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Mit 15km/h übern Radweg ist für mich kein Training :-( Klar, befahrbar sind die, aber halt langsam, und das ist doch irgendwie doof. Vielleicht kennt hier jemand die Straße, die in Düsseldorf am Unterbacher See langgeht. Da fahr ich z.b. immer auf der Straße, obwohl es einen Radweg gibt. Da sind aber recht viele Fußgänger und auch Radfahren (so mit Trekkingrädern und so) und der Radweg ist auch nicht der schönste. Daher fahr ich immer auf der Straße, naja.
Bei meinem Freund fahren wir aber sehr viel Radweg, denn der wohnt aufm Land, es ist an vielen Stellen 100 erlaubt und die Leute rasen. Und die Radwege sind dort viel besser als sie es hier sind, da kann man auch wirklich volles Tempo fahren, Fußgänger sind da eh keine. Da mich das so nervt draußen alleine (man muss ja stäääändig aufpassen, die Autofahrer fahren sich was zusammen...unglaublich) fahre ich auch oft auf der Rolle. Aber draußen ist ja eigentlich schon schöner. Ich bin schon mehrmals an solchen "kritischen" Stellen von der Polizei überholt worden, die haben nix gesagt. Wenns bergauf geht, geh ich aber öfters mal auf den Radweg. Ist mir dann sicherer, wenn ich so lahm bin. Falls es nur einen Radweg links gibt, nervt mich das immer sehr. Wieso sich jetzt manche hier aufregen über mein angeblich fehlendes Wissen über die StVo...naja, also wie gesagt, das seh ich nicht so, denn mit der Unwissenheit dieser Radwegsache bin ich ja nicht allein und den Rest wusste ich ja schon. |
Ein schöner Paragraphenreiter Thread, den man nicht allzu ernst nehmen darf;)
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Dein Wissen fehlt nicht "angeblich" - wie man sieht, fehlt es auch real. Und die eigene Unwissenheit mit der Unwissenheit der Anderen zu entschuldigen... :Nee: Kein Wunder wenn es auf den Straßen so läuft wie es läuft. |
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Unter Autofahrern hält sich hartnäckig das Gerücht, dass 1 m Seitenabstand reicht, wohl weil das der Mindestabstand zu parkenden Autos ist (Tür auf und Abflug bzw. mit dem Augo Schaden). Is aber nicht so. Auch da kommt's drauf an, nach meiner Kenntnis 1,50 m - 2,00 m, je nach den Umständen, im Extremfall auch mehr, z.B. Oma/Opa mit Schlangenlinien auf'm Rad, sicher auch langsam fahrende und sich unterhaltende Gruppe. Hätte dem Busfahrer heute morgen auch mal einer sagen sollen, als der auf der Rechtsabbiegerspur mit ca. 40 cm Abstand an mir vorbei ist, als ich mich rechts auf der Geradeausspur eingeordnet habe. Aber ich bin ja auch kein Opa. :Lachen2: |
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Lediglich die Begrenzung auf 50 km/h innerorts gilt nur für Kfz, also nicht für Radfahrer (dito die 100 km/h auf Landstraßen, aber das ist wohl weniger relevant). Gruß Matthias |
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Lucy, warst Du das in beiden Fällen? :) |
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Interessant an dem Fred finde ich auch, dass man die Herkunft der Erstellerin bereits am Titel erkennt, (ne). ;)
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ist einen Bekannten so passiert |
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http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/
Alle weiteren Vermutungen, Meinungen und Ansichten zählen dagegen wenig. ;) Geschwindigkeitsschilder gelten z.B. auch für Radfahrer, die Ahndung wird aber schwer da Fahrräder keinen Geschwindigkeitsmesser haben müssen. Wobei ich mal ein Verwarngeld zahlen durfte :Lachen2: Theoretisch sind Radwege mit dem Lolli benutzungspflichtig, die Rennleitung verzichtet in weiser Voraussicht darauf das zu ahnden. Bei 90% aller Radwege würden sie jeden Einspruch gegen ein Verwarngeld verlieren. Die Verwaltungsvorschriften befreien zwar formal nicht von der Benutzungspflicht, aber beim Einspruch reicht i.d.R. der Verweis auf die Vorschriften wann ein Radweg überhaupt benutzungspflichtig gemacht werden dürfte. Praktisch erkundet man seine Gegend, dann weiß man irgendwann wo man zu welchen Zeiten relativ entspannt fahren kann und wo man es besser bleiben lässt. |
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jetzt hab ichs gefunden. wollte auf diese entscheidung des bundesverwaltungsgerichtes hinaus..... http://www.tagesschau.de/inland/radwegpflicht102.html |
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Wenn der Lolli steht, dann benutzungspflichtig - egal, ob "rechtswidrig" oder nicht. Offensichtliche Unbenutzbarkeit oder Unzumutbarkeit mal aussen vor gelassen. Da deckt sich die Auslegung eines Rennradfahrers meist nicht mit der des (autofahrenden) Richters. |
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Nicht ohne Grund verzichten die meisten Städte darauf den Nichtgebrauch von Radwegen zu ahnden, die wollen die folgende Klagewelle vermeiden. Danach gäbe es innerorts kaum noch Radwege und Kinder oder unsicherere ältere Leute sind mit ihrem Tempo und Fahrkünsten auch auf etwas schlechteren Radwegen besser aufgehoben als auf der Straße. |
Das ändert aber nichts daran, dass der Weg benutzungspflichtig ist! Das Bußgeld ist also dennoch fällig. Du darfst Dich nicht über die Pflicht einfach hinwegsetzen. Wenn das jeder nach Gutdünken machen würde bei allen Vorschriften, dann wäre ganz schönes Chaos. (An dieser Bushaltestelle ist sicherlich der Atomwaffensperrvertrag nicht in Kraft! Also ein Bußgeld auch nicht durchsetzbar....)
Der zweite Absatz stimmt allerdings unabhängig vom ersten. Da bei Bußgeld wohl auch ne Aufhebungsklage (richtiges Wort) käme. Wobei Du zwei Denkfehler hast: 1. Die Aufhebung der Benutzungspflicht hebt ja nicht das Vorhandensein des Radwegs auf. 2. Der Beweis für die größere Sicherheit auf dem Radweg fehlt. |
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Den Bußgeldbescheid gibt es natürlich erstmal. Eine Kopie der Verwaltungsvorschriften mit dem Hinweis dass man gleich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Widerspruch gegen die Aufstellung des Schildes einlegen wird erspart einem schonmal eine Diskussion oder überhaupt ein Bußgeld. :Huhu: |
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Ein Verwaltungsakt (VA, Schild), ob rechtswidrig oder nicht, ist erst mal ohne Widerspruch bestandkräftig. Wenn Du'n Knöllchen kriegst und Du legst dagegen Einspruch ein, geht das zum Gericht. In der Verhandlung wird man Dir sagen, dass der VA bestandskräftig ist. Nur "offensichtlich rechtswidrige" VAe werden in diesem Sinne nicht bestandskräftig, also z.B. wenn die Behörde das Komma um 3 Stellen nach rechts verschiebt und bei nem Abgabenbescheid statt 100 EUR plötzlich 100.000 zu zahlen sind. PS: Ich hätt noch'n paar Smilies reingebaut, aber 6 sind das Maximum und Deine wollt ich nicht rausschmeißen. Schließlich will ich ja korrekt zitieren. *Grinssmilie* @FinP: die LD letztes Jahr war Lari Fari, da wußte ich, die ist 226 km. Aber bei solchen Themen kommt nach 3 Seiten immer jemand neues in den Thread, wirft einfach so seine Meinung rein, ohne die zu begründen und die Diskussion beginnt wieder von neuem. Quasi so, als würde jemand nach 100 km sagen: "Äh, Du, wir haben noch mal 50 km drangehängt, is ok, oder?:Cheese: |
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2) Einmal mit gemessenen 52 bei erlaubten 30 - aufgrund nicht vorgeschriebenen Geschwindigkeitsmessers (!!) aber nicht nach offizieller Tabelle mit 22km/h innerorts zuviel sondern nur 20€ - Begründung der Behörde: Da man ohne Tacho nicht genau wissen kann wie schnell man fährt kann man auch keinen Verstoß feststellen, den Unterschied zwischen 30 und 50 merkt aber auch ein Radfahrer. 3)Eben, ein unzumutbarer Radweg, ein in beide Richtungen befahrbarer der kaum über 1m breit ist usw. ist offensichtlich. Wobei es da natürlich immer eine Einzelfallentscheidung ist wann ein Radweg zumutbar und vermeintlich sicherer ist als die Fahrbahn. Bei einem brauchbaren Radweg der nur 10cm schmaler ist als vorgeschrieben wird man damit aber nicht durchkommen. Da ich solche Radwege aber auch benutze hatte ich die Probleme noch nicht. ;) |
1) + 3) Eben weil es auf die örtlichen Verhältnisse ankommt ist es nicht offensichtlich. Was dann die Behörde wegen des Einschreitenermessens macht, ist ne andere Sache, aber ne gerichtliche Entscheidung sieht anders aus.
2) Mit'm Rad besteht ne erheblich geringere Fremdgefährdung, so dass der Bußgeldkatalog eh nicht bzw. deutlich reduziert zieht. Daraus folgt ja erst mal, dass ein bußgeldpflichtiges Verhalten auch nach Meinung der Behörde vorliegt und die Strafzumessung ne andere ist. Bei der Strafzumessung könnte man Deine Argumentation sicherlich auch gut anbringen, um ggfls. das Bußgeld zu reduzieren, aber raus kommste damit nicht, wenn die Behörde nicht will. Als Verteidiger würd ich deshalb die Story natürlich auch bringen. |
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Trotz BAK (für die Nichtjuristen: Karnevalsauswirkungen:Lachen2: ) Man meint, man hätte "alle" überzeugt, und dann kommt wieder einer um die Ecke, der überzeugt werden will. Obwohl ich Meik damit unrecht tue, denn er diskutiert ja sehr sachlich-locker-lustig. Besser sind eigentlich die Helm-Threads, da weißt Du sofort, was ich meine. ;) Man überzeugt 10, dann kommt der 11. mit ner Studie, die im besten Fall neu, im schlechten Fall schon 10 Seiten vorher "beerdigt" wurde.
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Wenn man von Ilseburg nach Stapelburg (Harzvorland) fährt gibt es einen straßenbegleitenden Radweg auf der linken Seite. Man wird anfangs auf der rechten Seite per blauem Schild aufmerksam gemacht, dass der RW links weitergeht. Nach der Wechselmöglichkeit ist der Radweg gerade mal 200m recht breit, glatt und baumfrei. Man hat das komplette Stück auch gute Sicht. Nach 200m beginnt ein Waldstück. Der Radweg wird viel schmaler (man kommt ohne Ellenbogenberührung kaum aneinander vorbei) und hügelig und fast immer sind runtergefallene Äste, Zapfen, Blätter und Co auf dem Weg. Rein vom Belag her ist er völlig okay. Kurz runter von dem Weg kann man nicht, da zwischen Weg und Straßen ein 1,5m breiter Grünstreifen (mit Graben) ist. Bei Rad-Gegenverkehr ist es schon oft heikel, da der Weg kurvig ist und man langsam fahren muss um sicher zu fahren. Ich hatte dort letztes Jahr schon einen krassen Schlenker, weil mir ein alter Mann mit Moped auf dem Weg entgegenkam. Ebenso ein breiter Radweg nach Bad Harzburg hat alle 150m riesig große Abflußgitter auf dem Weg wo ich jedes Mal wie ein Luchs aufpasse und bremse um nicht dort zu stürzen... Also bei uns gibt es zwischen den Orten einige Radwege -auch mit gutem Belag -aber meist immer unter Bäumen und mit spielenden Kinder + Spaziergängern. Schnell fahren kann man (finde ich) auf einem Radweg generell nicht - zumindest nicht sicher. Sucht ihr Euch für schnelles Training extra Strecken ohne Radweg? Oder wie macht ihr das? LG Marion |
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aber im Augenblick gilt doch: Schreiben an die Gemeinde mit dem Hinweis auf die Unzulässigkeit der Radwege und der Aufforderung, die Benutzungspflicht aufzuheben. Zitat:
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Wie schon geschrieben, ich versuche, einen vernünftigen Kompromiss zu finden. Wer die Bonn-Tria-Strecke kennt: nach dem 1. Berg (Kommende-Berg) oben auf der Flachstrecke gibt's links einen Radweg. Da bleibe ich mit dem RR/TT auf der Straße, genauso im Hanftal, wenn's nach der Serpentinen-Abfahrt von Hennef nach Lanzenbach geht bzw. nach der Abfahrt von Kurenbach dann im Hanftal weiter hoch oder von Eudenbach zurück. Links fahr ich nicht auf'm Radweg und dort bin ich im Training zu schnell für'n Radweg. Anders sieht's aber z.B. von Birlinghoven nach Uthweiler den Berg rauf aus. Dort ist der Radweg rechts und es geht den Berg rauf, d.h. ich bin langsam und er Radweg bereitet keine Probleme. Da fahr ich immer auf'm Radweg. Würd ich wahrscheinlich auch auf den von Dir beschriebenen Wegen machen, muß aber jeder selbst wissen und an der Rechtmäßigkeit ändert das nix. Kenn jetzt die Abflußgitter nicht, aber mit angepasster Geschwindigkeit kommt man da wohl auch drüber. Ständig wechseln mußte m.E. aber nicht.
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"Am ... bin ich auf der XY Straße in Richtung ... gefahren. Dort schreibt ein Verkehrsschild die Benutzung des Radweges vor. Dieser Radweg weißt nicht die gem. Verwaltungsvorschrift notwendigen Merkmale auf. Er ist mit einer Breite von ... cm zu schmal. (hier ggfls. noch 2 Sätze aufführen). Ich beantrage, die Radwegeverpflichtung aufzuheben und das Schild zu entfernen." Wenn dann ein lapidares Schreiben ohne Rechtsmittelbelehrung zurückkommt, würde ich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten. Dann wissen die, was los ist. Aber nicht beim ersten Schreiben, das klingt so nach Querulant, und Querulanten wollen die's oft zeigen. 2) Meist, bergauf fahr ich oft auf'm Radweg, wenn ich einfach wechseln kann, s. Vorposting. Ich mach da auch nicht so'n Theater drum. Hab wie geschrieben auch noch nie deswegen ne Diskussion mit der Rennleitung gehabt. |
Grundsatzurteil: Fahrradwege Gemeinsame Sache
14.03.2011 Von Helmut Dachale Wer den Radweg ignoriert und lieber direkt neben den Autos radelt, findet Unterstützung beim Bundesverwaltungsgericht. Quelle: http://www.sueddeutsche.de/auto/grun...ache-1.1071698 Wer den Radweg ignoriert und lieber direkt neben den Autos radelt, findet Unterstützung beim Bundesverwaltungsgericht. Immer die Radfahrer, diese Desperados des Straßenverkehrs. Tauchen aus dem Nichts auf, fahren, wo sie wollen. Gern auch auf der Fahrbahn, obwohl sich doch gleich daneben ein schöner Radweg anbietet. Immerhin: Einer dieser Desperados, Klaus Wörle, ist kürzlich mit dem "best for bike Sonderpreis" ausgezeichnet worden - dem "bedeutendsten Preis im Bereich der deutschen Fahrradpolitik", so heißt es beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dessen Haus Mitausrichter der Ehrung ist. Hintergrund für diese Auszeichnung ist, dass Wörle, nachdem er bereits über Jahre verschiedene Gerichte bemüht hatte, es geschafft hat, dass sich schlussendlich gar das Bundesverwaltungsgericht mit einem eigentlich ganz normalen Fuß- und Radweg in Regensburg zu beschäftigen hatte. Dort ist Wörle Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Und einen nur ein paar hundert Meter langen Sonderweg im Stadtgebiet gemeinsam mit Fußgängern benutzen zu müssen, hielt er für eine Schikane der Straßenverkehrsbehörde. Zudem für gefährlicher, als auf der parallel verlaufenden Fahrbahn zu radeln - gewissermaßen in Augenhöhe mit den motorisierten Verkehrsteilnehmern. Jetzt darf Wörle auf die Straße. Und nicht nur er. Denn schließlich, so triumphiert die Bundeszentrale des ADFC, sei ja jetzt höchstrichterlich geklärt, dass Radfahrer grundsätzlich nicht zu Randfiguren des Verkehrsgeschehens degradiert werden dürfen. Tatsächlich haben die Bundesverwaltungsrichter die Radwegebenutzungspflicht nicht nur auf der umkämpften Regensburger Passage aufgehoben, sie haben ein Grundsatzurteil gesprochen (AZ.: BVerwG 3 C 42.09). Demnach dürfen Radfahrer nur in bestimmten Fällen auf abseitige Wege verwiesen werden. Nämlich nur dann, wenn ihnen im allgemeinen Straßenverlauf "ein besonderes Gefährdungspotential" droht. "Nach diesem Urteil sind alle Verwaltungen gefordert, sich an geltendes Recht zu halten", stellt der ADFC-Bundesvorsitzende Ulrich Syberg fest. Er erwartet, dass jetzt in vielen Kommunen die Schilder mit dem weißen Rad auf blauem Grund abmontiert werden. Wird auch Zeit, meint Dietmar Kettler. Der Rechtsanwalt und Autor des Ratgebers "Recht für Radfahrer" geht seit längerem davon aus, dass es sich vielerorts um "illegale Verkehrszeichen" handelt. Weil damit Radfahrern die Straße verboten wird, obwohl sie dort keiner übermäßigen Gefahr ausgesetzt wären. Doch trotz des Machtwortes des obersten Gerichts in Leipzig ist die Benutzungspflicht der Radwege nicht völlig ausgehebelt. Nach wie vor ist sie in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgeschrieben; allerdings seit 1997 in einer modifizierten Fassung, die zwischen "müssen" und "dürfen" unterscheidet. Soll heißen: Auch wenn am Radweg das StVO-Verkehrszeichen schon entfernt ist, braucht kein Radfahrer ihn meiden. In solchen Fällen kann er ihn benutzen, muss es aber eben nicht. Vielmehr darf er sich hier auch völlig legal für die Fahrbahn entscheiden. Allerdings: Das hierzulande gültige Rechtsfahrgebot ist überall zu beachten, auch auf den sogenannten Angebotsradwegen. Sie sind nur dann für den Gegenverkehr freigegeben, wenn ein Zusatzzeichen ("Radverkehr frei") aufgestellt ist. Sowohl der ADFC als auch Rechtsanwalt Kettler weisen darauf hin, dass es häufig rechtens sein kann, selbst Radwege, die noch ausgeschildert sind, zu ignorieren. Etwa dann, wenn sie unbenutzbar sind oder die Benutzung unzumutbar ist. Parkende Autos, Mülltonnen oder andere Barrieren, vereist, mit Scherben überhäuft - Gründe gäbe es reichlich. Der Blick auf den alltäglichen Verkehr in deutschen Städten zeigt aber anderes: Die allermeisten Radler bevorzugen nach wie vor den Radweg. Ob ausgeschildert oder nicht, ob zugewuchert oder glatt asphaltiert. Und auch sonst geben sie sich nonchalant: ob in der richtigen Richtung oder als Geisterradler im Gegenverkehr - was soll's. |
Ist immer noch der gleiche Fall: Man kann halt gegen "rechtswidrige" Schilder vorgehen, muss sich solange aber dennoch dran halten.
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