![]() |
Zitat:
|
Zitat:
@Aivlys: Ist der eigentlich dageblieben und die Polizei konnte die Personalien aufnehmen? Oder habt ihr der Polizei nur das Nummernschild genannt? FuXX |
Es gibt aber auch die anderen, des ist zwar ehr seltener aber hab ich auch schon erlebt.
Letztes Jahr war ich auch mal Sonntagmorgens unterwegs, Als ich an eine Ampel rankam stand da des Auto des mich kurz davor überholt hat. Ich fuhr neben ran als und als der Typ dann das Fenster runterkurbelte dacht ich schon des gibt jetzt ne heiße Diskussion an der Ampel. Aber was dann kam war der absolute Wahnsinn, er grüßte mich freundlich und meint das meine Aeroposition echt gut aussieht aber ich soll beim fahren schauen das ich mit der Ferse noch tiefer geh um mehr Druck aufs Pedal zu bekommen :liebe053: ich war dann kurz verwirrt hab mich dann bedankt und dann wurden die Ampel auch schon grün. Wasr ein echt cooles erlebniss Euch auf alle Fälle Gute Besserung und viel Erfolg beim Verfahren gegen den Vollpfosten. |
Zitat:
|
Zitat:
Wir hatten auch gar nicht mitbekommen, dass das Auto in den Feldweg abgebogen ist, konnten wir nämlich nicht sehen, lag hinter 'ner Kuppe, und wenn, wäre mir eh egal gewesen, halte mich an so was nicht auf. Dass der das Spray sofort in der Hand hatte, zeigt mir, dass der vor hatte es an dem Tag zu benutzen, ... bzw. auf eine Situation gewartet hat und die hat er halt selber geschaffen. Ich wusste nämlich nicht, das anhalten mit dem Rad in 2m Abstand als Angriff zu werten ist. Der ist auf uns los gegangen, wir nicht auf ihn. Außerdem zur Selbstverteidigung hätte er uns nicht mehrfach ansprühen und meien Freund treten müssen ... oder? |
Zitat:
War froh als der weg war, der war so aggressiv. Als der Zeuge die Plozei angerufen hat, hab ich gedacht, dem srüht der jetzt auch Zeug ins Gesicht ... |
Was für eine Geschichte.... :Nee: Manchmal wundere ich mich, was aus den ganzen fiesen und dummen Klassendeppen aus der Schulzeit geworden ist. Und manchmal erfährt man´s dann :Cheese:
|
Guten Morgen...
unglaubliche Geschichte.... fahr auf jeden Fall das volle Programm!Gewalt im Verkehr wird im Normalfall hart bestraft...egal ob mit oder ohne Waffen... Anwaltskosten müssten im Normalfall von Deinem Gegner übernommen werden.Zumal Ihr ja nen neutralen Zeugen habt. Ich würd es auf jeden Fall probieren...ne Körperverletzung ist immer noch was anderes als ne Sachbeschädigung! und als kleinen Typ fürs nächste mal(soll nicht doof klingen!): egal wie groß und breit jemand ist-jede Nase bricht.. immer in die Fresse rein hilft manchmal doch...hab das beruflich schon erleben dürfen Wünsch Euch viel Erfolg!:Huhu: :Blumen: |
Bist Du sicher, dass Autofahrer und Attentäter die gleiche Person sind?
|
Zitat:
Habe im Bekanntenkreis einen Fall, der IMHO juristisch ähnlich gelagert war (Autofahrer lauert dem Radler, der ihn vorher geärgert hat auf und geht auf ihn los (ohne Auto)). Ich weiß nicht wie es genau ausging, aber ich weiß daß mein Kumpel recht zufrieden war. Der Anwalt ist selbst Triathlet und wird gerne mal weiterempfohlen. War auch glaub ich schonmal hier inner Sendung. Sag Bescheid, wenn Du die Adresse haben willst. Davon abgesehen kann es aber trotzdem sein, daß du an 'nen überarbeiteten Richter gelangst, der meint, daß die Justiz was Besseres zu tun hat als solche "Kleinkriege" zu verfolgen. |
Zitat:
dann würd ich zum nächsten Richter gehen... |
an der Mosel würde ein ähnlicher Typ, der weit harmloseres gemacht hat, verknackt, Führerschein weg etc.
Die Triathleten hatten genügend Zeugen. Und ich glaube, der Herr hatte auch COC. :Cheese: Zitat:
|
Zitat:
Zum Glück ist die Justiz in D im Allgemeinen nicht käuflich (unterstelle ich mal..) Und ich habe ja nicht gesagt, daß ich das ok fände. Aber juristisch gesehen ist ne Pfeffersprayattacke nunmal Kinderkram. Ich wünsch dem Kerl trotzdem daß es richtig dafür blechen muß. |
Zitat:
Als ich den ersten Post gelesen hatte, musste ich direkt an den kranken Typen aus Schwalmtal denken, der letzte Woche endlich geschnappt wurde, und an die dabei von der Polizei verwendete Bezeichnung "Zufallsopfer". Klingt ja wirklich so, als wenn der nur auf jemanden gewartet hätte, an dem er sich aus an den Haaren herbeigezogenen "Gründen" mit seinem Pfefferspray abreagieren kann. Bei dem Gedanken, wie viele solche kranken Typen noch in der Gegend rumlaufen, wo nur noch der letzte Tropfen fehlt, um das Hassfass zum Überlaufen zu bringen, kann man ja direkt Angst bekommen. Euch auf jeden Fall gute Besserung! |
Zitat:
Zitat:
also der gesetzgeber sieht das pfefferspray als waffe und damit ist ein nciht gerechtfertigter (notwehr) einsatz gegen andere als gefährliche körperverletzung zu werten. hier wird dies gleichgesetzt mit einer messerstecherei einer vergiftung usw. also alles andere als lapidar behandelt. auch dass das strafmaß keine geldstrafe mehr vorsieht (nicht mal im minderschweren fall) unterstreicht die wichtigkeit der ahndung |
Zitat:
Kinderkram ist, wenn sich zwei Nachbarn weger Laub oder Schnee in der Einfahrt streiten. Ich kenn ne Juristin, die frag ich mal bei Gelegenheit, was sie dazu sagt... (obwohl ich die antwort eh schon kenn: "kommt drauf an" :D) |
Zitat:
|
Zitat:
|
...hätte euch wohl im konkreten Fall nicht geholfen, aber da wir alle regelmäßig mit Autofahrern bezüglich der "Nutzungspflicht" von Radwegen potentiellen Diskussionsbedarf haben, hier ein Link über ein neues Grundsatzurteil zur Radwegebenutzungspflicht...
http://www.adfc.de/news/Grundsatzurt...eroeffentlicht Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, dann darf nur in Ausnahmefällen die Radwegebenutzung angeordnet werden. Sprich, selbst bei einme vorhandenen Radweg muss man diesen in der Regel nicht benutzen. Ich wollte mir das Urteil ohnehin ein paar mal ausdrucken und bei meinen Ausfahrten mitnehmen, damit ich das Ding den selbsternannten Verkehrserziehern an der nächsten Ampel unter Wischer klemmen kann. Muss jetzt wohl auch auf den Cochemer aufpassen, Berrenrath liegt ja bei mir um die Ecke. Einfach unfassbar, so einen verstrahlten hatte ich Gott sei Dank noch nicht. Liebe Grüße aus Kölle fuxdeluxe |
Zitat:
Freie Fahrt für freie Radler Bin gespannt ob jemand schneller war.. edith meint NEIN.. |
Zitat:
Davon völlig unabhängig darf Dich aber trotzdem kein Autofahrer auf der Straße gefährden. |
Zitat:
Der erste Satz ist richtig: Es darf nur in Ausnahmefällen die Radwegbenutzungspflicht angeordnet werden. Der zweite Satz ist aber falsch: Wenn die Benutzungspflicht angeordnet ist, dann darfst Du Dich nicht darüber hinweg setzen. Dir steht aber der Rechtsweg offen, die Benutzungspflicht aufheben zu lassen. Solange musst Du Dich aber daran halten. Zitat:
|
Zitat:
Vom Wortlaut hast Du recht. Einen vorhandenen Radweg musst Du in der Regel nicht benutzen. Das war schon immer so (zumindest seit der letzten Novelle). Erst wenn dieser durch die bekannten Zeichen benutzungspflichtig wird, musst Du diesen benutzen. |
Zitat:
|
Zitat:
Die Dosen passen auch in die Trikottasche. Hatte ich schon und mich auch damit gewehrt....... Das Gesicht von dem Ar.... war irgendwie schon lustig. |
Zitat:
|
Zitat:
|
Zitat:
Verwirrung um Verkehrsschilder - Fahrt doch, wie ihr wollt Weiß nicht, ob es inzwischen Urteile dazu gibt. |
Zitat:
Habe ich mich auch gefragt. Die Eingangsgeschichte war etwas verwirrend. Ich hab auch erst nicht kapiert, ob der Sprayer einfach nur ein Fußgänger war oder der hupender Autofaher und wieso er auf einmal Fußgänger war...grübel? |
Zitat:
|
Zitat:
Ich war zumindest verwirrt wieso die zwei Fußgänger auf einmal der hupende Autofahrer ist, bzw kapiere ich es immer noch nicht richtig. |
Zitat:
Zitat:
|
Zitat:
|
Zitat:
Kann ich verstehen, liegt wohl daran, dass der Gedankengang total abstrus ist. |
Zitat:
|
Zitat:
|
Zitat:
|
Teufel an der Wand:
Dicker Mann wird eng von Radfahrern überholt und erschrickt. Ruft irgendwas. Radfahrer drehen um, dicker Mann fühlt sich bedroht und begeht Notwehrhandlung. Bin gespannt, wie die Gegenseite das darstellt und wie die Sache ausgeht. Nur zur Klarstellung: Ich glaube Deine Version. Mach Dich aber besser auf abenteuerliche Gegenversionen gefasst. |
Zitat:
Hängt wohl an den Zeugen ... Die Vorgeschichte auf der Straße sollte aber gewichtig sein. Denke von weitem mal nicht, daß der Fahrer "eine Begegnung" leugnen wird. Und diese sollte sich im Ganzen doch wohl eher gegen ihn als zu seinen Gunsten drehen lassen können ... Viel Erfolg in jedem Fall ... ! Wie war nochmal das komplette Kennzeichen ? Vielleicht hat ja jemand was gesehen ... oder so ... ![]() |
Zitat:
|
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:36 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.