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KalleMalle 19.11.2010 10:55

Meine Meinung dazu:
Für eine ganze Menge Normalfahrer (Familien beim Sonntagsausflug, Schulkinder, Senioren) die nicht mit dem Rennrad unterwegs sind, sind selbst schlechte Radwege u.U. sicherer, als auf der Straße zu fahren. Daher kann ich die Forderung "Radwege generell weg" nicht uneingeschränkt teilen.

Solange die meisten Autofahrer davon ausgehen, daß alle Arten von Radfahrern von der Strraße wegmüssen oder sollen, sobald ein geeignet erscheinender Weg irgendwie parallel verläuft (und sei er nur 100 Meter lang) wird sich für uns nix ändern - Benutzungspflicht hin oder her.

Einzig interessant ist für mich daher die Frage: Wie ist die Rechtslage, wenn ich einen ausgeschilderten Radweg nicht benutze (weil er mir ungeeignet, unsicher oder unzumutbar erscheint) und auf der Staße über den Haufen gefahren werde.
Habe ich dann grundsätzlich eine Schuld/Mitschuld ?

neonhelm 19.11.2010 11:01

Zitat:

Zitat von KalleMalle (Beitrag 492033)
Habe ich dann grundsätzlich eine Schuld/Mitschuld ?

Mitschuld. Schuld nicht, es sei denn, du hättest den Unfall verursacht.

Wenn dich einer von hinten über den Haufen fährt, ist er schuld, weil er auf dich Rücksicht nehmen muss, wenn du da bist. Da du allerdings gar nicht da sein dürftest, halt die Mitschuld.

FinP 19.11.2010 11:07

Zitat:

Zitat von KalleMalle (Beitrag 492033)
Meine Meinung dazu:
Für eine ganze Menge Normalfahrer (Familien beim Sonntagsausflug, Schulkinder, Senioren) die nicht mit dem Rennrad unterwegs sind, sind selbst schlechte Radwege u.U. sicherer, als auf der Straße zu fahren.

Da bin ich vollkommen anderer Meinung. Vor allem da Du Dich explizit auf schlechte Radwege beziehst.

Desweiteren wäre eine Aufhebung der Benutzungspflicht keine Aufhebung des Benutzungsrechts. Wer meint auf einem schlechten Radweg sicherer unterwegs zu sein, der darf dies gerne tun. Ich möchte dann aber die Freiheit haben, für mich selbst die geeignete Wahl zu treffen.

KalleMalle 19.11.2010 11:19

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 492055)
Da bin ich vollkommen anderer Meinung. Vor allem da Du Dich explizit auf schlechte Radwege beziehst.

Desweiteren wäre eine Aufhebung der Benutzungspflicht keine Aufhebung des Benutzungsrechts. Wer meint auf einem schlechten Radweg sicherer unterwegs zu sein, der darf dies gerne tun. Ich möchte dann aber die Freiheit haben, für mich selbst die geeignete Wahl zu treffen.

Ok. War etwas schwammig formuliert.
Ein mit Schlaglöchern & Co. durchsetzter Weg ist ab einem gewissen Grad natürlich nix mehr.
Aber einer, der um jeden Baum nen riesen Bogen macht und bei dem ich an jeder Kreuzung etliche Meter Umweg fahren und auf die Grünphase für Fußgänger waren muß (was mir auf dem Rennrad natürlich viel zu blöd ist weils den Schnitt versaut) usw. ist mir für Kinder lieber als garnix.
Und das Blaue Schild hat in diesem Fall den "Vorteil", daß Autofahrer wenigstens in der Pflicht sind, Rücksicht zu nehmen - und manche wissen das sogar. Ist glaub' ich anders, wenn ich auf dem geteerten Feldweg nebendranfahre und der Autofahrer biegt ab. Odere stimmt das nicht ?

neonhelm 19.11.2010 11:38

Zitat:

Zitat von KalleMalle (Beitrag 492071)
Ist glaub' ich anders, wenn ich auf dem geteerten Feldweg nebendranfahre und der Autofahrer biegt ab. Odere stimmt das nicht ?

Wer abbiegt, muss aufpassen, egal, ob das als Radweg ausgeschildert ist oder nicht.

sybenwurz 19.11.2010 11:41

Zitat:

Zitat von Triathletin007 (Beitrag 491959)

Nach einer hart geführten Diskussion habe ich einen Zahlschein von 10 Euro erhalten.

Was die Ventile angeht: Sollense doch mal die Sclaverand-Ventile mit der Hand rausschrauben...
Wenn die Dame noch die Blitzverntile im Hinterkopf hatte, sollte sie sich jobmässig mal deutlich weiterbilden.
Was die Verwarnung angeht: ich würde mich an den örtlichen ADFC wenden.
Die kennen sich normal am besten aus und wissen, wo man fahren muss und kann (und zahlen...)

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 491978)
Solange Radfahrer als Belästigung wahrgenommen werden, wird sich nichts ändern.

Wir stören die Autofahrer, wir stören die Fußgänger.

Für die Verwaltung ist doch hauptsächlich das Kostenargument interessant. Ein benutzungspflichtiger Radweg ist halt subventioniert und damit billiger als ein nicht benutzungspflichtiger. Desweiteren klingen ja "250 km Radweg in unserer Stadt" ja auch schön in der Werbebroschüre.

Leider gibt es mehrere Seiten, die nicht begreifen, dass Radwege nicht für Radfahrer gemacht werden.
Und das schlimmste sind dann meiner Meinung nach Radfahrer, die sich selbst nicht als Teil des Verkehrs sehen sondern schüchtern über Fußwege fahren - um bloß keinen Auto im Weg zu stehen.

Wenn alle - auch die Radfahrer - begreifen würden, dass Radfahrer vollwertige Verkehrsteilnehmer sind und somit auf die Fahrbahn gehören, dann gäbe es auch viele Folgeprobleme, wie Rotlichtverstöße und fehlende Beleuchtung, nicht mehr in diesen Ausmaßen.

Full ACK.
Im Urteil gehts ja um nen Radler, der gegen die stadt Regensburg geklagt hat.
Ich freue mich ungeheuer, dass die mal eine auf die Nuss gekriegt haben.
Die Radwege hier sind lebensgefährlich und der Radverkehr auch.
Wir haben vorm Laden ne vierspurige Strasse mit Radwegen beiderseits und wenn ich ne Probefahrt mache, ausm Laden rausfahr und nur nach links gucke, ob jemand angeradelt kommt, kann ich in einem von drei Fällen sicher sein, dass mich von rechts jemand umpumpt.
Die Situation wird erschwert, weil Fahrrad- und Fussgängerstreifen durch nen Längsabsatz voneinander getrennt sind. Da mit Kindern längszuradeln, die um Fussgänger und entgegenkommende Radler zirkeln müssen, ist lebensgefährlich.
Den ADFC habens ausm Planungsgremium rausgeworfen, weil die von denen eingebrachten Verbesserungen als Lobbyarbeit abgetan werden und die Cops sichern zwar vorbildlich den Bahnhof hier gegen terrorgefahr ab, stellen sich aber lieber an Fussgängerbrücken, um Radler abzuzocken, die drüberfahren statt zu schieben, als die wirklich gefährlichen Aktionen zu verwarnen.
Hier ne Stunde um Sechs abends im Dunkeln mit 4 Kollegen an ne Kreuzung und der Rubel rollt, aber wahrscheinlich iss das zu aufwendig im Gegensatz zum Rumstehen am Brückenkopf...
War gestern n paar Kilometer quer durch die Stadt mitm Rad unterwegs;- da hat man das Totenhemd an...:Nee:

Zitat:

Zitat von Mystic (Beitrag 491940)
Wo kann man eigentlich den Straßenplanern in den Arxx treten, die Radwege aus diesen Knochensteinen verlegen lassen? Gibt es tatsächlich für solche Job`s einen max IQ bei der Einstellung?

Sicher nicht, aber es gibt auch keine Massgabe, dass der- oder diejenige Radfahrer sein muss. Leider.

Linus 19.11.2010 11:54

Zitat:

Zitat von sNIKE (Beitrag 491873)
Vielleicht ganz interessant zu dem Thema:
Risiko Radweg: Auf der Straße fährt es sich am sichersten

Ähem ...
Zitat:

Zitat von Lübecker Nachrichten Artikel
Angeführt wird die Unfallstatistik von Radfahrern, die den linken Radweg benutzen und dann von abbiegenden Autos übersehen werden.


Rhing 19.11.2010 12:32

Wobei die Benutzung von Radwegen links sogar verpflichtend ist, wenn es nur einen Radweg gibt und der entsprechend ausgeschildert ist. Das halte ich für hochgradig gefährlich und deshalb fahre ich da (innerorts) nie, auch nicht mit'm Cityrad/MTB, mit denen ich die Radwege öfter als mit dem Rennrad nutze.

drullse 19.11.2010 12:38

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 492109)
Wobei die Benutzung von Radwegen links sogar verpflichtend ist, wenn es nur einen Radweg gibt und der entsprechend ausgeschildert ist. Das halte ich für hochgradig gefährlich

Allerdings. Hier im Umland finde man dann solche Knaller, dass der straßenbegleitende Radweg auf 8 Km 6mal die Straßenseite wechselt, man bei korrekter Fahrweise also 6mal die Bundesstraße queren muss. Da würde ich den Planer schon gerne mal fragen, ob er überhaupt weiß, wie das Wort "Fahrrad" buchstabiert wird. :Nee:

Weichei 19.11.2010 14:38

§2 StVO: "...Fahrzeuge gehören auf die Fahrbahn..." und nicht auf Radwege!!!

PippiLangstrumpf 19.11.2010 15:05

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 492112)
Allerdings. Hier im Umland finde man dann solche Knaller, dass der straßenbegleitende Radweg auf 8 Km 6mal die Straßenseite wechselt, man bei korrekter Fahrweise also 6mal die Bundesstraße queren muss. Da würde ich den Planer schon gerne mal fragen, ob er überhaupt weiß, wie das Wort "Fahrrad" buchstabiert wird. :Nee:

Gibt es bei uns auch. Vor allem enden die Radwege auf der einen Seite ohne Vorwarnung. Wenn man sich auskennt, kann man sich zumindst noch vorher origentieren, ob man die Seite wechseln kann, aber wenn man auf neuen Wegen unterwegs ist, ist das echt blöde ...

chris_f 19.11.2010 15:24

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 491978)
[...]
Leider gibt es mehrere Seiten, die nicht begreifen, dass Radwege nicht für Radfahrer gemacht werden.
Und das schlimmste sind dann meiner Meinung nach Radfahrer, die sich selbst nicht als Teil des Verkehrs sehen sondern schüchtern über Fußwege fahren - um bloß keinen Auto im Weg zu stehen.

Wenn alle - auch die Radfahrer - begreifen würden, dass Radfahrer vollwertige Verkehrsteilnehmer sind und somit auf die Fahrbahn gehören, dann gäbe es auch viele Folgeprobleme, wie Rotlichtverstöße und fehlende Beleuchtung, nicht mehr in diesen Ausmaßen.

Das stimmt! Man darf dabei nicht vergessen, daß Rennradfahrer/Triathleten unterm Strich ein sehr kleiner Haufen sind.

Ich lerne öfter mal Leute z.B. aus Spanien kennen, und ich habe schon sehr oft gehört, daß die Leute hier in München Rad fahren, weil es ja so viele Radwege gibt und die so sicher sind. In Spanien fährt von denen keiner Rad. Lustigerweise war ich im Sommer in Barcelona unterwegs, da habe ich mich sicherer gefühlt als in München (der Verkehr ist so langsam, daß man mitschwimmen kann).

Aber das ist halt mal die Denkweise des Großteils der Leute, inkl. Autofahrer. Bestimmt 95% der Radfahrer fühlen sich auf Radwegen sicherer als auf der Straße, obwohl das nachweislich nicht der Fall ist.

DAS würde ich als eigentliches Problem ansehen. Um das zu lösen, braucht man ganz andere Ansätze als das genannte Gerichtsurteil, weil man quasi die Mentalität der Gesellschaft ändern müßte. So lange noch eine Menge Leute mit dem Auto zum Bäcker fahren, wird sich das wohl mangels Erfahrung nicht ändern...

chris_f 19.11.2010 15:32

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 492109)
Wobei die Benutzung von Radwegen links sogar verpflichtend ist, wenn es nur einen Radweg gibt und der entsprechend ausgeschildert ist. Das halte ich für hochgradig gefährlich und deshalb fahre ich da (innerorts) nie, auch nicht mit'm Cityrad/MTB, mit denen ich die Radwege öfter als mit dem Rennrad nutze.

Das ist in der Tat extrem gefährlich. Ich mußte eine Zeit lang so einen Weg lang auf dem Weg zur Arbeit, da mußte ich jeden Tag irgendwo anhalten, weil ich sonst umgemäht worden wäre.

Man kann linksabbiegenden Autofahrern in vielen Fällen dann gar keinen Vorwurf machen, weil es echt schwierig ist, den ganzen Verkehr zu erfassen und noch auf Radfahrer zu achten, die aus einer unmöglichen Richtung kommen (toter Winkel linke Seite). Mit dem Rad auf der Straße bin ich noch nie übersehen worden...

FinP 19.11.2010 15:35

Zitat:

Zitat von chris_f (Beitrag 492205)
Das stimmt! Man darf dabei nicht vergessen, daß Rennradfahrer/Triathleten unterm Strich ein sehr kleiner Haufen sind.

Danke für die Zustimmung. Es geht mir aber gar nicht um diejenigen, die das Rad als Sportgerät nutzen, sondern um die, die das Rad als Verkehrsmittel nutzen.
Die haben keinerlei Lobby.

Rhing 19.11.2010 16:46

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 492112)
... Da würde ich den Planer schon gerne mal fragen, ob er überhaupt weiß, wie das Wort "Fahrrad" buchstabiert wird. :Nee:

Ich glaube nicht, dass das nötig ist.

Zitat:

Zitat von chris_f (Beitrag 492207)
Man kann linksabbiegenden Autofahrern in vielen Fällen dann gar keinen Vorwurf machen, weil es echt schwierig ist, den ganzen Verkehr zu erfassen und noch auf Radfahrer zu achten, die aus einer unmöglichen Richtung kommen (toter Winkel linke Seite). Mit dem Rad auf der Straße bin ich noch nie übersehen worden...

So ist es und deshalb grenzt diese Regelung an versuchte Körperverletzung äh sie ist fehl am Platze.

hansnorbert 19.11.2010 17:52

Zitat:

Zitat von Triathletin007 (Beitrag 491959)
Hustekuchen!

Gestern um 20:00 Uhr nach meinem Bahnlauftraining, wurde ich auf einer Landstraße in der Nähe von Krefeld von den netten Kollegen in ihrer nun blauen Dienstbekleidung mittels Megafon darauf aufmerksam gemacht, dass ich auf der Straße unterwegs gewesen bin.

Nach einer hart geführten Diskussion habe ich einen Zahlschein von 10 Euro erhalten.

Und zum Schluss meine die Beamtin, wenn ich sie heute noch mal hier drauf antreffe, entziehe ich ihnen ihre Ventile.

Nette Kollegen halt.

PS: Licht und Warnweste wahr hier nicht das Thema gewesen.

wenn da eins von den blauen Radwegschildern war gilt erstmal grundsätzlich die benutzungspflicht. Du kannst dann höchstens Einspruch erheben, wenn das Schild zu unrecht da steht. Das ist ja auch das eigentliche Thema des Urteils. Die Gemeinden/Städte stellen die Schilder einfach mal so auf ohne sich Gedanken über die Rechtslage zu machen.

In Berlin haben die wohl einige/viele Schilder entfernt, zumindest behaupten die das auf Ihrer Internetseite. (Von 620km auf 150km geändert) hier (da ist das Thema an sich auch ganz gut erklärt)

Andere Städte/Gemeiden haben sich da wohl noch gar keine Gedanken zu gemacht und die wurden jetzt vielleicht mal wachgerüttelt.

drullse 19.11.2010 18:47

Zitat:

Zitat von hansnorbert (Beitrag 492297)
In Berlin haben die wohl einige/viele Schilder entfernt, zumindest behaupten die das auf Ihrer Internetseite. (Von 620km auf 150km geändert) hier (da ist das Thema an sich auch ganz gut erklärt)

Schön wäre es, wenn die Pol noch dazuschreiben würde, dass die meisten Schilder aufgrund von Klagen entfernt wurden - nicht freiwillig!

be fast 19.11.2010 19:27

Zitat:

Zitat von Mystic (Beitrag 491940)
Wo kann man eigentlich den Straßenplanern in den Arxx treten, die Radwege aus diesen Knochensteinen verlegen lassen? Gibt es tatsächlich für solche Job`s einen max IQ bei der Einstellung?

Kommst du bei misch und dann los, bis de Schuh stecken bleibt. :Cheese: :Cheese:

PippiLangstrumpf 19.11.2010 19:30

Hier ist übrigens Kölns vermutlich kürzester Radweg - der komplette Radweg ist auf dem Bild - lt. Schild Benutzungspflicht in beide Richtungen :Lachanfall:
und hier aus der anderen Richtung:

be fast 19.11.2010 19:40

Zitat:

Zitat von PippiLangstrumpf (Beitrag 492329)
Hier ist übrigens Kölns vermutlich kürzester Radweg - der komplette Radweg ist auf dem Bild - lt. Schild Benutzungspflicht in beide Richtungen :Lachanfall:
und hier aus der anderen Richtung:

Das der Radweg scheißendreck und zudem noch viel zu schmal ist ist klar, aber sonst .....:confused: :confused: Da wo er für die eine Richtung anfängt hört er für die Gegenrichtung auf, oder?

DerElch 22.11.2010 10:54

Zitat:

Zitat von hansnorbert (Beitrag 492297)
wenn da eins von den blauen Radwegschildern war gilt erstmal grundsätzlich die benutzungspflicht.

Meines Wissens müssen auch die mit blauen Schildern gekennzeichneten Radwege nur dann benutzt werden, wenn sie straßenbegleitend und zumutbar sind. Und damit würdest du im Notfall wahrscheinlich sehr oft aus der Sache rauskommen.

Nicht zumutbar ist ein Radweg z.B. dann, wenn er im Winter nicht geräumt ist, oder wenn er mit Glasscherben übersät ist - leider ist es in dem Fall dann meist schon zu spät. Und den Weg vorauseilend nicht nutzen weil dort "oft" Glas liegt, gilt halt nicht.

Um als straßenbegleitend durchzugehen muß der Weg im Sichtbereich der Straße geführt werden, also keine Bäume dazwischen. Außerdem muß an den Kreuzungen die gleiche Vorfahrtsregelung wie für die Straße gelten.

Abgesehen davon, daß ich die folgende Straße nicht unbedingt freiwillig mit dem Rad fahren würde: Hier steht das blaue Radwegzeichen. Benutzungspflicht????





Nein, denn die folgende Kreuzung sieht so aus.

Darüber hinaus würde ich bezweifeln, daß der Weg im Sichtbereich der Straße geführt ist.

neonhelm 22.11.2010 12:38

Unabhängig von der Benutzungspflicht ist das bei ordentlichem Belag doch ein prima, räumlich seperater, Radweg.

Nordexpress 22.11.2010 12:57

Zitat:

Zitat von DerElch (Beitrag 493902)
Um als straßenbegleitend durchzugehen muß der Weg im Sichtbereich der Straße geführt werden, also keine Bäume dazwischen. Außerdem muß an den Kreuzungen die gleiche Vorfahrtsregelung wie für die Straße gelten.

Abgesehen davon, daß ich die folgende Straße nicht unbedingt freiwillig mit dem Rad fahren würde: Hier steht das blaue Radwegzeichen. Benutzungspflicht????

Nein, denn die folgende Kreuzung sieht so aus.

Darüber hinaus würde ich bezweifeln, daß der Weg im Sichtbereich der Straße geführt ist.

Meinst echt, so rein juristisch, man könnte sich bei so einem Radweg aus der Benutzungspflicht rauswinden?
Kann ich mir nicht recht vorstellen (ohne jetzt Gesetze gelesen zu haben).

HendrikO 23.11.2010 14:29

Zitat:

Zitat von KalleMalle (Beitrag 492071)
Aber einer, der um jeden Baum nen riesen Bogen macht und bei dem ich an jeder Kreuzung etliche Meter Umweg fahren und auf die Grünphase für Fußgänger waren muß(...)) usw. ist mir für Kinder lieber als garnix.

Leider ist das genau die Art von Wegen, auf denen die meisten - auch Kinder - umgenietet werden.

Noiram 25.11.2010 19:35

Zitat:

Zitat von DerElch (Beitrag 493902)
Meines Wissens müssen auch die mit blauen Schildern gekennzeichneten Radwege nur dann benutzt werden, wenn sie straßenbegleitend und zumutbar sind. Und damit würdest du im Notfall wahrscheinlich sehr oft aus der Sache rauskommen.
.

Das ist immer so eine Sache... was ist zumutbar?
Wir haben hier oft Radwege (stückweise), die dann mit Ästen und Zapfen beladen sind und wo man bei schneller Geschwindigkeit kobolz schießen würde.

Gibt es überhaupt Radwege auf denen man z.Bsp. 30km/h fahren könnte? Dort sind dann oft Rollerblader und Rentner mit Tourenrädern unterwegs. Für die ist das sicher ideal. Für Rennradler, die mit Speed ankommen immer ne unsichere Sache.
Im Zweifel nehme ich immer lieber die Straße - und sucher mir dann nicht gerade Hauptverkehrswege aus.

Rechtlich nicht optimal sicher - man wird ja auch oft genug angehupt - auch ohne Radweg.

LG
Marion

HendrikO 26.11.2010 11:27

Zumutbar bedeutet, daß man den Weg - ggf. mit angepaßter Geschwindigkeit - befahren kann. Unzumutbar ist er also dann, wenn auch angepaßte Geschwindigkeit nichts bringt, weil er zugeparkt, im Winter nicht geräumt, voll mit rutschigem Laub (streitig), voller Fußgänger, Scherben u.s.w. ist.

Außerdem muß er wirklich parallel zu der Straße verlaufen, die man befahren möchte. In Dresden gibt es bspw. Radwege, die dann rechts abbiegen und einem nicht ermöglichen, dem Straßenverlauf geradeaus weiter zu folgen. Hier darf man rechtzeitig vorher - also dort, wo es ohne absteigen möglich ist - auf die Straße wechseln.

Kein Argument zur Straßenbenutzung ist leider, wenn man den Radweg aufgrund seiner Beschaffenheit nur mit 15 km/h befahren kann.

KalleMalle 26.11.2010 11:59

Zitat:

Zitat von HendrikO (Beitrag 496637)
Zumutbar bedeutet, daß man den Weg - ggf. mit angepaßter Geschwindigkeit - befahren kann. Unzumutbar ist er also dann, wenn auch angepaßte Geschwindigkeit nichts bringt, weil er zugeparkt, im Winter nicht geräumt, voll mit rutschigem Laub (streitig), voller Fußgänger, Scherben u.s.w. ist.

Außerdem muß er wirklich parallel zu der Straße verlaufen, die man befahren möchte. In Dresden gibt es bspw. Radwege, die dann rechts abbiegen und einem nicht ermöglichen, dem Straßenverlauf geradeaus weiter zu folgen. Hier darf man rechtzeitig vorher - also dort, wo es ohne absteigen möglich ist - auf die Straße wechseln.

Kein Argument zur Straßenbenutzung ist leider, wenn man den Radweg aufgrund seiner Beschaffenheit nur mit 15 km/h befahren kann.

Hört sich vernünftig und mit gewissen Einschränkungen selbst für's Rennrad machbar an.
Ist das Deine eigene Auslegung oder gibt's das irgendwo "rechtsverbindlich" - also als Grundsatzurteil oder so nachlesbar ?

HendrikO 26.11.2010 13:21

Hier kann man sich recht umfassend informieren: http://cycleride.de/cms/index.php?page=recht

HendrikO 26.11.2010 13:26

Zitat:

Radwege, Radwegebenutzungspflicht

Ebenfalls § 2 Abs. 4 der StVO regelt die Benutzungspflicht von Radwegen. Diese gilt nur, wenn ein Radweg mit einem entsprechenden Schild (blau mit weißem Fahrradsymbol, Z. 237, 240 oder 241) gekennzeichnet ist. Ungekennzeichnete Radwege dürfen benutzt werden, eine Verpflichtung besteht jedoch nicht.
Linke Radwege dürfen nicht benutzt werden, außer sie sind entsprechend beschildert. Die Beschilderung kann entweder mit einem Radwegschild erfolgen, dann besteht eine Benutzungspflicht. Stehen auf dem rechten sowie auf dem linken Radweg blaue Schilder, darf man sich eine Seite aussuchen. Dabei sollte man bedenken, dass das Risiko für einen Unfall auf der linken Seite ungefähr viermal höher ist als auf einem rechten Radweg. Ist der linke Radweg mit einem Zusatzschild "Radfahrer frei" ausgeschildert, darf der Radweg in dieser Richtung benutzt werden, eine Verpflichtung besteht aber nicht.
Natürlich gibt es auch Ausnahmen von der Benutzungspflicht. Ein Radweg, der durch parkende Kfz oder durch Schnee und Eis nicht oder nicht gefahrlos benutzt werden kann, muss auch nicht benutzt werden. In diesem Fall darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil von 1994 entschieden und in einem weiteren Beschluss im Jahr 2003 bekräftigt.
Quelle: http://www.pdeleuw.de/fahrrad/stvo.html (Stand: 26.11.10)

Lui 27.11.2010 23:58

Was macht Ihr eigentlich wenn Ihr mit schnellem Tempo auf'm Radweg unterwegs seid und so ein Arsch auf'm Rad entgegen kommt: zur Seite fahren oder stur gerade aus bis die Person zur Seite fährt? Ich mache das zweite...und das ohne mit der Wimpe zu zucken:Cheese:

Aber Geisterradfahrer ist ein Grund wieso ich Radwege hasse.

HendrikO 28.11.2010 13:08

Ich mag Geisterradler, sind nämlich meistens so viele, daß die Benutzung des Radwegs unzumutbar wird.


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