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Meine Meinung dazu:
Für eine ganze Menge Normalfahrer (Familien beim Sonntagsausflug, Schulkinder, Senioren) die nicht mit dem Rennrad unterwegs sind, sind selbst schlechte Radwege u.U. sicherer, als auf der Straße zu fahren. Daher kann ich die Forderung "Radwege generell weg" nicht uneingeschränkt teilen. Solange die meisten Autofahrer davon ausgehen, daß alle Arten von Radfahrern von der Strraße wegmüssen oder sollen, sobald ein geeignet erscheinender Weg irgendwie parallel verläuft (und sei er nur 100 Meter lang) wird sich für uns nix ändern - Benutzungspflicht hin oder her. Einzig interessant ist für mich daher die Frage: Wie ist die Rechtslage, wenn ich einen ausgeschilderten Radweg nicht benutze (weil er mir ungeeignet, unsicher oder unzumutbar erscheint) und auf der Staße über den Haufen gefahren werde. Habe ich dann grundsätzlich eine Schuld/Mitschuld ? |
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Wenn dich einer von hinten über den Haufen fährt, ist er schuld, weil er auf dich Rücksicht nehmen muss, wenn du da bist. Da du allerdings gar nicht da sein dürftest, halt die Mitschuld. |
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Desweiteren wäre eine Aufhebung der Benutzungspflicht keine Aufhebung des Benutzungsrechts. Wer meint auf einem schlechten Radweg sicherer unterwegs zu sein, der darf dies gerne tun. Ich möchte dann aber die Freiheit haben, für mich selbst die geeignete Wahl zu treffen. |
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Ein mit Schlaglöchern & Co. durchsetzter Weg ist ab einem gewissen Grad natürlich nix mehr. Aber einer, der um jeden Baum nen riesen Bogen macht und bei dem ich an jeder Kreuzung etliche Meter Umweg fahren und auf die Grünphase für Fußgänger waren muß (was mir auf dem Rennrad natürlich viel zu blöd ist weils den Schnitt versaut) usw. ist mir für Kinder lieber als garnix. Und das Blaue Schild hat in diesem Fall den "Vorteil", daß Autofahrer wenigstens in der Pflicht sind, Rücksicht zu nehmen - und manche wissen das sogar. Ist glaub' ich anders, wenn ich auf dem geteerten Feldweg nebendranfahre und der Autofahrer biegt ab. Odere stimmt das nicht ? |
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Wenn die Dame noch die Blitzverntile im Hinterkopf hatte, sollte sie sich jobmässig mal deutlich weiterbilden. Was die Verwarnung angeht: ich würde mich an den örtlichen ADFC wenden. Die kennen sich normal am besten aus und wissen, wo man fahren muss und kann (und zahlen...) Zitat:
Im Urteil gehts ja um nen Radler, der gegen die stadt Regensburg geklagt hat. Ich freue mich ungeheuer, dass die mal eine auf die Nuss gekriegt haben. Die Radwege hier sind lebensgefährlich und der Radverkehr auch. Wir haben vorm Laden ne vierspurige Strasse mit Radwegen beiderseits und wenn ich ne Probefahrt mache, ausm Laden rausfahr und nur nach links gucke, ob jemand angeradelt kommt, kann ich in einem von drei Fällen sicher sein, dass mich von rechts jemand umpumpt. Die Situation wird erschwert, weil Fahrrad- und Fussgängerstreifen durch nen Längsabsatz voneinander getrennt sind. Da mit Kindern längszuradeln, die um Fussgänger und entgegenkommende Radler zirkeln müssen, ist lebensgefährlich. Den ADFC habens ausm Planungsgremium rausgeworfen, weil die von denen eingebrachten Verbesserungen als Lobbyarbeit abgetan werden und die Cops sichern zwar vorbildlich den Bahnhof hier gegen terrorgefahr ab, stellen sich aber lieber an Fussgängerbrücken, um Radler abzuzocken, die drüberfahren statt zu schieben, als die wirklich gefährlichen Aktionen zu verwarnen. Hier ne Stunde um Sechs abends im Dunkeln mit 4 Kollegen an ne Kreuzung und der Rubel rollt, aber wahrscheinlich iss das zu aufwendig im Gegensatz zum Rumstehen am Brückenkopf... War gestern n paar Kilometer quer durch die Stadt mitm Rad unterwegs;- da hat man das Totenhemd an...:Nee: Zitat:
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Wobei die Benutzung von Radwegen links sogar verpflichtend ist, wenn es nur einen Radweg gibt und der entsprechend ausgeschildert ist. Das halte ich für hochgradig gefährlich und deshalb fahre ich da (innerorts) nie, auch nicht mit'm Cityrad/MTB, mit denen ich die Radwege öfter als mit dem Rennrad nutze.
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§2 StVO: "...Fahrzeuge gehören auf die Fahrbahn..." und nicht auf Radwege!!!
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Ich lerne öfter mal Leute z.B. aus Spanien kennen, und ich habe schon sehr oft gehört, daß die Leute hier in München Rad fahren, weil es ja so viele Radwege gibt und die so sicher sind. In Spanien fährt von denen keiner Rad. Lustigerweise war ich im Sommer in Barcelona unterwegs, da habe ich mich sicherer gefühlt als in München (der Verkehr ist so langsam, daß man mitschwimmen kann). Aber das ist halt mal die Denkweise des Großteils der Leute, inkl. Autofahrer. Bestimmt 95% der Radfahrer fühlen sich auf Radwegen sicherer als auf der Straße, obwohl das nachweislich nicht der Fall ist. DAS würde ich als eigentliches Problem ansehen. Um das zu lösen, braucht man ganz andere Ansätze als das genannte Gerichtsurteil, weil man quasi die Mentalität der Gesellschaft ändern müßte. So lange noch eine Menge Leute mit dem Auto zum Bäcker fahren, wird sich das wohl mangels Erfahrung nicht ändern... |
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Man kann linksabbiegenden Autofahrern in vielen Fällen dann gar keinen Vorwurf machen, weil es echt schwierig ist, den ganzen Verkehr zu erfassen und noch auf Radfahrer zu achten, die aus einer unmöglichen Richtung kommen (toter Winkel linke Seite). Mit dem Rad auf der Straße bin ich noch nie übersehen worden... |
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Die haben keinerlei Lobby. |
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In Berlin haben die wohl einige/viele Schilder entfernt, zumindest behaupten die das auf Ihrer Internetseite. (Von 620km auf 150km geändert) hier (da ist das Thema an sich auch ganz gut erklärt) Andere Städte/Gemeiden haben sich da wohl noch gar keine Gedanken zu gemacht und die wurden jetzt vielleicht mal wachgerüttelt. |
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Hier ist übrigens Kölns vermutlich kürzester Radweg - der komplette Radweg ist auf dem Bild - lt. Schild Benutzungspflicht in beide Richtungen :Lachanfall:
![]() und hier aus der anderen Richtung: ![]() |
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Nicht zumutbar ist ein Radweg z.B. dann, wenn er im Winter nicht geräumt ist, oder wenn er mit Glasscherben übersät ist - leider ist es in dem Fall dann meist schon zu spät. Und den Weg vorauseilend nicht nutzen weil dort "oft" Glas liegt, gilt halt nicht. Um als straßenbegleitend durchzugehen muß der Weg im Sichtbereich der Straße geführt werden, also keine Bäume dazwischen. Außerdem muß an den Kreuzungen die gleiche Vorfahrtsregelung wie für die Straße gelten. Abgesehen davon, daß ich die folgende Straße nicht unbedingt freiwillig mit dem Rad fahren würde: Hier steht das blaue Radwegzeichen. Benutzungspflicht???? Nein, denn die folgende Kreuzung sieht so aus. Darüber hinaus würde ich bezweifeln, daß der Weg im Sichtbereich der Straße geführt ist. |
Unabhängig von der Benutzungspflicht ist das bei ordentlichem Belag doch ein prima, räumlich seperater, Radweg.
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Kann ich mir nicht recht vorstellen (ohne jetzt Gesetze gelesen zu haben). |
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Wir haben hier oft Radwege (stückweise), die dann mit Ästen und Zapfen beladen sind und wo man bei schneller Geschwindigkeit kobolz schießen würde. Gibt es überhaupt Radwege auf denen man z.Bsp. 30km/h fahren könnte? Dort sind dann oft Rollerblader und Rentner mit Tourenrädern unterwegs. Für die ist das sicher ideal. Für Rennradler, die mit Speed ankommen immer ne unsichere Sache. Im Zweifel nehme ich immer lieber die Straße - und sucher mir dann nicht gerade Hauptverkehrswege aus. Rechtlich nicht optimal sicher - man wird ja auch oft genug angehupt - auch ohne Radweg. LG Marion |
Zumutbar bedeutet, daß man den Weg - ggf. mit angepaßter Geschwindigkeit - befahren kann. Unzumutbar ist er also dann, wenn auch angepaßte Geschwindigkeit nichts bringt, weil er zugeparkt, im Winter nicht geräumt, voll mit rutschigem Laub (streitig), voller Fußgänger, Scherben u.s.w. ist.
Außerdem muß er wirklich parallel zu der Straße verlaufen, die man befahren möchte. In Dresden gibt es bspw. Radwege, die dann rechts abbiegen und einem nicht ermöglichen, dem Straßenverlauf geradeaus weiter zu folgen. Hier darf man rechtzeitig vorher - also dort, wo es ohne absteigen möglich ist - auf die Straße wechseln. Kein Argument zur Straßenbenutzung ist leider, wenn man den Radweg aufgrund seiner Beschaffenheit nur mit 15 km/h befahren kann. |
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Ist das Deine eigene Auslegung oder gibt's das irgendwo "rechtsverbindlich" - also als Grundsatzurteil oder so nachlesbar ? |
Hier kann man sich recht umfassend informieren: http://cycleride.de/cms/index.php?page=recht
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Was macht Ihr eigentlich wenn Ihr mit schnellem Tempo auf'm Radweg unterwegs seid und so ein Arsch auf'm Rad entgegen kommt: zur Seite fahren oder stur gerade aus bis die Person zur Seite fährt? Ich mache das zweite...und das ohne mit der Wimpe zu zucken:Cheese:
Aber Geisterradfahrer ist ein Grund wieso ich Radwege hasse. |
Ich mag Geisterradler, sind nämlich meistens so viele, daß die Benutzung des Radwegs unzumutbar wird.
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