triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Radfahren (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=13)
-   -   Wo darf man eigentlich mit dem Rad nicht herfahren? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=17772)

Lucy89 03.03.2011 11:30

Mit 15km/h übern Radweg ist für mich kein Training :-( Klar, befahrbar sind die, aber halt langsam, und das ist doch irgendwie doof. Vielleicht kennt hier jemand die Straße, die in Düsseldorf am Unterbacher See langgeht. Da fahr ich z.b. immer auf der Straße, obwohl es einen Radweg gibt. Da sind aber recht viele Fußgänger und auch Radfahren (so mit Trekkingrädern und so) und der Radweg ist auch nicht der schönste. Daher fahr ich immer auf der Straße, naja.
Bei meinem Freund fahren wir aber sehr viel Radweg, denn der wohnt aufm Land, es ist an vielen Stellen 100 erlaubt und die Leute rasen. Und die Radwege sind dort viel besser als sie es hier sind, da kann man auch wirklich volles Tempo fahren, Fußgänger sind da eh keine.

Da mich das so nervt draußen alleine (man muss ja stäääändig aufpassen, die Autofahrer fahren sich was zusammen...unglaublich) fahre ich auch oft auf der Rolle. Aber draußen ist ja eigentlich schon schöner.
Ich bin schon mehrmals an solchen "kritischen" Stellen von der Polizei überholt worden, die haben nix gesagt.
Wenns bergauf geht, geh ich aber öfters mal auf den Radweg. Ist mir dann sicherer, wenn ich so lahm bin. Falls es nur einen Radweg links gibt, nervt mich das immer sehr.

Wieso sich jetzt manche hier aufregen über mein angeblich fehlendes Wissen über die StVo...naja, also wie gesagt, das seh ich nicht so, denn mit der Unwissenheit dieser Radwegsache bin ich ja nicht allein und den Rest wusste ich ja schon.

Ausdauerjunkie 03.03.2011 11:43

Ein schöner Paragraphenreiter Thread, den man nicht allzu ernst nehmen darf;)

drullse 03.03.2011 11:54

Zitat:

Zitat von Lucy89 (Beitrag 543378)
Wieso sich jetzt manche hier aufregen über mein angeblich fehlendes Wissen über die StVo...naja, also wie gesagt, das seh ich nicht so, denn mit der Unwissenheit dieser Radwegsache bin ich ja nicht allein und den Rest wusste ich ja schon.

Au weia... :Nee:

Dein Wissen fehlt nicht "angeblich" - wie man sieht, fehlt es auch real.

Und die eigene Unwissenheit mit der Unwissenheit der Anderen zu entschuldigen... :Nee:

Kein Wunder wenn es auf den Straßen so läuft wie es läuft.

drullse 03.03.2011 11:55

Zitat:

Zitat von Ausdauerjunkie (Beitrag 543382)
Ein schöner Paragraphenreiter Thread, den man nicht allzu ernst nehmen darf;)

Dich möchte ich sehen, wenn Du unterm Auto liegst - dann sind die Paragraphen auf einmal fürchterlich wichtig.

Rhing 03.03.2011 11:58

Zitat:

Zitat von Lucy89 (Beitrag 543378)
Mit 15km/h übern Radweg ist für mich kein Training :-( Klar, befahrbar sind die, aber halt langsam, und das ist doch irgendwie doof.

Wenn ich laufe schon. :Cheese: Klar, auf'm Rad kannste das vergessen, ändert aber nix

Zitat:

Zitat von Lucy89 (Beitrag 543378)
Da mich das so nervt draußen alleine (man muss ja stäääändig aufpassen, die Autofahrer fahren sich was zusammen...unglaublich) fahre ich auch oft auf der Rolle. Aber draußen ist ja eigentlich schon schöner.
Ich bin schon mehrmals an solchen "kritischen" Stellen von der Polizei überholt worden, die haben nix gesagt.
Wenns bergauf geht, geh ich aber öfters mal auf den Radweg. Ist mir dann sicherer, wenn ich so lahm bin. Falls es nur einen Radweg links gibt, nervt mich das immer sehr.

Ich find auch, dass die "Rennleitung" sich doch überwiegend vernünftig verhält. Kommt doch immer auf die Umstände an: Klar, wenn ein Radfahrer an nem schönen Sommerwochenende mit Volldampf über den Radweg in der Rheinaue brettert und meint, die Familien mit Kindern hätten den Radweg frei zu halten, was natürlich in nem "Park" mit ansonsten Fußwegen nicht funktioniert, wenn der völlig ohne Licht in der Nacht fährt oder auf ner 4-spurigen Straße den leeren Radweg nicht nutzt, obwohl die Straße voll mit Autos ist, sagen die natürlich was. Rote Ampel ist eh klar. Aber ich hab noch keine getroffen, der ne meine Beleuchtung auf StVZO gecheckt hat und auf den Radweg haben sie höchstens mal hingewiesen. Man darf halt nur keine "militante Grundsatzfrage" draus machen.
Unter Autofahrern hält sich hartnäckig das Gerücht, dass 1 m Seitenabstand reicht, wohl weil das der Mindestabstand zu parkenden Autos ist (Tür auf und Abflug bzw. mit dem Augo Schaden). Is aber nicht so. Auch da kommt's drauf an, nach meiner Kenntnis 1,50 m - 2,00 m, je nach den Umständen, im Extremfall auch mehr, z.B. Oma/Opa mit Schlangenlinien auf'm Rad, sicher auch langsam fahrende und sich unterhaltende Gruppe. Hätte dem Busfahrer heute morgen auch mal einer sagen sollen, als der auf der Rechtsabbiegerspur mit ca. 40 cm Abstand an mir vorbei ist, als ich mich rechts auf der Geradeausspur eingeordnet habe. Aber ich bin ja auch kein Opa. :Lachen2:

MatthiasR 03.03.2011 14:20

Zitat:

Zitat von Steffko (Beitrag 543347)
Falsch. Die Höchstgeschwindigkeiten die mit angegeben werden schreiben eben diese für Kraftfahrzeuge vor. Deshalb sind die Runden Höchstgeschwindigkeitsschilder egal - nur in "Zonen" müssen wir zB auch 30 fahren, da dort die Vorgabe für alle Verkehrsteilnehmer gilt.

Das hast du aber falsch in Erinnerung. Die runden Schilder mit dem roten Rand und der schwarzen Zahl auf weißem Grund gelten auch für Radfahrer.

Lediglich die Begrenzung auf 50 km/h innerorts gilt nur für Kfz, also nicht für Radfahrer (dito die 100 km/h auf Landstraßen, aber das ist wohl weniger relevant).

Gruß Matthias

Joerg aus Hattingen 03.03.2011 14:34

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 543187)
Bei dem Schild kommt man aber ins Radio :Cheese:

Hab ich in diesem Jahr schon zweimal gesehen! Einmal A46 in FR DUS nach der Auffahrt Erkrath, da kommt ein echt langes Stück bis zur nächsten Abfahrt und einmal auf der A57 Richtung Köln kurz vor Dormagen, da fuhr eine Frau mit Sack und Pack auf dem Standstreifen, hinter ihr Polizei mit eingeschaltetem Blaulicht :Lachen2: Das waren bestimmt Triathleten, die wolten wohl keinen Windschatten geben. :Lachen2:

Lucy, warst Du das in beiden Fällen? :)

Joerg aus Hattingen 03.03.2011 14:37

Zitat:

Zitat von powermanpapa (Beitrag 543219)
der Idiot mit Mützchen, hatte kein Problem mit der roten Ampel und war somit genau einer der Deppen die wir brauchen

So etwas sehe ich in Köln täglich, abends, ohne Licht, ohne Helm, dazu dunkle Kleidung, eine Zigarette im Mund, nen Stöpsel im Ohr, freihändig und gegen die Fahrtrichtung, jede Ampel ignorierend :Nee:

be fast 03.03.2011 14:38

Interessant an dem Fred finde ich auch, dass man die Herkunft der Erstellerin bereits am Titel erkennt, (ne). ;)

voi_nam 03.03.2011 14:58

Zitat:

Zitat von Steffko (Beitrag 543349)
Wenn es so ist: lächerliches Urteil. Dan müsste ja jedes Auto was schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt auch ne Teilschuld bekommen (also der Fahrer nicht das Auto) - weil der Kfz-Führer ja dann offensichtlich nicht seine geschindigkeit den verhältnissen angepasst hatte.
Ich werd noch bekloppt hier oO

ja dem ist fast so, wenn du auf der Autobahn einen Unfall hast und dir wird, trotz Unschuld, nachgewiesen, dass du schneller als 130 unterwegs gewesen bist bekommste eine Teilschuld, trotz freigegebener Autobahn
ist einen Bekannten so passiert

sandra7381 03.03.2011 15:50

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 543351)
Die Wahrscheinlichkeit, dass man ein Verwarngeld zahlen muss, ist ja eigentlich eher gering.
Oder wer musste schon mal eins zahlen?
Ich hatte bis jetzt einmal einen Disput mit einem Polizisten, der aber schon irgendwie einen Knall hatte. Trotz aller Streitereien hat er mir keine Verwarngeld angeboten.

Meine Erfahrung ist auch, dass die Polizei meistens was besseres zu tun hat.

Steffko 03.03.2011 16:42

Zitat:

Zitat von voi_nam (Beitrag 543451)
ja dem ist fast so, wenn du auf der Autobahn einen Unfall hast und dir wird, trotz Unschuld, nachgewiesen, dass du schneller als 130 unterwegs gewesen bist bekommste eine Teilschuld, trotz freigegebener Autobahn
ist einen Bekannten so passiert

130 != schrittgeschwindigkeit

Meik 03.03.2011 16:59

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/

Alle weiteren Vermutungen, Meinungen und Ansichten zählen dagegen wenig. ;)

Geschwindigkeitsschilder gelten z.B. auch für Radfahrer, die Ahndung wird aber schwer da Fahrräder keinen Geschwindigkeitsmesser haben müssen. Wobei ich mal ein Verwarngeld zahlen durfte :Lachen2:

Theoretisch sind Radwege mit dem Lolli benutzungspflichtig, die Rennleitung verzichtet in weiser Voraussicht darauf das zu ahnden. Bei 90% aller Radwege würden sie jeden Einspruch gegen ein Verwarngeld verlieren. Die Verwaltungsvorschriften befreien zwar formal nicht von der Benutzungspflicht, aber beim Einspruch reicht i.d.R. der Verweis auf die Vorschriften wann ein Radweg überhaupt benutzungspflichtig gemacht werden dürfte.

Praktisch erkundet man seine Gegend, dann weiß man irgendwann wo man zu welchen Zeiten relativ entspannt fahren kann und wo man es besser bleiben lässt.

NBer 03.03.2011 17:30

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 543221)
gab es nicht vor 2-3 monaten ein gerichtsurteil, dass man nur noch eine radwegebenutzungspflicht hat, wenn es gefährlich ist, auf der strasse zu fahren und diese ansonsten aufgehoben ist?

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 543223)
Nein.

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 543224)
NEIN!.....


jetzt hab ichs gefunden. wollte auf diese entscheidung des bundesverwaltungsgerichtes hinaus..... http://www.tagesschau.de/inland/radwegpflicht102.html

FinP 03.03.2011 18:23

Zitat:

Zitat von JF1000 (Beitrag 543346)
Wenn der Zustand des Radweges aber Gefahr für mein Leib und Leben bietet, kann ich auch von dem runter.

Ich habe nie was gegenteiliges behauptet. Ich habe nur: "Radwegpflicht gilt nicht für Rennrad" als Humbug bezeichnet.

FinP 03.03.2011 18:26

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 543524)
jetzt hab ichs gefunden. wollte auf diese entscheidung des bundesverwaltungsgerichtes hinaus..... http://www.tagesschau.de/inland/radwegpflicht102.html

Und genau das hat für den "Endkunden" keine direkte Bedeutung - es sei denn, Du möchtest Dir einen unliebsamen benutzungspflichtigen Radweg wegklagen.

Wenn der Lolli steht, dann benutzungspflichtig - egal, ob "rechtswidrig" oder nicht. Offensichtliche Unbenutzbarkeit oder Unzumutbarkeit mal aussen vor gelassen. Da deckt sich die Auslegung eines Rennradfahrers meist nicht mit der des (autofahrenden) Richters.

Meik 03.03.2011 19:13

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 543548)
Und genau das hat für den "Endkunden" keine direkte Bedeutung - es sei denn, Du möchtest Dir einen unliebsamen benutzungspflichtigen Radweg wegklagen..

Jein, ist ein Radweg als benutzungspflichtig gekennzeichnet obwohl er es nicht sein dürfte hast du die perfekte Begründung um Einspruch gegen ein evtl. bekommenes Bußgeld einzulegen.

Nicht ohne Grund verzichten die meisten Städte darauf den Nichtgebrauch von Radwegen zu ahnden, die wollen die folgende Klagewelle vermeiden. Danach gäbe es innerorts kaum noch Radwege und Kinder oder unsicherere ältere Leute sind mit ihrem Tempo und Fahrkünsten auch auf etwas schlechteren Radwegen besser aufgehoben als auf der Straße.

FinP 03.03.2011 19:16

Das ändert aber nichts daran, dass der Weg benutzungspflichtig ist! Das Bußgeld ist also dennoch fällig. Du darfst Dich nicht über die Pflicht einfach hinwegsetzen. Wenn das jeder nach Gutdünken machen würde bei allen Vorschriften, dann wäre ganz schönes Chaos. (An dieser Bushaltestelle ist sicherlich der Atomwaffensperrvertrag nicht in Kraft! Also ein Bußgeld auch nicht durchsetzbar....)

Der zweite Absatz stimmt allerdings unabhängig vom ersten. Da bei Bußgeld wohl auch ne Aufhebungsklage (richtiges Wort) käme. Wobei Du zwei Denkfehler hast:
1. Die Aufhebung der Benutzungspflicht hebt ja nicht das Vorhandensein des Radwegs auf.
2. Der Beweis für die größere Sicherheit auf dem Radweg fehlt.

Meik 03.03.2011 19:34

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 543562)
Das ändert aber nichts daran, dass der Weg benutzungspflichtig ist! Das Bußgeld ist also dennoch fällig

Abwarten - ein Bußgeld gegen den Verstoß gegen eine offensichtlich rechtswidrige Anordnung durchzusetzten wird für die Ordnungsbehörden nicht leicht :Lachen2:

Den Bußgeldbescheid gibt es natürlich erstmal. Eine Kopie der Verwaltungsvorschriften mit dem Hinweis dass man gleich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Widerspruch gegen die Aufstellung des Schildes einlegen wird erspart einem schonmal eine Diskussion oder überhaupt ein Bußgeld. :Huhu:

Rhing 03.03.2011 21:03

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 543560)
Jein, ist ein Radweg als benutzungspflichtig gekennzeichnet obwohl er es nicht sein dürfte hast du die perfekte Begründung um Einspruch gegen ein evtl. bekommenes Bußgeld einzulegen.

Haste da grad mal'n Urteil da? :Cheese: Würd' mich interessierten. Ansonsten ist das erst mal Wunschdenken, es sei denn Du definierst die "perfekte Begründung" als "könnte man mit durchkommen, wenn der Richter keinen Bock hat" oder "mir fällt auch nix besseres ein":Lachen2: , was bei mir der Fall ist. Bleibt aber trotzdem Wunschdenken, genauso wie
Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 543560)
... wird aber schwer da Fahrräder keinen Geschwindigkeitsmesser haben müssen. Wobei ich mal ein Verwarngeld zahlen durfte :Lachen2:

Für's messen der Übertretung brauchste'n Tacho :cool: und Vorsatz wird man Dir nicht nachweisen können, aber Fahrlässigkeit geht locker durch.
Da
Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 543512)

steht da jedenfalls nix drüber und alles weitere sind
Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 543512)
Vermutungen, Meinungen und Ansichten

und die
Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 543512)
zählen dagegen wenig. ;)

Oder weshalb durftest Du ein Bußgeld zahlen?
Ein Verwaltungsakt (VA, Schild), ob rechtswidrig oder nicht, ist erst mal ohne Widerspruch bestandkräftig. Wenn Du'n Knöllchen kriegst und Du legst dagegen Einspruch ein, geht das zum Gericht. In der Verhandlung wird man Dir sagen, dass der VA bestandskräftig ist. Nur "offensichtlich rechtswidrige" VAe werden in diesem Sinne nicht bestandskräftig, also z.B. wenn die Behörde das Komma um 3 Stellen nach rechts verschiebt und bei nem Abgabenbescheid statt 100 EUR plötzlich 100.000 zu zahlen sind.
PS: Ich hätt noch'n paar Smilies reingebaut, aber 6 sind das Maximum und Deine wollt ich nicht rausschmeißen. Schließlich will ich ja korrekt zitieren. *Grinssmilie*

@FinP: die LD letztes Jahr war Lari Fari, da wußte ich, die ist 226 km. Aber bei solchen Themen kommt nach 3 Seiten immer jemand neues in den Thread, wirft einfach so seine Meinung rein, ohne die zu begründen und die Diskussion beginnt wieder von neuem. Quasi so, als würde jemand nach 100 km sagen: "Äh, Du, wir haben noch mal 50 km drangehängt, is ok, oder?:Cheese:

Meik 03.03.2011 23:03

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 543584)
Haste da grad mal'n Urteil da?

Oder weshalb durftest Du ein Bußgeld zahlen?

Nur "offensichtlich rechtswidrige" VAe werden in diesem Sinne nicht bestandskräftig

1) Nee, so weit ist es nicht gekommen. Kenne diverse Fälle - einen bei mir eingeschlossen - wo die Behörde den Bußgeldbescheid direkt zurückgenommen hat mit entsprechender Begründung. Das letzte Mal vor 1 Woche wg. eines Tempoverstoßes und Aufstellung von Tempobegrenzungsschildern die im Widerspruch zu den VwV standen.

2) Einmal mit gemessenen 52 bei erlaubten 30 - aufgrund nicht vorgeschriebenen Geschwindigkeitsmessers (!!) aber nicht nach offizieller Tabelle mit 22km/h innerorts zuviel sondern nur 20€ - Begründung der Behörde: Da man ohne Tacho nicht genau wissen kann wie schnell man fährt kann man auch keinen Verstoß feststellen, den Unterschied zwischen 30 und 50 merkt aber auch ein Radfahrer.

3)Eben, ein unzumutbarer Radweg, ein in beide Richtungen befahrbarer der kaum über 1m breit ist usw. ist offensichtlich. Wobei es da natürlich immer eine Einzelfallentscheidung ist wann ein Radweg zumutbar und vermeintlich sicherer ist als die Fahrbahn. Bei einem brauchbaren Radweg der nur 10cm schmaler ist als vorgeschrieben wird man damit aber nicht durchkommen. Da ich solche Radwege aber auch benutze hatte ich die Probleme noch nicht. ;)

Rhing 04.03.2011 00:40

1) + 3) Eben weil es auf die örtlichen Verhältnisse ankommt ist es nicht offensichtlich. Was dann die Behörde wegen des Einschreitenermessens macht, ist ne andere Sache, aber ne gerichtliche Entscheidung sieht anders aus.
2) Mit'm Rad besteht ne erheblich geringere Fremdgefährdung, so dass der Bußgeldkatalog eh nicht bzw. deutlich reduziert zieht. Daraus folgt ja erst mal, dass ein bußgeldpflichtiges Verhalten auch nach Meinung der Behörde vorliegt und die Strafzumessung ne andere ist. Bei der Strafzumessung könnte man Deine Argumentation sicherlich auch gut anbringen, um ggfls. das Bußgeld zu reduzieren, aber raus kommste damit nicht, wenn die Behörde nicht will. Als Verteidiger würd ich deshalb die Story natürlich auch bringen.

FinP 04.03.2011 00:49

Zitat:

Zitat von Rhing
@FinP: die LD letztes Jahr war Lari Fari, da wußte ich, die ist 226 km. Aber bei solchen Themen kommt nach 3 Seiten immer jemand neues in den Thread, wirft einfach so seine Meinung rein, ohne die zu begründen und die Diskussion beginnt wieder von neuem. Quasi so, als würde jemand nach 100 km sagen: "Äh, Du, wir haben noch mal 50 km drangehängt, is ok, oder?:Cheese:

Den Vergleich verstehe ich gerade nicht, wird aber an mir, meiner BAK und der späten Stunde liegen...

Rhing 04.03.2011 01:20

Trotz BAK (für die Nichtjuristen: Karnevalsauswirkungen:Lachen2: ) Man meint, man hätte "alle" überzeugt, und dann kommt wieder einer um die Ecke, der überzeugt werden will. Obwohl ich Meik damit unrecht tue, denn er diskutiert ja sehr sachlich-locker-lustig. Besser sind eigentlich die Helm-Threads, da weißt Du sofort, was ich meine. ;) Man überzeugt 10, dann kommt der 11. mit ner Studie, die im besten Fall neu, im schlechten Fall schon 10 Seiten vorher "beerdigt" wurde.

Noiram 04.03.2011 07:47

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 543632)
3)Eben, ein unzumutbarer Radweg, ein in beide Richtungen befahrbarer der kaum über 1m breit ist usw. ist offensichtlich. Wobei es da natürlich immer eine Einzelfallentscheidung ist wann ein Radweg zumutbar und vermeintlich sicherer ist als die Fahrbahn. Bei einem brauchbaren Radweg der nur 10cm schmaler ist als vorgeschrieben wird man damit aber nicht durchkommen. Da ich solche Radwege aber auch benutze hatte ich die Probleme noch nicht. ;)

Wie sieht denn sowas bei folgendem Beispiel aus:

Wenn man von Ilseburg nach Stapelburg (Harzvorland) fährt gibt es einen straßenbegleitenden Radweg auf der linken Seite.
Man wird anfangs auf der rechten Seite per blauem Schild aufmerksam gemacht, dass der RW links weitergeht.
Nach der Wechselmöglichkeit ist der Radweg gerade mal 200m recht breit, glatt und baumfrei. Man hat das komplette Stück auch gute Sicht.
Nach 200m beginnt ein Waldstück. Der Radweg wird viel schmaler (man kommt ohne Ellenbogenberührung kaum aneinander vorbei) und hügelig und fast immer sind runtergefallene Äste, Zapfen, Blätter und Co auf dem Weg.
Rein vom Belag her ist er völlig okay.
Kurz runter von dem Weg kann man nicht, da zwischen Weg und Straßen ein 1,5m breiter Grünstreifen (mit Graben) ist.
Bei Rad-Gegenverkehr ist es schon oft heikel, da der Weg kurvig ist und man langsam fahren muss um sicher zu fahren.
Ich hatte dort letztes Jahr schon einen krassen Schlenker, weil mir ein alter Mann mit Moped auf dem Weg entgegenkam.

Ebenso ein breiter Radweg nach Bad Harzburg hat alle 150m riesig große Abflußgitter auf dem Weg wo ich jedes Mal wie ein Luchs aufpasse und bremse um nicht dort zu stürzen...

Also bei uns gibt es zwischen den Orten einige Radwege -auch mit gutem Belag -aber meist immer unter Bäumen und mit spielenden Kinder + Spaziergängern. Schnell fahren kann man (finde ich) auf einem Radweg generell nicht - zumindest nicht sicher.

Sucht ihr Euch für schnelles Training extra Strecken ohne Radweg? Oder wie macht ihr das?
LG
Marion

neonhelm 04.03.2011 08:08

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 543679)
Man überzeugt 10, dann kommt der 11. mit ner Studie, die im besten Fall neu, im schlechten Fall schon 10 Seiten vorher "beerdigt" wurde.

Ich weiß ja nicht, ob ihr das schon hattet, :Cheese:

aber im Augenblick gilt doch: Schreiben an die Gemeinde mit dem Hinweis auf die Unzulässigkeit der Radwege und der Aufforderung, die Benutzungspflicht aufzuheben.

Zitat:

Zitat von Noiram (Beitrag 543692)
Sucht ihr Euch für schnelles Training extra Strecken ohne Radweg? Oder wie macht ihr das?

Training findet auf der Straße statt.

Rhing 04.03.2011 08:17

Wie schon geschrieben, ich versuche, einen vernünftigen Kompromiss zu finden. Wer die Bonn-Tria-Strecke kennt: nach dem 1. Berg (Kommende-Berg) oben auf der Flachstrecke gibt's links einen Radweg. Da bleibe ich mit dem RR/TT auf der Straße, genauso im Hanftal, wenn's nach der Serpentinen-Abfahrt von Hennef nach Lanzenbach geht bzw. nach der Abfahrt von Kurenbach dann im Hanftal weiter hoch oder von Eudenbach zurück. Links fahr ich nicht auf'm Radweg und dort bin ich im Training zu schnell für'n Radweg. Anders sieht's aber z.B. von Birlinghoven nach Uthweiler den Berg rauf aus. Dort ist der Radweg rechts und es geht den Berg rauf, d.h. ich bin langsam und er Radweg bereitet keine Probleme. Da fahr ich immer auf'm Radweg. Würd ich wahrscheinlich auch auf den von Dir beschriebenen Wegen machen, muß aber jeder selbst wissen und an der Rechtmäßigkeit ändert das nix. Kenn jetzt die Abflußgitter nicht, aber mit angepasster Geschwindigkeit kommt man da wohl auch drüber. Ständig wechseln mußte m.E. aber nicht.

Rhing 04.03.2011 08:30

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 543697)
Ich weiß ja nicht, ob ihr das schon hattet, :Cheese:
aber im Augenblick gilt doch: Schreiben an die Gemeinde mit dem Hinweis auf die Unzulässigkeit der Radwege und der Aufforderung, die Benutzungspflicht aufzuheben.

Training findet auf der Straße statt.

1) ja, am besten m. Begründung (zu schmal etc.), bei Ablehnung Widerspruch, dann ggfls. Klage zum Verwaltungsgericht, ist auch erst mal kein großer Aufwand, z.B. so:
"Am ... bin ich auf der XY Straße in Richtung ... gefahren. Dort schreibt ein Verkehrsschild die Benutzung des Radweges vor. Dieser Radweg weißt nicht die gem. Verwaltungsvorschrift notwendigen Merkmale auf. Er ist mit einer Breite von ... cm zu schmal. (hier ggfls. noch 2 Sätze aufführen). Ich beantrage, die Radwegeverpflichtung aufzuheben und das Schild zu entfernen." Wenn dann ein lapidares Schreiben ohne Rechtsmittelbelehrung zurückkommt, würde ich um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitten. Dann wissen die, was los ist. Aber nicht beim ersten Schreiben, das klingt so nach Querulant, und Querulanten wollen die's oft zeigen.

2) Meist, bergauf fahr ich oft auf'm Radweg, wenn ich einfach wechseln kann, s. Vorposting.

Ich mach da auch nicht so'n Theater drum. Hab wie geschrieben auch noch nie deswegen ne Diskussion mit der Rennleitung gehabt.

bembel 14.03.2011 14:42

Grundsatzurteil: Fahrradwege Gemeinsame Sache

14.03.2011

Von Helmut Dachale

Wer den Radweg ignoriert und lieber direkt neben den Autos radelt, findet Unterstützung beim Bundesverwaltungsgericht.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/auto/grun...ache-1.1071698


Wer den Radweg ignoriert und lieber direkt neben den Autos radelt, findet Unterstützung beim Bundesverwaltungsgericht.

Immer die Radfahrer, diese Desperados des Straßenverkehrs. Tauchen aus dem Nichts auf, fahren, wo sie wollen. Gern auch auf der Fahrbahn, obwohl sich doch gleich daneben ein schöner Radweg anbietet.

Immerhin: Einer dieser Desperados, Klaus Wörle, ist kürzlich mit dem "best for bike Sonderpreis" ausgezeichnet worden - dem "bedeutendsten Preis im Bereich der deutschen Fahrradpolitik", so heißt es beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dessen Haus Mitausrichter der Ehrung ist.

Hintergrund für diese Auszeichnung ist, dass Wörle, nachdem er bereits über Jahre verschiedene Gerichte bemüht hatte, es geschafft hat, dass sich schlussendlich gar das Bundesverwaltungsgericht mit einem eigentlich ganz normalen Fuß- und Radweg in Regensburg zu beschäftigen hatte.


Dort ist Wörle Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). Und einen nur ein paar hundert Meter langen Sonderweg im Stadtgebiet gemeinsam mit Fußgängern benutzen zu müssen, hielt er für eine Schikane der Straßenverkehrsbehörde. Zudem für gefährlicher, als auf der parallel verlaufenden Fahrbahn zu radeln - gewissermaßen in Augenhöhe mit den motorisierten Verkehrsteilnehmern.

Jetzt darf Wörle auf die Straße. Und nicht nur er. Denn schließlich, so triumphiert die Bundeszentrale des ADFC, sei ja jetzt höchstrichterlich geklärt, dass Radfahrer grundsätzlich nicht zu Randfiguren des Verkehrsgeschehens degradiert werden dürfen.

Tatsächlich haben die Bundesverwaltungsrichter die Radwegebenutzungspflicht nicht nur auf der umkämpften Regensburger Passage aufgehoben, sie haben ein Grundsatzurteil gesprochen (AZ.: BVerwG 3 C 42.09).

Demnach dürfen Radfahrer nur in bestimmten Fällen auf abseitige Wege verwiesen werden. Nämlich nur dann, wenn ihnen im allgemeinen Straßenverlauf "ein besonderes Gefährdungspotential" droht.

"Nach diesem Urteil sind alle Verwaltungen gefordert, sich an geltendes Recht zu halten", stellt der ADFC-Bundesvorsitzende Ulrich Syberg fest. Er erwartet, dass jetzt in vielen Kommunen die Schilder mit dem weißen Rad auf blauem Grund abmontiert werden.

Wird auch Zeit, meint Dietmar Kettler. Der Rechtsanwalt und Autor des Ratgebers "Recht für Radfahrer" geht seit längerem davon aus, dass es sich vielerorts um "illegale Verkehrszeichen" handelt. Weil damit Radfahrern die Straße verboten wird, obwohl sie dort keiner übermäßigen Gefahr ausgesetzt wären.

Doch trotz des Machtwortes des obersten Gerichts in Leipzig ist die Benutzungspflicht der Radwege nicht völlig ausgehebelt. Nach wie vor ist sie in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgeschrieben; allerdings seit 1997 in einer modifizierten Fassung, die zwischen "müssen" und "dürfen" unterscheidet.

Soll heißen: Auch wenn am Radweg das StVO-Verkehrszeichen schon entfernt ist, braucht kein Radfahrer ihn meiden. In solchen Fällen kann er ihn benutzen, muss es aber eben nicht. Vielmehr darf er sich hier auch völlig legal für die Fahrbahn entscheiden.

Allerdings: Das hierzulande gültige Rechtsfahrgebot ist überall zu beachten, auch auf den sogenannten Angebotsradwegen. Sie sind nur dann für den Gegenverkehr freigegeben, wenn ein Zusatzzeichen ("Radverkehr frei") aufgestellt ist.

Sowohl der ADFC als auch Rechtsanwalt Kettler weisen darauf hin, dass es häufig rechtens sein kann, selbst Radwege, die noch ausgeschildert sind, zu ignorieren. Etwa dann, wenn sie unbenutzbar sind oder die Benutzung unzumutbar ist. Parkende Autos, Mülltonnen oder andere Barrieren, vereist, mit Scherben überhäuft - Gründe gäbe es reichlich.

Der Blick auf den alltäglichen Verkehr in deutschen Städten zeigt aber anderes: Die allermeisten Radler bevorzugen nach wie vor den Radweg. Ob ausgeschildert oder nicht, ob zugewuchert oder glatt asphaltiert. Und auch sonst geben sie sich nonchalant: ob in der richtigen Richtung oder als Geisterradler im Gegenverkehr - was soll's.

FinP 14.03.2011 14:46

Ist immer noch der gleiche Fall: Man kann halt gegen "rechtswidrige" Schilder vorgehen, muss sich solange aber dennoch dran halten.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:30 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.