Anwalts.

Für mein laienhaftes Verständnis liegt eine Rechtsverletzung erst dann vor, wenn ich nach Kenntnisnahme der Beschwerde nicht in zumutbarer Zeit eine Löschung vornehme. Zur einer Vorab-Kontrolle von Postings bin ich nicht verpflichtet, auch nicht in Threads, die evtl. als kritisch einzustufen sind (z.B. wegen hier bereits erfolgter Rechtsverstöße).

Einen interessanten Aufsatz zu dem Thema gibt es hier (Danke an S für den Hinweis).

Generell lösche ich alle beanstandeten Formulierungen immer sofort ohne inhaltliche Prüfung. Wenn sich jemand verunglimpft oder beleidigt fühlt hat das für mich Vorrang vor der Frage, wer inhaltlich im Recht ist. Deshalb bin ich etwas überrascht, wie es jemand fertig bringt, in diesen Fragen mit mir in Streit zu geraten. Wenn Peter Pfaff sich verunglimpft fühlt, hat er mich ohnehin auf seiner Seite, was soll also der Rechtsstreit?

Ein Anruf meinerseits bei Peter Paff als auch ein Telefonat mit seinem Anwalt hatte zum Ziel, die Sache im guten Einvernehmen zu regeln, da wir über die Sache selbst ja einer Meinung sind – nämlich dass ich die Korruptions-Vorwürfe von Jahangir gegenüber Peter Pfaff sofort entferne, wenn das gewünscht und mir zur Kenntnis gebracht wird (wohlgemerkt ohne Prüfung des Wahrheitsgehalts; eine Löschung stellt in dieser Hinsicht keinerlei Wertung dar). Peter Pfaff verringerte daraufhin den geforderte Schadenersatz von EUR 1000 auf EUR 500. Außerdem will er diese Summe, wenn sie von mir gezahlt wird, einem guten Zweck zukommen lassen.

Die Spende zum guten Zweck finde ich gut; warum dafür jedoch ein wohlwollend-neutrales Verhältnis zwischen mir und dem Präsidenten des Bayerischen Triathlonverbands auf’s Spiel gesetzt wird, ist mir verborgen geblieben.

Grüße,
Arne

LidlRacer 06.08.2012 18:34

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 788534)

Der Aufsatz bestätigt meine Auffassung, dass niemand von Dir Geld verlangen kann, wenn Du nichts Vorwerfbares getan hast. Und das hast Du m.E. nicht.

FLOW RIDER 06.08.2012 18:44

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 788534)
Ich habe am Montag zuerst das Fax bekommen und die Löschungen wenige Minuten später vorgenommen. Danach habe ich den AB abgehört, dort war ein Spruch des Anwalts drauf. Von der Sache Kenntnis erhalten habe ich durch das Fax des Anwalts.

Dein Link führt eher zu "Prüfungspflichten von Betreibern". Natürlich kannst Du nicht alle Posts sekundengenau überprüfen.

Hier geht es aber eher um den Zugang der Nachricht des Anwaltes.

Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber in dessen Abwesenheit abgegeben wird, wird in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht. Zugegangen ist eine Willenserklärung also dann, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, daß dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen.

Du betreibst ein Internetportal und musst demnach juristisch sicherlich mehrmals am Tag Deinen Anrufbeantworter, Deine Mails und Dein Fax checken. Insofern denke ich, dass bereits 2 bis 3 Stunden nach Zugang der Nachricht auf Deinem AB, die Nachricht als zugegangen gelten kann. Durch das Internetportal kannst Du Dich auch nicht rausreden, dass ja Wochende war. Das Internet macht leider kein Wochenende. Wenn der Anwalt zum Beispiel bereits samstags auf Deinen AB gesprochen hat und Du erst am Montag aufs Fax reagiert hast, dann ist das sicherlich tendenziell zu spät.

Versuch nochmal mit dem Anwalt zu reden. Einen eigenen Anwalt würde ich nicht einschalten. Dann explodieren die Kosten und am Ende (das kann sich ja locker mehrere Monate hinziehen) sind nur die Anwälte reicher.

Solltest Du Dich für Zahlen entscheiden werde ich einen Spendenaufruf starten. Von mir kommen die ersten 50 Euro.

Rhing 06.08.2012 19:22

Alles richtig, aber Zugang per AB am Wochenende würde ich jetzt schon ein bisschen anders sehen. Der Kollege hätte ja auch ein kurzes Fax schicken können, wenn die Sache so wichtig ist. Hätte ich jedenfalls gemacht, schon, damit ich dem Mandanten was zeigen kann. Kommt aber sicher auf die konkreten Umstände an.
Zudem kann der Forenbetreiber ja auch noch überlegen und Rat einholen, denn nach dem Zugang muß er nur ohne schuldhaftes Zögern reagieren. Und ich hab die Äußerungen z.B. nicht gesehen, sie waren schon gelöscht.
Ob das Verlangen der Gegenseite jetzt so geschickt ist, ist ne ganz andere Frage. Man fragt sich ja schon, warum er nicht gegen C. vorgeht. Wobei ich nicht weiß, ob er's tut.

Thorsten 06.08.2012 19:28

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 788534)
Peter Pfaff verringerte daraufhin den geforderte Schadenersatz von EUR 1000 auf EUR 500. Außerdem will er diese Summe, wenn sie von mir gezahlt wird, einem guten Zweck zukommen lassen.

Die Spende zum guten Zweck finde ich gut; warum dafür jedoch ein wohlwollend-neutrales Verhältnis zwischen mir und dem Präsidenten des Bayerischen Triathlonverbands auf’s Spiel gesetzt wird, ist mir verborgen geblieben.

Das ist in meinen Augen ein Witz. Das kann man einem Fußballprofi zumuten, wie man mir zumuten kann, irgendwo einen Euro in die Büchse zu werfen. Aber 500 € sind für Arne mit Sicherheit noch immer richtig Geld. Und diese Forderung vermutlich ohne wirklichen Anspruch zu stellen :Nee:.

Am besten setzt Herr Pfaff die danach noch von seiner Steuer ab ;).

sybenwurz 06.08.2012 19:54

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 788502)
Außerdem würde ich Cengiz natürlich ne Kopie von dem Vorgang mit der Bitte schicken, die Angelegenheit zu bereinigen...

Wenn er Eier hat, wird er das eh tun.
Iss ja seitens seines Berufsstandes einwandfrei in der Lage dazu und zur moralischen Seite muss ich sicher nix dazu hier schreiben...

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 788566)
Aber 500 € sind für Arne mit Sicherheit noch immer richtig Geld.;).

Ehe er das selbst abdrücken muss, spende ich n paar Taler in die Kampfkasse und bin damit sicher nicht der einzige.

Willi 06.08.2012 20:14

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 788570)
Um Missverständnisse auszuschliessen wie das gemeint ist (ich krieg grad ums Verrecken keine vernünftigere Formulierung gebacken): ich bin sicher nicht der einzige hier, der n paar Taler in die Kampfkasse spenden würde.

Dito.

Wenn jeder fünf bis zehn Euro auf den Tisch legt, kann Arne den gewünschten Betrag bequem überweisen - und sich um wichtigeres als Kleinkrieg kümmern. Ob sich die Anwälte (die Arne dann hoffentlich offenlegen wird) sich nicht schämen werden, den Betrag dann auch wirklich anzunehmen, wird sich dann zeigen.

Arne, wie können wir das Thema lösen, wohin dürfen wir überweisen?

Stefan 06.08.2012 21:04

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 788580)

Arne, wie können wir das Thema lösen, wohin dürfen wir überweisen?

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