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HeinB 08.07.2011 12:41

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 603620)
Ich glaube, dass dies einfach ein handwerklicher Fehler bei der Gesetzgebung war, es aber zu aufwendig ist, diesen zu beheben für die ganz wenigen Ausnahmen. Da ist es billiger, an manchen bergab-Passagen ein 50er-Schild hinzustellen - wenn es denn da so viele Radfahrer gibt, die es darauf anlegen.

Vielleicht konnte man sich seinerzeit einfach keine Fahrräder mit 50 km/h vorstellen.

Übrigens muss man diese "Ausnahme" für Radfahrer stark relativieren. Wenn was passiert bekommt der Radler sehr wahrscheinlich eine Mitschuld. Innerhalb von Ortschaften fährt man vorsichtig, weil immer was sein kann, und dazu passen keine Geschwindigkeiten > 50 km/h.

Viele der Fragen im Quiz sind nicht aus der Stvo, sondern von Urteilen entnommen. Andere Richter können das alles anders sehen, oder?

Joerg aus Hattingen 08.07.2011 12:43

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 603622)
Und jetzt dachte ich, ich hätte einen Tempoverstoß begangen als ich mit 75 nach Königsstein rein bin, naja,wurde leider eh nicht dokumentiert, weil der Blitzer nicht ausgelöst hat. :-(( :Weinen:

Zitat:

Zitat von ironlollo (Beitrag 603636)
Nicht? Von mir dürften sie an der Stelle schon soviel Bilder geschossen haben, dass es zum Tapezieren der Wand reicht :Cheese:

Solange ihr Euch auf 'normalen' Straßen bewegt, kein Problem, in Spielstraßen ist Schrittgeschwindigkeit auch für Radfahrer vorgeschrieben!!

matwot 08.07.2011 12:45

90%.
Bei den Stöpseln im Ohr hatte ich wohl die SpO im Kopf.

malihini 08.07.2011 12:46

8/10 - Ich trinke halt nix und packe auch keine Taschen an den Lenker:Lachen2:...

ironlollo 08.07.2011 12:46

Zitat:

Zitat von Joerg aus Hattingen (Beitrag 603641)
Solange ihr Euch auf 'normalen' Straßen bewegt, kein Problem, in Spielstraßen ist Schrittgeschwindigkeit auch für Radfahrer vorgeschrieben!!

Das ist klar und wird natürlich auch eingehalten :)

4SeasonBiker 08.07.2011 12:49

6/10

Falsch waren Alkohol, Höchstgeschwindigkeit, Einkaufstaschen (sehr abenteuerlich!) und rechts überholen.

Wie darf ich Frage 9 denn verstehen? Darf ich generell an wartenden Fahrzeugen rechts vorbei rollen, also an der roten Ampel genauso wie an Engstellen und Zebrastreifen?

huck 08.07.2011 12:54

ihr habt aber komische regeln, von denen hatte ich nur drei richtige (und dabei war ich in zürich vor bald zehn jahren der erste, der die damals neu überarbeitete theoretische autofahrprüfung ohne fehler geschafft hat)

Hafu 08.07.2011 13:00

Zitat:

Zitat von 4SeasonBiker (Beitrag 603647)
...
Wie darf ich Frage 9 denn verstehen? Darf ich generell an wartenden Fahrzeugen rechts vorbei rollen, also an der roten Ampel genauso wie an Engstellen und Zebrastreifen?

Bezieht sich wahrscheinlich eher auf Staus und Ampeln. Ich mach's schon immer, weil man's ja generell eilig hat, aber früher mit latent schlechtem Gewissen. Und wenn eine Polizeistreife in der Schlange steht, hätte ich es mir bisher verkniffen.

...mal sehen, wie ich das in Zukunft handhabe. Ob man bei Polizisten eine detaiilierte Kenntnis sämtlicher Bestimmungen der StvO voraussetzen kann?;)

Jörrrch 08.07.2011 13:08

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 603654)
Ob man bei Polizisten eine detaiilierte Kenntnis sämtlicher Bestimmungen der StvO voraussetzen kann?;)

Nein

Schwarzfahrer 08.07.2011 13:25

Zitat:

Zitat von Nordexpress (Beitrag 603557)
9/10

die Promillefrage war falsch.
Aber da ich eh nix trink, hab ich eine gute Ausrede für die Wissenslücke

Geht mir in jeder Hinsicht genauso.

Ich muß aber ehrlich gestehen, es war nicht alles sicheres Wissen, sondern zum Teil eine vage Erinnerung, z. T. habe ich einfach das angekreuzt, was ich mit gesundem Menschenverstand angenommen habe.

Leider fehlen Fragen zur Radwegnutzungspflicht, das würde die Diskussion gehörig anheizen.

dmnk 08.07.2011 15:12

Zitat:

Zitat von 4SeasonBiker (Beitrag 603647)
Wie darf ich Frage 9 denn verstehen? Darf ich generell an wartenden Fahrzeugen rechts vorbei rollen, also an der roten Ampel genauso wie an Engstellen und Zebrastreifen?

ja, sofern die autos denn auch wirklich stehen und genügend platz daneben ist.

FinP 08.07.2011 15:15

Zitat:

Zitat von dmnk (Beitrag 603729)
ja, sofern die autos denn auch wirklich stehen und genügend platz daneben ist.

Naja, genügend Platz ist ja, wenn man durchkommt... :Cheese:

marlaskate 08.07.2011 15:53

8/10
Alkohol (aber das ist eh nicht relevant :Cheese: ) und Musik 8hätte ich ganz verboten). War mir beim Telefonieren nicht ganz sicher, beruhigt mich aber, dass es mit Freisprech erlaubt ist, weil ich eigentlich immer so fahre. Weniger, weil ich es unbedingt so will, als weil ich es muss - mitten im Fahren etwas aus der Reißverschlusstasche am Rücken ziehen und dann auch noch festhalten müssen, ist nicht so mein Ding.... Ich weiß, das kann man lernen, aber ich denke da habe ich wichtigere Defizite.... :Cheese:

MatthiasR 08.07.2011 16:07

10/10 :Cheese:


Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 603609)
Warum z.B, Einkaufstaschen-Transport am Lenker erlaubt sind, erscchließt sich mir auch bei genauem Nachdenken nicht, denn bei den meisten Fahrradtypen (mit Ausnahme vielleicht von Cityrädern mit Vollabdeckung zwischen Gabel und Schutzblech) können aus dieser Transportunsitte kreuzgefährliche Situationen entstehen.

Alles was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt (gilt auch für die Kopfhörer). Auch wenn man das in D manchmal kaum noch glauben kann.

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 603609)
Das Fahrrädern erlaubte Überschreiten der 50 km/h innerorts ist überraschend, kommt in der Praxis aber wahrscheinlich nicht allzu oft vor.

Das wurde aber hier schon öfter mal angesprochen.

Gruß Matthias

Superpimpf 08.07.2011 17:07

8/10

Alkoholfrage und Höchstgeschwindigkeit falsch.

Gut zu wissen, dass ich jetzt innerorts nicht ständig Rekom fahren muss um nicht zu schnell zu sein :cool:

alpenfex 08.07.2011 17:10

3/10 ...so what!

ironlollo 08.07.2011 17:11

Zitat:

Zitat von Superpimpf (Beitrag 603765)
8/10

Alkoholfrage und Höchstgeschwindigkeit falsch.

Gut zu wissen, dass ich jetzt innerorts nicht ständig Rekom fahren muss um nicht zu schnell zu sein :cool:

Angeber! :Cheese:

dani ffm 08.07.2011 17:41

8/10, Alkohol und Höchstgeschwindigkeit waren falsch :)

FinP 08.07.2011 17:47

Ich behaupte mal, dass hier über 50% nicht relevante Fragen beantworten können (die im Test waren ja eher Käse). Wer hält dagegen?

1. Gibt es in Deutschland eine Radwegbenutzungspflicht?

2. Wie muss ein Fahrrad ausgestattet sein?

3. Gibt es Ausnahmen für Sporträder, wenn ja für welche?

4. Gibt es für Fahrräder mit Anhängern Ausnahmen oder muss man immer überall dort fahren, wo auch die normalen Fahrräder fahren?

5. Gibt es eine Helmpflicht?

6. Was für Batterieleuchten sind erlaubt und an welchen Fahrrädern?

7. Dürfen Rennradfahrer mit einer Lizenz immer auf der Straße fahren?

8. Ist Windschattenfahren erlaubt?

9. Ein benutzungspflichtiger Radweg entspricht nicht den Bestimmungen, muss ich ihn dennoch benutzen?

10. Shimano oder Campa?

Nachschlagen zählt natürlich nicht...

Noiram 08.07.2011 17:48

Hatte auch nur 6 Richtige... wenn ich die mal im Lotto hätte...:Lachanfall:

Aber die Fragen...? Ich bin von meinem Empfinden mehr auf Nummer sicher gegangen.


LG
Marion

FinP 08.07.2011 17:56

Schwierigere Fragen:

11. Dürfen zwei Radfahrer nebeneinander fahren?

12. Wann muss man anhalten, um andere überholen zu lassen?

13. Muss ich Handzeichen geben, wenn ich die Fahrtrichtung ändern möchte?

14. Darf ich in Einbahnstraßen gegen die vorgesehene Richtung fahren?

15. Muss ich Wege, die mit "Fußgänger + Radfahrer frei" beschildert sind, nutzen?

16. Wie schnell darf ich dort fahren?

17. Darf mein Kind (6 Jahre alt) auf der Straße fahren, wenn ich es begleite? Darf mein Kind auf dem Radweg fahren?

18. Muss ich an meine Klickpedale Katzenaugen montieren?

19. Gibt es Ausnahmen für Speichenreflektoren?

20. Darf ich in der Stadt Autos überholen?

FinP 08.07.2011 18:02

21. Wie schnell darf ich in Fahrradstraßen fahren?

22. Habe ich ein Mitverschulden bei Verletzungen, wenn ich kein Helm trage und umgefahren werde?

23. Wo müssen Inliner fahren? Auf der Straße, auf dem Radweg auf dem Fußweg?

24. Auf welcher Straßenseite müssen Inliner fahren, wenn weder Fußweg noch Radweg vorhanden ist?

25. Wie verhält es sich mit Pedelecs. Sind das Fahrräder?

xeed 08.07.2011 18:04

so mit 7/10 auch eher unwissend. alkohol, höchstgeschwindigkeit und einkaufstaschen falsch beantwortet. :-)

Sir Kesche 08.07.2011 18:22

nur fünf:(

Mandarine 08.07.2011 19:18

4/10

Pankerunner 08.07.2011 20:17

5 von 10 - allerdings war ich mäkliger als erlaubt :Gruebeln:

Hafu 26.08.2011 08:13

Nachdem ich beim Fahrrad-Wissenstest der Zeit vor ein paar Wochen überraschend schlecht abgeschnitten habe:( , konnte ich gerade zum Frühstück mein Selbstbewusstsein im (wohl nicht ganz ernst gemeinten) "Jan-Ullrich-Wissenstest" derselben Zeitung aufpolieren;) :


maifelder 26.08.2011 08:21

12von12 (vermutlich ist es auch egal was man angeklickt hat, zumindest bei der einen oder anderen Frage)

Aber Die Zeit habe ich eigentlich immer für eine seriöse Zeitung gehalten. Verkrampft witzig zu sein ist besonders lächerlich.

FroschCH 26.08.2011 09:37

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 603781)
Schwierigere Fragen:

11. Dürfen zwei Radfahrer nebeneinander fahren?

12. Wann muss man anhalten, um andere überholen zu lassen?

13. Muss ich Handzeichen geben, wenn ich die Fahrtrichtung ändern möchte?

14. Darf ich in Einbahnstraßen gegen die vorgesehene Richtung fahren?

15. Muss ich Wege, die mit "Fußgänger + Radfahrer frei" beschildert sind, nutzen?

16. Wie schnell darf ich dort fahren?

17. Darf mein Kind (6 Jahre alt) auf der Straße fahren, wenn ich es begleite? Darf mein Kind auf dem Radweg fahren?

18. Muss ich an meine Klickpedale Katzenaugen montieren?

19. Gibt es Ausnahmen für Speichenreflektoren?

20. Darf ich in der Stadt Autos überholen?

Hab ich da was ueberlesen, oder schuldest Du uns noch die Antworten???

Die Fragen find ich wirklich interessant!

FroschCH 26.08.2011 09:38

Zitat:

Zitat von huck (Beitrag 603651)
ihr habt aber komische regeln, von denen hatte ich nur drei richtige (und dabei war ich in zürich vor bald zehn jahren der erste, der die damals neu überarbeitete theoretische autofahrprüfung ohne fehler geschafft hat)

Was ist den bei uns anders? Ich fahr ja sicher 90% meiner Kilometer in der CH und hab offensichtlich keine Ahnung wie regelwidrig....

kaiche82 26.08.2011 10:07

8/10 Richtig- Werd gleich mal meinen MP3 Player aufsetzten und mit 50 duch die nächste 30er zone brettern..

kaiche82 26.08.2011 10:13

12/11 Verdammt!!!

Habe gedacht die Regel gibt es schon länger..

Seit dem 1. Januar 2010. Seitdem gilt die neue Verbandsordnung des Radportweltverbandes. In dem Regelwerk werden erstmals bestimmte Dopingpraktiken für alle Profiradsportler erlaubt, darunter auch Epo-Doping.

Hendock 26.08.2011 10:19

8 von 10 richtig. Falsch: Promillegrenze und Einkaufstasche.

Wolfgang L. 26.08.2011 10:27

Zitat:

Zitat von Hendock (Beitrag 632901)
8 von 10 richtig. Falsch: Promillegrenze und Einkaufstasche.

ich auch. Aber das mit den Lampen weiss ich auch nur wegen meiner Tochter.
das mit den Fahrradtaschen hätte ich nie gedacht!

Grüße
Wolfgang

hawkmarcus 26.08.2011 10:34

9/10 - Falsch: die Frage mit dem rechts überholen

mfg Marcus

FinP 26.08.2011 11:44

Zitat:

Zitat von FroschCH (Beitrag 632868)
Hab ich da was ueberlesen, oder schuldest Du uns noch die Antworten???

Die Fragen find ich wirklich interessant!

Da darauf keinerlei Reaktion kam, wollte ich nicht nerven. Muss mal bei Gelegenheit die Antworten aufschreiben - solange darf natürlich gerätstelt und hier auch spekuliert werden.

Nachgucken zählt natürlich nicht. :Cheese:

Rhing 26.08.2011 13:04

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 603567)
... Beispiel "Rechtsfahrgebot". Das bedeutet nämlich nicht, dass ich am Randstein entlang muss, sondern die rechte Fahrspur wählen muss. Da darf ich dann auch grds. in der Mitte fahren. Wie Motorräder auch.

Sorry,
Zitat:

Zitat von STVO
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

D.h., auf der rechten Fahrbahn ist rechts zu fahren (solange das gefahrlos zu machen ist, daher der Sicherheitsabstand).

drullse 26.08.2011 13:18

Zitat:

Zitat von Hendock (Beitrag 632901)
8 von 10 richtig. Falsch: Promillegrenze und Einkaufstasche.

Exakt das gleiche Ergebnis wie bei mir...

FinP 26.08.2011 13:35

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 633032)
Sorry,

D.h., auf der rechten Fahrbahn ist rechts zu fahren (solange das gefahrlos zu machen ist, daher der Sicherheitsabstand).

Habe mich in #16 schon korrigiert.

FinP 26.08.2011 13:47

Habe mich mal an den Antworten zu den Zusatzfragen versucht. Da ich nur interessierter Laie bin, wäre ich über Ergänzungen/Anmerkungen natürlich dankbar.

1. Gibt es in Deutschland eine Radwegbenutzungspflicht?

Nein, gibt es nicht. Radwege sind grundsätzlich nicht benutzungspflichtig. Die Benutzungspflicht darf nur ausnahmsweise und aufgrund konkret (!) begründeter Einzelfallprüfung angeordnet werden. Leider hält sich kaum eine Behörde daran.

2. Wie muss ein Fahrrad ausgestattet sein?

Das steht in der StVZO:
- helltönende Klingel (§64a – andere Sachen sind nicht zulässig, leider also auch keine AirZound, wenn man die allerdings am Rucksack befestigt...)
- 2 unabhängige Bremsen (§65: Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag. Manche Gerichte sehen bei Fixies die zweite Bremse durch die starre Nabe als gegeben an.)
- lichttechnische Einrichtungen, jetzt wird es dreckig...
Lichtmaschine für nach vorne gerichteten, weißen Scheinwerfer und rote Schlussleuchte, mindestens 3 W, 6 V. Zustäzlich (!) darf diese mit einer Batterie unterstützt werden (6V). (Damit bekommt man dann Standlichtfunktionen etc. hin.)
Der Lichtkegel ist in der Neigung vorgegeben.
Nach vorne ein weißer Rückstrahler (kann mit Lampe kombiniert sein).
Schlussleuchte muss 25 cm über dem Boden sein.
Hinten ein roter Rückstrahler, nicht höher als 60 cm (kann mit Schlussleuchte kombiniert sein.
Ein weiterer roter Großflächenrückstrahler hinten.
Fahrradpedale müssen nach vorne und hinten gelbe Rückstrahler haben.
Zwei Speichenrückstrahler pro Rad oder Reflektorstreifen auf dem Mantel des Rades. Es dürfen mehr angebracht werden, dann müssen die aber gleichmäßig verteilt werden.
Alle Einrichtungen brauchen eine Zulassung (siehe K-Nummer).

3. Gibt es Ausnahmen für Sporträder, wenn ja für welche?

Ja, gibt es.
Die Lichtmaschine darf durch Batterien ersetzt werden. Scheinwerfer und Rückleuchte müssen nicht fest montiert sein und müssen IMMER mitgeführt werden.

Diese Ausnahme gilt nur für Rennräder unter 11kg Gesamtgewicht. Fraglich ist, erstens was ein Rennrad zu einem Rennrad macht und wie das Gewicht bestimmt wird (mit oder ohne die gesamten, vorgeschriebenen Anbauteile.)

In genehmigten Rennen brauchen keine lichttechnischen Einrichtungen angebracht/mitgeführt werden. Allerdings wieder nur an Rennrädern (diesmal ohne Gewichtsbeschränkung).

4. Gibt es für Fahrräder mit Anhängern Ausnahmen oder muss man immer überall dort fahren, wo auch die normalen Fahrräder fahren?
Ja, es gibt Ausnahmen. Wo man nicht fahren kann, muss man nicht fahren.
ist der Radweg zu schmal, darf die Straße benutzt werden, ist der Radweg nicht erreichbar (beispielsweise bepollert), muss die Straße benutzt werden.

5. Gibt es eine Helmpflicht?

Nein, gibt es nicht. Es gibt aber teilweise bei Unfällen eine Mithaftung, wenn man keinen Helm trägt. Dies ist alles aber noch sehr strittig. Ein Mitverschuldensvorwurf kann eventuell daraus konstruiert werden, wenn man sich als Sportler besonderen Gefahren aussetzt.

6. Was für Batterieleuchten sind erlaubt und an welchen Fahrrädern?

Nur mit sog. K-Nummer zugelassene sind an allen Fahrrädern als zusätzliche Beleuchtung zugelassen.
Als alleinige aktive Beleuchtung nur an Rennrädern unter 11 kg.

7. Dürfen Rennradfahrer mit einer Lizenz immer auf der Straße fahren?

Nein. Benutzungspflichtige Radwege sind auch für Lizenzinhaber benutzungspflichtig. Das Märchen hält sich aber erstaunlich lange...

8. Ist Windschattenfahren erlaubt?

Zunächst gilt §4 StVO: Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug muss groß genug sein, um dahinter sicher bremsen zu können. Wer es trotzdem tut, verzichtet damit simpel ausgedrückt auf Haftungsansprüche.

9. Ein benutzungspflichtiger Radweg entspricht nicht den Bestimmungen, muss ich ihn dennoch benutzen?

Ja, ich darf aber bei der veranlassenden Behörde einen Widerspruch gegen die Anordnung der Benutzungspflicht stellen. Ausnahme nur: unbenutzbare Radwege. Ein Radweg wird aber in der Regel nicht dadurch unbenutzbar, dass man langsam fahren muss.

10. Shimano oder Campa?

Die Antwort ist doch eindeutig... :Cheese:

11. Dürfen zwei Radfahrer nebeneinander fahren?

Nach dem Wortlaut eigentlich fast immer. §2 StVO sagt:
Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
Es sind nur wenige Konstellationen denkbar, in denen der Verkehr durch das tatsächliche Nebeneinanderfahren behindert wird. Der wütende Autofahrer sieht das aber sicherlich anders.

12. Wann muss man anhalten, um andere überholen zu lassen?

Anhalten kann nötig sein, um eine nachfolgende Schlange von Fahrzeugen passieren zu lassen. Das ist teilweise z.B. an engen Passstrassen denkbar.
§5 StVO: Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist.

13. Muss ich Handzeichen geben, wenn ich die Fahrtrichtung ändern möchte?

Wer abbiegen möchte, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen. Wie man das macht, ist einem grundsätzlich selbst überlassen. Wenn man den Arm raushält muss man dies natürlich nicht während des gesamten Abbiegevorgangs machen.
Nach dem Wortlaut genügt also eine eindeutige Fahrweise, die implizit den Abbiegewunsch verdeutlicht (also z.B. links einordnen.). Nachts im Dunkeln ist es ja eh zwecklos den Arm rauszuhalten.


14. Darf ich in Einbahnstraßen gegen die vorgesehene Richtung fahren?

Nur dann, wenn dies explizit gekennzeichnet ist.

15. Muss ich Wege, die mit "Fußgänger + Radfahrer frei" beschildert sind, nutzen?

Nein.

16. Wie schnell darf ich dort fahren?

Es handelt sich nicht um einen Radweg, sondern einen Gehweg. Fußgänger haben absoluten Vorrang und dürfen rumspringen wie sie wollen. Die Geschwindigkeit muss an die Fußgänger angepasst werden. Es ist aber keine Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben (seit 2009 nicht mehr).

17. Darf mein Kind (6 Jahre alt) auf der Straße fahren, wenn ich es begleite? Darf mein Kind auf dem Radweg fahren?

Beides nein. Kinder bis zur Altersgrenze von 8 müssen auf dem Gehweg fahren. Zwischen 8 und 10 haben sie dann Wahlfreiheit. Die Kinder auf dem Gehweg müssen bei jeder Straßenüberquerung absteigen und schieben.

18. Muss ich an meine Klickpedale Katzenaugen montieren?

Ja.

19. Gibt es Ausnahmen für Speichenreflektoren?

Man kann auf Speichenreflektoren verzichten, wenn man retroreflektierende Streifen auf dem Mantel hat.

20. Darf ich in der Stadt Autos überholen?

Warum nicht? Allerdings nur links. Es gelten die gleichen Regeln wie sonst bei Überholvorgängen, das bedeutet, dass der Geschwindigkeitsunterschied schon erheblich ist (laut der Gerichtsurteile, die ich gefunden habe etwa 10 km/h).

Rechts darf man nur an wartenden Autos vorbei, dann aber auch nur ganz rechts und nicht zwischen zwei Fahrzeugkolonnen.

21. Wie schnell darf ich in Fahrradstraßen fahren?

Alle Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren.

22. Habe ich ein Mitverschulden bei Verletzungen, wenn ich kein Helm trage und umgefahren werde?

Die Frage ist doppelt.

23. Wo müssen Inliner fahren? Auf der Straße, auf dem Radweg auf dem Fußweg?

Gehweg.

24. Auf welcher Straßenseite müssen Inliner fahren, wenn weder Fußweg noch Radweg vorhanden ist?

Links (!).

25. Wie verhält es sich mit Pedelecs. Sind das Fahrräder?

Gelten als Fahrräder. Es sei denn, sie sind zu leistungsstark, dann gelten sie als Kleinkrafträder.


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