triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Radfahren (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=13)
-   -   Pfefferspray Attacke (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=17395)

FuXX 30.01.2011 23:41

Zitat:

Zitat von Lucy89 (Beitrag 526609)
Wie krass! Aber das gibt ne dicke Strafe wegen Körperverletzung. Gut, dass ihr Zeugen habt.

Vor allem ist Pfefferspray ja nichtmal erlaubt, wenn ich mich recht entsinne. Was war das denn bitte für ein Vollpfosten?

FuXX 30.01.2011 23:49

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 526749)
Die Problematik ist schlicht die: Der Richter war nicht dabei und muss sich aus den Aussagen beider Seiten ein Bild zusammenreimen. Das Geschehen wird der andere (egal ob wahr oder nicht) vor Gericht sicher ganz anders erzählen, da wird was von Fahrradrambos und Co. kommen. :(

Abwarten, wenn er wirklich so überzugt davon ist im Recht zu sein... Naja, da wird ihm sein Anwalt wohl was anderes sagen.

@Aivlys: Ist der eigentlich dageblieben und die Polizei konnte die Personalien aufnehmen? Oder habt ihr der Polizei nur das Nummernschild genannt?

FuXX

iron-robin 31.01.2011 00:06

Es gibt aber auch die anderen, des ist zwar ehr seltener aber hab ich auch schon erlebt.
Letztes Jahr war ich auch mal Sonntagmorgens unterwegs, Als ich an eine Ampel rankam stand da des Auto des mich kurz davor überholt hat. Ich fuhr neben ran als und als der Typ dann das Fenster runterkurbelte dacht ich schon des gibt jetzt ne heiße Diskussion an der Ampel. Aber was dann kam war der absolute Wahnsinn, er grüßte mich freundlich und meint das meine Aeroposition echt gut aussieht aber ich soll beim fahren schauen das ich mit der Ferse noch tiefer geh um mehr Druck aufs Pedal zu bekommen :liebe053: ich war dann kurz verwirrt hab mich dann bedankt und dann wurden die Ampel auch schon grün.
Wasr ein echt cooles erlebniss

Euch auf alle Fälle Gute Besserung und viel Erfolg beim Verfahren gegen den Vollpfosten.

Raimund 31.01.2011 01:41

Zitat:

Zitat von iron-robin (Beitrag 526794)
Es gibt aber auch die anderen, des ist zwar ehr seltener aber hab ich auch schon erlebt.
Letztes Jahr war ich auch mal Sonntagmorgens unterwegs, Als ich an eine Ampel rankam stand da des Auto des mich kurz davor überholt hat. Ich fuhr neben ran als und als der Typ dann das Fenster runterkurbelte dacht ich schon des gibt jetzt ne heiße Diskussion an der Ampel. Aber was dann kam war der absolute Wahnsinn, er grüßte mich freundlich und meint das meine Aeroposition echt gut aussieht aber ich soll beim fahren schauen das ich mit der Ferse noch tiefer geh um mehr Druck aufs Pedal zu bekommen :liebe053: ich war dann kurz verwirrt hab mich dann bedankt und dann wurden die Ampel auch schon grün.
Wasr ein echt cooles erlebniss

Euch auf alle Fälle Gute Besserung und viel Erfolg beim Verfahren gegen den Vollpfosten.

Das war ein Spinner!;)

Aivlys 31.01.2011 09:16

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 526781)
Ich will auf keinen Fall rechtfertigen, was der Idiot getan hat. Aber die Vermutung liegt nahe, dass Ihr irgendwie mehr getan habt, als nur auf der Straße zu fahren. Nebeneinander gefahren? Oder betont weit links gefahren? Damit macht man sich nicht unbedingt Freunde.

Wir sind auf der Straße gefahren, aber rechts am Rand, ich war ca. 20m hinter meinem Freund, die Straße war komplett frei, kein Gegenverkehr. Erst hat er mich überholt, ganz normal ... bei meinem Freund hat er gehupt wie ein bescheuerter, dass war das was mir in dem Moment durch den Kopfging. Und dann halt schön nah vorbei ... grundlos.

Wir hatten auch gar nicht mitbekommen, dass das Auto in den Feldweg abgebogen ist, konnten wir nämlich nicht sehen, lag hinter 'ner Kuppe, und wenn, wäre mir eh egal gewesen, halte mich an so was nicht auf.

Dass der das Spray sofort in der Hand hatte, zeigt mir, dass der vor hatte es an dem Tag zu benutzen, ... bzw. auf eine Situation gewartet hat und die hat er halt selber geschaffen. Ich wusste nämlich nicht, das anhalten mit dem Rad in 2m Abstand als Angriff zu werten ist.

Der ist auf uns los gegangen, wir nicht auf ihn. Außerdem zur Selbstverteidigung hätte er uns nicht mehrfach ansprühen und meien Freund treten müssen ... oder?

Aivlys 31.01.2011 09:19

Zitat:

Zitat von FuXX (Beitrag 526788)
Abwarten, wenn er wirklich so überzugt davon ist im Recht zu sein... Naja, da wird ihm sein Anwalt wohl was anderes sagen.

@Aivlys: Ist der eigentlich dageblieben und die Polizei konnte die Personalien aufnehmen? Oder habt ihr der Polizei nur das Nummernschild genannt?

FuXX

Der ist selenruhig mit seinem Begleiter davon spaziert, da es aber dort nicht soooo viele Wege gibt haben wir den Typen beschrieben und die Polizei ist hinter her.
War froh als der weg war, der war so aggressiv. Als der Zeuge die Plozei angerufen hat, hab ich gedacht, dem srüht der jetzt auch Zeug ins Gesicht ...

keko 31.01.2011 09:33

Was für eine Geschichte.... :Nee: Manchmal wundere ich mich, was aus den ganzen fiesen und dummen Klassendeppen aus der Schulzeit geworden ist. Und manchmal erfährt man´s dann :Cheese:

kupferle 31.01.2011 10:27

Guten Morgen...

unglaubliche Geschichte....

fahr auf jeden Fall das volle Programm!Gewalt im Verkehr wird im Normalfall hart bestraft...egal ob mit oder ohne Waffen...

Anwaltskosten müssten im Normalfall von Deinem Gegner übernommen werden.Zumal Ihr ja nen neutralen Zeugen habt.

Ich würd es auf jeden Fall probieren...ne Körperverletzung ist immer noch was anderes als ne Sachbeschädigung!

und als kleinen Typ fürs nächste mal(soll nicht doof klingen!): egal wie groß und breit jemand ist-jede Nase bricht.. immer in die Fresse rein hilft manchmal doch...hab das beruflich schon erleben dürfen

Wünsch Euch viel Erfolg!:Huhu: :Blumen:

FinP 31.01.2011 10:31

Bist Du sicher, dass Autofahrer und Attentäter die gleiche Person sind?

KalleMalle 31.01.2011 10:45

Zitat:

Zitat von Aivlys (Beitrag 526699)
Wir haben keine Rechtschutzversicherung, und ich habe es schon erlebt, das eine Staatsanwältin trotz Zeugen meinte der Fall (Sachbeschädigung) wäre zu unwichtig, weil der Beschuldigte mit seinem Anwalt steif und fest behauptet hat, er war es nicht!

Damals sind wir auf den Anwaltskosten schön sitzen geblieben, genauso bei der Behebung des Sachschadens. (vielleicht war unser Anwalt auch )

Uns geht es auch nicht um Schadensersatz, ich würde den Typen nur gerne finanziell "bluten" sehen.

Na erstmal Glückwunsch, daß Euch nix Schlimmeres passiert ist.
Habe im Bekanntenkreis einen Fall, der IMHO juristisch ähnlich gelagert war (Autofahrer lauert dem Radler, der ihn vorher geärgert hat auf und geht auf ihn los (ohne Auto)).
Ich weiß nicht wie es genau ausging, aber ich weiß daß mein Kumpel recht zufrieden war.
Der Anwalt ist selbst Triathlet und wird gerne mal weiterempfohlen. War auch glaub ich schonmal hier inner Sendung. Sag Bescheid, wenn Du die Adresse haben willst.

Davon abgesehen kann es aber trotzdem sein, daß du an 'nen überarbeiteten Richter gelangst, der meint, daß die Justiz was Besseres zu tun hat als solche "Kleinkriege" zu verfolgen.

gernfaischer 31.01.2011 10:50

Zitat:

Zitat von KalleMalle (Beitrag 526863)
Davon abgesehen kann es aber trotzdem sein, daß du an 'nen überarbeiteten Richter gelangst, der meint, daß die Justiz was Besseres zu tun hat als solche "Kleinkriege" zu verfolgen.

boing.
dann würd ich zum nächsten Richter gehen...

maifelder 31.01.2011 10:55

an der Mosel würde ein ähnlicher Typ, der weit harmloseres gemacht hat, verknackt, Führerschein weg etc.

Die Triathleten hatten genügend Zeugen.

Und ich glaube, der Herr hatte auch COC. :Cheese:

Zitat:

Folgender Artikel war in der 5.Maiwoche 2008 in einer Cochemer Zeitung abgedruckt.
Die drei Radfahrer waren 2 sehr bekannte Triathleten und noch ein Dritter.

Spontan auf Radfahrer losgefahren: Geldstrafe
Cochem (zen). Weil er seinen Frust über Radfahrer mit besonderen Mitteln zum Ausdruck gebracht haben soll, wurde jetzt ein Mann aus einem Moselort vom Amtsgericht Cochem verurteilt. Das Amtsgericht ist davon überzeugt, dass der 58-Jährige bewusst drei Radfahrer mit seinem Wagen abgedrängt hat. Nur durch ein riskantes Ausweichmanöver konnten die Radfahrer offenbar einen Unfall vermeiden.
Der Vorfall hatte sich laut Anklage am 6. Mai 2007 auf der Landstraße 98 zwischen Bruttig und Cochem ereignet. Gegen 11.40 Uhr fuhren demnach vor dem Angeklagten drei Radfahrer. Die Hochleistungssportler wurden vor dem Ort Valwig überholt. Dann soll der Moselaner mit etwa 30 Stundenkilometer vor ihnen hergefahren sein.
Außerhalb der Ortschaft führte er angeblich die Fahrt in dieser Geschwindigkeit fort, so dass die Radfahrer schließlich versuchten, ihn zu überholen. Dabei soll der 58-Jährige sie nach links abgedrängt haben. Nur durch ein Ausweichmanöver, so die Anklage, konnte ein Unfall verhindert werden. Die Sportler beobachteten die Fahrweise des Mannes dann eine Weile und versuchten nochmals ihn zu überholen. Abermals soll er sie nach links abgedrängt haben. Dann öffnete er das Wagenfenster und brüllte die Radfahrer mit den Worten „Sie haben auf der Straße nichts zu suchen“ an. Die Radfahrer konnten, so die Anklage, erneut nur durch ein Ausweichmanöver einen Unfall vermeiden.
Der angeklagte Moselaner wollte sich zu den Äußerungen nicht äußern. Richter Wilfried Johann griff hart durch und verurteilte den Rentner wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro. Außerdem kassierte Richter Wilfried Johann für sechs Monate den Führerschein des 58-Jährigen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!

KalleMalle 31.01.2011 10:59

Zitat:

Zitat von gernfaischer (Beitrag 526864)
boing.
dann würd ich zum nächsten Richter gehen...

Um was genau zu erreichen ? Ein für dich gefälligeres Ergebnis ?
Zum Glück ist die Justiz in D im Allgemeinen nicht käuflich (unterstelle ich mal..)

Und ich habe ja nicht gesagt, daß ich das ok fände.
Aber juristisch gesehen ist ne Pfeffersprayattacke nunmal Kinderkram. Ich wünsch dem Kerl trotzdem daß es richtig dafür blechen muß.

MarcusF 31.01.2011 11:05

Zitat:

Zitat von Aivlys (Beitrag 526829)
Zitat:

Zitat von LidlRacer
Ich will auf keinen Fall rechtfertigen, was der Idiot getan hat. Aber die Vermutung liegt nahe, dass Ihr irgendwie mehr getan habt, als nur auf der Straße zu fahren. Nebeneinander gefahren? Oder betont weit links gefahren? Damit macht man sich nicht unbedingt Freunde.

Wir sind auf der Straße gefahren, aber rechts am Rand, ich war ca. 20m hinter meinem Freund, die Straße war komplett frei, kein Gegenverkehr. Erst hat er mich überholt, ganz normal ... bei meinem Freund hat er gehupt wie ein bescheuerter, dass war das was mir in dem Moment durch den Kopfging. Und dann halt schön nah vorbei ... grundlos.

Wir hatten auch gar nicht mitbekommen, dass das Auto in den Feldweg abgebogen ist, konnten wir nämlich nicht sehen, lag hinter 'ner Kuppe, und wenn, wäre mir eh egal gewesen, halte mich an so was nicht auf.

Dass der das Spray sofort in der Hand hatte, zeigt mir, dass der vor hatte es an dem Tag zu benutzen, ... bzw. auf eine Situation gewartet hat und die hat er halt selber geschaffen. Ich wusste nämlich nicht, das anhalten mit dem Rad in 2m Abstand als Angriff zu werten ist.

Der ist auf uns los gegangen, wir nicht auf ihn. Außerdem zur Selbstverteidigung hätte er uns nicht mehrfach ansprühen und meien Freund treten müssen ... oder?


Als ich den ersten Post gelesen hatte, musste ich direkt an den kranken Typen aus Schwalmtal denken, der letzte Woche endlich geschnappt wurde, und an die dabei von der Polizei verwendete Bezeichnung "Zufallsopfer".
Klingt ja wirklich so, als wenn der nur auf jemanden gewartet hätte, an dem er sich aus an den Haaren herbeigezogenen "Gründen" mit seinem Pfefferspray abreagieren kann.
Bei dem Gedanken, wie viele solche kranken Typen noch in der Gegend rumlaufen, wo nur noch der letzte Tropfen fehlt, um das Hassfass zum Überlaufen zu bringen, kann man ja direkt Angst bekommen.
Euch auf jeden Fall gute Besserung!

noam 31.01.2011 11:08

Zitat:

Zitat von KalleMalle (Beitrag 526871)
Aber juristisch gesehen ist ne Pfeffersprayattacke nunmal Kinderkram.

das ist so nicht korrekt!


Zitat:

§ 224
Gefährliche Körperverletzung

(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung

begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

also der gesetzgeber sieht das pfefferspray als waffe und damit ist ein nciht gerechtfertigter (notwehr) einsatz gegen andere als gefährliche körperverletzung zu werten. hier wird dies gleichgesetzt mit einer messerstecherei einer vergiftung usw. also alles andere als lapidar behandelt. auch dass das strafmaß keine geldstrafe mehr vorsieht (nicht mal im minderschweren fall) unterstreicht die wichtigkeit der ahndung

gernfaischer 31.01.2011 11:44

Zitat:

Zitat von KalleMalle (Beitrag 526871)
Um was genau zu erreichen ? Ein für dich gefälligeres Ergebnis ?
Zum Glück ist die Justiz in D im Allgemeinen nicht käuflich (unterstelle ich mal..)

Und ich habe ja nicht gesagt, daß ich das ok fände.
Aber juristisch gesehen ist ne Pfeffersprayattacke nunmal Kinderkram. Ich wünsch dem Kerl trotzdem daß es richtig dafür blechen muß.

Ich spreche nicht davon, dass ich die Justiz kaufen möchte; ich spreche eher vom Weg durch die Instanzen.

Kinderkram ist, wenn sich zwei Nachbarn weger Laub oder Schnee in der Einfahrt streiten.

Ich kenn ne Juristin, die frag ich mal bei Gelegenheit, was sie dazu sagt... (obwohl ich die antwort eh schon kenn: "kommt drauf an" :D)

FuXX 31.01.2011 13:03

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 526866)
an der Mosel würde ein ähnlicher Typ, der weit harmloseres gemacht hat, verknackt, Führerschein weg etc.

Die Triathleten hatten genügend Zeugen.

Und ich glaube, der Herr hatte auch COC. :Cheese:

Vielleicht war's der gleiche...

Faton 31.01.2011 13:15

Zitat:

Zitat von FuXX (Beitrag 526901)
Vielleicht war's der gleiche...

Wäre zu hoffen. Dann würde er nämlich mit der Vorstrafe richtig verknackt werden. Und es bliebe die Hoffnung, dass es nicht zu viele von der Sorte gibt. :Nee:

fuxdeluxe 31.01.2011 14:48

...hätte euch wohl im konkreten Fall nicht geholfen, aber da wir alle regelmäßig mit Autofahrern bezüglich der "Nutzungspflicht" von Radwegen potentiellen Diskussionsbedarf haben, hier ein Link über ein neues Grundsatzurteil zur Radwegebenutzungspflicht...

http://www.adfc.de/news/Grundsatzurt...eroeffentlicht

Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, dann darf nur in Ausnahmefällen die Radwegebenutzung angeordnet werden. Sprich, selbst bei einme vorhandenen Radweg muss man diesen in der Regel nicht benutzen.

Ich wollte mir das Urteil ohnehin ein paar mal ausdrucken und bei meinen Ausfahrten mitnehmen, damit ich das Ding den selbsternannten Verkehrserziehern an der nächsten Ampel unter Wischer klemmen kann.

Muss jetzt wohl auch auf den Cochemer aufpassen, Berrenrath liegt ja bei mir um die Ecke.

Einfach unfassbar, so einen verstrahlten hatte ich Gott sei Dank noch nicht.

Liebe Grüße aus Kölle

fuxdeluxe

KalleMalle 31.01.2011 14:55

Zitat:

Zitat von fuxdeluxe (Beitrag 526930)
...hätte euch wohl im konkreten Fall nicht geholfen, aber da wir alle regelmäßig mit Autofahrern bezüglich der "Nutzungspflicht" von Radwegen potentiellen Diskussionsbedarf haben, hier ein Link über ein neues Grundsatzurteil zur Radwegebenutzungspflicht...

Guckst Du hier:
Freie Fahrt für freie Radler

Bin gespannt ob jemand schneller war..


edith meint NEIN..

drullse 31.01.2011 14:58

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 526866)
Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, dann darf nur in Ausnahmefällen die Radwegebenutzung angeordnet werden. Sprich, selbst bei einme vorhandenen Radweg muss man diesen in der Regel nicht benutzen.

Das Urteil hast Du richtig verstanden, Deine Schlußfolgerung ist aber falsch: ist ein blaues Schild vorhanden, musst Du auf dem Radweg fahren (es sei denn er ist zugeparkt oder anderweitig nicht benutzbar). Du kannst aber die zuständige Behörde dazu zwingen, das Schild abzumontieren.

Davon völlig unabhängig darf Dich aber trotzdem kein Autofahrer auf der Straße gefährden.

FinP 31.01.2011 14:59

Zitat:

Zitat von fuxdeluxe (Beitrag 526930)
...hätte euch wohl im konkreten Fall nicht geholfen, aber da wir alle regelmäßig mit Autofahrern bezüglich der "Nutzungspflicht" von Radwegen potentiellen Diskussionsbedarf haben, hier ein Link über ein neues Grundsatzurteil zur Radwegebenutzungspflicht...

http://www.adfc.de/news/Grundsatzurt...eroeffentlicht

Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, dann darf nur in Ausnahmefällen die Radwegebenutzung angeordnet werden. Sprich, selbst bei einme vorhandenen Radweg muss man diesen in der Regel nicht benutzen.

Du hast das Urteil nicht richtig verstanden.
Der erste Satz ist richtig: Es darf nur in Ausnahmefällen die Radwegbenutzungspflicht angeordnet werden.
Der zweite Satz ist aber falsch: Wenn die Benutzungspflicht angeordnet ist, dann darfst Du Dich nicht darüber hinweg setzen.
Dir steht aber der Rechtsweg offen, die Benutzungspflicht aufheben zu lassen. Solange musst Du Dich aber daran halten.

Zitat:

Ich wollte mir das Urteil ohnehin ein paar mal ausdrucken und bei meinen Ausfahrten mitnehmen, damit ich das Ding den selbsternannten Verkehrserziehern an der nächsten Ampel unter Wischer klemmen kann.
Das bringt gar nichts. Es ist kein Urteil bzgl des Verhaltens von Verkehrsteilnehmern untereinander, sondern nur was die Anordnungsbehörde darf bzw nicht.

FinP 31.01.2011 15:02

Zitat:

Zitat von fuxdeluxe (Beitrag 526930)
Wenn ich das Urteil richtig verstanden habe, dann darf nur in Ausnahmefällen die Radwegebenutzung angeordnet werden. Sprich, selbst bei einme vorhandenen Radweg muss man diesen in der Regel nicht benutzen.

Jetzt war ich zu schnell:
Vom Wortlaut hast Du recht. Einen vorhandenen Radweg musst Du in der Regel nicht benutzen. Das war schon immer so (zumindest seit der letzten Novelle).
Erst wenn dieser durch die bekannten Zeichen benutzungspflichtig wird, musst Du diesen benutzen.

fuxdeluxe 31.01.2011 15:21

Zitat:

Zitat von KalleMalle (Beitrag 526935)
Guckst Du hier:
Freie Fahrt für freie Radler

Bin gespannt ob jemand schneller war..


edith meint NEIN..

...Danke, der Thread ist mir entgangen. Aber bevor ich mir den jetzt komplett durchlese um am Ende genau so schlau zu sein wie vorher, kaufe ich mir lieber gleich Pfefferspray - nur zur Waffengleichheit, so lange der bekloppte Cochemer noch in unserem Revier rumschleicht. :Huhu:

phonofreund 31.01.2011 15:24

Zitat:

Zitat von fuxdeluxe (Beitrag 526956)
...Danke, der Thread ist mir entgangen. Aber bevor ich mir den jetzt komplett durchlese um am Ende genau so schlau zu sein wie vorher, kaufe ich mir lieber gleich Pfefferspray - nur zur Waffengleichheit, so lange der bekloppte Cochemer noch in unserem Revier rumschleicht. :Huhu:

Eine Pressluftfanfare tut auch, direkt ins Gesicht halten und fertig.......
Die Dosen passen auch in die Trikottasche. Hatte ich schon und mich auch damit gewehrt....... Das Gesicht von dem Ar.... war irgendwie schon lustig.

Kona1248 31.01.2011 15:49

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 526936)
Das Urteil hast Du richtig verstanden, Deine Schlußfolgerung ist aber falsch: ist ein blaues Schild vorhanden, musst Du auf dem Radweg fahren (es sei denn er ist zugeparkt oder anderweitig nicht benutzbar). Du kannst aber die zuständige Behörde dazu zwingen, das Schild abzumontieren.

Davon völlig unabhängig darf Dich aber trotzdem kein Autofahrer auf der Straße gefährden.

nicht ganz richtig, es kommt auch auf das Schild an, vierlorts hängen noch die alten Radwegschilder. Auf diesen Schildern sind Räder mit Pedale abgebildet, die gelten nicht mehr.

drullse 31.01.2011 15:51

Zitat:

Zitat von Kona1248 (Beitrag 526975)
nicht ganz richtig, es kommt auch auf das Schild an, vierlorts hängen noch die alten Radwegschilder. Auf diesen Schildern sind Räder mit Pedale abgebildet, die gelten nicht mehr.

Ok - so spitzfindig bin selbst ich nicht... :Lachen2:

LidlRacer 31.01.2011 16:17

Zitat:

Zitat von Kona1248 (Beitrag 526975)
nicht ganz richtig, es kommt auch auf das Schild an, vierlorts hängen noch die alten Radwegschilder. Auf diesen Schildern sind Räder mit Pedale abgebildet, die gelten nicht mehr.

Mein letzter Stand ist, dass es völlig unklar ist, ob die alten Schilder noch gelten:
Verwirrung um Verkehrsschilder - Fahrt doch, wie ihr wollt

Weiß nicht, ob es inzwischen Urteile dazu gibt.

Lui 31.01.2011 16:34

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 526856)
Bist Du sicher, dass Autofahrer und Attentäter die gleiche Person sind?


Habe ich mich auch gefragt. Die Eingangsgeschichte war etwas verwirrend. Ich hab auch erst nicht kapiert, ob der Sprayer einfach nur ein Fußgänger war oder der hupender Autofaher und wieso er auf einmal Fußgänger war...grübel?

MarcusF 31.01.2011 16:39

Zitat:

Zitat von Lui (Beitrag 527010)
Ich hab auch erst nicht kapiert, ob der Sprayer einfach nur ein Fußgänger war oder der hupender Autofaher und wieso er auf einmal Fußgänger war...grübel?

Autos kann man parken und dann zu Fuß weitergehen. Ist zwar äusserst ungewöhnlich, kommt aber gelegentlich vor :Cheese:

Lui 31.01.2011 16:47

Zitat:

Zitat von MarcusF (Beitrag 527014)
Autos kann man parken und dann zu Fuß weitergehen. Ist zwar äusserst ungewöhnlich, kommt aber gelegentlich vor :Cheese:

Ja, aber es war nicht so ersichtlich wenn man die Story liest oder?
Ich war zumindest verwirrt wieso die zwei Fußgänger auf einmal der hupende Autofahrer ist, bzw kapiere ich es immer noch nicht richtig.

LidlRacer 31.01.2011 17:03

Zitat:

Zitat von Lui (Beitrag 527019)
Ja, aber es war nicht so ersichtlich wenn man die Story liest oder?
Ich war zumindest verwirrt wieso die zwei Fußgänger auf einmal der hupende Autofahrer ist, bzw kapiere ich es immer noch nicht richtig.

Lesen hilft manchmal:

Zitat:

Zitat von Aivlys (Beitrag 526598)
Der Typ ist mit seinem Begleiter unterdessen seelenruhig weiter spaziert und meinte auch noch im Recht zu sein, denn wir, ja wir, hätten ihn vorher auf der Straße angegriffen, weil wir nicht auf dem Radweg gefahren wären ...


Lui 31.01.2011 17:31

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 527022)
Lesen hilft manchmal:

Ja, habe ich auch gelesen ;) Ich fand es las sich trotzdem verwirrend.

maifelder 31.01.2011 17:54

Zitat:

Zitat von Lui (Beitrag 527035)
Ja, habe ich auch gelesen ;) Ich fand es las sich trotzdem verwirrend.



Kann ich verstehen, liegt wohl daran, dass der Gedankengang total abstrus ist.

fuxdeluxe 31.01.2011 18:17

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 527045)
Kann ich verstehen, liegt wohl daran, dass der Gedankengang total abstrus ist.

....Frauen....

maifelder 31.01.2011 18:22

Zitat:

Zitat von fuxdeluxe (Beitrag 527056)
....Frauen....

Ich meine den Gedankengang und die Rechtfertigung des kriminellen Autofahrers.

fuxdeluxe 31.01.2011 18:27

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 527059)
Ich meine den Gedankengang und die Rechtfertigung des kriminellen Autofahrers.

...is´ klar....:Cheese:

FinP 31.01.2011 19:49

Teufel an der Wand:

Dicker Mann wird eng von Radfahrern überholt und erschrickt. Ruft irgendwas. Radfahrer drehen um, dicker Mann fühlt sich bedroht und begeht Notwehrhandlung.

Bin gespannt, wie die Gegenseite das darstellt und wie die Sache ausgeht.

Nur zur Klarstellung: Ich glaube Deine Version. Mach Dich aber besser auf abenteuerliche Gegenversionen gefasst.

Flow 31.01.2011 20:09

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 527082)
Teufel an der Wand:

Dicker Mann wird eng von Radfahrern überholt und erschrickt. Ruft irgendwas. Radfahrer drehen um, dicker Mann fühlt sich bedroht und begeht Notwehrhandlung.

Dicker Mann im Auto überholt Radler. Er ruft "Ich bringe euch um, ihr §$%$% !" und versucht sie von der Straße zu drängen. Im nächsten Weg lauert er ihnen auf, wiederholt seine Rufe und besprüht sie mit Pfefferspray.

Hängt wohl an den Zeugen ...
Die Vorgeschichte auf der Straße sollte aber gewichtig sein.
Denke von weitem mal nicht, daß der Fahrer "eine Begegnung" leugnen wird.
Und diese sollte sich im Ganzen doch wohl eher gegen ihn als zu seinen Gunsten drehen lassen können ...

Viel Erfolg in jedem Fall ... !

Wie war nochmal das komplette Kennzeichen ?
Vielleicht hat ja jemand was gesehen ... oder so ...

maifelder 31.01.2011 20:13

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 527089)

Wie war nochmal das komplette Kennzeichen ?
Vielleicht hat ja jemand was gesehen ... oder so ...

Du schwörst jeden Meineid? :Lachanfall:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:36 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.